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   BFH, 24.08.1990 - X R 45-46/90, X R 45/90, X R 46/90   

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https://dejure.org/1990,2134
BFH, 24.08.1990 - X R 45-46/90, X R 45/90, X R 46/90 (https://dejure.org/1990,2134)
BFH, Entscheidung vom 24.08.1990 - X R 45-46/90, X R 45/90, X R 46/90 (https://dejure.org/1990,2134)
BFH, Entscheidung vom 24. August 1990 - X R 45-46/90, X R 45/90, X R 46/90 (https://dejure.org/1990,2134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 52; GVG § 169; ZPO § 295 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens - Befolgung der Vorschriften - Beteiligter - Wirksamer Verzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 427
  • BB 1990, 2255
  • DB 1990, 2407
  • BStBl II 1990, 1032
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 71.77

    Mündliche Verhandlung - Öffentlichkeit der Verhandlung - Revision

    Auszug aus BFH, 24.08.1990 - X R 45/90
    Auf die Befolgung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens kann ein Beteiligter wirksam verzichten (Anschluß an BVerwG-Beschluß vom 4. November 1977 IV C 71/77, HFR 1978, 174).

    Indes können die Prozeßbeteiligten auf die Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verzichten (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 4. November 1977 IV C 71/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1978, 174; vom 26. November 1985 4 CB 46.85, nicht veröffentlicht - NV - Zöller/Stephan, Zivilprozeßordnung, Kommentar, 15. Aufl. 1987, § 295 Anm. 5; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl. 1987, § 115 Anm. 37).

  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 24.08.1990 - X R 45/90
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die zur Begründung des Verfahrensmangels vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel im Sinne von § 116 Abs. 1 FGO ergeben würden (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Beschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568).
  • BFH, 26.02.1985 - VII R 143/81

    Vorliegen eines Verfahrensmangels bei Außerachtlassung von verzichtbaren

    Auszug aus BFH, 24.08.1990 - X R 45/90
    Wird der Verstoß gegen Vorschriften des Prozeßrechts gerügt, auf deren Beachtung die Beteiligten verzichten können (§ 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung - ZPO -), muß außerdem vorgetragen werden, daß der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde (BFH-Urteile vom 26. Februar 1985 VII R 143/81, BFH/NV 1986, 100; vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).
  • BFH, 29.09.1988 - V R 53/83

    Amtliche Beschaffungsstelle - Leistungen - In Auftrag geben - Abgabe eines

    Auszug aus BFH, 24.08.1990 - X R 45/90
    Wird der Verstoß gegen Vorschriften des Prozeßrechts gerügt, auf deren Beachtung die Beteiligten verzichten können (§ 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung - ZPO -), muß außerdem vorgetragen werden, daß der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde (BFH-Urteile vom 26. Februar 1985 VII R 143/81, BFH/NV 1986, 100; vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).
  • BFH, 14.12.1988 - X R 34/82

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Vermittler von Warentermingeschäften -

    Auszug aus BFH, 24.08.1990 - X R 45/90
    Die dem Gericht wegen Kenntnis oder verschuldeter Unkenntnis zurechenbare Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung (§ 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG -, § 52 FGO) ist ein absoluter Revisionsgrund (Urteil des Senats vom 14. Dezember 1988 X R 34/82, BFH/NV 1989, 541, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.1996 - XI R 5/96

    Abziehbarkeit von Aufwendungen sowie Flugkosten als Betriebsausgaben

    Hierfür ist erforderlich, daß die zur Begründung des Verfahrensmangels vorgetragenen Tatsachen -- ihre Richtigkeit unterstellt -- den Mangel ergeben (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Beschluß vom 24. August 1990 X R 45-46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032, m. w. N. aus der Rechtsprechung).

    Wird der Verstoß gegen Vorschriften des Prozeßrechts gerügt, auf deren Beachtung die Beteiligten verzichten können (§ 155 FGO i. V. m. § 295 Abs. 1 ZPO), muß außerdem vorgetragen werden, daß der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde (s. auch BFH-Beschluß in BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032).

    Auf die Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens können die Prozeßbeteiligten verzichten (BFH-Beschluß in BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 37, m. w. N.).

  • BFH, 30.11.2009 - I B 111/09

    Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung - Verzicht auf die Beachtung der

    Eine Verletzung des § 169 GVG setzt aber voraus, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit in Kenntnis oder in verschuldeter Unkenntnis des Gerichts geschieht (vgl. BFH- Beschlüsse vom 21. März 1985 IV S 21/84, BFHE 143, 487, BStBl II 1985, 551; vom 24. August 1990 X R 45-46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032).

    Da die Prozessbeteiligten im Finanzgerichtsprozess auf die Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verzichten können (BFH-Beschluss in BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032; Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rz 101, m. w. N.), ist es der Klägerin nach dem Rügeverzicht verwehrt, die Zulassung der Revision auf die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes zu stützen.

  • BFH, 26.03.1991 - VII R 72/90

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Rechtsfolgen eines

    Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i. S. dieser Vorschrift ergeben würden (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568, und vom 24. August 1990 X R 45-46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032).

    Wird ein Verstoß gegen Vorschriften des Prozeßrechts geltend gemacht, auf deren Beachtung die Beteiligten verzichten können, muß außerdem vorgetragen werden, daß der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde (BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032, m. w. N.).

  • BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92

    Revision mit der Begründung der fehlenden Öffentlichkeit des Verfahrens und der

    Darüber hinaus ist zu beachten, daß es sich bei dem einen absoluten Revisionsgrund bildenden Verfahrensmangel der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens um einen sog. verzichtbaren Verfahrensfehler handelt (vgl. BFH-Beschluß vom 24. August 1990 X R 45-46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 21.01.2013 - 1 A 605/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Möglichkeit der Bezugnahme eines Rechtsmittels auf

    14 Bei dieser Beurteilung folgt der Senat der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 4. November 1977, Buchhholz 303 § 295 ZPO Nr. 1 = MDR 1978, 600 [nur Leitsatz] für die mündliche Verhandlung in der Radarstation eines Sperrgebiets; Beschl. v. 24. Mai 1984, NVwZ 1985, 566: "ständige Rechtsprechung des Senats") als auch des Bundesfinanzhofs (Beschl. v. 24. August 1990 - X R 45/90, X R 46/90 -, juris Rn. 4 ff.; zustimmend Greger, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 295 Rn. 5, ablehnend u. a. Kissel/Mayer, GVG, 5. Aufl., § 169 Rn. 58 ) zu § 295 Abs. 1 ZPO, nach der ein Beteiligter sein Rechtsmittel auf die von ihm bereits während der Verhandlung erkannte Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit nur dann erfolgreich stützen kann, wenn er diese Rüge bereits in der mündlichen Verhandlung oder zumindest in deren Anschluss eindeutig erhoben hat.
  • BFH, 10.11.1992 - VII R 51/91

    Statthaftigkeit einer Revision ohne Zulassung bei Vorliegen von Verfahrensmängeln

    Ein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO ist nur ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, den Mangel ergeben (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568, und vom 24. August 1990 X R 45-46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032).
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 41/92

    Anforderungen an eine schlüssige Rüge des Vorliegens eines Verfahrensmangels

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die zur Begründung des Verfahrensmangels vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i.S. von § 116 Abs. 1 FGO ergeben würden (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568, und vom 24. August 1990 X R 45-46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032).
  • BFH, 17.01.1995 - V R 28/94

    Zulässigkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision wegen eines

    Eine den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO entsprechende Revisionsrüge muß somit auch angeben, daß der die Verletzung der Öffentlichkeit begründende Mangel in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist, oder sie muß darlegen, weshalb dies nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluß vom 24. August 1990 X R 45--46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032).
  • BFH, 24.03.1992 - VII S 52/91

    Einreichung eine Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung eines noch

    Ein Verfahrensmangel ist schlüssig gerügt, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i.S. von § 116 Abs. 1 FGO ergeben (BFH-Beschluß vom 24. August 1990 X R 45-46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032).
  • BFH, 03.05.1991 - VII R 95/90

    Rüge eines Verfahrensmangel durch Verweis auf andere Dokumente anstatt einer

    Ein Verfahrensmangel ist schlüssig gerügt, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i. S. v. § 116 Abs. 1 FGO ergeben würden (BFH-Beschluß vom 24. August 1990 X R 45-46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032).
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   BFH, 24.08.1990 - X R 46/90   

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BFH, 24.08.1990 - X R 46/90 (https://dejure.org/1990,6741)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens - Befolgung der Vorschriften - Beteiligter - Wirksamer Verzicht

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 427
  • BStBl II 1990, 1032
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 71.77

    Mündliche Verhandlung - Öffentlichkeit der Verhandlung - Revision

    Auszug aus BFH, 24.08.1990 - X R 46/90
    »Auf die Befolgung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens kann ein Beteiligter wirksam verzichten (Anschluß an BVerwG-Beschluß vom 04.11.1977 IV C 71/77, HFR 1978, 174).«.

    Indes können die Prozeßbeteiligten auf die Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verzichten (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- vom 4. November 1977 IV C 71/77 , Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1978, 174; vom 26. November 1985 4 CB 46.85, nicht veröffentlicht -NV-; Zöller/Stephan, Zivilprozeßordnung, Kommentar, 15.Aufl. 1987, § 295 Anm. 5; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung , 2.Aufl. 1987, § 115 Anm. 37).

  • BFH, 14.12.1988 - X R 34/82

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Vermittler von Warentermingeschäften -

    Auszug aus BFH, 24.08.1990 - X R 46/90
    Die dem Gericht wegen Kenntnis oder verschuldeter Unkenntnis zurechenbare Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung (§ 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG -, § 52 FGO ) ist ein absoluter Revisionsgrund (Urteil des Senats vom 14. Dezember 1988 X R 34/82 , BFH/NV 1989, 541, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.1985 - VII R 143/81

    Vorliegen eines Verfahrensmangels bei Außerachtlassung von verzichtbaren

    Auszug aus BFH, 24.08.1990 - X R 46/90
    Wird der Verstoß gegen Vorschriften des Prozeßrechts gerügt, auf deren Beachtung die Beteiligten verzichten können (§ 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung - ZPO -), muß außerdem vorgetragen werden, daß der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde (BFH-Urteile vom 26. Februar 1985 VII R 143/81 , BFH/NV 1986, 100; vom 29. September 1988 V R 53/83 , BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022 ).
  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 24.08.1990 - X R 46/90
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die zur Begründung des Verfahrensmangels vorgetragenen Tatsachen -ihre Richtigkeit unterstellt- einen Mangel im Sinne von § 116 Abs. 1 FGO ergeben würden (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO ; vgl. BFH-Beschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85 , BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568 ).
  • BFH, 29.09.1988 - V R 53/83

    Amtliche Beschaffungsstelle - Leistungen - In Auftrag geben - Abgabe eines

    Auszug aus BFH, 24.08.1990 - X R 46/90
    Wird der Verstoß gegen Vorschriften des Prozeßrechts gerügt, auf deren Beachtung die Beteiligten verzichten können (§ 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung - ZPO -), muß außerdem vorgetragen werden, daß der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde (BFH-Urteile vom 26. Februar 1985 VII R 143/81 , BFH/NV 1986, 100; vom 29. September 1988 V R 53/83 , BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022 ).
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