Rechtsprechung
   BFH, 04.04.1989 - X R 49/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1923
BFH, 04.04.1989 - X R 49/87 (https://dejure.org/1989,1923)
BFH, Entscheidung vom 04.04.1989 - X R 49/87 (https://dejure.org/1989,1923)
BFH, Entscheidung vom 04. April 1989 - X R 49/87 (https://dejure.org/1989,1923)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1923) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 156, 214
  • BB 1989, 1190
  • BB 1989, 1251
  • BStBl II 1989, 606
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 158/73

    Keine Besteuerung eines originären Geschäftswerts bei Betriebsaufgabe durch

    Auszug aus BFH, 04.04.1989 - X R 49/87
    Bei der Ermittlung des Aufgabegewinns nach erklärter Betriebsaufgabe im Falle der Betriebsverpachtung ist auch ein derivativer Geschäftswert nicht anzusetzen (Anschluß an BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 158/73, BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99).

    Die unterschiedliche Behandlung des originären Geschäftswerts (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 1978 VIII R 158/73, BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99) und des derivativen Geschäftswerts ergebe sich aus der unterschiedlichen bilanziellen Behandlung schon vor der Betriebsaufgabe.

    a) Ein originärer Geschäftswert ist bei der Ermittlung des Aufgabegewinns nach erklärter Betriebsaufgabe im Rahmen der Verpachtung eines Gewerbebetriebs nicht anzusetzen (BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99; BFH-Urteile vom 22. Juni 1978 IV R 46/74, nicht veröffentlicht - NV - vom 19. Januar 1982 VIII R 21/77, BFHE 135, 282, 288, BStBl II 1982, 456).

    Die Begründung des Urteils in BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99 stellt zwar auch darauf ab, daß der (originäre) Geschäftswert am Markt noch keine Bestätigung gefunden hat und im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe noch nicht konkretisiert ist.

  • BFH, 27.02.1985 - I R 235/80

    Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 04.04.1989 - X R 49/87
    Dabei ist in der Regel davon auszugehen, daß Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens in das Privatvermögen gelangen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456).
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 04.04.1989 - X R 49/87
    Dem Kläger stand es nach den Grundsätzen des Urteils des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S (BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) frei, das verpachtete Unternehmen weiterhin als Betriebsvermögen zu behandeln oder zu diesem oder einem späteren Zeitpunkt die Betriebsaufgabe zu erklären (Verpächterwahlrecht).
  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 21/77

    Auflösung einer Gesellschaft - Realteilung - Wahlrecht - Aufgabegewinn - Stille

    Auszug aus BFH, 04.04.1989 - X R 49/87
    a) Ein originärer Geschäftswert ist bei der Ermittlung des Aufgabegewinns nach erklärter Betriebsaufgabe im Rahmen der Verpachtung eines Gewerbebetriebs nicht anzusetzen (BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99; BFH-Urteile vom 22. Juni 1978 IV R 46/74, nicht veröffentlicht - NV - vom 19. Januar 1982 VIII R 21/77, BFHE 135, 282, 288, BStBl II 1982, 456).
  • BFH, 24.11.1982 - I R 123/78

    Bei Verlagerung eines unselbständigen Betriebsteils in das Ausland wird kein

    Auszug aus BFH, 04.04.1989 - X R 49/87
    Dem Verbleib des Geschäftswerts im Betriebsvermögen unter Übergang des gesamten anderen Betriebsvermögens in das Privatvermögen steht nicht die Erwägung entgegen, daß ein Geschäftswert stets nur zusammen mit einem Betrieb oder Teilbetrieb genutzt oder veräußert werden kann (BFH-Urteil vom 24. November 1982 I R 123/78, BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 32/05

    Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine

    Er geht im Falle der Betriebsaufgabe grundsätzlich unter (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1989 X R 49/87, BFHE 156, 214, BStBl II 1989, 606; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 294 zu Ausnahmefällen).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    Die Urteile vom 14. Februar 1978 VIII R 158/73 (BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99), vom 4. April 1989 X R 49/87 (BFHE 156, 214, BStBl II 1989, 606) und vom 30. Januar 2002 X R 56/99 (BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387) betreffen das weitere rechtliche Schicksal eines Geschäfts- oder Firmenwerts im Anschluss an eine Betriebsaufgabe und sind deshalb ohne Bedeutung für den Streitfall.
  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 83/16

    Aufgabegewinn; Buchwertübertragung; Firmenwert; Geschäftswert; Zur

    Diese gedankliche Privatisierung der stillen Reserven könne sich aufgrund der BFH-Rechtsprechung weder auf einen originären noch auf einen derivativen Geschäftswert erstrecken (Verweis auf BFH-Urteil vom 4. April 1989, X R 49/87, BStBl. II 1989, 606).

    Nach der Rechtsprechung des BFH könne jedoch ein originärer Firmenwert nicht in das Privatvermögen überführt werden, sondern gehe mit der Betriebsaufgabe unter (BFH-Urteile vom 14. Februar 1978, VIII R 158/73, vom 4. April 1989, X R 49/87).

    Soweit sich die Klägerin auf die BFH-Urteile vom 4. Februar 1978 ( VIII R 158/72) und vom 4. April 1989 ( X R 49/87) beziehe, greife dies nicht durch.

    Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des BFH, wonach der Firmenwert nicht privatisierbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1978 VIII R 158/73, BStBl. II 1979, 99; vom 4. April 1989, X R 49/87, BStBl. II 1989, 606).

  • BFH, 30.01.2002 - X R 56/99

    Die Veräußerung des Geschäftswerts nach Betriebsaufgabe und anschließender

    a) Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BFH ist ein originärer wie ein derivativer Geschäftswert bei der Ermittlung des Aufgabegewinns nach erklärter Betriebsaufgabe im Rahmen der Verpachtung des Gewerbebetriebes nicht anzusetzen (vgl. --betreffend originären Geschäftswert-- BFH-Urteile vom 14. Februar 1978 VIII R 158/73, BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99, und vom 22. Juni 1978 IV R 46/74, nicht veröffentlicht --n.v.--; betreffend den entgeltlich erworbenen Geschäftswert vgl. z.B. Senatsurteil vom 4. April 1989 X R 49/87, BFHE 156, 214, BStBl II 1989, 606).

    Er kann nicht durch Erklärung des Steuerpflichtigen in das Privatvermögen überführt werden, weil er nur im Rahmen eines gewerblichen Betriebs denkbar ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99, 100, rechte Spalte; in BFHE 156, 214, BStBl II 1989, 606, unter 3. b der Gründe, und vom 27. März 2001 I R 42/00, BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771, unter II. 1. b aa der Gründe, m.w.N. der Rechtsprechung).

    Durch die Fortexistenz des Geschäftswerts auch nach Abgabe der Betriebsaufgabeerklärung durch den Verpächter als dessen Betriebsvermögen (ohne Betrieb) ist gewährleistet, dass ein nach Beendigung des Pachtverhältnisses vom Verpächter erzielter Gewinn aus der Veräußerung des Geschäftswerts im Veräußerungsjahr als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst werden kann (vgl. die insoweit allerdings nicht tragenden Äußerungen in den BFH-Urteilen in BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99, 100, rechte Spalte, a.E., und in BFHE 156, 214, BStBl II 1989, 606, unter 3. b der Gründe; vgl. ferner auch Senatsurteil vom 20. August 1997 X R 58/93, BFH/NV 1998, 314, unter 2. der Gründe).

  • BFH, 16.06.2004 - X R 34/03

    Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern eines

    Nicht zum Erfolg zu verhelfen vermag der Revision schließlich auch das unter Berufung auf die BFH-Urteile vom 14. Februar 1978 VIII R 158/73 (BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99), vom 4. April 1989 X R 49/87 (BFHE 156, 214, BStBl II 1989, 606) und vom 30. Januar 2002 X R 56/99 (BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387) angeführte Argument, dass der Geschäftswert im Streitfall schon deswegen nicht (partiell) von der Klägerin aus ihrem Betriebsvermögen habe entnommen werden können, weil er nicht "privatisierbar" sei.
  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

    Zwar hat der erkennende Senat im Urteil vom 4. April 1989 X R 49/87 (BFHE 156, 214, 217, BStBl II 1989, 606) ausgeführt, auch der derivativ erworbene Geschäftswert sei - ebenso wie der originär erworbene - außerhalb eines Betriebsvermögens nicht denkbar.
  • BFH, 20.08.1997 - X R 58/93
    An dem hierbei vorausgesetzten Sachzusammenhang fehlt es im Streitfall: Die Verwaltungsvorschrift (der Erlaß in BStBl II 1965, 2) und ihr inhaltlicher Widerspruch zur neueren BFH-Rechtsprechung (in BFHE 124, 447, [BFH 14.02.1978 - VIII R 158/73] BStBl II 1979, 99, sowie im Urteil vom 4. April 1989 X R 49/87, BFHE 156, 214, BStBl II 1989, 606 [BFH 04.04.1989 - X R 49/87]) betrafen die Behandlung des Geschäftswerts im Rahmen der anläßlich der Verpachtung eines Betriebes erklärten Betriebsaufgabe: Hiernach waren bei einer Überführung des bisherigen Betriebsvermögens in das Privatvermögen die vorhandenen stillen Reserven "einschließlich eines etwa vorhandenen Geschäftswerts sofort zu versteuern".

    Diese Rechtsauffassung ist durch die spätere Rechtsprechung aufgegeben worden (Urteile in BFHE 124, 447, [BFH 14.02.1978 - VIII R 158/73] BStBl II 1979, 99, und in BFHE 156, 214, [BFH 04.04.1989 - X R 49/87] BStBl II 1989, 606 [BFH 04.04.1989 - X R 49/87]).

    Die Berücksichtigung des Geschäftswerts bei der Bemessung des Veräußerungsgewinns (§ 16 Abs. 2 EStG) im angefochtenen Bescheid ist nicht zu beanstanden: Als Gegenstand einer Einlage der Klägerin im Jahr 1975 (§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG 1975) kam er schon wegen der rechtlichen Unmöglichkeit seiner Zuordnung zum Privatvermögen (BFH-Urteile in BFHE 124, 447, [BFH 14.02.1978 - VIII R 158/73] BStBl II 1979, 99, und in BFHE 156, 214, [BFH 04.04.1989 - X R 49/87] BStBl II 1989, 606 [BFH 04.04.1989 - X R 49/87]) nicht in Betracht; ob der Ansatz des "Restbuchwerts" Rechtens ist, bedarf im Streitfall keiner gerichtlichen Prüfung (s. o. zu 1. b a. E.).

  • FG Münster, 24.09.2019 - 12 K 2262/16

    Beschränkung der Zwangsvollstreckung aus Steuerschulden eines Verstorbenen auf

    Während im Falle der Betriebsveräußerung regelmäßig ein Geschäfts- oder Firmenwert abgegolten werden wird, ist dieser bei der Ermittlung des Aufgabegewinnes nach der Rechtsprechung nicht zu berücksichtigen; vielmehr ist von einem Untergang des Geschäfts- oder Firmenwertes auszugehen (BFH, Urteil vom 02.09.2008, X R 32/05, BFHE 224, 217, BStBl. II 2009, 634; Urteil vom 04.04.1989, X R 49/87, BFHE 156, 214, BStBl. II 1989, 606; Urteil vom 14.02.1978, VIII R 158/73, BFHE 124, 447, BStBl. II 1979, 99; Schmidt/Wacker, 38. Auflage 2019, § 16 EStG, Rz. 294 aE).
  • BFH, 15.06.2010 - X R 36/08

    Veräußerung eines Betriebs gegen Kaufpreisraten - Verpächterwahlrecht - Annahme

    Eine solche untrennbare Organisationseinheit fällt nicht dadurch weg, dass ein Steuerpflichtiger seinen Betrieb im Ganzen verpachtet, er aber im Rahmen des ihm zustehenden Verpächterwahlrechts die Betriebsaufgabe erklärt (BFH-Urteil in BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99, und Senatsurteile vom 4. April 1989 X R 49/87, BFHE 156, 214, BStBl II 1989, 606, und in BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03

    Wegfall der Hemmungswirkung wegen Prüfungsunterbrechung und spätere

    Ist im Falle einer echten Betriebsaufgabe anerkannt, dass insoweit ein originärer Geschäftswert bei der Ermittlung des Aufgabegewinns nicht anzusetzen ist, weil dieser mit der Betriebsaufgabe untergeht (vgl. BFH-Beschluss vom 13.November 1963 GrS 1/63, BStBl III 1964, 124; BFH-Urteile vom 14.Februar 1978 VIII R 158/73, BStBl II 1979, 99;vom 4. April 1989 X R 49/87, BStBl II 1989, 606;vom 20. August 1997 X R 58/93, BFH/NV 1998, 314, undvom 30. Januar 2002 X R 56/99, BStBl II 2002, 387), besteht jedenfalls angesichts der im EG-Vertrag verbürgten Niederlassungsfreiheit kein hinreichender Grund - bereits im Vorgriff auf eine mögliche spätere und hinsichtlich der tatsächlichen Höhe noch ungewissen Realisierung eines Geschäftswertes - die im Geschäftswert enthaltenen stillen Reserven schon mit dem Wegzug in das EU-Ausland einer Besteuerung zuzuführen.
  • FG München, 03.12.1998 - 11 K 4970/96

    Besteuerung des Geschäftswerts bei Veräußerung eines Betriebs nach erklärter

  • FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96

    Überführung einer als Einzelunternehmen betriebenen Zahnarztpraxis unter

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.08.2023 - 5 K 712/19

    Teilnahme an einem betrügerischen Schneeballsystem mit Blockheizkraftwerken

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht