Rechtsprechung
BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
- Wolters Kluwer
Werbungskosten - Modernisierung - Einkommensteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 158, 240
- NJW 1990, 1503
- BB 1990, 474
- BB 1990, 54
- DB 1989, 2579
- BStBl II 1990, 52
- BStBl II 1990, 53
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 12.02.1985 - IX R 114/83
Umfassender Renovierungsaufwand im Zusammenhang mit Grundstückserwerb
Auszug aus BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86
Mit der vom FG zugelassenen Revision rügt das FA Verletzung materiellen Rechts, insbesondere Abweichung von dem Urteil des Senats vom 12. Februar 1985 IX R 114/83 (BFHE 143, 431, BStBl II 1985, 690).Sie machen geltend: Die im Urteil in BFHE 143, 431, BStBl II 1985, 690 vertretene Wertung anschaffungsnahen Aufwands als Anschaffungskosten sei zwar folgerichtig und decke sich mit der der Betriebswirtschaftslehre; sie sei jedoch im Streitfall nicht zutreffend.
Im Urteil in BFHE 143, 431, BStBl II 1985, 690 hat sich der Senat bereits mit der in der Vorentscheidung übernommenen Kritik des Schrifttums an der bisherigen Rechtsprechung des BFH auseinandergesetzt und im wesentlichen ausgeführt, daß hohe Instandsetzungsaufwendungen, die nach dem Erwerb eines zur Selbstnutzung bestimmten Wohngebäudes vorgenommen werden, entweder als Anschaffungsnebenkosten, wozu der Senat neige, oder - mit der bisherigen Rechtsprechung (vgl. insbesondere den Beschluß des Großen Senats vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672) - als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilen sind, wenn das Gebäude durch solche Aufwendungen über seinen bisherigen Zustand hinaus erheblich verbessert wird.
Mit diesem Vergleich wird, worauf der Senat bereits in BFHE 143, 431, BStBl II 1985, 690 hingewiesen hat, ein nicht gegebener Sachverhalt unterstellt sowie der enge Zusammenhang einer aufwendigen Modernisierung mit dem verbilligten Erwerb des Anwesens außer Acht gelassen.
- BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
Auszug aus BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86
Im Urteil in BFHE 143, 431, BStBl II 1985, 690 hat sich der Senat bereits mit der in der Vorentscheidung übernommenen Kritik des Schrifttums an der bisherigen Rechtsprechung des BFH auseinandergesetzt und im wesentlichen ausgeführt, daß hohe Instandsetzungsaufwendungen, die nach dem Erwerb eines zur Selbstnutzung bestimmten Wohngebäudes vorgenommen werden, entweder als Anschaffungsnebenkosten, wozu der Senat neige, oder - mit der bisherigen Rechtsprechung (vgl. insbesondere den Beschluß des Großen Senats vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672) - als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilen sind, wenn das Gebäude durch solche Aufwendungen über seinen bisherigen Zustand hinaus erheblich verbessert wird.Mit der zu dieser Frage nach wie vor maßgebenden Entscheidung des Großen Senats in BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672 ist anschaffungsnaher Herstellungsaufwand insbesondere dann gegeben, wenn nach dem Erwerb des Grundstücks im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Aufwendungen auf das Gebäude gemacht werden, durch die dessen Wesen verändert, der Nutzungswert erheblich erhöht oder seine Nutzungsdauer erheblich verlängert wird.
Soweit nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB die wesentliche Verbesserung gegenüber dem "ursprünglichen" Zustand des Vermögensgegenstands eingetreten sein muß, kommt es in Fällen des Kaufs auf die Beschaffenheit im Erwerbszeitpunkt an; das hat bereits der Große Senat in BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672 klargestellt.
- BFH, 22.02.1973 - VIII R 72/68
Hohe Aufwendungen auf ein Gebäude nach der Anschaffung
Auszug aus BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86
Wenn demgegenüber das FG abweichend von der ständigen BFH-Rechtsprechung (insbesondere dem Urteil vom 22. Februar 1973 VIII R 72/68, BFHE 109, 36, BStBl II 1973, 483) der Beschaffenheit des Gebäudes beim Erwerb keine erhebliche Bedeutung beimißt, läßt es zu Unrecht einen wichtigen wertbildenden Faktor unberücksichtigt.
