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   BFH, 21.10.1988 - III R 194/84   

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https://dejure.org/1988,249
BFH, 21.10.1988 - III R 194/84 (https://dejure.org/1988,249)
BFH, Entscheidung vom 21.10.1988 - III R 194/84 (https://dejure.org/1988,249)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 1988 - III R 194/84 (https://dejure.org/1988,249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 §§ 41 Abs. 2, 42, 173 Abs. 2, 370 Abs. 1 Nr. 1; FGO §§ 76 Abs. 1, 96 Abs. 1; BGB § 117

  • Wolters Kluwer

    Steuerumgehung - Ausländische Gesellschaft - Einschaltung einer ausländischen Basisgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche Verflechtung - Scheingeschäft - Gestaltungsmißbrauch - Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Basisgesellschaft, Gesellschaftsrechtliche Verflechtung, Handelsvertreterverträge, Scheingeschäft, Abgrenzung zum Gestaltungsmißbrauch, Steuerhinterziehung, Prüfungsmaßstab des Finanzrechts

Papierfundstellen

  • BFHE 155, 232
  • BB 1989, 416
  • DB 1989, 808
  • BStBl II 1989, 216
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.05.1979 - I R 126/77

    Ausländische Basisgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche Verflechtung -

    Auszug aus BFH, 21.10.1988 - III R 194/84
    a) Die steuerrechtliche Anerkennung der Errichtung von sog. Basisgesellschaften im Ausland hängt nur dann vom Vorliegen wirtschaftlicher oder sonst beachtlicher Gründe und einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit dieser Gesellschaft ab, falls zwischen den an der ausländischen Basisgesellschaft beteiligten Personen und inländischen Steuerpflichtigen eine gesellschaftsrechtliche Verflechtung besteht (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1979 I R 126/77, BFHE 128, 61, BStBl II 1979, 586 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Denn eine Steuerumgehung durch den Kläger wäre auch dann nicht anzunehmen, wenn die E im Verhältnis zu anderen inländischen Steuerpflichtigen, die gegenüber diesem fremde Dritte sind, als Basisgesellschaft zu beurteilen wäre (BFH-Urteil in BFHE 128, 61, BStBl II 1979, 586).

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BFH, 21.10.1988 - III R 194/84
    Deshalb ist für die Feststellung der Steuerhinterziehung, die nach § 76 Abs. 1 Sätze 1 und 5 FGO von Amts wegen zu treffen ist, kein höherer Grad von Gewißheit erforderlich als für die Feststellung anderer Tatsachen, für die das FA die Feststellungslast trägt (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570).
  • BFH, 16.01.1973 - VIII R 52/69

    Zehnjährige Verjährungsfrist - Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BFH, 21.10.1988 - III R 194/84
    Hängt die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden davon ab, daß der Steuerpflichtige eine Steuerhinterziehung begangen hat, so müssen zur Bejahung der Rechtmäßigkeit der Bescheide die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung vorliegen (BFH-Urteil vom 16. Januar 1973 VIII R 52/69, BFHE 108, 286, BStBl II 1973, 273).
  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 103/60

    Hypothekenbestellung für Scheinforderung

    Auszug aus BFH, 21.10.1988 - III R 194/84
    Nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung liegt das unterscheidende Kriterium darin, ob die Parteien zur Erreichung des mit dem Rechtsgeschäft erstrebten Erfolgs ein Scheingeschäft für genügend oder ein ernstgemeintes Geschäft für notwendig erachtet haben (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. Oktober 1961 V ZR 103/60, BGHZ 36, 85, 88).
  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 206/13

    Subventionsbetrug (Subventionsbegriff; zumindest auch wirtschaftsfördernde

    Ein solches ist anzunehmen, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem Geschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen, den Parteien also der Geschäftswille fehlt (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 103/60, BGHZ 36, 84, 87 f.; BFH, Urteil vom 21. Oktober 1988 - III R 194/84, BStBl II 1989, 216).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Ein solches ist anzunehmen, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem Geschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen, den Parteien also der Geschäftswille fehlt (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 250; Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 103/60, BGHZ 36, 84, 87 f.; BFH, Urteil vom 21. Oktober 1988 - III R 194/84, BStBl II 1989, 216).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    der Gründe; BFH-Urteile vom 21. Oktober 1988 III R 194/84, BFHE 155, 232, 237, BStBl II 1989, 216, 219; vom 14. August 1991 X R 86/88, BFHE 165, 458, BStBl II 1992, 128; vom 27. August 1991 VIII R 84/89, BFHE 165, 330, BStBl II 1992, 9; BFH-Beschluss vom 4. März 1999 II B 52/98, BFH/NV 1999, 1185).
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