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   BFH, 24.11.1988 - IV R 252/84   

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BFH, 24.11.1988 - IV R 252/84 (https://dejure.org/1988,1011)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1988 - IV R 252/84 (https://dejure.org/1988,1011)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1988 - IV R 252/84 (https://dejure.org/1988,1011)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2a

  • Wolters Kluwer

    Einkünfte - Einheitliche und gesonderte Feststellung - Volles Wirtschaftsjahr - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Ausscheiden eines Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 155, 255
  • BB 1989, 620
  • DB 1989, 911
  • BStBl II 1989, 312
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.09.1978 - IV R 49/74

    Feststellungszeitraum bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

    Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 252/84
    Da der Gewinn eines Gewerbetreibenden nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln ist (§ 2 Abs. 5 Satz 1 EStG 1971; nunmehr: § 4a Abs. 1 Satz 1 EStG 1987), sind auch die einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungen nach § 215 Abs. 2 AO (bzw. § 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO 1977) für das Wirtschaftsjahr zu treffen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. September 1978 IV R 49/74, BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159).

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159 näher ausgeführt hat, besteht die bisherige Personengesellschaft auch nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters unter den übrigen Gesellschaftern weiter.

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil in BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159 ausgeführt, daß eine Ausnahme von dem Grundsatz einer einheitlichen Feststellung aller im Wirtschaftsjahr erzielten Einkünfte dann geboten sein könne, wenn in einem Einzelfall Anhaltspunkte dafür gegeben seien, daß durch eine das ganze Jahr umfassende einheitliche Feststellung das Steuergeheimnis verletzt werden könnte.

    Um den auf den ausgeschiedenen Gesellschafter, nämlich den Kläger, entfallenden Anteil am laufenden Gewinn sowie seinen Veräußerungsgewinn zutreffend zu ermitteln, mußte in dem das ganze Wirtschaftsjahr betreffenden Feststellungsbescheid eine Feststellung über die Höhe seines Anteils am laufenden Gewinn und seines Veräußerungsgewinns sowie über die Dauer seiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft aufgenommen werden, damit das Veranlagungs-FA erkennen konnte, welchem Veranlagungszeitraum der festgestellte Gewinn zuzurechnen ist (Urteil in BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159).

  • BFH, 16.09.1970 - I R 64/68

    Tod eines Gesellschafters - Einkommensteuerveranlagung des Gesellschafters -

    Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 252/84
    Die im BFH-Urteil vom 16. September 1970 I R 64/68 (BFHE 100, 81, BStBl II 1970, 838) vertretene Auffassung, nach der das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer im übrigen fortgeführten Gesellschaft zur Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres führen soll, kann sich der Senat - auch nach erneuter Prüfung - nicht anschließen.

    Einer Anrufung des Großen Senats wegen Abweichung von dieser Entscheidung (§ 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) bedurfte es nicht, da die im Urteil in BFHE 100, 81, BStBl II 1970, 838 vertretene Rechtsauffassung nicht entscheidungserheblich war.

  • BFH, 12.06.1975 - IV R 10/72

    Behaupteter Verlust - Atypische Unterbeteiligung - Veräußerung einer atypischen

    Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 252/84
    Das Erfordernis einer Wertermittlung für einen außerhalb des Jahresabschlusses liegenden Zeitpunkt braucht nicht notwendig zu einem abgekürzten Feststellungszeitraum zu führen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 IV R 10/72, BFHE 116, 341, BStBl II 1975, 853).
  • BFH, 10.09.2020 - IV R 14/18

    Klagebefugnis der Personengesellschaft in allein den ausgeschiedenen

    Die Personengesellschaft besteht weiter und bleibt beteiligtenfähig (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24.11.1988 - IV R 252/84, BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312).
  • BFH, 18.08.2010 - X R 8/07

    Zurechnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer

    "Allerdings hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312, 314 (unter 3.) unter Bezug auf das Senatsurteil vom 14. September 1978 IV R 49/74 (BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159) ausgeführt, der Feststellungsbescheid müsse für einen ausgeschiedenen Gesellschafter eine Feststellung über die Höhe seines Anteils am laufenden Gewinn und seines Veräußerungsgewinns sowie über die Dauer seiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft enthalten, damit das Veranlagungsfinanzamt erkennen kann, welchem Veranlagungszeitraum der festgestellte Gewinn zuzurechnen ist.".

