Rechtsprechung
BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 u. 3 Nr. 1; § 21 abs. 1 Nr. 1
Vorfälligkeitsentschädigungen sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Kreditrückzahlung - Mietwohngrundstück - Werbungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 1 § 21 Abs. 1 Nr. 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Wegen Hausverkaufs zu leistende Vorfälligkeitsentschädigung keine Werbungskosten im Rahmen von Vermietungseinkünften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sind die Kosten für vorzeitige Darlehensrückzahlungen Werbungskosten? (IBR 1990, 493)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Abgrenzung zwischen laufenden Aufwendungen und Veräußerungskosten
Papierfundstellen
- BFHE 159, 488
- NJW-RR 1990, 1098
- BB 1990, 1533
- BB 1990, 990
- DB 1990, 1065
- BStBl II 1990, 464
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68
Hausbesitzer - Kosten aufgrund Räumungsprozesse - Werbungskosten - Möglichkeit …
Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85
Nach der in Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertretenen Ansicht werde der Werbungskostenbegriff des § 9 EStG in Anlehnung an den Begriff der Betriebsausgaben kausal verstanden (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880).Sofern und soweit das Urteil in BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880 hiervon abweichende Ausführungen enthalten sollte, wäre es durch die neuere Rechtsprechung überholt.
- BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten
Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden grundsätzlich die Aufwendungen, bei denen objektiv ein Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (Urteile des BFH vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453, und vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).Von dieser Rechtsauffassung ist der erkennende Senat bereits im Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86 (BFH/NV 1989, 485) zu Räumungskosten im Zusammenhang mit der beabsichtigten Veräußerung eines Mietwohngrundstücks und im Urteil vom 1. August 1989 IX R 17/86 (…BFH/NV 1990, 94) zu Verzugszinsen beim Rücktritt von einem Grundstückskauf (im Anschluß an die dort zitierte BFH-Rechtsprechung) ausgegangen (vgl. ferner - zur Einkunftsart Kapitalvermögen - das Urteil des VIII. Senats vom 27. Juni 1989 VIII R 30/80, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934).
- BFH, 01.08.1989 - IX R 17/86
Anforderungen an die Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides
Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85
Von dieser Rechtsauffassung ist der erkennende Senat bereits im Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86 (…BFH/NV 1989, 485) zu Räumungskosten im Zusammenhang mit der beabsichtigten Veräußerung eines Mietwohngrundstücks und im Urteil vom 1. August 1989 IX R 17/86 (BFH/NV 1990, 94) zu Verzugszinsen beim Rücktritt von einem Grundstückskauf (im Anschluß an die dort zitierte BFH-Rechtsprechung) ausgegangen (vgl. ferner - zur Einkunftsart Kapitalvermögen - das Urteil des VIII. Senats vom 27. Juni 1989 VIII R 30/80, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934).
