Rechtsprechung
BFH, 22.06.1990 - III R 150/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 §§ 227 Abs. 1, 240, 258
- Wolters Kluwer
Säumniszuschläge - Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung - Ratenzahlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Erlass
Papierfundstellen
- BFHE 161, 4
- BB 1990, 1898
- DB 1990, 2052
- BStBl II 1991, 864
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 23.05.1985 - V R 124/79
Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu …
Auszug aus BFH, 22.06.1990 - III R 150/85
Auch ohne das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung kann die Anforderung von Säumniszuschlägen sachlich unbillig sein, wenn dem Steuerschuldner Ratenzahlung als Maßnahme i. S. des § 258 AO 1977 eingeräumt wurde, um auf die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit für eine längere Zeitspanne Rücksicht zu nehmen (Anschluß an BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489).Dabei ist der abgabenrechtliche Maßstab für Erlaß und Stundung anzulegen (BFH-Urteile vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489, und vom 4. Oktober 1989 V R 106/84, BFHE 158, 306, BStBl II 1990, 179).
Richten sich in diesem Falle die vereinbarten Raten nach der äußersten Grenze der Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen, so kann nach der Rechtsprechung des BFH davon ausgegangen werden, daß die Säumniszuschläge als Druckmittel hinsichtlich der Zahlung des gesamten Steuerbetrages ihren Zweck verlieren (BFH-Urteil in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489).
Unter Berücksichtigung des zusätzlichen Zwecks der Säumniszuschläge als Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung liegt es allerdings in solchen Fällen nahe, nur einen Teilerlaß der Säumniszuschläge als sachlich ermessensgerecht anzusehen (BFH-Urteil in BFHE 143, 512, 517, BStBl II 1985, 489), wenn beim Schuldner auch die Erlaßwürdigkeit zu bejahen ist.
- BFH, 08.03.1984 - I R 44/80
Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und …
Auszug aus BFH, 22.06.1990 - III R 150/85
Dies sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) der Fall, wenn der Steuerschuldner im Zeitpunkt der Erhebung der Säumniszuschläge überschuldet und zahlungsunfähig sei (Urteile vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, und vom 8. März 1984 I R 44/80, BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).Das FG hat zutreffend entschieden, daß ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen nach ständiger Rechtsprechung des BFH geboten ist, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung von Steuern wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich war und die Ausübung des mit der Erhebung von Säumniszuschlägen beabsichtigten Zahlungsdrucks deshalb ihren Sinn verloren hat (BFH-Urteile in BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727 und in BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).
Nach den nicht angegriffenen und den Senat bindenden Feststellungen der Vorinstanz (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) war der Kläger zwar überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig (zur Bedeutung des Begriffs der Zahlungsunfähigkeit vgl. insbesondere das BFH-Urteil in BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).
- BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72
Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen
Auszug aus BFH, 22.06.1990 - III R 150/85
Dies sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) der Fall, wenn der Steuerschuldner im Zeitpunkt der Erhebung der Säumniszuschläge überschuldet und zahlungsunfähig sei (Urteile vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, und vom 8. März 1984 I R 44/80, BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).Das FG hat zutreffend entschieden, daß ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen nach ständiger Rechtsprechung des BFH geboten ist, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung von Steuern wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich war und die Ausübung des mit der Erhebung von Säumniszuschlägen beabsichtigten Zahlungsdrucks deshalb ihren Sinn verloren hat (BFH-Urteile in BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727 und in BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).
- BFH, 15.03.1979 - IV R 174/78
Bei Vollstreckungsaufschub entstehen Säumniszuschläge; besteht Streit hierüber, …
Auszug aus BFH, 22.06.1990 - III R 150/85
Der vom FA mitgeteilte Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO 1977) verhinderte nicht das Entstehen von Säumniszuschlägen (Urteil des BFH vom 15. März 1979 IV R 174/78, BFHE 127, 311, BStBl II 1979, 429).Es ist kein Grund dafür ersichtlich, daß bei einem Vollstreckungsaufschub etwas anderes gelten, dem Zahlungsschuldner der Vollstreckungsaufschub also ohne Gegenleistung gewährt werden sollte (BFH in BFHE 127, 311, BStBl II 1979, 429).
- BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80
Ermessensentscheidung - Verwaltung - Sachlage - Rechtslage - Gerichtliche …
Auszug aus BFH, 22.06.1990 - III R 150/85
Denn eine fehlerfreie Ermessensentscheidung setzt voraus, daß die Finanzbehörden ihre Entscheidung anhand des einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts prüfen und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigen, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740). - BFH, 04.10.1989 - V R 106/84
Bei Verpflichtungsklage auf Erlaß von Säumniszuschlägen ist FG zur …
Auszug aus BFH, 22.06.1990 - III R 150/85
Dabei ist der abgabenrechtliche Maßstab für Erlaß und Stundung anzulegen (BFH-Urteile vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489, und vom 4. Oktober 1989 V R 106/84, BFHE 158, 306, BStBl II 1990, 179). - BFH, 13.09.1989 - I R 76/84
Auszug aus BFH, 22.06.1990 - III R 150/85
Die Finanzbehörden hätten bei ihrer Entscheidung über den Antrag auf Erlaß der Säumniszuschläge die wirtschaftliche Situation der Kläger im Zeitpunkt der Gewährung des Vollstreckungsaufschubs ermitteln müssen (vgl. BFH-Urteil vom 13. September 1989 I R 76/84, NV).
- BFH, 29.08.1991 - V R 78/86
Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung …
Diese Beurteilung hat der BFH in jüngerer Zeit weiterentwickelt und angenommen, daß mit den Säumniszuschlägen auch ein zusätzlicher Zweck verfolgt werde, nämlich die Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung (BFH-Urteile vom 15. März 1979 IV R 174/78, BFHE 127, 311, BStBl II 1979, 429; vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, 517, BStBl II 1985, 489;… vom 26. April 1988 VII R 127/85, BFH/NV 1989, 71; vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BFHE 161, 4).Der BFH hat in diesen Fällen einen Teilerlaß als ermessensgerecht angesehen, weil dadurch berücksichtigt werde, daß neben dem Zweck, Druck auszuüben, die Säumniszuschläge dem zusätzlichen Zweck der Gegenleistung dienen und dieser Zweck unabhängig von der Stundungssituation bestehen geblieben sei (Urteile in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489, unter II. 3. b am Ende;… BFH/NV 1989, 71; BFHE 161, 4, unter 3.;… zum gleichen Ergebnis kommt der BFH im Urteil vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684, unter 3. b, cc, mit der Begründung, ein Teilerlaß vermeide eine ungerechtfertigte Bevorzugung des Steuerpflichtigen gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die Stundungszinsen zahlen müßten).
Als Maßstab für den Teilerlaß hat der BFH die Stundungs- oder Aussetzungszinsen (§ 238 AO 1977) herangezogen; der säumige Schuldner solle jedenfalls in der Höhe durch Säumniszuschläge belastet bleiben, in der im Falle der Aussetzung oder Stundung Zinsen angefallen wären (BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; BFHE 161, 4).
- FG Bremen, 27.11.2018 - 2 K 164/18
Einstellung der Vollstreckung bis zur Tilgung von Abgabenrückstände durch Zahlung …
Auch ohne das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung kann zwar die Anforderung von Säumniszuschlägen in voller Höhe sachlich unbillig sein, wenn dem Steuerschuldner Ratenzahlung als Maßnahme i. S. des § 258 AO eingeräumt wurde, um auf die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit für eine längere Zeitspanne Rücksicht zu nehmen (BFH, Urteil vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BFHE 161, 4 , BStBl II 1991, 864 , juris Rz 15). - BFH, 19.04.2012 - III R 85/09
Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von …
Insofern hätte das FG jedoch im Rahmen der nach § 102 Satz 1 FGO durchzuführenden Überprüfung feststellen müssen, ob die Familienkasse ihre Entscheidung auf der Grundlage des einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts getroffen und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt hat, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. BFH-Urteile vom 22. Februar 1972 VII R 80/69, BFHE 105, 220, BStBl II 1972, 544, und vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BFHE 161, 4, BStBl II 1991, 864; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 102 FGO Rz 5).
