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   BFH, 13.07.1990 - III R 54/86   

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BFH, 13.07.1990 - III R 54/86 (https://dejure.org/1990,1959)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1990 - III R 54/86 (https://dejure.org/1990,1959)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1990 - III R 54/86 (https://dejure.org/1990,1959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    InvZulG 1975 § 4b

  • Wolters Kluwer

    Bewegliches Wirtschaftsgut - Herstellung einer Betriebsvorrichtung - Auftragserteilung - Fertigung von wesentlichen Bauteilen - Baubeginn bei Gebäuden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1975) § 4b Abs. 3, 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 247
  • BB 1990, 1897
  • DB 1990, 2152
  • BStBl II 1990, 923
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.12.1986 - III R 123/82

    Gewährung von Investitionszulagen für Bauliche Maßnahmen

    Auszug aus BFH, 13.07.1990 - III R 54/86
    Auch die Herstellung einer als bewegliches Wirtschaftsgut zu wertenden Betriebsvorrichtung beginnt zulagenrechtlich bereits mit der Auftragserteilung zur Fertigung von wesentlichen Bauteilen (Fortführung der Rechtsprechung in den Urteilen des BFH vom 28. September 1979 III R 95/77, BFHE 129, 104, BStBl II 1980, 56, und vom 18. Dezember 1986 III R 123/82, BFH/NV 1987, 468, zum Baubeginn bei Gebäuden).

    Zur Frage, wann mit den Bauarbeiten für ein Gebäude begonnen wird, hat der Senat jedoch entschieden, daß die Erteilung eines Auftrags zur Fertigung und Lieferung von speziellen Bauteilen, die für das geplante Bauvorhaben von wesentlicher bautechnischer Bedeutung sind, den Baubeginn markiere (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 III R 123/82, BFH/NV 1987, 468).

    Investitionen hingegen, mit denen bereits vor diesem Stichtag begonnen worden war, sollten nicht mehr begünstigt werden, da es zu ihrer Verwirklichung eines Investitionsanreizes nicht mehr bedurfte (vgl. BFH/NV 1987, 468).

    Auch der Hinweis der Klägerin auf die langen Lieferfristen bei der Rohrproduktion verdeutlicht, daß die Investitionsentscheidung zum Zeitpunkt der Rohrbestellung bereits getroffen war (vgl. in diesem Zusammenhang das Urteil des Senats in BFH/NV 1987, 468).

  • BFH, 14.11.1985 - IV R 254/84

    Keine Rücklage nach § 1 Abs. 1 EntwLStG, wenn Kapitalanlage nicht betrieblich

    Auszug aus BFH, 13.07.1990 - III R 54/86
    Die Annahme einer verbindlichen Zusage scheitert im vorliegenden Fall schon daran, daß sich das Schreiben des FA A vom 16. September 1970 nicht auf den von der Klägerin im Jahre 1974 verwirklichten und vom beklagten FA zu beurteilenden Sachverhalt bezieht (vgl. hierzu auch das BFH-Urteil vom 14. November 1985 IV R 254/84, BFHE 145, 206, BStBl II 1986, 182, unter 4., m.w.N.).
  • BFH, 06.02.1986 - V R 119/81

    Selbstverbrauch von körperlichen Wirtschaftsgütern - Rohrleitungen als

    Auszug aus BFH, 13.07.1990 - III R 54/86
    Wegen dieser identischen Voraussetzungen kann offenbleiben, ob das gesamte Leitungsnetz der Klägerin ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut (Betriebsvorrichtung) ist oder ob die einzelnen Ausbauabschnitte selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter sind (vgl. zu dieser Problematik die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1987 X R 12/82, BFHE 152, 284, BStBl II 1988, 539, und vom 6. Februar 1986 V R 119/81, BFH/NV 1986, 374, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 15.11.1985 - III R 110/80

    Teilherstellungskosten als Aufwendungen, die dem Bauherrn durch den tatsächlichen

    Auszug aus BFH, 13.07.1990 - III R 54/86
    Die Vorinstanz verkennt, daß es im Streitfall weder um die bilanzsteuerrechtliche Behandlung der Kosten der Herstellung geht noch - wie beispielsweise in der Senatsentscheidung vom 15. November 1985 III R 110/80 (BFHE 145, 482, BStBl II 1986, 367) - um die Frage, in welchem Umfang begünstigter Herstellungsaufwand angefallen ist.
  • BFH, 16.12.1987 - X R 12/82

    Versorgungsunternehmen - Leitungsnetz - Aufteilung in mehrere Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BFH, 13.07.1990 - III R 54/86
    Wegen dieser identischen Voraussetzungen kann offenbleiben, ob das gesamte Leitungsnetz der Klägerin ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut (Betriebsvorrichtung) ist oder ob die einzelnen Ausbauabschnitte selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter sind (vgl. zu dieser Problematik die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1987 X R 12/82, BFHE 152, 284, BStBl II 1988, 539, und vom 6. Februar 1986 V R 119/81, BFH/NV 1986, 374, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 29.09.1988 - V R 53/83

