Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.07.1990

Rechtsprechung
   BFH, 18.07.1990 - I R 22-23/87, I R 22/87, I R 23/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1794
BFH, 18.07.1990 - I R 22-23/87, I R 22/87, I R 23/87 (https://dejure.org/1990,1794)
BFH, Entscheidung vom 18.07.1990 - I R 22-23/87, I R 22/87, I R 23/87 (https://dejure.org/1990,1794)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 1990 - I R 22-23/87, I R 22/87, I R 23/87 (https://dejure.org/1990,1794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG 1977 § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e, § 6 Abs. 5; EStG § 4d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und Abs. 1 Nr. 1 Satz 4

  • Wolters Kluwer

    Unterstützungskasse - Geschäftsplan - Satzung - Leistungsplan - Soziale Einrichtung - Zulässige Kassenvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 379
  • BB 1990, 2254
  • BB 1990, 2465
  • BStBl II 1990, 1088
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 03.10.1986 - III R 207/81

    Schriftliche Klageerhebung - Klageschrift - Eigenhändige Unterzeichnung -

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 22/87
    Der BFH hat deshalb in mehreren Urteilen entschieden, daß dem Zweck des § 64 Abs. 1 Satz 1 FGO auch auf andere Weise entsprochen werden kann, als durch eigenhändige Unterzeichnung des maßgebenden Schriftsatzes durch dessen Verfasser (BFH-Urteil vom 3. Oktober 1986 III 207/81, BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131 m.w.N.).

    Es muß allerdings feststehen, daß es sich bei dem Schriftstück nicht um einen Entwurf handelt, sondern daß es mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BFH in BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131; vgl. auch Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 26. Juni 1980 7 B 160.79, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 81 VwGO Nr. 8).

    Unter diesen Umständen waren die Klageschriften ohne weitere Beweiserhebung als vom Kläger autorisierte Eingaben zu erkennen (vgl. BFH in BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 7 B 160.79

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 22/87
    Es muß allerdings feststehen, daß es sich bei dem Schriftstück nicht um einen Entwurf handelt, sondern daß es mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BFH in BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131; vgl. auch Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 26. Juni 1980 7 B 160.79, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 81 VwGO Nr. 8).
  • BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79

    Betriebliche Altersversorgung: Widerruf - Voraussetzungen

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 22/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann ein auf § 242 oder auf § 328 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beruhender Rechtsanspruch der Leistungsempfänger entstehen, wenn die Versorgungseinrichtung einen Vertrauenstatbestand begründet oder wenn ein Vertrag zugunsten der Arbeitnehmer zwischen dem Trägerunternehmen und der Unterstützungskasse besteht (vgl. BAG-Urteile vom 10. November 1977 3 AZR 705/76, Arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nr. 8 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-UKasse; vom 13. Juli 1978 3 AZR 278/77, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, Wartezeit; vom 14. August 1980 3 AZR 437/79, AP Nr. 12 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-UKasse).
  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 22/87
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. November 1973 GrS 2/72 (BFHE 111, 278, BStBl II 1974, 242) sind Verfahrensvorschriften im Zweifel so auszulegen, daß sie - wenn irgend vertretbar - eine Entscheidung wegen der materiellen Rechtslage ermöglichen.
  • BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77

    Versorgungsordnung - Zusage - Leistungen - Mindestalter - Wartezeit -

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 22/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann ein auf § 242 oder auf § 328 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beruhender Rechtsanspruch der Leistungsempfänger entstehen, wenn die Versorgungseinrichtung einen Vertrauenstatbestand begründet oder wenn ein Vertrag zugunsten der Arbeitnehmer zwischen dem Trägerunternehmen und der Unterstützungskasse besteht (vgl. BAG-Urteile vom 10. November 1977 3 AZR 705/76, Arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nr. 8 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-UKasse; vom 13. Juli 1978 3 AZR 278/77, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, Wartezeit; vom 14. August 1980 3 AZR 437/79, AP Nr. 12 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-UKasse).
  • BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Widerruf - Rechtsanspruch -

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 22/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann ein auf § 242 oder auf § 328 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beruhender Rechtsanspruch der Leistungsempfänger entstehen, wenn die Versorgungseinrichtung einen Vertrauenstatbestand begründet oder wenn ein Vertrag zugunsten der Arbeitnehmer zwischen dem Trägerunternehmen und der Unterstützungskasse besteht (vgl. BAG-Urteile vom 10. November 1977 3 AZR 705/76, Arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nr. 8 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-UKasse; vom 13. Juli 1978 3 AZR 278/77, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, Wartezeit; vom 14. August 1980 3 AZR 437/79, AP Nr. 12 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-UKasse).
  • BFH, 24.06.1981 - I R 143/78

    Zur Frage des für die Steuerfreiheit einer rechtsfähigen Unterstützungskasse den

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 22/87
    Nachdem der Verordnungsgeber die Bestimmungen der §§ 11 Nr. 3 KStDV 1968, 3 Nr. 2 KStDV 1977 auch nach Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes aufrechterhalten oder neu erlassen hat, ist davon auszugehen, daß für die Steuerbefreiung eine beratende Mitwirkung der Betriebszugehörigen über einen Beirat ausreichend ist (BFH-Urteil vom 24. Juni 1981 I R 143/78, BFHE 133, 535, 538, BStBl II 1981, 749; Blümich/Freericks, Einkommensteuergesetz/Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 5 KStG, Rz. 36).
  • BFH, 16.01.1986 - III R 50/84

    Unterzeichnung - Revision - Verfahren

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 22/87
    Schriftlichkeit bedeutet nach ständiger Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte eine eigenhändige Unterschrift (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Januar 1986 III R 50/84, BStBl II 1986, 489 f. m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2014 - I R 37/13

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung -

    Voraussetzung hierfür ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KStG 1999/2002 u.a., dass es sich bei der Kasse nach ihrer Satzung und der Art und Höhe der Leistungen um eine soziale Einrichtung handelt, die die Voraussetzungen der §§ 1 bis 3 der Körperschaftsteuerdurchführungsverordnung 1994 (KStDV 1994) i.V.m. § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KStG 1999 und § 33 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KStG 2002 insbesondere im Hinblick auf den Kreis der Leistungsempfänger sowie die Höhe der Leistungen wahrt (vgl. Senatsurteil vom 18. Juli 1990 I R 22-23/87, BFHE 161, 379, BStBl II 1990, 1088).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 76/94

    Auslegung von Verfahrensvorschriften

    Unter Zugrundelegung dieser Erwägungen hat der I. Senat des BFH entschieden, daß die Beifügung einer vom Kläger unterzeichneten Vollmacht, die sich auf die gleichen Steuerarten und die gleichen Veranlagungszeiträume wie die Klage bezieht, den Mangel der fehlenden Unterzeichnung der Klageschrift heilt (Urteil vom 18. Juli 1990 I R 22--23/87, BFHE 161, 379, BStBl II 1990, 1088).

    Aus diesem Grund ist es auch unerheblich, daß die Vollmacht -- insoweit abweichend von dem im Urteil in BFHE 161, 379, BStBl II 1990, 1088 entschiedenen Fall -- nicht dasselbe Datum aufwies wie die Klageschrift, sondern daß die beiden Daten um drei Tage differierten.

  • BFH, 17.08.2009 - VI B 40/09

    Beifügung unterzeichneter Vollmacht anstelle eigenhändig unterschriebener

    Unter Zugrundelegung dieser Erwägungen hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Beifügung einer vom Kläger unterzeichneten Vollmacht, die sich auf die gleichen Steuerarten und die gleichen Veranlagungszeiträume wie die Klage bezieht, den Mangel der fehlenden Unterzeichnung der Klageschrift heilt (BFH-Urteile vom 18. Juli 1990 I R 22-23/87, BFHE 161, 379, BStBl II 1990, 1088, und in BFH/NV 1996, 332; ebenso Gräber/von Groll, a.a.O., § 64 Rz 30).
  • BFH, 11.09.1996 - II R 15/93

