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   BFH, 07.10.1987 - V R 2/79   

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https://dejure.org/1987,1241
BFH, 07.10.1987 - V R 2/79 (https://dejure.org/1987,1241)
BFH, Entscheidung vom 07.10.1987 - V R 2/79 (https://dejure.org/1987,1241)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - V R 2/79 (https://dejure.org/1987,1241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 15 Abs. 2, § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Steuerfreiheit - Werkdienstwohnung - Kost und Logis - Errichtung von Wohnungen - Vorsteuerabzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 15 Abs. 2, § 4 Nr. 12 S. 1 lit. a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 151, 228
  • BB 1988, 467
  • BStBl II 1988, 88
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.07.1986 - V R 99/76

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

    Auszug aus BFH, 07.10.1987 - V R 2/79
    Der Senat hält daran fest, daß die Überlassung von sog. Werkdienstwohnungen im Rahmen von "Kost und Logis" nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1967 steuerfrei ist und zum Ausschluß der Umsatzsteuer für die Errichtung dieser Wohnungen nach § 15 Abs. 2 UStG 1967 vom Vorsteuerabzug führt (Urteil vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877).

    aa) Der Senat hat in seinem Urteil vom 30. Juli 1986 V R 99/76 (BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877) die Überlassung sog. Werkdienstwohnungen an Arbeitnehmer eines Gastronomiebetriebs - bei Gewährung von "Kost und Logis" neben dem Barlohn - als eine nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1967 steuerfreie Vermietung beurteilt.

    bb) Der Senat hat ferner im vorbezeichneten Urteil in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877 unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung dargelegt, daß Personalunterkünfte, die regelmäßig - wie auch hier - nach Maßgabe der Dauer des Arbeitsverhältnisses überlassen werden, nicht nur der "vorübergehenden Beherbergung" im Sinne des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1967 dienen.

    Der Senat hat diese Auffassung bereits in dem Urteil in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, und insbesondere im Urteil vom 31. Juli 1987 V R 148/78 (BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754, unter II. 2.) bestätigt.

  • BFH, 18.12.1980 - V B 24/80

    Ernstlich zweifelhaft, ob an der Rechtsprechung zur Behandlung von

    Auszug aus BFH, 07.10.1987 - V R 2/79
    Unbeschadet der vorliegenden Doppelfunktion des Sachlohns als Entgelt und Leistung gilt auch hier die allgemeine Erwägung, daß Einheitlichkeit des Entgelts nicht die Annahme der Einheitlichkeit der entsprechenden Leistungen trägt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197).
  • BFH, 31.07.1987 - V R 148/78

    Die Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 richtet sich nach

    Auszug aus BFH, 07.10.1987 - V R 2/79
    Der Senat hat diese Auffassung bereits in dem Urteil in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, und insbesondere im Urteil vom 31. Juli 1987 V R 148/78 (BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754, unter II. 2.) bestätigt.
  • Drs-Bund, 19.10.1965 - BT-Drs V/1
    Auszug aus BFH, 07.10.1987 - V R 2/79
    Da zudem Steuerbefreiungen, wie z.B. die des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1967 für Wohnungsvermietung, im sozialen Interesse der Leistungsempfänger eingeführt wurden, um das (grundsätzlich nichtunternehmerische) Wohnen nicht zu verteuern (vgl. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses, Begründung zu BT-Drucks. V/1.581, unter Allgemeines, 4. d; und "im einzelnen" zu § 4 Nr. 12 UStG 1967), spricht dies gegen einen Rückgriff auf den "vorrangigen" Systemgedanken der Umsatzsteuerentlastung des leistenden Unternehmers durch Vorsteuerabzug; er hätte hier zur Folge, daß der Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Befreiungsfälle eingeschränkt würde.
  • BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren

    Der Wohnraum wird vielmehr regelmäßig als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zur Verfügung gestellt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, und vom 7. Oktober 1987 V R 2/79, BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88).
  • BFH, 21.10.1999 - V R 97/98

    Nutzungsüberlassung von Sportanlagen

    aa) Soweit die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 Buchst. a in das UStG 1967 (Mehrwertsteuer) im sozialen Interesse der Leistungsempfänger eingefügt wurde, um das (grundsätzlich nichtunternehmerische) Wohnen nicht zu verteuern (vgl. BFH-Urteil vom 7. Oktober 1987 V R 2/79, BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88, m.N.), spielen solche Erwägungen des Gesetzgebers bei Sportanlagenüberlassung jedenfalls keine Rolle.
  • FG Köln, 14.03.2001 - 11 K 3879/95

