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   BFH, 02.02.1990 - III R 173/86   

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https://dejure.org/1990,239
BFH, 02.02.1990 - III R 173/86 (https://dejure.org/1990,239)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1990 - III R 173/86 (https://dejure.org/1990,239)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1990 - III R 173/86 (https://dejure.org/1990,239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 159, 505
  • BB 1990, 1180
  • BB 1990, 990
  • DB 1990, 1380
  • BStBl II 1990, 497
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.02.1985 - I R 235/80

    Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - III R 173/86
    Der nach § 16 Abs. 3 EStG anzusetzende gemeine Wert von Grundstücken und Gebäuden sei regelmäßig der nach dem Sachwertverfahren ermittelte Verkehrswert (BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456).

    b) Der gemeine Wert der im Rahmen der Betriebsaufgabe in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter ist nach § 9 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) zu ermitteln (BFH-Urteil in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 8. Aufl., § 16 Anm. 51 b).

    Die vom I. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456 geäußerte Ansicht, daß der gemeine Wert von Grundstücken und Gebäuden regelmäßig nach dem Sachwertverfahren zu ermitteln sei, findet in der WertV keine Grundlage.

  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - III R 173/86
    Schätzungen gehören zu den tatsächlichen Feststellungen des FG, an die der BFH als Revisionsinstanz gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist, wenn sie keinen Rechtsirrtum enthalten, nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen und nicht auf Verfahrensmängeln beruhen (BFH-Urteil vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252).

    Da die in der WertV enthaltenen Grundsätze für die Schätzung der Verkehrswerte von Grundstücken allgemein anerkannt sind (BFH-Urteil in BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252, m. w. N.), können sie auch den Schätzungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zugrunde gelegt werden.

  • BFH, 26.06.1975 - IV R 122/71

    Urteilsbegründung - Zwischenurteil - Berufung auf Zwischenurteil - Aufhebung aus

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - III R 173/86
    Das sei insbesondere der Fall, wenn der Verpächter seine Geschäftseinrichtung vernichte, das Umlaufvermögen veräußere und der Pächter auf dem Grundstück ein anderes, einer wesensverschiedenen Branche zuzurechnendes Geschäft betreibe (BFH-Urteil vom 26. Juni 1975 IV R 122/71, BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885).

    Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn der Verpächter seine Geschäftseinrichtung vernichtet, das Umlaufvermögen veräußert und der Pächter auf dem Grundstück ein Gewerbe anderer Branche betreibt (Urteil in BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885).

  • BFH, 13.10.1983 - I R 76/79

    Aufgabegewinn - Betriebsaufgabe - Wert des eigengewerblich genutzten

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - III R 173/86
    Der Unterschied zwischen diesen Werten - abzüglich etwaiger Aufgabe- und Veräußerungskosten - ergibt den Aufgabegewinn (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 I R 76/79, BFHE 140, 182, BStBl II 1984, 294).

    Der gemeine Wert bei Grundstücken und Gebäuden entspricht in der Regel dem Verkehrswert (Urteil in BFHE 140, 182, BStBl II 1984, 294).

  • BFH, 08.04.1981 - II R 4/78

    Anschlußrevision - Revisionsbegründung - Zustellungstermin

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - III R 173/86
    Die FGO sieht eine Anschlußrevision zwar nicht ausdrücklich vor; gleichwohl ist sie auch im finanzgerichtlichen Verfahren statthaft (BFH-Zwischenurteil vom 8. April 1981 II R 4/78, BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534).
  • BFH, 09.08.1983 - VIII R 177/80

    Gebäude - Erhöhte Absetzung - Betriebsvermögen - AfA - Ermittlung des Teilwerts

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - III R 173/86
    Der gemeine Wert, mit dem das Gebäude bei der Überführung steuerlich erfaßt wird, ist den für die Bemessung der AfA maßgebenden Anschaffungskosten im Sinne des § 7 EStG gleichzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1983 VIII R 177/80, BFHE 139, 187, BStBl II 1983, 759).
  • BFH, 13.12.1983 - VIII R 90/81

    Der Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung führt

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - III R 173/86
    Eine Aufgabe des Gewerbebetriebs im Sinne des § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Betriebsinhabers, den Betrieb aufzugeben, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und dadurch der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474).
  • BFH, 12.04.1967 - VI R 240/66

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - III R 173/86
    Die Ausübung eines solchen Wahlrechts setze jedoch voraus, daß der Steuerpflichtige seinen Gewerbebetrieb als solchen verpachte und der Pächter im wesentlichen das vom Verpächter betriebene Unternehmen fortsetze (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. April 1967 VI R 240/66, BFHE 88, 417, BStBl III 1967, 420).
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - III R 173/86
    Bei Verpachtung eines Betriebs kann der Verpächter grundsätzlich wählen, ob er den Vorgang der Verpachtung als Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG) behandeln oder ob er das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen will mit der Folge, daß die im verpachteten Betrieb vorhandenen stillen Reserven vorerst nicht aufgedeckt werden (BFH-Urteil vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124).
  • BFH, 19.01.1983 - I R 84/79

    Verpachtung - Gewerbebetrieb - Aufgabe des Gewerbebetriebs - Stille Reserve

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - III R 173/86
    Der Pächter setzt den übernommenen Betrieb nicht fort, sondern eröffnet einen anderen (BFH-Urteil vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412, m. w. N.).
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