    Amtliche Beschaffungsstelle - Leistungen - In Auftrag geben - Abgabe eines

    Auszug aus BFH, 13.07.1990 - III R 54/86
    Nach den in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen, die auch bei der Rückforderung von Investitionszulagen Anwendung finden (Senatsurteil vom 17. September 1987 III R 124/82, BFH/NV 1988, 266), wäre jedoch Voraussetzung, daß das FA entweder eine verbindliche Zusage erteilt oder durch sein Verhalten einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte, der für eine entsprechende Disposition des Steuerpflichtigen ursächlich war (vgl. BFH-Urteil vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022, unter 2.).
  • BFH, 11.12.1986 - V R 167/81

    Sozialwohnung - Wohnungsbindungsgesetz - Wohnberechtigte Person -

    Auszug aus BFH, 13.07.1990 - III R 54/86
    Zwar ist die Finanzbehörde verpflichtet, eine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen, wenn ein Steuerpflichtiger für die Beurteilung eines von ihm verwirklichten Sachverhalts einen Vertrauensschutz beanspruchen kann (ständige Rechtsprechung; s. aus jüngerer Zeit das BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.1987 - III R 124/82
    Auszug aus BFH, 13.07.1990 - III R 54/86
    Nach den in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen, die auch bei der Rückforderung von Investitionszulagen Anwendung finden (Senatsurteil vom 17. September 1987 III R 124/82, BFH/NV 1988, 266), wäre jedoch Voraussetzung, daß das FA entweder eine verbindliche Zusage erteilt oder durch sein Verhalten einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte, der für eine entsprechende Disposition des Steuerpflichtigen ursächlich war (vgl. BFH-Urteil vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022, unter 2.).
  • BFH, 28.09.1979 - III R 95/77

    Beginn der Bauarbeiten - Erteilung eines spezifizierten Bauauftrags -

    Auszug aus BFH, 13.07.1990 - III R 54/86
    Auch die Herstellung einer als bewegliches Wirtschaftsgut zu wertenden Betriebsvorrichtung beginnt zulagenrechtlich bereits mit der Auftragserteilung zur Fertigung von wesentlichen Bauteilen (Fortführung der Rechtsprechung in den Urteilen des BFH vom 28. September 1979 III R 95/77, BFHE 129, 104, BStBl II 1980, 56, und vom 18. Dezember 1986 III R 123/82, BFH/NV 1987, 468, zum Baubeginn bei Gebäuden).
  • BFH, 01.07.1983 - III R 82/82
    Auszug aus BFH, 13.07.1990 - III R 54/86
    Der erkennende Senat hat es im Urteil vom 1. Juli 1983 III R 82/82 (nicht veröffentlicht - NV -) unerörtert gelassen, ob die Auftragserteilung als Herstellungsbeginn von Außenanlagen angesehen werden kann.
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 28/05

    Zu den sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für die Bildung einer

    dd) Der erkennende Senat teilt die Auffassung, dass eine Ansparrücklage für Investitionen vor Vollendung der Betriebseröffnung bei herzustellenden Wirtschaftsgütern nur gebildet werden kann, wenn für die Herstellung des Wirtschaftsgutes eine Genehmigung verbindlich beantragt oder --falls eine Genehmigung nicht erforderlich ist-- mit dessen Herstellung begonnen worden ist (ebenso auch Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 7g EStG Rz 100; Lambrecht in Kirchhof, EStG, 6. Aufl., § 7g Rz 42; Kratzsch in Frotscher, EStG, 6. Aufl., Freiburg 1998 ff., § 7g Rz 52; zum Beginn der Herstellung s. auch die BFH-Urteile vom 13. Juli 1990 III R 54/86, BFHE 161, 247, BStBl II 1990, 923, und vom 28. September 1979 III R 95/77, BFHE 129, 104, BStBl II 1980, 56).
  • BFH, 09.11.1990 - III R 50/88

    Bindende Bestellung eines Gegenstandes als Beginn der Herstellung auch dann, wenn

    Die Bestellung eines Gegenstandes, die als Beginn der Herstellung eines einheitlichen Wirtschaftsgutes i.S. des § 4b Abs. 2 Nr. 1 InvZulG 1982 zu qualifizieren ist (s. BFH-Urteil vom 13. Juli 1990 III R 54/86, BFHE 161, 247, BStBl II 1990, 923), ist - wie eine Bestellung anläßlich einer Anschaffung - wirksam, sobald der Investor alles getan hat, damit die Rechtswirkungen seiner Bestellung eintreten können (Anschluß an das BFH-Urteil vom 6. Juni 1986 III R 83/82, BFHE 147, 570, BStBl II 1987, 37).

    Denn der Beginn der Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter kann auch in der Bestellung der für die Herstellung notwendigen wesentlichen Gegenstände gesehen werden (Senatsurteil vom 13. Juli 1990 III R 54/86, BFHE 161, 247, BStBl II 1990, 923).

  • FG Thüringen, 15.08.2017 - 3 K 259/17

    Herstellungsbeginn i.S.d. Investitionszulagengesetzes 2010 - Abschluss eines der

    Entscheidende Indizien für den Abschluss der Planungsphase und den damit anzunehmenden Beginn der Herstellung könnten z.B. sein: - Beauftragung eines Dritten mit der Herstellung des Wirtschaftsguts (BFH-Urteil vom 28.09.1979, BStBl II 1980, 56), - Bestellung von wesentlichen Teilen des späteren Wirtschaftsguts (BFH-Urteile vom 13.07.1990, BStBl II 1990, 923, und vom 09.11.1990, BStBl II 1991, 425), - Beginn von konkreten Herstellungsarbeiten, die über bloße Vorbereitungshandlungen hinausgehen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.05.2003 - 1 K 509/99

    Investitionszulage für die Errichtung einer Kläranlage; Beginn der Investition;

    Mit Urteil vom 13. Juli 1990 (Az.: III R 54/86, BStBl. 1990 II 923, bestätigt durch Urteile vom 09. November 1990, Az.: III R 50/88, BStBl. 1991 II 425 sowie noch später vom 05. Februar 1998, Az.: III R 123/93, BFH/NV 1998, 1130; dem folgend auch das von der Klägerin zitierte BMF-Schreiben), dem der Senat folgt, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch die eigene Herstellung des Wirtschaftsguts jedenfalls dann, wenn es nicht ausschließlich aus eigenen, nicht eigens für dieses Wirtschaftsgut angeschafften Materialien erstellt wird, mit der für den Investor verbindlichen Bestellung des für dieses Wirtschaftsgut erforderlichen Materials oder mit dem Auftrag, wesentliche Bauteile herzustellen, beginnt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1701/05

    Investitionszulage nach § 3 Investitionszulagengesetz (InvZulG) 1999 für

    Er sieht die Richtigkeit der in dem Urteil aufgezeigten Grundsätze auch durch die Rechtsprechung bestätigt, die im Hinblick auf die durch die Fördergesetze beabsichtigten Investitionsanreize grundsätzlich den Beginn der Herstellung zu dem Zeitpunkt und in dem Umfange annimmt, zu dem und soweit der Investor sich bindend und unwiderruflich in einer nach außen dokumentierten Weise für die Herstellung entschieden hat (Urteile des BFH vom 01. Juni 1979, III R 101/76, BStBl. 1979 II 580; vom 22. September 1989, III R 180/86, BFH/NV 1990, 528; vom 13. Juli 1990, III R 54/86, BStBl. 1990 II 923; vom 09. November 1990, III R 50/88, BStBl. 1991 II 425; vom 10. Januar 1992, III R 99/89, BFH/NV 1992 II 558).
  • FG Thüringen, 03.03.1999 - III 388/97

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides;

    Herstellungsbeginn kann z.B. der Zeitpunkt sein, in dem ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird (Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 13. Juli 1989 II 748/86, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 379) oder wenn Aufträge zur Fertigung von wesentlichen Bauteilen erteilt werden (BFH, Urteil vom 13. Juli 1990, III R 54/86, BFHE 161, 247, BStBl II 1990, 923 ).
  • FG Brandenburg, 25.11.2004 - 5 K 1993/02

    Investitionszulagensatz für ein Gebäude, für das im Oktober 1999 der Bauantrag

    Der Begriff des Beginns der Herstellung verlangt eine nach außen erkennbare und unwiderrufliche Bindung des Investors an ein konkret bestimmtes Wirtschaftsgut (z.B. BFH-Urteil vom 13.7.1990 III R 54/86, BStBl. II 1990, 923, BFHE 161, 247).
  • FG Niedersachsen, 14.09.1995 - II 478/93

    Anspruch auf Schuldzinsenabzug gem. § 10e Abs. 6a EStG und erhöhte Abzugsbeträge

    Denn durch einen solchen Bauauftrag hat der Investor für sich bindend mit der Investition begonnen (BFH-Urteile vom 28.09.1979 III R 95/77, BFHE 129/104, BStBl II 1980, 56 und vom 28.09.1979 III R 12/78 BFHE 129/107, BStBl II 1980, 57 - Erteilung eines spezifizierten Bauauftrags an den Bauunternehmer - BFH-Urteil vom 18.12.1986 III R 123/82, BFH/NV 1987, 468 - Auftrag für spezielle Fertigung und lieferung von Bauteilen, die für das Bauvorhaben von wesentlicher Bedeutung sind - BFH-Urteil vom 13.07.1990 BFHE 161/247, III R 54/86, BStBl II 1990, 923 - ausdrückliche Fortführung der o.g. Rechtsprechung zum Baubeginn von Gebäuden mit Übertragung auf den Herstellungsbeginn beweglicher Wirtschaftsgüter/Auftragserteilung zur Fertigung wesentlicher Bauteile beweglicher wirtschaftsgüter - BFH-Urteil vom 09.11.1990 III R 50/88, BFHE 163/259, BStBl II 1991, 425, ebenfalls zu beweglichen wirtschaftsgütern).
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