- BFH, 21.12.1982 - VIII R 48/82
Auf die Zeit nach Beendigung der Vermietung oder Verpachtung entfallende …
Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85
Auch ein Abzug als nachträgliche Werbungskosten gemäß § 24 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht; denn diese Regelung gilt nach dem BFH-Urteil vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82 (BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373, Nr. 2 der Gründe) nur für Schuldzinsen, soweit sie auf die Zeit der Vermietung und Verpachtung entfallen und nach Ablauf dieser Zeit bezahlt werden. - BFH, 29.10.1985 - IX R 56/82
Versicherungsprämie - Werbungskosten - Einkommensteuer
Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85
Der Begriff der Schuldzinsen erfaßt zwar nach ständiger Rechtsprechung alle Aufwendungen zur Erlangung wie Sicherung eines Kredits einschließlich des Falles der Umschuldung und der Ablösung (vgl. das Senatsurteil vom 29. Oktober 1985 IX R 56/82, BFHE 145, 52, BStBl II 1986, 143, 146, m. w. N.). - BFH, 01.02.1983 - VIII R 30/80
Revision - Steuerherabsetzung - Steuerumgehung - Gestaltungsmöglichkeiten - …
Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85
Von dieser Rechtsauffassung ist der erkennende Senat bereits im Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86 (…BFH/NV 1989, 485) zu Räumungskosten im Zusammenhang mit der beabsichtigten Veräußerung eines Mietwohngrundstücks und im Urteil vom 1. August 1989 IX R 17/86 (…BFH/NV 1990, 94) zu Verzugszinsen beim Rücktritt von einem Grundstückskauf (im Anschluß an die dort zitierte BFH-Rechtsprechung) ausgegangen (vgl. ferner - zur Einkunftsart Kapitalvermögen - das Urteil des VIII. Senats vom 27. Juni 1989 VIII R 30/80, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934). - BFH, 27.06.1989 - VIII R 30/88
Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten eines Wertpapiers keine …
Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85
Von dieser Rechtsauffassung ist der erkennende Senat bereits im Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86 (…BFH/NV 1989, 485) zu Räumungskosten im Zusammenhang mit der beabsichtigten Veräußerung eines Mietwohngrundstücks und im Urteil vom 1. August 1989 IX R 17/86 (…BFH/NV 1990, 94) zu Verzugszinsen beim Rücktritt von einem Grundstückskauf (im Anschluß an die dort zitierte BFH-Rechtsprechung) ausgegangen (vgl. ferner - zur Einkunftsart Kapitalvermögen - das Urteil des VIII. Senats vom 27. Juni 1989 VIII R 30/80, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934). - BFH, 24.01.1989 - IX R 111/84
Schuldzinsen für ein Darlehen zur Tilgung einer Zugewinnausgleichsschuld als …
Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85
Entscheidend für den Werbungskostenabzug ist aber, daß die Finanzierungskosten mit angestrebten oder zufließenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (Senatsurteile vom 26. November 1985 IX R 64/82, BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161, Ziff. 2 der Gründe, und vom 24. Januar 1989 IX R 111/84, BFHE 156, 131, BStBl II 1989, 706). - BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82
Steuerliche Folgen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung
Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85
Entscheidend für den Werbungskostenabzug ist aber, daß die Finanzierungskosten mit angestrebten oder zufließenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (Senatsurteile vom 26. November 1985 IX R 64/82, BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161, Ziff. 2 der Gründe, und vom 24. Januar 1989 IX R 111/84, BFHE 156, 131, BStBl II 1989, 706). - BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80
Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von …
Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden grundsätzlich die Aufwendungen, bei denen objektiv ein Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (Urteile des BFH vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453, …und vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).
- BFH, 20.06.2012 - IX R 67/10
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - …
Etwas anderes galt mit Blick auf die Regelung in § 24 Nr. 2 EStG für rückständige Zinsen, die auf die Zeit der Vermietung entfielen, jedoch erst nach Beendigung der Vermietungstätigkeit geleistet wurden (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373; vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 600 "Zinsen"). - BFH, 06.12.2005 - VIII R 34/04
Kein Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei den …
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist jedenfalls unter dieser Voraussetzung --ungeachtet dessen, ob der abgelöste Kredit zur Anschaffung oder Herstellung der Erwerbsgrundlage (z.B. Immobilie) oder zur Finanzierung sofort abziehbarer Aufwendungen (z.B. Erhaltungsaufwendungen) verwendet wurde-- nicht den bis zur Veräußerung erzielten laufenden Einkünften, sondern dem Veräußerungsvorgang zuzurechnen (BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464; vom 23. September 2003 IX R 20/02, BFHE 203, 352, BStBl II 2004, 57, m.w.N.).Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung nicht nur mit Rücksicht auf die aus der bisherigen und nunmehr veräußerten Erwerbsgrundlage erzielten Einkünfte (vgl. BFH-Urteile in BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464; in BFHE 203, 352, BStBl II 2004, 57), sondern gleichermaßen für diejenigen Einkünfte, die ihre Grundlage in der Wiederanlage des dem Steuerpflichtigen verbleibenden Veräußerungserlöses finden (vgl. darüber hinaus zur Berücksichtigung als Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs oder als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG a.F. --jeweils ablehnend-- BFH-Urteil in BFHE 191, 561, BStBl II 2000, 476;… BFH-Beschluss vom 2. März 2005 IX B 184/03, BFH/NV 2005, 1067;… BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 X R 28/01, BFH/NV 2004, 779).
