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   BFH, 25.04.1990 - X R 135/87   

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https://dejure.org/1990,2051
BFH, 25.04.1990 - X R 135/87 (https://dejure.org/1990,2051)
BFH, Entscheidung vom 25.04.1990 - X R 135/87 (https://dejure.org/1990,2051)
BFH, Entscheidung vom 25. April 1990 - X R 135/87 (https://dejure.org/1990,2051)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 12 Nr. 3, § 4 Abs. 5 Nr. 2, § 4 Abs. 3; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c i.d.F. vor dem StRG 1990

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Gewinnermittlung - Einnahme-Überschußrechnung - Eigenverbrauch - Betriebsausgaben - Abzugsverbot - Maßgeblicher Zeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 160, 325
  • BB 1990, 1548
  • BB 1990, 1607
  • DB 1990, 1644
  • BStBl II 1990, 742
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.10.1981 - IV R 90/80
    Auszug aus BFH, 25.04.1990 - X R 135/87
    Auch dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Oktober 1981 IV R 90/80 (nicht veröffentlicht - NV -) lasse sich nichts Gegenteiliges entnehmen.

    Nach dem BFH-Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 90/80 (nicht veröffentlicht) kommt es bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht darauf an, wann die auf einen Entnahmeeigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer vorangemeldet, festgesetzt oder gezahlt wurde, sondern darauf, wann der Umsatzsteuer auslösende und Selbstkosten verursachende Entnahmetatbestand verwirklicht wurde.

    Er teilt jedenfalls die Auffassung des FG, daß der im BFH-Urteil IV R 90/80 aufgestellte Rechtssatz nur für den Eigenverbrauch gilt, der in Form der Entnahme getätigt wird.

  • BFH, 29.06.1982 - VIII R 6/79

    Zeitpunkt des Zuflusses eines Vorsteuerbetrages bei den Einkünften aus Vermietung

    Auszug aus BFH, 25.04.1990 - X R 135/87
    c) Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gehört die verausgabte (auch: die an das FA abgeführte) Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Verausgabung zu den Betriebsausgaben, sofern sie nicht gemäß § 9b Abs. 1 EStG den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts hinzuzurechnen ist (BFH-Urteil vom 29. Juni 1982 VIII R 6/79, BFHE 136, 238, BStBl II 1982, 755, unter 1. a); Abschn. 86 Abs. 4 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1984; Weber-Grellet in Kirchhof/Söhn, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 4 Rdnr. D 310).
  • BFH, 18.09.1986 - IV R 50/86

    Betriebsvermögen - Röntgenpraxis - Silberabfall - Zur Veräußerung bestimmter

    Auszug aus BFH, 25.04.1990 - X R 135/87
    d) Wertabgaben aus dem Betriebs- in das Privatvermögen werden auch bei der Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG in der Weise berücksichtigt, daß sie als fiktive Betriebseinnahme anzusetzen sind (BFH-Urteil vom 18. September 1986 IV R 50/86, BFHE 147, 529, BStBl II 1986, 907).
  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 9/18

    Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen

    Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gelten diese Grundsätze entsprechend (vgl. § 6 Abs. 7 Nr. 2 EStG; Werndl, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 6 Rz E 15) und führen zu fiktiven Betriebseinnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 18.09.1986 - IV R 50/86, BFHE 147, 529, BStBl II 1986, 907, unter 1., und vom 25.04.1990 - X R 135/87, BFHE 160, 325, BStBl II 1990, 742, unter 2.d).
  • BFH, 07.12.2010 - VIII R 54/07

    Höhe der nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Umsatzsteuer bei Anwendung der 1

    Die Entnahme ist abgeschlossen mit der Inanspruchnahme der betrieblichen Leistungen zu Privatzwecken, nicht erst mit der nachfolgenden Zahlung der Selbstkosten, die durch die Leistungsabgabe verursacht sind (BFH-Urteile vom 8. Oktober 1981 IV R 90/80, juris; vom 25. April 1990 X R 135/87, BFHE 160, 325 , BStBl II 1990, 742).
  • FG Hamburg, 23.05.2000 - I 196/98

    Durch Privatfahrt verursachte Unfallkosten als Betriebsausgaben

    Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 8.10.1981 IV R 90/80 n. v. juris und vom 25.4.1990 X R 135/87 (BStBl II 1990, 742) ist die Umsatzsteuer als fiktive Betriebseinnahme bereits in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, in dem der Entnahmetatbestand verwirklicht worden ist (ebenso Birkenfeld, USt-Handbuch Rd. I 1341).

