Rechtsprechung
   BFH, 11.04.1990 - I R 75/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1632
BFH, 11.04.1990 - I R 75/88 (https://dejure.org/1990,1632)
BFH, Entscheidung vom 11.04.1990 - I R 75/88 (https://dejure.org/1990,1632)
BFH, Entscheidung vom 11. April 1990 - I R 75/88 (https://dejure.org/1990,1632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DBA-Belgien Art. 17, 23 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 160, 513
  • NJW 1991, 1503
  • BB 1990, 1697
  • DB 1990, 1800
  • BStBl II 1990, 513
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.08.1985 - I R 63/80

    Arbeitgeber - DBA-Spanien

    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 75/88
    Diese Auslegung ergibt sich weder aus dem Wortlaut des Abkommens noch aus dem Sinn- und Vorschriftenzusammenhang innerhalb des Abkommens, noch aus Begriffsbestimmungen des innerstaatlichen Rechts (vgl. zur Auslegung eines DBA, Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 21. August 1985 I R 63/80 , BFHE 144, 428 , BStBl II 1986, 4 ).
  • BFH, 26.05.1971 - IV 280/65

    Kulturfilm - Lehrfilm - Industriewerbefilm - Nebeneinkünfte - Filmbegleittext -

    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 75/88
    Danach ist Künstler derjenige, der eine eigene schöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und die, neben einer hinreichenden Beherrschung der Technik der betreffenden Kunstart, eine künstlerische Leistungshöhe erreicht (BFH-Urteil vom 26. Mai 1971 IV 280/65, BFHE 102, 509 , BStBl II 1971, 703 ).
  • BFH, 25.02.2004 - I R 42/02

    Zwischenschaltung einer ausländischen Kapitalgesellschaft

    Es ist dann davon auszugehen, dass die Vertragsstaaten zumindest stillschweigend auf das innerstaatliche Recht verweisen und von diesem ausgehen wollten (vgl. Art. 11 Abs. 3 DBA-Irland, Art. 3 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens; Senatsurteile vom 21. August 1985 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4; vom 27. Januar 1988 I R 241/83, BFHE 153, 5, BStBl II 1988, 574; vom 11. April 1990 I R 75/88, BFHE 160, 513; vom 30. Mai 1990 I R 179/86, BFHE 161, 84, BStBl II 1990, 906; Wassermeyer in Debatin/ Wassermeyer, a.a.O., Art. 3 MA Rz. 71 a, 80).
  • BFH, 08.04.1997 - I R 51/96

    Abkommensrechtlicher Künstlerbegriff

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteil vom 11. April 1990 I R 75/88 (BFHE 160, 513) diese Rechtsauffassung des erkennenden FG-Senats (Urteil vom 17. Mai 1988 V 416/86, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1988, 460) bestätigt, daß es sich bei Regisseuren um Bühnenkünstler im vorbezeichneten Sinne handele.

    Soweit der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 160, 513 für den mit Art. XI Abs. 6 DBA-Großbritannien wortgleichen Art. 17 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 11. April 1967 (BGBl II 1969, 18) einen gegenteiligen Standpunkt eingenommen hat, hält er hieran - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Entwicklung der abkommensrechtlichen Auslegung zu der (ihrerseits mit Art. XI Abs. 6 DBA-Großbritannien gleichlautenden) Vorschrift in Art. 17 des OECD-Musterabkommens von 1977 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens (OECD-Musterabkommen) - nicht länger fest.

    bb) Dieses einengende Verständnis entspricht auch dem Sinn und Zweck der Regelung, nämlich eine einkunftsartunabhängige Zuweisung des Besteuerungsrechts für eine bestimmte Berufsgruppe vorzunehmen, deren steuerliche Erfassung im Wohnsitzstaat infolge spezifischer Mobilität und vielfacher Einnahmemöglichkeiten oftmals besonderen praktischen Schwierigkeiten ausgesetzt ist (Vogel, Doppelbesteuerungsabkommen, 3. Aufl., Art. 17 Rdnr. 7; Senatsurteil in BFHE 160, 513).

    Die Vorinstanz hat - dem Urteil des Senats in BFHE 160, 513 folgend - seiner Entscheidung eine abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt.

  • BFH, 30.05.2018 - I R 62/16

    Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in der Schweiz auftretenden Chorsängers -

    Nationalrechtliche Künstlerbegriffe des Anwenderstaats --wie z.B. der Begriff der künstlerischen Tätigkeit in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und in § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG-- sind demgegenüber nicht maßgeblich (anders noch Senatsurteil vom 11. April 1990 I R 75/88, BFHE 160, 513).
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94

    Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete

    Die Entstehungsgeschichte des KSVG verdeutlicht, daß das Gesetz für die Qualifizierung einer Leistung als Kunst keine besondere Gestaltungshöhe voraussetzt und sich insoweit von den in anderen Rechtsgebieten, etwa im Urheberrecht ("persönliche geistige Schöpfungen", § 2 Abs. 2 UrhG, vgl. hierzu Hubmann, Urheber- und Verlagsrecht, 4. Aufl, S. 85) oder im Einkommenssteuerrecht (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, vgl. BFH, BStBl II 1972, 335; 1994, 864; BFHE 160, 513) aufgestellten Voraussetzungen unterscheidet.
  • FG Berlin, 10.07.2000 - 9 K 9347/97

    Regisseure und Dramaturgen fallen

    Dies habe der Bundesfinanzhof - BFH - in seinem zu Art. 17 DBA-Belgien ergangenen Urteil vom 11. April 1990 I R 75/88 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - Bd. 160, 53) bestätigt.

    Ergänzend führte er aus: Auch die Tatsache, dass der Kläger wegen des gleichgelagerten Sachverhalts bei der Einkommensteuer 1984 sowohl im Klage- als auch im Revisionsverfahren obsiegt habe (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1988, 460, ferner BFHE 160, 513), könne zu keiner anderen Entscheidung führen.

    Den Klägerin ist darin zuzustimmen, dass die Auslegung, welche Künstler im Einzelnen hiervon erfasst werden, schwierig ist und der BFH ursprünglich in seinem Urteil vom 11. April 1990 I R 75/88 (BFHE 160, 513) der von den Klägern vertretenen Auffassung folgte und werkschaffende Künstler gleichfalls hierzu zählte.

    Soweit der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 160, 513 für den mit Art. XI Abs. 6 DBA-Großbritannien wortgleichen Art. 17 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 11. April 1967 (Bundesgesetzblatt - BGBl - II 1969, 18) einen gegenteiligen Standpunkt eingenommen hat, hält er hieran - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Entwicklung der abkommensrechtlichen Auslegung zu der (ihrerseits mit Art. XI Abs. 6 DBA-Großbritannien gleichlautenden) Vorschrift in Art. 17 des OECD-Musterabkommens von 1977 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens (OECD-MustAbk) - nicht länger fest.

  • BFH, 18.07.2001 - I R 26/01

    Auslegung des Künstlerbegriffs in den DBA mit Österreich und Niederlande

    Die in dem vom Kläger erstrittenen Senatsurteil vom 11. April 1990 I R 75/88 (BFHE 160, 513) vertretene Auffassung, die weitgehend gleichlautende Regelung in Art. 17 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Belgien gelte auch für selbständig künstlerisch tätige Regisseure und Bühnenbildner, hat der erkennende Senat im Urteil in BFHE 183, 110, BStBl II 1997, 679 ausdrücklich aufgegeben.
  • BFH, 02.12.1992 - I R 77/91

    Auslegung der ständigen Einrichtung in Art. 12 Abs. 2 Satz 1 DBA Frankreich

    2 Die Tätigkeit eines Bühnenmalers wird nicht in Form von öffentlichen Darbietungen i.S. des Art. 12 Abs. 2 Satz 2 DB A-Frankreich ausgeübt (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 11.4.1990 I R 75/88, BFHE 160 S. 513 = DB 1990 S. 1800).
  • FG Berlin, 10.10.1995 - V 133/94
    In dieser Frage hält der Senat an seiner Rechtsauffassung fest (Urteil vom 17. Mai 1988 V 416/86 Entscheidungen der Finanzgerichte -;EFG-; 1988, 460), die im übrigen auch vom BFH bestätigt wurde ( Urteil vom 11. April 1990 I R 75/88 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -;BFHE-; 160, 513), daß zu den berufsmäßigen Bühnenkünstlern auch .

    Die Entscheidung befindet sich in Übereinstimmung mit dem nach Auffassung des Gerichts hier allein einschlägigen Urteil vom BFH vom 11. April 1990 (a. a. O.).

  • BFH, 19.03.2001 - I S 21/00

    Eheleute - Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Österreich - Regisseur -

    Die in dem vom Antragsteller erstrittenen Senatsurteil vom 11. April 1990 I R 75/88 (BFHE 160, 513) vertretene Auffassung, die weitgehend gleichlautende Regelung in Art. 17 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Belgien gelte auch für selbständig künstlerisch tätige Regisseure und Bühnenbildner, hat der Senat im Urteil in BFHE 183, 110, BStBl II 1997, 679 ausdrücklich aufgegeben.
  • FG Hamburg, 01.02.1995 - VII 56/94

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Spielgerätesteuer; Eröffnung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 11 S 789/00

    Aufenthaltserlaubnis für eine Tätigkeit als Show-Tänzerin

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1999 - 11 S 1419/99

    Aufenthaltserlaubnis für unselbständige Erwerbstätigkeit als Show-Tänzerin in

  • FG München, 06.11.2000 - 4 K 3943/97

    Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei Nichtbekanntgabe einer

  • FG Hamburg, 08.06.1995 - VII 72/92

    Abgrenzung der freiberuflichen von der gewerblichen Tätigkeit; Ausübung einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht