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   BFH, 12.08.1987 - II R 225/84   

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https://dejure.org/1987,2534
BFH, 12.08.1987 - II R 225/84 (https://dejure.org/1987,2534)
BFH, Entscheidung vom 12.08.1987 - II R 225/84 (https://dejure.org/1987,2534)
BFH, Entscheidung vom 12. August 1987 - II R 225/84 (https://dejure.org/1987,2534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 291
  • BB 1987, 2218
  • BStBl II 1987, 703
  • BStBl II 1987, 722
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.03.1973 - III R 88/69

    Nachhaltige Unrentabilität - Absinken des Teilwerts - Bewegliches Anlagevermögen

    Auszug aus BFH, 12.08.1987 - II R 225/84
    Nach der Rechtsprechung deckt sich der Teilwert des einzelnen Wirtschaftsgutes in der Regel mit seinen Wiederbeschaffungskosten am Stichtag (vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. März 1973 III R 88/69, BFHE 109, 63, 66 oben, BStBl II 1973, 475).
  • BFH, 29.10.1986 - II R 186/79

    Aufwand - Realisierung eines Geschäftswertes - KG - Ausscheiden eines

    Auszug aus BFH, 12.08.1987 - II R 225/84
    Irgendwelche Anhaltspunkte dafür, daß die zusätzlichen Aktivierungen bei dem Seeschiff zu Unrecht erfolgt sind, daß vielmehr ein Geschäftswert hätte aktiviert werden müssen, der bewertungsrechtlich nicht als Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens zu erfassen gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1986 II R 186/79, BFHE 148, 177, BStBl II 1987, 97), sind nicht vorhanden.
  • RFH, 29.10.1942 - III 124/42
    Auszug aus BFH, 12.08.1987 - II R 225/84
    Diese sind durch die Abfindungen anläßlich des Gesellschafterwechsels aufgedeckt worden und haben zu aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten der neuen Gesellschafter geführt, die nach den Feststellungen des FG auch tatsächlich aktiviert worden sind (vgl. in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 29. Oktober 1942 III 124/42, RStBl 1943, 69, 71).
  • BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14

    Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung;

    Ist jedoch sichergestellt, dass der am Markt für die Gesellschaftsanteile erzielte Kaufpreis allein dem zu bewertenden Gegenstand zuzuordnen ist, so kommt in Betracht, den Teilwert aus dem Gesellschaftsanteil abzuleiten (vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1987 II R 225/84, BFHE 150, 291, BStBl II 1987, 703 - dort waren alle Gesellschaftsanteile einer ein Seeschiff betreibenden KG an eine GmbH und sodann 85 % der Anteile an dieser GmbH mit Gewinn veräußert worden).
  • BFH, 12.05.1993 - II R 2/90

    Keine Ableitung des Teilwerts der einzelnen Wirtschaftsgüter aus dem erzielten

    Auch der Hinweis der Klägerin auf das Senatsurteil vom 12. August 1987 II R 225/84 (BFHE 150, 291, BStBl II 1987, 703) vermag nicht zu einer anderen Beurteilung zu führen, weil es sich um nicht vergleichbare Sachverhalte handelt.
  • FG Münster, 31.01.2014 - 9 K 135/07

    Wertaufstockung bei Teilbetriebseinbringung

    Grundsätzlich ist es zwar möglich, aus einer zeitnahen Veräußerung von Geschäftsanteilen Rückschlüsse auf den Teilwert des Betriebsvermögens einer Gesellschaft zu ziehen (vgl. BFH-Urteil vom 24.03.1983 IV R 138/80, BFHE 139, 361, BStBl II 1984, 233; s.a. BFH-Urteil vom 12.08.1987 II R 225/84, BFHE 150, 291, BStBl II 1987, 703).
  • BFH, 21.03.2002 - II R 68/00

    Seeschiffs-BewR 1989

    Derartige Bewertungsrichtlinien binden zunächst nur die Steuerbehörden (vgl. Abschn. 51 Abs. 5 VStR 1989, sowie Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. August 1987 II R 225/84, BFHE 150, 291, BStBl II 1987, 703).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 100/13

    Zur Teilwertermittlung eines Seeschiffes bei der Feststellung eines

    Auch der Hinweis auf das BFH-Urteil vom 12. August 1987 ( II R 225/84, BStBI. II 1987, 703) vermöge nicht zu einer anderen Beurteilung führen, weil es sich nicht um einen vergleichbaren Sachverhalt handele.
  • FG Hamburg, 27.08.1996 - II 24/95

    Teilwertabschreibung unter die Wiederbeschaffungskosten bei nachhaltiger

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  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 2 V 176/12

    Teilwertermittlung eines Seeschiffes bei der Feststellung eines

    Es ist bereits zweifelhaft, ob aus der Veräußerung der Beteiligung an der A KG direkte Rückschlüsse auf den Wert des Seeschiffes gezogen werden können (so allerdings BFH-Urteil vom 12. August 1987 II R 225/84, BStBl II 1987, 703).
  • BFH, 06.09.1989 - II R 175/85

    Teilwertbestimmung anhand der Anschaffungskosten als Hilfsmaßstab

    Anlaß für diese Änderung war die Tatsache, daß sich in Verkaufsfällen erhebliche Diskrepanzen zwischen den früheren Richtlinienwerten und den Veräußerungspreisen ergeben hatten (vgl. in diesem Zusammenhang auch den Fall des Senatsurteils vom 12. August 1987 II R 225/84, BFHE 150, 291, BStBl II 1987, 703).
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