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   BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82   

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https://dejure.org/1988,57
BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82 (https://dejure.org/1988,57)
BFH, Entscheidung vom 10.02.1988 - VIII R 352/82 (https://dejure.org/1988,57)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 1988 - VIII R 352/82 (https://dejure.org/1988,57)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 65 Abs. 1, § 48

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Gewinn - Höhe des Verlusts - Sonderbetriebsvermögen - Streitgegenstand - Gewinnfeststellungsbescheid - Auswirkungen des Rechtsstreits - Sonderbetriebsgewinn - Sonderbetriebsverlust

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 65 Abs. 1, § 48

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger Streitgegenstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 152, 414
  • BB 1988, 1810
  • DB 1988, 1252
  • BStBl II 1988, 544
 
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Wird zitiert von ... (141)

  • BFH, 28.06.2006 - XI R 31/05

    Keine Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG der gewerblichen Einkünfte im

    Zu den Feststellungen, die selbständig in Bestandskraft erwachsen können, gehören beispielsweise die Qualifikation der Einkünfte, die Existenz einer Mitunternehmerschaft, die Höhe des Gesamtgewinns, des laufenden Gewinns, eines Veräußerungsgewinns oder eines Sondergewinns (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 IV B 71/98, BFH/NV 1999, 1449; BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544).
  • BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92

    Vermutung fehlender Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaften?

    Da diese als ehemalige Gesellschafterin der P-KG auch in Angelegenheiten klagebefugt ist, die die Gewinnermittlung der Gesellschaft betreffen, ist insoweit von einer subjektiven und objektiven Klagenhäufung auszugehen (zur Höhe des Gewinns oder Verlustes im Bereich des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters als selbständiger Streitgegenstand vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544).

    b) Dem steht nicht entgegen, daß die Höhe des Gewinns oder Verlustes im Bereich des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters für sich genommen Streitgegenstand im Klageverfahren gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid sein kann und dann auch grundsätzlich nur über die diesen Bereich betreffenden steuerrechtlichen Folgen zu entscheiden ist (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544; vom 7. August 1990 VIII R 257/84, BFH/NV 1991, 507).

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß er eine Ausnahme von diesem Grundsatz ggf. dann für geboten hält, wenn die Angriffe gegen die Höhe des Sonderbetriebsgewinns eines Gesellschafters zwangsläufig Auswirkungen auf die Höhe des Sonderbetriebsgewinns eines anderen Gesellschafters oder auf die Höhe des Gewinns aus dem Gesellschaftsvermögen haben würden (BFH in BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544, und vom 10. Februar 1988 VIII R 334/82, BFH/NV 1988, 791).

  • BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84

    Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz

    Streitgegenstand des anhängigen finanzgerichtlichen Verfahrens ist nur noch die Feststellung eines Aufgabegewinns der Klägerin von 0 DM (zum Streitgegenstand im Klageverfahren gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid vgl. z. B. BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544, m. w. N.).
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