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   BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87   

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https://dejure.org/1988,326
BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87 (https://dejure.org/1988,326)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1988 - IV R 57/87 (https://dejure.org/1988,326)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - IV R 57/87 (https://dejure.org/1988,326)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Betriebsausgaben - Fortbildung - Schiffsreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4, 3 § 12 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium auf einem Passagierschiff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 312
  • NJW 1989, 1054
  • BB 1988, 2375
  • BB 1989, 128
  • DB 1988, 2608
  • BStBl II 1989, 19
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87
    Es ging davon aus, daß die Aufwendungen für die Teilnahme an einer Gruppenreise zu Informationszwecken dann keine Betriebsausgaben sind, wenn sie nicht objektiv durch den Betrieb oder die Tätigkeit veranlaßt sind, insbesondere wenn nach dem Programm der Reise ein allgemeintouristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Gemischte Aufwendungen sind dann in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die betriebliche Veranlassung bei weitem überwiegt und das Hineinspielen der Lebensführung nicht ins Gewicht fällt und von ganz untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Beschlüsse des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Für den Abzug der Kosten einer Reise als Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen betrieblichen Gegebenheiten veranlaßt sind und die Befriedigung privater Interessen wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Planung und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54 - betreffend die Teilnahme eines Arztes am Krebskongreß in Tokio - vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238 - betreffend die Teilnahme eines Zahnarztes am Zahnärztekongreß in Mexiko City - vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513 - betreffend das Halten von Vorträgen auf Fachkongressen - Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Nach der Rechtsprechung des BFH müssen in derartigen Fällen die Beurteilungsmerkmale, die jeweils für eine private oder betriebliche (berufliche) Veranlassung der Reise sprechen, gegeneinander abgewogen werden (vgl. insbesondere BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Diese Ansicht steht im Gegensatz zur Auffassung des BFH, nach der es zum Ausschluß des Betriebsausgabenabzugs genügt, wenn bei Reisen zu Informationszwecken das Hereinspielen der Lebensführung ins Gewicht fällt und nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist (Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

  • BFH, 22.05.1974 - I R 212/72

    Aufwendungen - Geschäftsinhaber - Informationsreise - Organisation des

    Auszug aus BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87
    Für den Abzug der Kosten einer Reise als Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen betrieblichen Gegebenheiten veranlaßt sind und die Befriedigung privater Interessen wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76

    Reisekosten - Betriebsausgaben - Nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung -

    Auszug aus BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87
    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Planung und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54 - betreffend die Teilnahme eines Arztes am Krebskongreß in Tokio - vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238 - betreffend die Teilnahme eines Zahnarztes am Zahnärztekongreß in Mexiko City - vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513 - betreffend das Halten von Vorträgen auf Fachkongressen - Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87
    Gemischte Aufwendungen sind dann in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die betriebliche Veranlassung bei weitem überwiegt und das Hineinspielen der Lebensführung nicht ins Gewicht fällt und von ganz untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Beschlüsse des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73

    Aufwendungen für die Reise eines Facharztes - Fachkongreß in Japan -

    Auszug aus BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87
    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Planung und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54 - betreffend die Teilnahme eines Arztes am Krebskongreß in Tokio - vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238 - betreffend die Teilnahme eines Zahnarztes am Zahnärztekongreß in Mexiko City - vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513 - betreffend das Halten von Vorträgen auf Fachkongressen - Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 01.06.1978 - IV R 36/73

    Testamentsvollstrecker - Betriebsausgaben - Erbfallkosten -

    Auszug aus BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87
    Der Begriff der betrieblichen Veranlassung erfordert, daß ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Betrieb besteht (BFH-Urteil vom 1. Juni 1978 IV R 36/73, BFHE 125, 175, BStBl II 1978, 499).
  • BFH, 12.04.1979 - IV R 106/77