- BFH, 13.01.2000 - VII R 91/98
Säumniszuschläge bei Aufrechnung
Zweck des Säumniszuschlages ist es u.a., der Finanzbehörde eine Gegenleistung für das Hinausschieben einer Steuerzahlung zu gewähren (BFH-Urteile vom 15. März 1979 IV R 174/78, BFHE 127, 311, BStBl II 1979, 429; vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, 517, BStBl II 1985, 489;… vom 26. April 1988 VII R 127/85, BFH/NV 1989, 71; vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BFHE 161, 4, BStBl II 1991, 864; vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906). - BFH, 16.09.1992 - X R 169/90
Teilerlass von Säumniszuschlägen bei Überschuldung - Geltung des …
Sachlich unbillig kann die (vollständige) Einziehung von Säumniszuschlägen auch sein, wenn sie aus sonstigen Gründen unangemessen erscheint, etwa weil dem Steuerschuldner Vollstreckungsschutz nach § 258 AO 1977 gewährt (BFH in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; BFH-Urteil vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BFHE 161, 4, BStBl II 1991, 864;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, a. a. O., Tz. 231 ff. m. w. N.) oder soweit Aussetzung der Vollziehung, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde versagt worden war (BFH-Urteil vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906).Auch in einem solchen Fall verliert das Beharren auf der (uneingeschränkten) Einziehung der Säumniszuschläge unter dem Gesichtspunkt der Ausübung von Druck seinen Sinn und bleibt gerechtfertigt allenfalls im Hinblick auf den Gegenleistungsgedanken (d. h. in Höhe von Stundungs- bzw. Aussetzungszinsen - vgl. auch BFH in BFHE 161, 4, BStBl II 1991, 864, 866-).
- FG München, 21.05.2013 - 10 K 1310/10
Erlass von Säumniszuschlägen
Sie verhindern nicht das Entstehen von Säumniszuschlägen (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1979 IV R 174/78 BFHE 161, 4 , BStBl II 1991, 864).Richten sich aber Ratenzahlungen (als Maßnahme i.S. von § 258 AO ) nach der äußersten Grenze der Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen, so kann davon ausgegangen werden, dass die Säumniszuschläge als Druckmittel hinsichtlich der Zahlung des gesamten Steuerbetrages ihren Zweck verlieren (BFH-Urteil in BFHE 161, 4 m.w.N.).
- FG Hamburg, 08.04.2010 - 6 K 269/09
Abgabenordnung: Aufrechnung und Vollstreckungsaufschub
Zwar berührt der bloße Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO nicht die der Vollstreckung zugrundeliegende Forderung oder deren Fälligkeit (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BFHE 161, 4,.BStBl II 1991, 864); doch ist eine Steuerforderung, deren Vollstreckung aufgeschoben worden ist, nur nach Maßgabe des gewährten Vollstreckungsaufschubs durchsetzbar.
- FG Bremen, 07.06.2022 - 2 K 34/22
Stundung einer Erstattungsforderung wegen Kindergeld hinsichtlich …
Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, dass die Behörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend ermittelt (vgl. BFH, Urteile vom 15. Juni 1983 I R 76/82, BFHE 139, 146 , BStBl II 1983, 672 , juris Rz 19 m. w. N.; vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BFHE 161, 4 , BStBl II 1991, 864 , juris Rz 16).Im Rahmen ihrer Ermessensausübung hat die Behörde die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (BFH, Urteil vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BFHE 161, 4 , BStBl II 1991, 864 , juris Rz 16 m. w. N.).
- BFH, 17.10.2001 - II R 67/98
Haftungsbescheid; Säumniszuschläge
Auch ohne das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung kann die Anforderung von Säumniszuschlägen sachlich unbillig sein, wenn dem Steuerschuldner Ratenzahlung als Maßnahme i.S. des § 258 AO 1977 eingeräumt wurde, um auf die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit für eine längere Zeitspanne Rücksicht zu nehmen (BFH-Urteil vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BFHE 161, 4, BStBl II 1991, 864). - FG Düsseldorf, 14.06.2021 - 9 K 2976/20
Voraussetzungen für den Erlass rückständiger Kindergeld-Rückforderungsbeträge
Denn auch eine Ratenzahlung an der Grenze der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, erst Recht aber über diese Grenze hinaus ("vom Mund absparen"), verpflichtet zum hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen (vgl. BFH-Urteile vom 22.06.1990 III R 150/85, BStBl II 1991, 864 …und vom 17.10.2001 II R 67/98, BFH/NV 2002, 610). - FG Baden-Württemberg, 04.06.2019 - 5 K 3830/16
Stundungsablehnung ermessensfehlerhaft, wenn Kindergeldakten nicht ausgewertet …
- BFH, 08.01.1998 - VII B 137/97
Klärung der Meinungsverschiedenheiten über das Erlöschen einer …
- FG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - 3 K 3040/17
Rückforderung von Kindergeld: Ermessensfehler bei Ablehnung einer Stundung gegen …
- FG München, 31.07.2007 - 12 K 1664/06
Voraussetzungen der Abzweigung des Kindergeldes an den entsprechenden …
- BFH, 07.12.1994 - I R 7/94
Hinterziehungszinsen unterliegen auch für vor dem 1. Januar 1990 beginnende …
- FG München, 24.04.2007 - 12 K 2543/05
Festsetzung von Kindergeld bei unterlassener Unterhaltsleistung; …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07
Abzweigung des Kindergelds bei stationärer Unterbringung des Kindes auf Kosten …
- FG Köln, 13.11.1997 - 5 K 7285/94
Erneuter Haftungsbescheid nach Aufhebung
- FG Münster, 30.11.2009 - 8 K 2812/09
Abzweigung von Kindergeld
- FG Münster, 10.12.1997 - 8 K 1847/96
- FG Hessen, 23.02.2022 - 6 V 1556/21
Ermessensfehlerhafter Haftungsbescheid bei unzureichend begründeter …
- VG Würzburg, 20.04.2016 - W 2 K 14.652
Erlass von Säumniszuschlägen und Vollstreckungsgebühren
- FG Köln, 25.08.1997 - 12 K 5489/96
Erlass der Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer; Zahlungsunfähigkeit und …
- BFH, 24.10.1996 - VII B 122/96
Aufrechnung des Finanzamtes mit einem Steueranspruch oder Haftungsanspruch - …
- FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
Abzweigung von Kindergeld an eine Unterhalt gewährende Stelle; Zahlung von …
- FG Brandenburg, 19.06.2002 - 6 K 981/01
Auszahlungansprüche der Sozialleistungsträger wegen Kindergeld; Entscheidung über …
- BFH, 05.02.1997 - V B 154/96
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und …
- FG München, 14.02.2007 - 10 K 930/06
Pflicht zur Abzweigung von Kindergeld an eine Unterhalt gewährende Stelle; …
- FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 1098/03
Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Erstattung des Kindergeldes von der …
- BFH, 11.12.1996 - IV B 2/96
Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Vorliegen eines Rückstands …
- FG München, 07.01.1997 - 7 K 1399/95
Voraussetzungen zum Erlass von Ansprüchen der Behörde aus dem …
- FG Baden-Württemberg, 31.03.1995 - 9 K 164/94
Kirchensteuer; Zwölftelung der Kirchensteuer