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   BFH, 12.07.1989 - X R 11/84   

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https://dejure.org/1989,1261
BFH, 12.07.1989 - X R 11/84 (https://dejure.org/1989,1261)
BFH, Entscheidung vom 12.07.1989 - X R 11/84 (https://dejure.org/1989,1261)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 1989 - X R 11/84 (https://dejure.org/1989,1261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1977 § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 21 Abs. 2 1. Alternative

  • Wolters Kluwer

    Sonderausgabe - Dauernde Last - Wiederkehrende Leistungen - Entgelt für Nutzungsüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 158, 22
  • BB 1989, 2248
  • BB 1990, 41
  • DB 1989, 2461
  • BStBl II 1990, 13
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 13.08.1985 - IX R 10/80

    Zum Sonderausgabenabzug einer gegen Gegenleistung übernommenen dauernden Last

    Auszug aus BFH, 12.07.1989 - X R 11/84
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß insoweit Leistung und Gegenleistung lediglich zu einer Vermögensumschichtung führen; der Leistungsaustausch führt dann nicht zu einer Minderung der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen, der mit dem Abzug als dauernde Last Rechnung getragen werden soll (BFH-Urteil vom 13. August 1985 IX R 10/80, BFHE 144, 423, 425, BStBl II 1985, 709).

    Darüber hinaus hat der IX. Senat des BFH in Fortentwicklung dieser Rechtsprechung eine Wertverrechnung in allen Fällen als notwendig angesehen, in denen wiederkehrende Leistungen aufgrund eines gegenwärtigen Vertrages im Austausch mit einer Gegenleistung erbracht werden (Urteil in BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709).

    b) Das Urteil in BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709 unterscheidet als Sonderausgaben nichtabziehbare "wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung" einerseits und - unter Bezugnahme auf das Grundsatzurteil des BFH in BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706 - "Altenteilsleistungen, die im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen in vorweggenommener Erbfolge versprochen werden".

  • BFH, 16.09.1965 - IV 67/61 S

    Abzugsfähigkeit von Leistungen auf Grund einer bei Hofübernahme eingegangenen

    Auszug aus BFH, 12.07.1989 - X R 11/84
    Die Verrechnung mit dem Wert einer Gegenleistung ist nach ständiger Rechtsprechung insbesondere bei kauf- und darlehensähnlichen Rechtsvorgängen geboten (BFH-Urteil vom 16. September 1965 IV 67/61 S, BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706).

    b) Das Urteil in BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709 unterscheidet als Sonderausgaben nichtabziehbare "wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung" einerseits und - unter Bezugnahme auf das Grundsatzurteil des BFH in BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706 - "Altenteilsleistungen, die im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen in vorweggenommener Erbfolge versprochen werden".

  • BFH, 03.06.1986 - IX R 2/79

    Lebenslängliche Versorgung gegen Verzicht auf Zugewinnausgleich als dauernde Last

    Auszug aus BFH, 12.07.1989 - X R 11/84
    Das BFH-Urteil vom 3. Juni 1986 IX R 2/79 (BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674) wendet den verallgemeinerten Rechtsgedanken der Wertverrechnung auf den Fall der Vereinbarung einer lebenslänglichen Versorgung gegen Verzicht auf Zugewinnausgleich an.
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß jedenfalls vor Ausschöpfung des Verrechnungswerts wirtschaftlich keine als Sonderausgabe abziehbare "Last" vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 4. April 1989 X R 14/85, BFHE 157, 88, BStBl II 1989, 779, unter 2.; vom 12. Juli 1989 X R 11/84, BFHE 158, 22, BStBl II 1990, 13; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 18. Februar 1988 1 BvR 930/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz ab 1975, § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, Rechtsspruch 10 a).

    Eine abziehbare dauernde Last wird im Hinblick auf den Austauschcharakter ferner verneint, wenn wiederkehrende Leistungen ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach Entgelt für eine Nutzungsüberlassung sind (BFH-Urteile in BFHE 158, 22, BStBl II 1990, 13; vom 24. Oktober 1990 X R 43/89, BFHE 162, 425, BStBl II 1991, 175, betr.

  • BFH, 18.05.2010 - X R 32/01

    Übertragung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks auf die Ehefrau

    aa) Eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last (oder Rente) liegt nicht vor, wenn wiederkehrende Leistungen ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach Entgelt für eine Nutzungsüberlassung sind (BFH-Urteil vom 12. Juli 1989 X R 11/84, BFHE 158, 22, BStBl II 1990, 13).
  • BFH, 25.03.1992 - X R 196/87

    Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung

    Der Nutzungswert dieser Wohnung war der Nutzungsberechtigten zuzurechnen, die insoweit eine gesicherte Rechtsposition hatte (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390; vom 12. Juli 1989 X R 11/84, BFHE 158, 22, BStBl II 1990, 13, mit Nachweisen der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    Dem liegt die auch nach Auffassung des Senats zutreffende Erwägung zugrunde, daß jedenfalls vor Ausschöpfung des Verrechnungswerts wirtschaftlich keine als Sonderausgabe abziehbare "Last" vorliegt (vgl. auch Senatsurteile vom 4. April 1989 X R 14/85, BFHE 157, 88, BStBl II 1989, 779, unter 2.; vom 12. Juli 1989 X R 11/84, BFHE 158, 22, BStBl II 1990, 13).
  • BFH, 24.10.1990 - X R 43/89

    Die Verpflichtung zur Zahlung von Erbbauzinsen begründet keine dauernde Last

    Nach der Entscheidung des Senats vom 12. Juli 1989 X R 11/84 (BFHE 158, 22, BStBl II 1990, 13) liegt eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last nicht vor, wenn wiederkehrende Leistungen ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach Entgelt für eine Nutzungsüberlassung sind.

    b) Die Entscheidung des Senats in BFHE 158, 22, BStBl II 1990, 13, betraf den Fall, daß die wiederkehrenden Leistungen für die schuldrechtliche Nutzung eines Wohnrechts gezahlt wurden.

  • BFH, 29.07.1998 - X R 105/92

    Kein Verfassungsgebot zum Abzug privater Schuldzinsen

    bb) Der Senat hat alle diejenigen Leistungen mangels wirtschaftlicher Belastung (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1989 X R 14/85, BFHE 157, 88, BStBl II 1989, 779) aus dem Anwendungsbereich der als Sonderausgabe abziehbaren dauernden Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) ausgenommenen, die Entgelt für den Erwerb bzw. die Nutzung einer Sache sind (Urteile vom 24. Oktober 1990 X R 43/89, BFHE 162, 425, BStBl II 1991, 175, betreffend Erbbauzinsen; vom 12. Juli 1989 X R 11/84, BFHE 158, 22, BStBl II 1990, 13, m.w.N.; vom 3. Juni 1992 X R 130/90, BFH/NV 1992, 807).
  • FG Köln, 28.06.2000 - 10 K 485/99

    Abzugsfähigkeit von Wohnrechtsnebenleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG

    Der Nutzungswert ist der Mutter als Nutzungsberechtigten zuzurechnen, weil sie insoweit eine gesicherte Rechtsposition hat (§ 21 Abs. 2 1. Alternative EStG ; vgl. BFH-Urteil vom 12.07.1989 X R 11/84, BFHE 158, 22 , BStBl II 1990, 13 , mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 18.02.1993 - IV R 106/92

    Leistungen aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags als dauernde Lasten

    Auch diese Aufwendungen sind wirtschaftlich nicht als Entgelt zu beurteilen (BFH-Urteil vom 12. Juli 1989 X R 11/84, BFHE 158, 22, BStBl II 1990, 13), weil sie nicht als Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung erbracht werden (gleicher Ansicht Wätzig, Die Information über Steuer und Wirtschaft - Inf - 1982, 437; Felsmann, Inf 1985, 389; ders. in Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, 3. Aufl., 1983, Anm. A 701, A 711; Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 11. Aufl., 1992, § 13 Anm. 9 c, und Urteil des FG Münster vom 17. Mai 1989 XII 7937/87, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 110).
  • FG Baden-Württemberg, 03.09.2004 - 5 K 268/03

    Dachsanierungskosten einer leerstehenden wohnrechtsbelasteten Wohnung

    Dritter in diesem Sinne kann auch der Eigentümer sein (BFH-Urteil vom 12. Juli 1989 X R 11/84 BFHE 158, 22, BStBl II 1990, 13).
  • BFH, 11.09.1991 - XI R 20/89

    Entstehung von Anschaffungskosten durch die Übertragung eines Grundstücks im Wege

    Die laufenden Zahlungen können aber erst dann als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn ihre Summe den Barwert übersteigt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709; vom 3. Juni 1986 IX R 2/79, BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674, und vom 12. Juli 1989 X R 11/84, BFHE 158, 22, BStBl II 1990, 13).
  • FG Niedersachsen, 14.09.2005 - 12 K 635/00

    Steuerliche Einordnung eines Vertrages zur Überlassung eines landwirtschaftlichen

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