- BFH, 08.07.1980 - VIII R 189/78
Kurze Zeit nach Anschaffung eines Wohngebäudes angefallene Kosten der …
Auszug aus BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86
Hinsichtlich der Heizungsumstellung hat dies der BFH bereits im Urteil vom 8. Juli 1980 VIII R 189/78 (BFHE 131, 312, BStBl II 1980, 744) ausgesprochen. - BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten
Auszug aus BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86
Vielmehr bedarf noch höchstrichterlicher Klärung, ob im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mietwohngrundstücks noch vom Verkäufer vorgenommener Erhaltungsaufwand bei dessen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar ist oder ob es sich um Kosten handelt, die dem im Rahmen des Privatvermögens grundsätzlich nicht einkommensteuerbaren Veräußerungsvorgang zuzuordnen sind (vgl. auch das Senatsurteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485). - BFH, 23.06.1988 - IX B 178/87
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Berücksichtigung von …
Auszug aus BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86
Hinsichtlich der Zeitspanne, während der der anschaffungsnahe Aufwand in Betracht kommt, liegt mit der bisherigen Rechtsprechung ein enger Zusammenhang mit dem Erwerb jedenfalls dann vor, wenn die Aufwendungen - wie hier - im ersten und zweiten Jahr nach dem Kauf erbracht worden sind (vgl. auch Senatsbeschluß vom 23. Juni 1988 IX B 178/87, BFH/NV 1989, 165). - FG Hessen, 12.12.1985 - III 440/82
Auszug aus BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86
Während der Einspruch erfolglos blieb, gab das Finanzgericht (FG) der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1986, 279 veröffentlichten Urteil statt.
- BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage
Nutzt er z.B. ein Wohngebäude tatsächlich bereits ab dem Zeitpunkt des Erwerbs, d.h. ab Übergang der Nutzungen und Lasten, dann hat er eine Zweckbestimmung getroffen; das genutzte Wirtschaftsgut befindet sich bereits in einem betriebsbereiten Zustand und kann insoweit nicht mehr in diesen Zustand versetzt werden (vgl. BFH-Urteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53, …und vom 13. März 1990 IX R 66/86, BFH/NV 1990, 778;… Adler/Düring/Schmaltz, a.a.O., § 255 HGB Tz. 12;… Ordelheide in Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung, B 162 Rz. 255, 257;… vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Juli 1996 IX R 55/94, BFH/NV 1997, 178, zu nachträglichen Erschließungskosten).Er hat deshalb Herstellungskosten angenommen, weil andernfalls "der enge Zusammenhang einer aufwendigen Modernisierung mit dem verbilligten Erwerb des Anwesens außer Acht gelassen" werde (BFH-Urteil in BFHE 158, 240, 243, BStBl II 1990, 53).
Davon ist der BFH auch seit Einführung des § 255 HGB ausgegangen (z.B. Urteile in BFHE 158, 240, 243, BStBl II 1990, 53, …und vom 16. Dezember 1998 X R 89/95, BFH/NV 1999, 776; s. ferner oben zu 1.).
- BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand
Dies ist der Zeitpunkt der Herstellung oder, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude erworben hat, der Zeitpunkt des Erwerbs (Großer Senat des BFH in BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; Senatsurteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, 255, BStBl II 1992, 30;… vgl. auch Mathiak, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft - DStJG - 7-1984, S. 97, 132;… Schmidt/Glanegger, a. a. O., § 6 Anm. 43 b).Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB grundsätzlich auch durch grundlegende Instandhaltungsmaßnahmen erreicht werden kann (Senatsurteile in BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53, …und vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/NV 1991, 533; vgl. auch §§ 7h, 7i EStG, §§ 82g, 82i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV -).
a) Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB) können dann vorliegen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen (sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand, BFH-Urteile in BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, 205, BStBl II 1992, 285; vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338).
- BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe …
Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach erhebliche Instandsetzungs- und Modernisierungskosten unter bestimmten weiteren Voraussetzungen als sog. anschaffungsnaher Aufwand nicht sofort abziehbare Werbungskosten, sondern Herstellungskosten des Gebäudes bilden (Anschluß an BFH-Urteil vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53).Wie der erkennende Senat im Urteil vom 11. August 1989 IX R 44/86 (BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53) bereits ausgeführt hat, ist diese Rechtsprechung durch die gesetzliche Begriffsbestimmung der Herstellungskosten in § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) nicht überholt.
Letzteres kann auch durch grundlegende Instandsetzungsmaßnahmen geschehen (vgl. Senatsurteil in BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53, m. w. N.).
Dazu zählt auch die Anschaffungsnähe erheblicher Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen, wie der Senat ebenfalls schon im Urteil in BFHE 158, 340, BStBl II 1990, 53 dargelegt hat.
- BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes
a) Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB) können dann vorliegen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen (sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand; BFH-Urteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 165, 203, 205, BStBl II 1992, 285; vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338). - BFH, 20.08.2002 - IX R 98/00
Zum anschaffungsnahen Aufwand
In ständiger Rechtsprechung hat der BFH, ausgehend von § 255 Abs. 2 HGB, Erweiterungen dieser Art nur unter dem Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Verbesserung gewürdigt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, 243, BStBl II 1990, 53, betr. - BFH, 13.03.1990 - IX R 104/85
Aufwendungen für eine Einbauküche
Da die Aufwendungen der Kläger im Verhältnis zum Kaufpreis (Gebäudeanteil 67.682 DM) nicht so hoch waren, um eine wesentliche Verbesserung der Eigentumswohnung anzunehmen, sind sie ferner nicht im Hinblick auf ihre Anschaffungsnähe Anschaffungskosten oder Herstellungskosten (vgl. Senatsurteile vom 11. August 1989 IX R 87/86, BFHE 158, 326, BStBl II 1990, 130, und IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53). - FG Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 9 V 49/97
Anlaufhemmung für Festsetzungsverjährung bei Steuererklärungspflicht; Pflicht zur …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.11.2000 - IX R 39/97
Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungskosten
In dem Revisionsverfahren ist u.a. darüber zu entscheiden, ob bei im Verhältnis zum Kaufpreis hohen Modernisierungsaufwendungen auf ein Gebäude im Anschluss an dessen Erwerb in der Regel Herstellungsaufwand vorliegt (sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand, vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; BFH-Urteile vom 12. Februar 1985 IX R 114/83, BFHE 143, 431, BStBl II 1985, 690, zu 1. a; vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, 243, BStBl II 1990, 53; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285). - FG Münster, 12.11.2021 - 4 K 1941/20
Berücksichtigen von gezahlten Mieterabfindungen als sofort abzugsfähige …
Aus steuerlicher Sicht soll der Erwerb einer preisgünstigeren Immobilie, bei der im Anschluss an den Erwerb eine Renovierung vorgenommen wird, und der Erwerb einer bereits renovierten und damit teureren Immobilie gleichbehandelt werden (vgl. hierzu die frühere Rechtsprechung des BFH, u.a. im Urteil vom 11.08.1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53 und ihr folgend die Finanzverwaltung - zuletzt - im Abschnitt 157 Abs. 4 der Einkommensteuerrichtlinie 2003, an die mit der Einführung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG im Jahr 2003 angeknüpft werden sollte, vgl. dazu BT-Drs. - FG München, 03.02.2015 - 11 K 1886/12
"Einbezug von Aufwendungen...."
Vor diesem Hintergrund machte sich der Gesetzgeber mit der Schaffung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG auch das mit der früheren Rechtsprechung verfolgte Ziel (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1989 IX R 44/86, BStBl II 1990, 53) zu eigen, den Erwerber eines instandsetzungs- und modernisierungsbedürftigen Gebäudes gleich zu behandeln wie einen Steuerpflichtigen, der ein bereits instandgesetztes oder modernisiertes Gebäude erwirbt. - BFH, 09.05.1995 - IX R 69/92
Mietwohnhaus - Herstellungskosten - Aufwendungen
- BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90
Einbeziehung von Aufwendungen für Schönheitsreparaturen in anschaffungsnahe …
- FG Düsseldorf, 25.08.1999 - 9 K 3129/97
Vermietung und Verpachtung; Anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen; …
- BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90
Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Ablauf von drei Jahren seit der Anschaffung
- FG Niedersachsen, 18.01.1996 - XII 21/94
Erlöschen eines abgetretenen Umsatzsteuererstattungsanspruchs; Sinn und Zweck …
- BFH, 30.07.1991 - IX R 59/90
Abziehbarkeit von Renovierungskosten als Erhaltungsaufwand
- BFH, 30.07.1991 - IX R 59/89
Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahem Aufwand bei Erwerb eines …
- FG Bremen, 10.12.1997 - 496063K 3
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand - versteckte Mängel
- FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 K 120/93
"Versteckte Mängel" bei älteren Gebäuden
- BFH, 21.11.2000 - IX R 61/99
Anschaffungsnahe Aufwendungen
- BFH, 11.08.1989 - IX R 87/86
Unmittelbar nach der Anschaffung und vor Bezug eines Einfamilienhauses …
- BFH, 17.06.1998 - IX B 61/98
Vermutung anschaffungsnaher Aufwendungen widerlegbar
- BFH, 13.02.1990 - IX R 334/87
Antrag gem. § 68 FGO im Revisionsverfahren bei noch nicht bestandskräftiger …
- FG Niedersachsen, 04.09.2000 - 15 K 91/98
Bewertung von durchgeführten Baumaßnahmen als Erhaltungsaufwendungen; …
- FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1197/99
EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei …
- FG Baden-Württemberg, 27.02.1997 - 8 K 311/95
Bescheinigungsinhalt bei Absetzungen für Baudenkmale
- BFH, 09.05.1995 - IX R 63/94
Aufteilung der Anschaffungskosten auf das Gebäude und den dazugehörigen Grund und …
- FG Düsseldorf, 07.10.1998 - 5 K 885/95
Besteuerungsverbot für Entnahmeeigenverbrauch
- FG Thüringen, 12.07.2000 - III 1649/99
Eigenheimzulage bei Erwerb einer Eigentumswohnung im sanierten Zustand
- FG Thüringen, 24.02.2000 - III 1269/99
Kein Abzug von anschaffungsnahen Aufwand als Vorkosten nach § 10i EStG
- FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1104/99
EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei …
- BFH, 03.12.1991 - X B 5/91
Abziehbarkeit von durch die erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen …
- BFH, 26.04.1990 - IX B 224/88
Gewährung erhöhter Absetzungen für Modernisierungsmaßnahmen bei in Berlin (West) …
- BFH, 21.06.1990 - IV B 99/89
Steuerliche Auswirkungen einer Rangrücktrittsvereinbarung
- BFH, 12.06.1990 - IX B 293/89
Anforderungen an Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts
- BFH, 18.09.1991 - XI R 18/89
Steuerliche Behandlung eines Vermögensübergabevertrages
- BFH, 30.07.1991 - IX R 32/89
Anforderungen an Werbungskostenabzug für Erhaltungsaufwand
- BFH, 13.03.1990 - IX R 66/86
Anforderungen an den sofortigen Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten
- FG München, 05.11.2003 - 1 K 121/02
Aufrechnung im Verbraucherinsolvenzverfahren; Abrechnungsbescheid als Treuhänder …
- BFH, 12.06.1990 - IX B 298/89
Wertung des nachträglichen Einbaus einer Holzdecke als Erhaltungsaufwand oder …
- BFH, 23.11.1989 - IX B 56/88
Voraussetzungen der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines angefochtenen …
- BFH, 11.08.1989 - IX R 160/87
Werbungskostenabzug von Erhaltungsaufwendungen aus Vermietung und Verpachtung
- BFH, 11.08.1989 - IX R 258/87
Anforderungen an die Geltendmachung von Werbungskosten
- FG München, 12.11.2021 - 4 K 1941/20
- BFH, 11.08.1989 - IX R 157/87
Kosten für die Auswechselung der Ofenheizung durch eine Gas-Etagenheizung als …
- FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 327/98
Anschaffungsnaher Aufwand trotz Überschreitung der Drei-Jahres-Grenze
- FG Brandenburg, 11.06.1998 - 5 K 28/96
Anspruch auf Abzug von vor der erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen …
- FG Düsseldorf, 12.09.1995 - 8 K 5908/94
Abgrenzung zwischen anschaffungsnahen Aufwendungen und Erhaltungsaufwendungen; …
- FG Saarland, 13.07.1995 - 1 V 138/95
Einkommensteuer; Renovierungskosten als anschaffungsnaher Aufwand
- BFH, 31.10.1989 - IX B 124/89
Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines bebauten Grundstücks …
- FG München, 01.03.1995 - 1 K 864/93
Rechtmäßigkeit der Zuordnung eines Zinsbetrages zu den Einkünften aus …