    Erbschaftsteuerbefreiung für eine Zuwendung an eine Unterstützungskasse, die im

    Ein anderes Ergebnis wäre mit dem insbesondere in § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b und c KStG zum Ausdruck kommenden Zweck der Befreiungsvorschrift, Unterstützungskassen nur soweit zu fördern, als ihr Vermögen und ihr Einkommen entsprechend ihrem sozialen Charakter (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Juli 1990 I R 22-23/87, BFHE 161, 379, BStBl II 1990, 1088) nur dem begünstigten Personenkreis zugute kommen, nicht vereinbar.
  • BFH, 24.01.2001 - I R 33/00

    Unterstützungskasse, Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

    Da Unterstützungskassen im Unterschied zu Pensionskassen nicht dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterfallen, das in seinem § 5 Abs. 2 die Aufstellung eines Geschäftsplans vorschreibt, reicht es aus, wenn die Kasse ihren sozialen Charakter durch eine Satzung oder einen Leistungsplan sichert (Senatsurteil vom 18. Juli 1990 I R 22-23/87, BFHE 161, 379, BStBl II 1990, 1088).
  • FG Hessen, 26.05.2003 - 13 K 1151/02

    Feuchtigkeitsschaden; Einfamilienhaus; Keller; außergewöhnliche Belastung;

    Unter diesen Umständen war die Klageschrift ohne weitere Beweiserhebung als von den Klägern autorisierte Eingabe zu erkennen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 1990 I R 22-23/87, BFHE 161, 379 , BStBl II 1990, 1088).
  • BFH, 18.07.1990 - I R 23/87

    Unterstützungskasse - Geschäftsplan - Satzung - Leistungsplan - Soziale

    Die Revisionen I R 22/87 und I R 23/87 werden zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 121, § 73 der Finanzgerichtsordnung - FGO-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 18.07.1990 - I R 23/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5679
BFH, 18.07.1990 - I R 23/87 (https://dejure.org/1990,5679)
BFH, Entscheidung vom 18.07.1990 - I R 23/87 (https://dejure.org/1990,5679)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 1990 - I R 23/87 (https://dejure.org/1990,5679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,5679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterstützungskasse - Geschäftsplan - Satzung - Leistungsplan - Soziale Einrichtung - Zulässige Kassenvermögen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    KStG § 5

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 379
  • BStBl II 1990, 1088
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 03.10.1986 - III R 207/81

    Schriftliche Klageerhebung - Klageschrift - Eigenhändige Unterzeichnung -

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 23/87
    Der BFH hat deshalb in mehreren Urteilen entschieden, daß dem Zweck des § 64 Abs. 1 Satz 1 FGO auch auf andere Weise entsprochen werden kann, als durch eigenhändige Unterzeichnung des maßgebenden Schriftsatzes durch dessen Verfasser (BFH-Urteil vom 3. Oktober 1986 III 207/81 , BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131 m.w.N.).

    Es muß allerdings feststehen, daß es sich bei dem Schriftstück nicht um einen Entwurf handelt, sondern daß es mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BFH in BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131; vgl. auch Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- vom 26. Juni 1980 7 B 160.79, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 81 VwGO Nr. 8).

    Unter diesen Umständen waren die Klageschriften ohne weitere Beweiserhebung als vom Kläger autorisierte Eingaben zu erkennen (vgl. BFH in BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131).

  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 23/87
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. November 1973 GrS 2/72 (BFHE 111, 278, BStBl II 1974, 242) sind Verfahrensvorschriften im Zweifel so auszulegen, daß sie -wenn irgend vertretbar- eine Entscheidung wegen der materiellen Rechtslage ermöglichen.
  • BFH, 18.07.1990 - I R 22/87

    Unterstützungskassen; zu Fragen der sozialen Einrichtung i. S. des § 5 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 23/87
    Die Revisionen I R 22/87 und I R 23/87 werden zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 121, § 73 der Finanzgerichtsordnung - FGO-).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 7 B 160.79

