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   BFH, 30.08.1989 - I R 215/85   

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https://dejure.org/1989,401
BFH, 30.08.1989 - I R 215/85 (https://dejure.org/1989,401)
BFH, Entscheidung vom 30.08.1989 - I R 215/85 (https://dejure.org/1989,401)
BFH, Entscheidung vom 30. August 1989 - I R 215/85 (https://dejure.org/1989,401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 8, § 9; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1, § 118 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Bindung des BFH - Tatsachenwürdigung des FG - Gewöhnlicher Aufenthalt - Aufenthaltsabsicht - Wohnsitzbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitmoment bei der Bestimmung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts - Anknüpfung an Sechsmonatsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unbeschränkte und beschränkte Einkommensteuerpflicht
    Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
    Gewöhnlicher Aufenthalt
    Gewöhnlicher Aufenthalt i.S.d. § 9 AO

Papierfundstellen

  • BFHE 158, 118
  • NVwZ-RR 1990, 372
  • BB 1989, 2325
  • DB 1990, 27
  • BStBl II 1989, 956
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.08.1977 - I R 210/75

    Unbeschränkte Steuerpflicht eines Gastarbeiters

    Auszug aus BFH, 30.08.1989 - I R 215/85
    Dabei ist die Beurteilung der Begleitumstände eine Tatsachenwürdigung, die gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO dem FG obliegt und an die der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist, soweit keine zulässigen und begründeten Revisionsrügen erhoben wurden (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 17. Oktober 1935 III A 206/35, RStBl 1935, 1415; BFH-Urteil vom 3. August 1977 I R 210/75, BFHE 123, 441, BStBl II 1978, 118).

    Dann muß sich jedoch die ursprüngliche Absicht auf einen längeren Aufenthalt bezogen haben (vgl. BFH in BFHE 123, 441, BStBl II 1978, 118).

  • BFH, 11.05.1988 - I R 12/86

    Lohnsteuer-Jahresausgleich - Arbeitnehmer - Ehegatten von Arbeitnehmern -

    Auszug aus BFH, 30.08.1989 - I R 215/85
    Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird der Lohnsteuer-Jahresausgleich nur gegenüber unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern durchgeführt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Mai 1988 I R 12/86, BFHE 154, 56, BStBl II 1988, 928).
  • BFH, 08.05.2014 - III R 21/12

    Kindergeld - Wohnsitz einer natürlichen Person i. S. des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG

    Im Übrigen kann das Revisionsgericht die Würdigung des FG nur auf Rechtsfehler bzw. nur auf Verstöße gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze hin überprüfen (BFH-Urteil vom 30. August 1989 I R 215/85, BFHE 158, 118, BStBl II 1989, 956).
  • BFH, 22.06.2011 - I R 26/10

    Gewöhnlicher Aufenthalt kraft Aufenthaltsdauer

    Dabei sei diese Planung --als Aufenthaltsabsicht (Senatsurteil vom 30. August 1989 I R 215/85, BFHE 158, 118, BStBl II 1989, 956)-- weder durch kurzfristige Unterbrechungen des Aufenthalts an zwei bis drei Tagen für ein Wochenende noch durch übliche Urlaubspausen bzw. die vertraglich vereinbarte Sommerpause berührt.
  • BFH, 17.05.1995 - I R 8/94

    Zum Wohnsitz eines in das Ausland versetzten Arbeitnehmers

    Die Frage, ob die Umstände für eine solche Benutzung sprechen, ist eine Tatfrage, die das FG unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles zu beantworten hat (§ 96 Abs. 1 FGO; vgl. z. B. auch BFH-Urteil vom 30. August 1989 I R 215/85, BFHE 158, 118, BStBl II 1989, 956).
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