- BFH, 23.04.1996 - IX R 5/94
Wann können Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten abgezogen werden?
In einem auf § 164 Abs. 2 AO 1977 gestützten Änderungsbescheid vom 10. Juni 1991 versagte das FA dann aber unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 23. Januar 1990 IX R 8/85 (BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464) die steuerliche Anerkennung.Ein solcher Zusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist immer dann zu bejahen, wenn sie objektiv mit angestrebten oder zufließenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zusammenhängen und subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z. B. Senatsurteile in BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, …und vom 25. April 1995 IX R 114/92, BFH/NV 1995, 966).
Der Begriff der Schuldzinsen umfaßt auch eine zur vorzeitigen Ablösung eines Darlehens gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung (Urteil in BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464).
Ist diese allerdings durch die Grundstücksveräußerung veranlaßt, betrifft sie - wie Veräußerungskosten allgemein - den nicht steuerbaren Vermögensbereich und ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, nicht als Werbungskosten abziehbar (vgl. z. B. Urteile in BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464;… vom 22. März 1994 IX R 100/91, BFH/NV 1994, 782, und in BFH/NV 1995, 966).
Der Senat hat im Urteil in BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464 nicht eine Vorfälligkeitsentschädigungen betreffende Rechtsprechung geändert.
- FG Bremen, 27.02.1997 - 195090K 6
Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 25.01.2000 - VIII R 55/97
Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung
Dieser hat bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) in ständiger Rechtsprechung dann, wenn ein Hypothekendarlehen wegen der Grundstücksveräußerung vorzeitig zurückgezahlt wurde, die Vorfälligkeitsentschädigung nicht den Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 EStG), sondern dem nicht steuerbaren Vermögensbereich zugeordnet (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464;… vom 22. März 1994 IX R 100/91, BFH/NV 1994, 782;… vom 25. April 1995 IX R 114/92, BFH/NV 1995, 966; vom 23. April 1996 IX R 5/94, BFHE 180, 374, BStBl II 1996, 595, m.w.N.).Bei der Abgrenzung der einkommensteuerlich erheblichen Sphäre von der einkommensteuerlich unerheblichen Vermögensumschichtung hat er für ausschlaggebend gehalten, dass die Veranlassung der Kreditaufnahme durch die frühere Einkünfteerzielung durch den neuen und engeren Zusammenhang der Kreditkündigung mit der Vermögensumschichtung überlagert werde (BFH in BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, 465).
- BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03
Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf
Entgegen der Ansicht der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist die Rechtsfrage, ob Vorfälligkeitsentschädigungen --in Abgrenzung zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Januar 1990 IX R 8/85 (BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464) und vom 23. April 1996 IX R 5/94 (BFHE 180, 374, BStBl II 1996, 595)-- bei Ablösung von Darlehen im Zusammenhang mit der Veräußerung von zuvor vermieteten Immobilien als Werbungskosten dann zu erfassen sind, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht aus in der Einkunftsart liegenden Gründen aufgegeben wird, weder von grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO noch hat das Finanzgericht (FG) diese Rechtsfrage abweichend von der BFH-Rechtsprechung entschieden, so dass auch eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) nicht in Betracht kommt.Der Zusammenhang der Kreditkündigung mit der einkommensteuerrechtlich unerheblichen Vermögensumschichtung tritt nämlich an die Stelle der Veranlassung der Kreditaufnahme durch die frühere Einkunftsart (BFH-Urteil in BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, und BFH-Beschluss vom 3. August 2001 IX B 32/01, BFH/NV 2002, 21).
- BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98
Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen
Andererseits führt die Veräußerung eines ursprünglich zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bestimmten Wirtschaftsguts des Privatvermögens nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl. die BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465, sowie vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BFHE 160, 440, BStBl II 1990, 775). - BFH, 14.01.2004 - X R 28/01
Vorkostenabzug - Vorfälligkeitsentschädigung
Danach umfasst der Begriff der Schuldzinsen zwar auch eine zur vorzeitigen Ablösung eines Darlehens gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung (BFH-Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464).Ist die Vorfälligkeitsentschädigung allerdings durch die Grundstücksveräußerung veranlasst, betrifft sie den nicht steuerbaren Vermögensbereich und ist deshalb nicht als Werbungskosten abziehbar (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464;… vom 22. März 1994 IX R 100/91, BFH/NV 1994, 782, …und vom 23. September 2003 IX R 20/02, BFHE 203, 362, BFH/NV 2004, 125).
Der BFH hat bei der Abgrenzung der einkommensteuerlich erheblichen Sphäre von der einkommensteuerlich unerheblichen Vermögensumschichtung für ausschlaggebend gehalten, dass die Veranlassung der Kreditaufnahme durch die frühere Einkünfteerzielung durch den neuen und engeren Zusammenhang der Kreditkündigung mit der Vermögensumschichtung überlagert werde (BFH in BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464; in BFHE 191, 111, BStBl II 2000, 458).
- BFH, 23.09.2003 - IX R 20/02
Vermietung - Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf
Der Zusammenhang der Kreditkündigung mit der einkommensteuerrechtlich unerheblichen Vermögensumschichtung tritt an die Stelle der Veranlassung der Kreditaufnahme durch die frühere Einkunftsart (BFH-Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, und BFH-Beschluss vom 3. August 2001 IX B 32/01, BFH/NV 2002, 21). - BFH, 05.11.2001 - IX B 92/01
Werbungskosten bei gescheitertem Bauvorhaben
Das FG sei insbesondere von den BFH-Urteilen vom 23. Januar 1990 IX R 8/85 (BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464) und in BFH/NV 1990, 94 abgewichen.Die Vorentscheidung widerspricht auch nicht der Rechtsprechung des BFH, nach der eine für die vorzeitige Darlehensrückzahlung angefallene Vorfälligkeitsentschädigung, die geleistet wird, um ein Grundstück vertragsgemäß lastenfrei übereignen zu können, nicht als Werbungskosten abziehbar ist (BFH-Urteil in BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464).
- FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96
Verrechenbarkeit der bei einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung zu leistenden …
- BFH, 12.11.1991 - IX R 15/90
Schuldzinsen, die nach Beendigung der Einkunftserzielung eines vermieteten …
- BFH, 27.07.2004 - IX R 44/01
Urteilsberichtigung - Revisionsfrist
- BFH, 31.08.2022 - X R 15/21
Avalprovisionen als Schuldzinsen
- BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89
Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an …
- BFH, 25.04.1995 - IX R 114/92
Geltendmachung von Schuldzinsen sowie einer Gebühr für eine Löschungsbewilligung …
- BFH, 20.02.1990 - IX R 13/87
Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Aufwendungen keine Werbungskosten bei …
- FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 5793/96
Zwangsräumungskosten eines Grundstücks
- FG Düsseldorf, 11.09.2013 - 7 K 545/13
Vermietung und Verpachtung: Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung als …
- FG Niedersachsen, 30.08.2013 - 11 K 31/13
Berücksichtigung von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- BFH, 16.06.2011 - IX B 72/11
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- BFH, 08.12.1992 - VIII R 78/89
Verrechnung von Schuldzinsen mit Guthabenzinsen aus Bausparguthaben
- BFH, 19.12.1995 - IX R 48/92
