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   BFH, 18.07.1990 - I R 109/88   

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https://dejure.org/1990,4061
BFH, 18.07.1990 - I R 109/88 (https://dejure.org/1990,4061)
BFH, Entscheidung vom 18.07.1990 - I R 109/88 (https://dejure.org/1990,4061)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 1990 - I R 109/88 (https://dejure.org/1990,4061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 482
  • BB 1990, 2037
  • DB 1990, 2570
  • BStBl II 1990, 482
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.05.1989 - I R 50/85

    1. Arbeitgeber kann sich auf Steuerfreiheit des Arbeitslohns nach DBA-Niederlande

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 109/88
    Da die Vorschrift auf die "Aufenthalts"-tage im anderen Vertragsstaat abstellt, hat der erkennende Senat schon zu der im wesentlichen gleichgelagerten Problematik des Art. 10 Abs. 2 Nr. 1 DBA-Niederlande entschieden (vgl. Urteil vom 10. Mai 1989 I R 50/85 , BFHE 157, 142, BStBl II 1989, 755 ), daß zur Bestimmung des Begriffes "aufhalten" Kriterien heranzuziehen sind, die für den in § 9 AO 1977 geregelten gleichlautenden Begriff entsprechend gelten.
  • BFH, 29.01.1986 - I R 22/85

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - DBA-Italien - Arbeitstage - Nur

    Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 109/88
    Der erkennende Senat hat deshalb in seinem Urteil vom 29. Januar 1986 I R 22/85 (BFHE 146, 132, BStBl II 1986, 479 ) entschieden, daß die Einkünfte steuerfrei sind, die dem Verhältnis zwischen den tatsächlichen Aufenthaltstagen (Arbeitstagen) in Italien zu den vereinbarten Arbeitstagen pro Jahr entsprechen.
  • FG Hamburg, 12.05.2022 - 5 K 141/18

    Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bei Umzug ins

    Vorausgesetzt wird damit die tatsächliche körperliche Anwesenheit (BFH, Urteile vom 27. August 2008, I R 81/07, BStBl II 2009, 632; vom 18. Juli 1990, I R 109/88, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 161, 482).

    (c) Die spätere körperliche Entfernung vom Ort des (bisherigen) gewöhnlichen Aufenthaltes beendet denselben nicht notwendigerweise, weil der gewöhnliche Aufenthalt keine ständige Anwesenheit voraussetzt (BFH, Urteil vom 18. Juli 1990, I R 109/88, BFHE 161, 482).

  • BFH, 07.04.2011 - III R 77/09

    Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland

    Daraus folgt, dass die erstmalige Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts an einem bestimmten Ort stets die dortige körperliche Anwesenheit der natürlichen Person voraussetzt (BFH-Urteil vom 18. Juli 1990 I R 109/88, BFHE 161, 482).
  • FG Berlin, 25.09.1997 - 1336/96

    Versteuerung von Einkünften aus einer nichtselbständigen Tätigkeit in China;

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  • FG Sachsen, 28.01.2002 - 3 K 1798/99

    Unbeschränkte Steuerpflicht bei sechsmonatigem Auslandsaufenthalt eines

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  • FG Sachsen-Anhalt, 28.01.2002 - 3 K 1798/99

    Unbeschränkte Steuerpflicht trotz ursprünglich geplanter inländischer Abwesenheit

    Im Gegensatz zur Begründung eines Wohnsitzes kann eine Person nur einen einzigen gewöhnlichen Aufenthaltsort begründen (BFH, Urteil vom 18.07.1990, I R 109/88, HFR 1991, 75, DB 1990, 2570).
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