    Zulässigkeit des Verzichts auf Steuerbefreiung bei der Vermietung an eine

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  • BFH, 13.09.1988 - V R 46/83

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur vorübergehenden Beherbergung

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, kann die arbeitsvertragliche Überlassung von Räumen an Arbeitnehmer (Gewährung von Unterkunft und Verpflegung als Barlohn) eine nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1973 steuerfreie Wohnungsvermietung sein - sog. Werkdienstwohnung - (vgl. BFH-Urteile vom 7. Oktober 1987 V R 2/79, BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88; und vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877).

    Nach den Feststellungen des FG hat die Klägerin (anders als in den beiden Urteilsfällen in BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88, und in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877) nicht Personalwohnungen als solche errichtet, die also grundsätzlich zur Überlassung an ihre Arbeitnehmer vorgesehen waren; vielmehr handelte es sich bei den hier maßgeblichen Räumen um zwei Zimmer des Pensions-Anbaus, die wahlweise von Anfang an entweder der Vermietung an Fremde oder der Unterbringung von Saisonarbeitnehmern dienen sollten.

  • BFH, 26.03.1992 - V R 16/88

    Einheitliche sonstige Leistung durch Rennservice für Autorennfahrer

    Schließlich kann auch aus der Einheitlichkeit des Entgelts nicht auf die Einheitlichkeit der entsprechenden Leistungen geschlossen werden (BFH-Entscheidung vom 7. Oktober 1987 V R 2/79, BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88, m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 12 K 138/98

    Steuerfreiheit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und die Ausnahme

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  • BFH, 12.01.2011 - XI R 10/08

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 1. 2011 XI R 9/08 - Vorsteuerabzugsrecht

    Der Wohnraum wird vielmehr regelmäßig als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zur Verfügung gestellt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, und vom 7. Oktober 1987 V R 2/79, BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88).
  • FG Hessen, 05.08.1997 - 6 K 2777/94

    Kurzfristige Vermietung an Arbeitnehmer

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  • FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

    Dem Kläger ist zuzugeben, dass der BFH in früheren Entscheidungen unabhängig von der konkret beabsichtigten Vermietungsdauer eine nicht nur vorübergehende Beherbergung im Sinne von § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG angenommen hat (Urteile des BFH vom 30.07.1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877 und vom 07.10.1987 V R 2/79, BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
    Diese Steuerbefreiung wurde im sozialen Interesse der Mieter eingeführt, um das (grundsätzlich nichtunternehmerische Wohnen) nicht zu verteuern (vgl. BFH, Urteil vom 7. Oktober 1987 - V R 2/79 -, juris Rn. 17, unter Hinweis auf den schriftlichen Bericht des Finanzausschusses, Begründung zu BTDrucks. V/1581, S. 5 ["Befreiungen"] und S. 12 ["Nummer 12"]).
  • FG Hessen, 05.12.2017 - 1 K 501/16

    § 34c Abs. 5 EStG

  • FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 2707/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Einnahmen eines gemeinnützigen Reitervereins aus

  • FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 4264/04

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter; Zulässigkeit der

  • FG München, 01.08.1996 - 14 K 330/95

    Veräußerung eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen, gemischt genutzten PKW;

  • FG München, 19.10.1995 - 14 K 3624/94
  • FG Düsseldorf, 09.10.1996 - 5 K 7121/92

    Steuerfreiheit der Raumüberlassung an Prostituierte; Definition des Begriffs

  • BFH, 26.03.1992 - V R 71/87

    Vorsteuerabzugsbegehren für die laufende Unterhaltung der Personalunterkünfte

  • FG Baden-Württemberg, 17.12.1993 - 9 K 62/92

    Bereitstellung von Unterkunftsplätzen an Aussiedler und Übersiedler; Trennung

  • FG Düsseldorf, 18.12.1997 - 1 K 5485/93

    Umsatzsteuerpflicht für Aufwendungen für die Gartenpflege bei

  • FG München, 11.05.1995 - 14 K 128/95

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Veräußerung eines Kraftfahrzeugs als Hilfsgeschäft

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