Aufwendungen für geplante Grundstücksveräußerung auch bei weiterer Vermietung …
- BFH, 10.11.1992 - VIII R 98/90
Zulässigkeit des Abzugs nachträglicher Werbungskosten - Refinanzierungskosten für …
- BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12
Bloße Literatur-Hinweise bei grundsätzlicher Bedeutung; …
- BFH, 26.03.1992 - IV R 121/90
Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 UstG)
- FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2001 - 3 K 2618/97
Aufschiebend bedingte Verpflichtung zur Zahlung von Schuldzinsen als …
- BFH, 19.01.1993 - VIII R 74/91
Finanzierungskosten für eine im Privatvermögen gehaltene wesentliche …
- FG Baden-Württemberg, 30.10.2007 - 4 K 292/04
Zuordnung von Renovierungskosten eines zunächst vermieteten und danach verkauften …
- BFH, 10.03.1992 - VIII R 66/89
Vorfälligkeitsentschädigungen als Einnahmen aus Kapitalvermögen
- FG München, 26.01.2004 - 2 K 2468/97
Abzug von Schuldzinsen als (nachträglich entstandene) Werbungskosten bei den …
- FG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 13 K 136/07
Nach der Veräußerung einer Immobilie gezahlte Schuldzinsen sind keine …
- BFH, 24.11.1992 - IX R 138/89
Keine Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf Zeiträume vor dem 1.1.1987
- FG Köln, 22.03.2002 - 14 K 2424/01
Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten; Einstufung von …
- BFH, 03.08.2001 - IX B 32/01
Beschwerde - Rechtsmittelbegründung - Darlehn - Werbungskosten - Einnahmen aus …
- FG Hamburg, 12.12.2003 - VII 307/01
Einkommensteuerrecht: Vergleichszahlungen für Bauvertrags-Aufhebung sind keine …
- BFH, 31.07.1991 - VIII R 67/88
Schuldzinsen für Kredite als nachträgliche Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte …
- FG Hessen, 16.08.2011 - 9 K 71/10
Kein Werbungkostenabzug für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer …
- BFH, 12.10.1995 - IX R 115/90
Schuldzinsen für ein veräußertes Haus für die Zeit der Kaufpreishinterlegung
- FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97
Vorfälligkeitsentschädigung bei Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses …
- BFH, 12.09.1996 - VIII B 16/96
Voraussetzungen der Einordnung von Maklerkosten als abzugsfähige Werbungskosten
- BFH, 14.07.1992 - VIII R 49/90
Einkommensteuer; Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei den Einkünften aus …
- BFH, 20.12.1994 - IX R 32/93
Schuldzinsen nach Beendigung der Vermietungstätigkeit
- BFH, 22.03.1994 - IX R 100/91
Einkommensteuer; Verkaufsbedingte Vorfälligkeitsentschädigung (§ 9 EStG )
- FG Köln, 08.02.2001 - 10 K 4874/96
Konzernweite Auslandsversetzung: "Sonderzahlungen" werden voll besteuert
- FG Hamburg, 04.09.1997 - II 75/94
Streit um die Steuerpflichtigkeit von Gewinnen aus …
- BFH, 03.12.1990 - IX B 136/89
- FG Saarland, 13.06.2000 - 1 K 81/00
Darlehenszinsen als nachträglicher Auflösungsverlust nach § 17 EStG
- BFH, 15.11.1994 - IX R 49/92
Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und Enkünften aus Vermietung …
- BFH, 08.04.1992 - XI R 32/90
Kosten für das Darlehen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- FG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 7 K 7164/18
Veräußerung eines darlehensfinanzierten Grundstücks: Einkommensteuerliche …
- FG München, 02.08.2002 - 1 K 5512/99
Garantieerklärung für Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers; Einkommensteuer …
- FG Köln, 30.05.2001 - 9 K 662/01
Abzug größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden im letzten Jahr der …
- FG Niedersachsen, 03.11.1998 - IX 347/93
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Kosten, die Folge eines gerichtlichen …
- FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 1 K 151/97
Voraussetzungen der Besteuerung von Habenzinsen ; Anforderungen an den Abzug von …
- BFH, 23.03.1993 - IX R 4/87
- FG Hamburg, 20.05.1999 - VII 214/96
Betrieblicher Teil eines Kredits als Betriebsvermögen; Zinsanteil eines Kredits …