    Facharzt - Facharztkongreß - Betriebsausgaben - Reisekosten

    Auszug aus BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87
    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Planung und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54 - betreffend die Teilnahme eines Arztes am Krebskongreß in Tokio - vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238 - betreffend die Teilnahme eines Zahnarztes am Zahnärztekongreß in Mexiko City - vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513 - betreffend das Halten von Vorträgen auf Fachkongressen - Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • FG Niedersachsen, 17.03.1986 - X 379/85
    Auszug aus BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87
    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt (Urteil vom 17. März 1986 X 379/85, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 483).
  • BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94

    Fortbildungsveranstaltung auf einem Fährschiff

    Den Einspruch wies das FA unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 14. Juli 1988 IV R 57/87 (BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19) sowie mit der Begründung zurück, das private Interesse an der Fortbildungsveranstaltung auf dem komfortablen Passagierschiff sei trotz einer reinen Seminarzeit von 12, 45 Stunden und der angebotenen Dentalschau nicht von ganz untergeordneter Bedeutung gewesen.

    Letzteres ist insbesondere bei sog. Kongreßreisen und Reisen zu Informationszwecken der Fall (Senatsurteil in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19).

    Es kann dann z. B. auf die Art der dargebotenen Information, den Teilnehmerkreis, die Reiseroute und den Charakter der aufgesuchten Orte als beliebte Ziele des Tourismus, die fachliche Organisation, die Gestaltung der Wochenenden und Feiertage sowie die Art des benutzten Beförderungsmittels ankommen (Senatsurteil in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19; vgl. weiter BFH-Urteil vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674).

    Daher hat der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19 die Aufwendungen eines Steuerberaters für die Teilnahme an einem Steuerberater-Symposium auf dem auch von den Klägern benutzten Fährschiff "Finnjet" im März 1983 -- abgesehen von den Seminargebüren -- nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt, weil das Seminar mit einer Seereise verbunden war und das Fachprogramm ausreichend Zeit ließ, die gebotenen Freizeitmöglichkeiten zu nutzen.

    Insoweit ist der Streitfall durchaus mit dem Steuerberater-Symposium im März 1983 vergleichbar (s. Senatsurteil in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19), auch wenn das Programm im Fall der Kläger noch am Freitagabend weitere Fachreferate vorsah.

  • BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07

    Teilnahme an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten als Mitglied einer

    Letzteres trifft insbesondere bei sog. Kongressreisen und Reisen zu Informationszwecken sowie zu Sprachkursen im Ausland zu (BFH-Urteile vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19; vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787; vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10).

    Es kann dann z.B. auf die Art der dargebotenen Informationen, den Teilnehmerkreis, die Reiseroute und den Charakter der aufgesuchten Orte als beliebte Ziele des Tourismus, die fachliche Organisation, die Gestaltung der Wochenenden und Feiertage sowie die Art des benutzten Beförderungsmittels ankommen (BFH-Urteile in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19; vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674).

  • BFH, 18.10.1990 - IV R 72/89

    Ausfüllung der Reisetage mit beruflicher Tätigkeit wie Arbeitstage als Indiz für

    Andernfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen läßt (Senats-Urteile vom 4. August 1977 IV R 30/76, BFHE 122, 526, BStBl. II 1977, 829, und vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl. II 1989, 19).

    Nach der Rechtsprechung des BFH müssen in derartigen Fällen die Beurteilungsmerkmale, die jeweils für eine private oder betriebliche (berufliche) Veranlassung der Reise sprechen, gegeneinander abgewogen werden (Urteil in BFHE 154, 312, BStBl. II 1989, 19).

    Wird die Reise durch häufigen Ortswechsel und den Besuch beliebter Ziele des Tourismus geprägt, ein Indiz, das für eine nicht nur untergeordnete private Mitveranlassung spricht (Urteil in BFHE 154, 312, BStBl. II 1989, 19), so können die Reisekosten nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn aufgrund anderer Indizien feststeht, daß die Reise nahezu ausschließlich aus betrieblichen Gründen unternommen wurde (vgl. Urteil in BFHE 148, 262, 266, BStBl. II 1987, 208, 210).

  • BFH, 21.08.1995 - VI R 47/95

    Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen für eine Auslandsreise, bei der neben

    Für den Abzug der Kosten einer Auslandsreise als Werbungskosten ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen beruflichen Gegebenheiten veranlaßt sind und die Befriedigung privater Interessen i. S. des § 12 Nr. 1 EStG, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19, 20).

    Nach der Rechtsprechung müssen bei derartigen Reisen die Beurteilungsmerkmale, die jeweils für eine private oder berufliche Veranlassung sprechen, gegeneinander abgewogen werden; ein Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben scheidet bereits dann aus, wenn das Hereinspielen der Lebensführung ins Gewicht fällt und nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, 218, unter C II 2 c der Entscheidungsgründe; BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19, 21).

  • FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96

    Keine Geltung des Aufteilungsverbots (§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG ) für Reisekosten

    Anderenfalls sollen die gesamten Reisekosten nicht abziehbar sein, soweit sich nicht ein durch den Beruf veranlasster Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen lässt (BFH-Urteile vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312 , BStBl II 1989, 19 und vom 21. Oktober 1996 VI R 39/96, BFH/NV 1997, 469 m.w.N.).

    Bei solchen Reisen tritt die Bedeutung von privaten Unternehmungen regelmäßig jedenfalls dann in den Hintergrund, wenn die Verfolgung privater Interessen nicht einen Schwerpunkt der Reise bildet (BFH-Beschluss in BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213; BFH-Urteile vom 18. Juli 1997 VI R 10/97, a.a.O. m.w.N. und vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312 , BStBl II 1989, 19; vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536 , BStBl II 1997, 357 und vom 21. Oktober 1996 VI R 39/96, a.a.O.).

  • BFH, 12.09.1996 - IV R 36/96

    Fortbildungstagungen an beliebten Erholungsorten

    Letzteres trifft insbesondere bei sog. Kongreßreisen und Reisen zu Informationszwecken sowie zu Sprachkursen im Ausland zu (Senatsurteil vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19, sowie BFH- Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787).

    In diesem Fall kann es z. B. auf die Art der dargebotenen Information, den Teilnehmerkreis, die Reiseroute und den Charakter der aufgesuchten Orte als beliebte Ziele des Tourismus, die fachliche Organisation, die Gestaltung der Wochenenden und Feiertage sowie die Art des benutzten Beförderungsmittels ankommen (Senatsurteil in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19; vgl. weiter BFH-Urteil vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674).

    Daher hat der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19 die Aufwendungen eines Steuerberaters für die Teilnahme an einem Steuerberater-Symposium auf dem Fährschiff "Finnjet" im März 1983 -- abgesehen von den Seminargebühren -- nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt, weil das Seminar mit einer Seereise verbunden war.

  • BFH, 26.09.1995 - VIII R 35/93

    Teilnahme an einer vom Geschäftspartner als Seereise organisierten "Fachtagung"

    Das ergibt sich zum einen daraus, daß die Reise auf einem mit entsprechenden Freizeiteinrichtungen ausgestatteten Passagierschiff stattfand, die Seereise von Kiel nach Oslo bereits für sich einen gewissen Freizeitwert hat (auf den das Tagungsprogramm mit dem Hinweis auf die Attraktivität des Seegebietes bei Tageslicht ausdrücklich Rücksicht genommen hat) und das Tagungsprogramm nicht nur auf die betrieblichen Interessen der Teilnehmer zugeschnitten war, sondern ausreichend Raum für den Besuch touristisch interessanter Orte ließ (vgl. auch - für ein Wochenendseminar auf einer Ostseefahrt - BFH-Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19).
  • BFH, 05.09.1990 - IV B 169/89

    Überwiegend private Veranlassung der Aufwendungen für einen Fortbildungskongreß

  • BFH, 02.03.1995 - IV R 59/94

    Fortbildungsveranstaltungen - hier: für Rechtsanwälte - in ausländischen

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.06.2000 - 3 K 3469/97

    Zur beruflichen Veranlassung von Aufwendungen eines Arztes für

  • FG Saarland, 25.08.2000 - 1 K 83/00

    Aufwendungen für Kongressreisen mit nicht völlig untergeordneter privater

  • BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96

    Eigener Vortrag bei Auslandskongreß

  • FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96

    Abzug von Aufwendungen für einen Französisch-Intensivkurs eines

  • BFH, 25.11.1993 - IV R 37/93

    Verpflegungsmehraufwand und Reisekosten sind nur dann Betriebsausgaben im

  • BFH, 29.11.2006 - VI R 36/02

    Studienreise: Religionslehrerin, Fahrt nach Israel

  • BFH, 15.03.1990 - IV R 60/88

    Aufwendungen für einen sportmedizinischen Fortbildungslehrgang in einem bekannten

  • FG Baden-Württemberg, 21.09.2004 - 1 K 170/03

    Aufwendungen für die Teilnahme an Fachkongressen im Ausland

  • FG Köln, 22.05.2003 - 10 K 3932/98

    Begriff der Betriebseinnahme und berufliche/betriebliche Veranlassung einer

  • BFH, 07.05.1993 - VI R 39/90

    Steuerliche Einordnung von mit mehreren Einkunftsarten im Zusammenhang stehenden

  • FG Köln, 11.04.2001 - 10 K 723/96

    Abziehbarkeit der Kosten von Auslandsreisen als Werbungskosten beziehungsweise

  • FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 306/12

    Werbungskostenabzug der Aufwendungen eines angestellten Chefarztes für die

  • FG Saarland, 28.11.1996 - 2 K 93/96
  • BFH, 12.01.2006 - VI B 101/05

    Grundsätzliche Bedeutung: Auslandsreise, WK-Abzug

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01

    Reisekosten eines Steuerberaters bei Begleitung seines Mandanten;

  • BFH, 16.01.1998 - VI R 46/87

    Werbungskostenabzug für Auslandsprachkurs

  • BFH, 07.02.1997 - VI R 34/96

    Abgrenzung zwischen Dienstreise und Incentivereise

  • BFH, 21.11.1997 - VI R 24/97

    Werbungskostenabzug bei Ferienreisen einer Kindesbetreuerin

  • BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91

    Einkommensteuerveranlagung von Transferkosten und Reisekostenaufwendungen

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05

    Fahrtkosten zu sportlichen Wettkämpfen als berufsbedingte Werbungskosten

  • FG Thüringen, 11.11.1998 - III 88/98

    Abgrenzung Fortbildungskosten/Ausbildungskosten: Aufwendungen für Zweitstudium

  • BFH, 11.11.1998 - IV B 135/97

    Private Mitveranlassung bei Teilnahme einer Kreuzfahrt

  • FG München, 17.02.2014 - 7 K 50/12

    Verdeckte Gewinnausschüttungen, Reisekosten des Geschäftsführers einer GmbH

  • FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines nebenberuflichen Fachbuchautors für einen

  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 30/00

    Betriebliche Fortbildungskosten (EStG §§ 4 Abs. 4, 12 Nr. 1 Satz 2)

  • FG Thüringen, 04.11.1998 - I 175/98

    Sprachauslandsreise einer Lehrerin; Einkommensteuer 1995

  • FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05

    Doppelte Haushaltsführung und Reisekosten als Werbungskosten; Abzugsfähigkeit

  • FG München, 10.03.2006 - 10 K 1833/04

    Reisekosten; allgemeine Lebensführung

  • FG Sachsen, 27.08.2003 - 6 K 184/01

    Aufwendungen für eine berufsbegleitende Promotion als Werbungskosten;

  • FG Baden-Württemberg, 04.09.2003 - 10 K 217/00

    Nlp-Kurse einer Sekretärin; Einkommensteuer 1998

  • FG München, 25.02.1997 - 2 K 2575/93
  • FG Saarland, 27.03.1996 - 1 K 272/94

    Einkommensteuer; Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • FG München, 18.10.1995 - 1 K 2773/93

    Anerkennung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit;

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