    Soweit für den Fall des Aufwendungseigenverbrauchs - durch Tätigung von Aufwendungen im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG - im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ein anderer Bewertungszeitpunkt zu gelten hat (so möglicherweise BFH-Urteil vom 25.4. 1990 X R 135/87, BStBl II 1990, 742), ist jener Fall vom vorliegenden Nutzungsentnahme-Eigenverbrauch zu unterscheiden.

    Der BFH hat die Frage einer solchen Gleichbehandlung bisher offengelassen (BFH-Urteil vom 25.4. 1990 X R 135/87, BStBl II 1990, 742 zu 2 d).

  • BFH, 30.03.2000 - III R 58/97

    Hausanschlussstationen als Betriebsvorrichtungen

    Im Hinblick darauf, dass die Klägerin ihre Revision zurückgenommen hat, waren die Kosten nach Zeitabschnitten zu verteilen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 1984 II R 184/81, BFHE 141, 333, BStBl II 1985, 261, und vom 25. April 1990 X R 135/87, BFHE 160, 325, BStBl II 1990, 742, insoweit nicht veröffentlicht).
  • FG München, 08.11.2000 - 1 K 3227/99

    Mittelpunkt der betrieblichen Betätigung eines selbständigen Herstellers von

    Abgesehen davon, dass der größte Teil dieser Aufwendungen nicht vorsteuerbelastet war (vgl. zur Miete BFH-Urteil vom 6.8.1999 - V R 74/96 -, BFHE 186, 454, BStBl II 1999, 104), hatte der Kläger im Streitjahr insoweit keine Umsatzsteuer bezahlt hat (§ 11 Abs. 1 EStG; vgl. BFH-Urteil vom 25.04.1990 - X R 13 5/87 -, BFHE 160, 325, BStBl II 1990, 742).
  • BFH, 30.08.1995 - IX B 74/95

    Vorsteuer als Werbungskosten

    Der Abzug richtet sich nach § 11 Abs. 2 EStG, d. h. die Vorsteuer ist im Jahr der Zahlung (Abfluß beim Steuerpflichtigen) zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 25. Januar 1994 IX R 97, 98/90, BFHE 174, 386, BStBl II 1994, 738; vom 25. April 1990 X R 135/87, BFHE 160, 325, BStBl II 1990, 742, und in BFHE 136, 238, BStBl II 1982, 755).
  • FG München, 16.12.1999 - 1 K 4917/97

    Häufige PKW-Fahrten eines selbständigen Übersetzers und Sprachtrainers zum

    Mangels Verausgabung im Jahr 1994 durfte eine Hinzurechnung insoweit nicht erfolgen (vgl. Urteil des BFH vom 25.4.1990 X R 135/87, BStBl II 1990, 742 ).
  • FG München, 08.04.2002 - 13 V 4772/01

    Glaubhaftmachung von Betriebsausgaben im Aussetzungsverfahren; Aussetzung der

    Das Abzugsverbot für die Umsatzsteuer kann sich jedoch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erst im Zeitpunkt der Umsatzsteuerzahlung und nicht schon bei Betätigung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben auswirken (vgl. BFH-Urteil vom 25.4.1990 X R 135/87, BStBl II 1990, 742 ).
  • FG Nürnberg, 23.06.2004 - V 204/02

    Betriebsausgabeabzug bei Benutzung eines Kfz

    Zu den (fiktiven) Betriebseinnahmen gehören die Entnahmen (BFH-Urteil vom 25.04.1990 X R 135/87 BStBl. II 1990, 742).
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