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 23/87
    Es muß allerdings feststehen, daß es sich bei dem Schriftstück nicht um einen Entwurf handelt, sondern daß es mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BFH in BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131; vgl. auch Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- vom 26. Juni 1980 7 B 160.79, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 81 VwGO Nr. 8).
  • BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77

    Versorgungsordnung - Zusage - Leistungen - Mindestalter - Wartezeit -

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 23/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann ein auf § 242 oder auf § 328 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB) beruhender Rechtsanspruch der Leistungsempfänger entstehen, wenn die Versorgungseinrichtung einen Vertrauenstatbestand begründet oder wenn ein Vertrag zugunsten der Arbeitnehmer zwischen dem Trägerunternehmen und der Unterstützungskasse besteht (vgl. BAG-Urteile vom 10. November 1977 3 AZR 705/76, Arbeitsrechtliche Praxis -AP- Nr. 8 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-UKasse; vom 13. Juli 1978 3 AZR 278/77, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, Wartezeit; vom 14. August 1980 3 AZR 437/79, AP Nr. 12 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-UKasse).
  • BFH, 24.06.1981 - I R 143/78

    Zur Frage des für die Steuerfreiheit einer rechtsfähigen Unterstützungskasse den

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 23/87
    Nachdem der Verordnungsgeber die Bestimmungen der §§ 11 Nr. 3 KStDV 1968, 3 Nr. 2 KStDV 1977 auch nach Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes aufrechterhalten oder neu erlassen hat, ist davon auszugehen, daß für die Steuerbefreiung eine beratende Mitwirkung der Betriebszugehörigen über einen Beirat ausreichend ist (BFH-Urteil vom 24. Juni 1981 I R 143/78 , BFHE 133, 535, 538, BStBl II 1981, 749; Blümich/Freericks, Einkommensteuergesetz/Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 5 KStG, Rz.36).
  • BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79

    Betriebliche Altersversorgung: Widerruf - Voraussetzungen

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 23/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann ein auf § 242 oder auf § 328 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB) beruhender Rechtsanspruch der Leistungsempfänger entstehen, wenn die Versorgungseinrichtung einen Vertrauenstatbestand begründet oder wenn ein Vertrag zugunsten der Arbeitnehmer zwischen dem Trägerunternehmen und der Unterstützungskasse besteht (vgl. BAG-Urteile vom 10. November 1977 3 AZR 705/76, Arbeitsrechtliche Praxis -AP- Nr. 8 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-UKasse; vom 13. Juli 1978 3 AZR 278/77, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, Wartezeit; vom 14. August 1980 3 AZR 437/79, AP Nr. 12 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-UKasse).
  • BFH, 16.01.1986 - III R 50/84

    Unterzeichnung - Revision - Verfahren

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 23/87
    Schriftlichkeit bedeutet nach ständiger Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte eine eigenhändige Unterschrift (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16. Januar 1986 III R 50/84 , BStBl II 1986, 489 f. m.w.N.).
  • BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Widerruf - Rechtsanspruch -

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 23/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann ein auf § 242 oder auf § 328 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB) beruhender Rechtsanspruch der Leistungsempfänger entstehen, wenn die Versorgungseinrichtung einen Vertrauenstatbestand begründet oder wenn ein Vertrag zugunsten der Arbeitnehmer zwischen dem Trägerunternehmen und der Unterstützungskasse besteht (vgl. BAG-Urteile vom 10. November 1977 3 AZR 705/76, Arbeitsrechtliche Praxis -AP- Nr. 8 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-UKasse; vom 13. Juli 1978 3 AZR 278/77, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, Wartezeit; vom 14. August 1980 3 AZR 437/79, AP Nr. 12 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-UKasse).
  • FG München, 10.02.1988 - III 207/81
    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 23/87
    Der BFH hat deshalb in mehreren Urteilen entschieden, daß dem Zweck des § 64 Abs. 1 Satz 1 FGO auch auf andere Weise entsprochen werden kann, als durch eigenhändige Unterzeichnung des maßgebenden Schriftsatzes durch dessen Verfasser (BFH-Urteil vom 3. Oktober 1986 III 207/81 , BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht