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   BFH, 07.12.1989 - IV R 86/88   

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https://dejure.org/1989,2401
BFH, 07.12.1989 - IV R 86/88 (https://dejure.org/1989,2401)
BFH, Entscheidung vom 07.12.1989 - IV R 86/88 (https://dejure.org/1989,2401)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 1989 - IV R 86/88 (https://dejure.org/1989,2401)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 34c Abs. 4; GewStG 1974 § 11 Abs. 4 Satz 1; GewStG 1978 § 11 Abs. 3 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Begünstigung - Handelsschiff - Charter - Weitervercharterung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 159, 446
  • BB 1990, 774
  • DB 1990, 1219
  • BStBl II 1990, 433
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.11.1983 - IV R 74/80

    Ermäßigte Steuermeßzahl für den Gewerbeertrag aus einem im Bau befindlichen

    Auszug aus BFH, 07.12.1989 - IV R 86/88
    Dabei ist die begünstigte Tätigkeit in derselben Weise wie in § 34c Abs. 4 EStG abzugrenzen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. November 1983 IV R 74/80, BFHE 139, 569, BStBl II 1984, 155).
  • BFH, 05.08.1976 - IV R 12/73

    Einkünfte aus dem Betrieb ausländischer Handelsschiffe - Eintragung in

    Auszug aus BFH, 07.12.1989 - IV R 86/88
    Dieser Zweck des § 34c Abs. 4 EStG, der auch im Rahmen des § 11 Abs. 4 GewStG 1978 zur Geltung kommt, liegt in der Förderung der deutschen Seeschiffahrt; die Steuererleichterungen sollen ihr eine Entlastung im Wettbewerb gegenüber den sog. Billigflaggen gewähren (BFH-Urteil vom 5. August 1976 IV R 12/73, BFHE 119, 473, BStBl II 1976, 710, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 14.11.1985 - IV R 170/83

    Anschaffungskosten - Transportkosten - Seeleichter - Seeleichter im Ausland -

    Auszug aus BFH, 07.12.1989 - IV R 86/88
    Als ausgerüstet ist ein Schiff anzusehen, wenn es betriebsbereit, insbesondere mit einer Mannschaft versehen ist und deswegen zu Transportleistungen im internationalen Verkehr eingesetzt werden kann (vgl. Urteil des BFH vom 14. November 1985 IV R 170/83, BFHE 145, 67, 70, BStBl II 1986, 60).
  • Drs-Bund, 09.01.1974 - BT-Drs 7/1470
    Auszug aus BFH, 07.12.1989 - IV R 86/88
    In der Regierungsbegründung zu diesem Entwurf ist im Zusammenhang mit der vorgesehenen Einfügung eines § 105 EStG ausgeführt, daß die Bestimmung des Begriffs "Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr" aus Gründen der Rechtssicherheit aus dem gleichlautenden Erlaß zu § 34c Abs. 4 EStG (BStBl I 1970, 131) in das Gesetz übernommen worden sei (BTDrucks 7/1470 S. 293).
  • BFH, 22.12.2015 - I R 40/15

    Vercharterung von Handelsschiffen - Gewerbesteuerliche Kürzung bei

    Als ausgerüstet ist ein Schiff anzusehen, wenn es --wie es das FG festgestellt hat-- betriebsbereit, insbesondere i.S. des § 557 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) mit einer Mannschaft versehen ist und deswegen zu Transportleistungen im internationalen Verkehr eingesetzt werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1989 IV R 86/88, BFHE 159, 446, BStBl II 1990, 433; vgl. auch BFH-Urteil vom 14. November 1985 IV R 170/83, BFHE 145, 67, BStBl II 1986, 60).

    c) Das Urteil des IV. Senats des BFH in BFHE 159, 446, BStBl II 1990, 433, dem zufolge der (durch Art. 6 Nr. 2 des Seeschiffahrtsanpassungsgesetzes vom 9. September 1998, BGBl I 1998, 2860, BStBl I 1998, 1158 aufgehobene) vormalige tarifliche Begünstigungstatbestand des § 34c Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. auch die Weitervercharterung eines bereits vom Erstvercharterer ausgerüsteten Schiffes umfasst hat, nötigt den erkennenden Senat nicht nach § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO zu einer Divergenzanfrage an den IV. Senat.

  • FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 220/14

    Gewerbesteuerliche Kürzung gem. § 9 Nr. 3 GewStG: Voraussetzung für § 9 Nr. 3 bei

    Auch aus der Rechtsprechung des BFH folge diese Ansicht, denn der BFH habe in seinem Urteil vom 07.12.1989 (IV R 86/88) in einem ähnlichen Fall entschieden, dass auch die Weitervercharterung eines bereits ausgerüsteten Schiffes eine begünstigte Tätigkeit darstelle.

    Der BFH hat zu § 34c EStG in seinem Urteil vom 07.12.1989 IV R 86/88 (BStBl II 1990, 433) entschieden, dass auch die Weitervercharterung eines vom Erstvercharterer ausgerüsteten Handelsschiffes begünstigt ist.

    Insofern kann dem Beklagten auch nicht darin gefolgt werden, dass der Gesetzgeber eine andere Regelung geschaffen habe als die, die für die Entscheidung des BFH in seinem Urteil vom 07.12.1989 IV R 86/88 maßgeblich war.

  • BFH, 13.02.1992 - V R 140/90

    Vercharterung einer Hochseeyacht ist nicht steuerfrei (§ 4 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs.

    Aus dem BFH-Urteil vom 7. Dezember 1989 IV R 86/88 (BFHE 159, 446, BStBl II 1990, 433), auf das sich der Kläger in der mündlichen Verhandlung berufen hat, läßt sich dagegen nichts herleiten.
  • BFH, 11.03.1992 - XI R 57/89

    Sondervergütungen als Tarifermäßigungen gemäß § 34 c Abs. 4 EStG

    Obwohl das Gesetz eine betriebsbezogene Vergünstigung enthält, für die die Verhältnisse im Betrieb der Personengesellschaft den Ausschlag geben, erfordert der Zweck der Vorschrift, die die deutsche Seeschiffahrt durch Gewährung von Steuererleichterungen im Wettbewerb gegenüber den sog. Billigflaggen unterstützen will (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1989 IV R 86/88, BFHE 159, 446, BStBl II 1990, 433), ihre Ausdehnung auf das Ergebnis von Leistungen der Gesellschafter, die dem begünstigten Gesellschaftszweck dienen.
  • FG Hamburg, 17.08.2011 - 2 K 42/11

    Tonnagesteuer: Keine Mindestbetriebszeit bei einer Option zu Tonnagesteuer

    Im Falle der Vercharterung eines eigenen Schiffes ist ein Betrieb eines Handelsschiffes nach § 5a Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz EStG an die zusätzliche Voraussetzung geknüpft, dass der Vercharterer das Schiff selbst ausrüstet, d. h., dass er es betriebsbereit, also z. B. mit einer Mannschaft versehen, überlässt (BFH v. 07.12.1989, IV R 86/88, BStBl II 1990, 433; Hennrichs/Kuntschik in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 5a Rdnr. C 18; Lindberg in: Frotscher, EStG, § 5a Rdnr. 33).
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