    Ähnlich heißt es in der Entscheidung vom 24. November 1988 IV R 252/84 (BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312):.

    Der Zeitpunkt des Ausscheidens ist neben der Höhe des anteiligen Gewinns im Feststellungsbescheid mit Bindungswirkung für das nachfolgende Festsetzungsverfahren festzustellen (BFH-Urteil in BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312; Blümich/Wittwer, § 4a EStG Rz 52).

  • BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) erstreckt sich die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO auf ein volles Wirtschaftsjahr, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahres aus einer Personengesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft danach von den verbleibenden Gesellschaftern oder von diesen mit einem oder mehreren neuen Gesellschaftern fortgeführt wird (vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 49/74, BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159; vom 24. November 1988 IV R 252/84, BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312; vom 28. November 1989 VIII R 40/84, BFHE 159, 410, BStBl II 1990, 561; vom 29. April 1993 IV R 107/92, BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666; vom 19. April 1994 VIII R 48/93, BFH/NV 1995, 84).
  • BFH, 29.04.1993 - IV R 107/92

    Zum Umfang der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte bei einer

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH erstreckt sich die gesonderte Feststellung der Einkünfte (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977) grundsätzlich auch dann auf ein volles Wirtschaftsjahr, wenn ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahres aus der Personengesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft danach von den verbleibenden Gesellschaftern oder von diesen mit einem oder mehreren neuen Gesellschaftern fortgeführt wird (vgl. Senatsurteile vom 14. September 1978 IV R 49/74, BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159; vom 24. November 1988 IV R 252/84, BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312; BFH-Urteil vom 28. November 1989 VIII R 40/84, BFHE 159, 410, BStBl II 1990, 561, 562).

    Im Einzelfall kann § 30 AO 1977 allerdings der Durchführung eines Feststellungsverfahrens unter Einbeziehung sowohl des ausgeschiedenen als auch des neu eingetretenen Gesellschafters entgegenstehen (vgl. Urteile in BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159; in BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312).

  • BFH, 09.05.2012 - X R 38/10

    Bilanzkorrektur nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs bei

    Bei der Veräußerung eines Teilbetriebs ist dagegen die Erstellung einer Schlussbilanz nicht erforderlich; die Teilbetriebsveräußerung stellt für den Gesamtbetrieb lediglich einen laufenden Geschäftsvorfall dar (vgl. ebenso BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 252/84, BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312, unter 2., für den Fall, dass ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahres aus einer mehrgliedrigen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ausscheidet).
  • BFH, 23.10.1990 - VIII R 142/85

    1. Personenhandelsgesellschaft auch für Sonderbetriebsvermögen ihrer

    Für diese Auffassung spricht auch, daß Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben nach ständiger Rechtsprechung in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einzubeziehen sind, die nach § 215 Abs. 2 AO (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977) durchzuführen sind (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 252/84, BFHE 155, 255, 258, BStBl II 1989, 312, 313).
  • BFH, 28.11.1989 - VIII R 40/84

    Einkünfte - Gesonderte Feststellung - Volles Wirtschaftsjahr - Mehrgliedrige

    Der BFH hat in den Urteilen vom 14. September 1978 IV R 49/74 (BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159) und vom 24. November 1988 IV R 252/84 (BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312) entschieden, daß sich die gesonderte Feststellung der Einkünfte (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO 1977) grundsätzlich auch dann auf ein volles Wirtschaftsjahr erstreckt, wenn ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahres aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft ausscheidet.

    Die Durchführung einer Gewinnfeststellung auf den Umwandlungszeitpunkt ist auch nicht im Hinblick auf die Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO 1977) geboten (vgl. Urteil in BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312).

  • BFH, 31.01.1992 - VIII B 33/90

    Beiladung einer Personenhandelsgesellschaft (§ 60 Abs. 3 FGO )

    Die Gesellschaft besteht weiter und bleibt beteiligungsfähig (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 252/84, BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312).

    So ist sie u. a. zur Buchführung und Bilanzierung auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens (BFHE 162, 99, BStBl II 1991, 401) und zur Abgabe der Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung unter Einschluß der Sonderbetriebsgewinne und -verluste verpflichtet (§ 181 Abs. 2 Nr. 4 AO 1977; zur Miteinbeziehung von Veräußerungs- und Aufgabegewinnen, die ein Gesellschafter erzielt hat, vgl. etwa BFH-Urteile vom 25. Juli 1979 I R 175/76, BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43, und vom 24. November 1988 IV R 252/84, BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312).

  • BFH, 22.09.1997 - IV B 113/96

    Ausscheiden eines Gesellschafters bei abweichendem Wirtschaftsjahr

    Das angefochtene Urteil weicht entgegen der Ansicht der Klägerin nicht von dem Senatsurteil vom 24. November 1988 IV R 252/84 (BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312 ) ab.

    Allerdings hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312, 314 (unter 3.) unter Bezug auf das Senatsurteil vom 14. September 1978 IV R 49/74 (BFHE 126, 262 , BStBl II 1979, 159 ) ausgeführt, der Feststellungsbescheid müsse für einen ausgeschiedenen Gesellschafter eine Feststellung über die Höhe seines Anteils am laufenden Gewinn und seines Veräußerungsgewinns sowie über die Dauer seiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft enthalten, damit das Veranlagungsfinanzamt erkennen kann, welchem Veranlagungszeitraum der festgestellte Gewinn zuzurechnen ist.

    Vielmehr hat es auf S. 15 des Urteils unter ausdrücklicher Zitierung des Senatsurteils in BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312 betont, daß das beklagte FA dieser Forderung dadurch entsprochen hat, indem es den Zeitpunkt des Ausscheidens am 31. Dezember 1980 korrekt mitgeteilt habe.

  • BFH, 24.11.1988 - IV S 1/86

    Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus

    Zur näheren Begründung wird auf den in der Hauptsache ergangenen Vorbescheid vom heutigen Tage (Az. IV R 252/84) nunmehr: Urteil vom 24. November 1988 IV R 252/84, BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312 verwiesen.

    Wie aus der in der Hauptsache ergangenen Entscheidung IV R 252/84 im einzelnen entnommen werden kann, besteht unter den gegebenen Umständen keine Aussicht, daß der Kläger in der Hauptsache obsiegen kann.

  • BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93

    Gewinnfeststellung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 89/02

    Betriebsaufspaltung: Gestaltungsmissbrauch durch abweichendes Wirtschaftsjahr der

  • BFH, 12.10.1993 - VIII R 86/90

    Wahrung des formellen Bilanzenzusammenhangs, wenn bei Schätzung des

  • FG Nürnberg, 26.03.2003 - V 10/03

    Zeitliche Zurechnung der Einkünfte eines verstorbenen Gesellschafters einer

  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 138/85

    1. Klagebefugnis einer KG für Streitjahre, in denen Gesellschaft Rechtsform einer

  • FG Münster, 17.12.2003 - 1 K 7673/00

    Nur eingeschränkte Bilanzänderung, wenn Antrag erst nach dem 1.1.1999 gestellt

  • FG Düsseldorf, 28.02.2007 - 7 K 5172/04

    Maßgeblicher Veranlagungszeitraum für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb; Inhalt

  • FG Düsseldorf, 03.07.2006 - 11 K 2035/02

    Festsetzungsfrist; Festsetzungsverjährung; Anfechtung; Ersetzung; Isolierte

  • BFH, 14.03.1996 - IV R 86/94

    Bei einem Gesellschafterwechsel im Laufe des Feststellungszeitraums ist die

  • FG Düsseldorf, 03.07.2006 - 11 K 2003/02

    Festsetzungsfrist; Festsetzungsverjährung; Anfechtung; Ersetzung; isolierte

  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 32/91

    Übergangsregelung

  • BFH, 26.09.1990 - II B 24/90

    Grundstücksverwaltende GbR als Schuldnerin der Grunderwerbsteuer bei Wechsel von

  • FG Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 9 K 1415/14

    Mitunternehmerstellung - Keine Steuerbegünstigung bei Übertragung eines Anteils

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - 1 K 1370/07

    Keine Auflösung einer Ansparrücklage durch Eintritt eines weiteren

  • FG München, 12.03.1998 - 15 K 2258/92

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung beim Übergang von einer ungesetzlichen

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