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   BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87   

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BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87 (https://dejure.org/1991,367)
BFH, Entscheidung vom 19.03.1991 - VIII R 76/87 (https://dejure.org/1991,367)
BFH, Entscheidung vom 19. März 1991 - VIII R 76/87 (https://dejure.org/1991,367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Partnerschaftsgesellschaft
    Steuerrecht
    Einkommensteuer
    Veräußerung bzw. Aufgabe der Partnerschaftsgesellschaft
    Begriff des »Mitunternehmeranteils

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 260
  • BB 1991, 1327
  • BB 1991, 1472
  • DB 1991, 1551
  • BStBl II 1991, 635
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.05.1983 - I R 5/82

    Kommanditgesellschaft - Auflösung von Sonderbetriebsvermögen - Betriebsaufgabe -

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87
    b) Es ergibt sich ferner daraus, daß bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils einschließlich des Sonderbetriebsvermögens bzw. dessen Überführung ins Privatvermögen sich die Tarifvergünstigung der §§ 16, 34 EStG auch auf die durch die Veräußerung des Sonderbetriebsvermögens aufgedeckten stillen Reserven bezieht (BFH-Urteile vom 18. Mai 1983 I R 5/82, BFHE 138, 548, BStBl II 1983, 771; vom 24. August 1989 IV R 67/86, BFHE 158, 329, BStBl II 1990, 132).
  • BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77

    Der Entnahmegewinn, der bei unentgelticher Betriebsübertragung wegen

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 19. Februar 1981 IV R 116/77, BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566, m. w. N.) kommt es zu einer solchen zusammengeballten Realisierung stiller Reserven nur dann, wenn alle wesentlichen stillen Reserven des Betriebs (Mitunternehmeranteils) in einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang aufgedeckt werden.
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 67/86

    Entnahmegewinn bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils als begünstigter

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87
    b) Es ergibt sich ferner daraus, daß bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils einschließlich des Sonderbetriebsvermögens bzw. dessen Überführung ins Privatvermögen sich die Tarifvergünstigung der §§ 16, 34 EStG auch auf die durch die Veräußerung des Sonderbetriebsvermögens aufgedeckten stillen Reserven bezieht (BFH-Urteile vom 18. Mai 1983 I R 5/82, BFHE 138, 548, BStBl II 1983, 771; vom 24. August 1989 IV R 67/86, BFHE 158, 329, BStBl II 1990, 132).
  • BFH, 01.02.1989 - VIII R 33/85

    Anwendung der §§ 16, 34 EStG auf im Aufbau befindliche Teilbetriebe

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87
    Der Sinn und Zweck dieser Tarifbegünstigung besteht darin, die bei der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils eintretende zusammengeballte Realisierung der während vieler Jahre entstandenen stillen Reserven nicht nach dem progressiven Einkommensteuertarif zu erfassen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Februar 1989 VIII R 33/85, BFHE 156, 158, BStBl II 1989, 458, 460, m. w. N.).
  • BFH, 14.04.1988 - IV R 271/84

    1. Vermögen eines eigenen Betriebs des Gesellschafters einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87
    a) Das ergibt sich allein schon daraus, daß zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft nicht nur das Gesellschaftsvermögen, sondern auch die Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer gehören (BFH-Urteile vom 12. November 1985 VIII R 286/81, BFHE 145, 62, BStBl II 1986, 55, m. w. N.; vom 14. April 1988 IV R 271/84, BFHE 153, 125, BStBl II 1988, 667).
  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 286/81

    Betriebliche Veräußerungsrente - Betriebliche Versorgungsrente -

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87
    a) Das ergibt sich allein schon daraus, daß zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft nicht nur das Gesellschaftsvermögen, sondern auch die Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer gehören (BFH-Urteile vom 12. November 1985 VIII R 286/81, BFHE 145, 62, BStBl II 1986, 55, m. w. N.; vom 14. April 1988 IV R 271/84, BFHE 153, 125, BStBl II 1988, 667).
  • FG München, 17.04.1985 - I 346/82
    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87
    c) Für die Zugehörigkeit des Sonderbetriebsvermögens zum Mitunternehmeranteil spricht auch der Umstand, daß bei der Anwendung der Freibetragsregelung des § 16 Abs. 4 EStG der aus der Veräußerung des Sonderbetriebsvermögens erzielte Gewinn bei der für die Anwendung der Freibetragsregelung erforderlichen Ermittlung der Höhe des erzielten Veräußerungsgewinns mit zu berücksichtigen ist (FG München, Urteil vom 17. April 1985 I 346/82 F, rkr., Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 606; L. Schmidt, Einkommensteuergesetz, 9. Aufl., § 16 Anm. 111, mit weiteren Literaturhinweisen).
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen den Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer innerhalb einer Mitunternehmerschaft (vgl. BFHE 168, 521 m.w.N.), zwischen Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen innerhalb einer Mitunternehmerschaft (vgl. BFHE 184, 63 ; 193, 116 ) oder zwischen Sonderbetriebsvermögen und Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft (so wohl BFHE 164, 260 ; 228, 486 ; offenlassend BFHE 237, 503 ; dazu Düll/Fuhrmann/Eberhard, DStR 2000, S. 1713 ) sowie Übertragungen zwischen dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und dem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers (vgl. BFHE 79, 264 ; 119, 285 ; 192, 516 m.w.N.) wurden von der Rechtsprechung zum Buchwert zugelassen.

    Dem Einkommensteuergesetz liegt - jedenfalls historisch - der Gedanke zugrunde, dass Einzel- und Mitunternehmer gleich zu behandeln sind (vgl. BVerfGE 26, 327 ; 116, 164 ; BFHE 164, 260 ; 192, 534 ; 194, 97 ; 219, 36 ; 248, 28 ).

    Dabei wird bisweilen zu Recht angemerkt, dass faktisch sehr wohl deutliche Unterschiede zwischen Einzelunternehmen und Personengesellschaften bestehen (vgl. Hennrichs, FR 2010, S. 721 ; Kruse, DStJG 2 , S. 37 ; Lang, in: Festschrift für Ludwig Schmidt, 1993, S. 291 ; Reiß, Stbg 1999, S. 356 ), die im Einzelnen eine Ungleichbehandlung zwischen Einzel- und Mitunternehmern rechtfertigen können (in diesem Sinne etwa BFHE 163, 1 ; 164, 260 ).

  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    Dieser hat sich in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 1939 auf die zu der Tarifermäßigung in Veräußerungsfällen nach §§ 16, 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergangene Rechtsprechung gestützt - insbesondere auf das BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87 (BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).

    Der VIII. Senat hatte in seinem Urteil in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635 maßgeblich auf den Zweck der Tarifbegünstigung nach §§ 16, 34 EStG abgestellt, die bei der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils eintretende zusammengeballte Realisierung der stillen Reserven nicht nach dem progressiven Einkommensteuertarif zu erfassen.

    Denn der IV. Senat verweist (auch) bezüglich seiner Ausführungen zur "Gleichzeitigkeit" in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 1939 auf das BFH-Urteil in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635, so dass nach Auffassung des erkennenden Senats die Veräußerung des Grundstücks an die Ehefrau bei vollständiger Aufdeckung der stillen Reserven --bei Berücksichtigung des Normzwecks-- keine "Gleichzeitigkeit" in diesem Sinne begründen kann.

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Der BFH hat demgemäß jeweils bezogen auf den Gegenstand der Veräußerung geprüft, ob eine Vollrealisierung der darin enthaltenen stillen Reserven vorlag (so z.B. für die Einbringung/Veräußerung eines Teilbetriebs: Urteil in BFHE 134, 270, BStBl II 1982, 62; für die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, bei der gleichzeitig Wirtschaftsgüter des dem Gesellschafter zuzurechnenden Sonderbetriebsvermögens zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen des veräußernden Gesellschafters überführt und somit nicht alle stillen Reserven des Mitunternehmeranteils aufgedeckt wurden: BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).
  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des

    Der dadurch entstehende Aufgabegewinn ist mit dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG zu versteuern (BFH-Urteile vom 18. Mai 1983 I R 5/82, BFHE 138, 548, BStBl II 1983, 771, und vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).

    bb) Die steuerrechtliche Zuordnung der Sondervergütungen zu den Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschaftererben hat zur Folge, daß auch der Grundstücksanteil Teil ihres Gesellschaftsanteils bei der GdbR bleibt (zur Zusammenfassung von Gesellschaftsanteil und Sonderbetriebsvermögen zu einem einheitlichen Anteil an der Mitunternehmerschaft vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.03.2021 - 5 K 2442/17

    Zeitpunkt der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines

    Die Gewinne, die ein Gesellschafter aus der Veräußerung seines Anteils an einer Personengesellschaft (einschließlich Sonderbetriebsvermögen, vgl. BFH-Urteil vom 19.03.1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635) erzielt, sind in die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO einzubeziehen (BFH-Urteil vom 29.04.1993 IV R 107/92, BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666).
  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssten alle stillen Reserven in einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang aufgedeckt werden (BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).

    Ebenfalls hat der BFH die Begünstigung versagt, wenn ein Mitunternehmer seinen Gesellschaftsanteil veräußert, zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörende wesentliche Betriebsgrundlagen aber in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang damit ohne Aufdeckung der stillen Reserven in ein anderes Betriebsvermögen überführt (BFH-Urteil in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635; BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890; ebenso für Fälle der Einbringung BFH-Urteile vom 26. Januar 1994 III R 39/91, BFHE 173, 338, BStBl II 1994, 458, und vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342).

    Die zeitraumbezogene Betrachtung kann sich aber nicht nur positiv für den Steuerpflichtigen auswirken, indem in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung erfolgte Aufdeckungen von stillen Reserven in den tarifbegünstigten Veräußerungsvorgang einbezogen werden; sondern sie wirkt sich auch zum Nachteil des Steuerpflichtigen aus, indem die Entziehung stiller Reserven in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung den gesamten Vorgang als nicht tarifbegünstigt erscheinen lässt (BFH-Urteil in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).

  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

    Der Begriff des Mitunternehmeranteils i. S. von § 16 Abs. 1 EStG, § 7 Abs. 1 EStDV umfaßt nach der neueren Rechtsprechung des BFH nicht nur den Anteil des Mitunternehmers am Vermögen der Gesellschaft, sondern auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters (vgl. Urteil des Senats vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635 m. w. N.).

    Werden anläßlich der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens, die zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören, zurückbehalten und ins Privatvermögen überführt, so ist dieser Vorgang nicht als tarifbegünstigte Veräußerung eines Mitunternehmeranteils in Verbindung mit einer gewinnrealisierenden Entnahme, sondern als Aufgabe des Mitunternehmeranteils zu beurteilen (BFH-Urteile vom 18. Mai 1983 I R 5/82, BFHE 138, 548, BStBl II 1983, 771, und vom 24. August 1989 IV R 67/86, BFHE 158, 329, BStBl II 1990, 132; Beschluß vom 31. Januar 1992 VIII B 33/90, BFHE 167, 5, 7, BStBl II 1992, 558), die insgesamt nach §§ 16, 34 EStG begünstigt ist (Urteil in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635 m. w. N.; L. Schmidt, a. a. O., § 16 Rz. 414).

    Werden funktional wesentliche Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens im zeitlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung zu Buchwerten in ein anderes Betriebsvermögen überführt, ist der Gewinn aus der Anteilsveräußerung hingegen nicht begünstigt, weil nicht die gesamten stillen Reserven des veräußerten Mitunternehmer anteils aufgedeckt wurden (BFH in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).

    Der Senat hat die Gründe für diese Rechtsauffassung zuletzt in seiner Entscheidung in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635 im einzelnen dargelegt.

  • FG Köln, 21.06.2006 - 14 K 506/03

    Buchwertfortführung nach Einbringung von MU-Anteilen in eine KapG

    Mit seiner nach erfolglosem Einspruchsverfahren am 29.01.2003 beim Gericht eingegangenen Klage macht der Kläger im Wesentlichen geltend, die vom Beklagten für seine Entscheidung angeführten Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - (in BStBl II 1991, 635 und in BStBl II 1996, 342) hätten andere Fallgestaltungen betroffen.

    In der Entscheidung in BStBl II 1991, 635 habe der Kläger - vereinfacht dargestellt - seinen Kommanditanteil mit Ablauf des 30.06.1979 veräußert und die zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörenden Grundstücke und Schulden mit Verträgen vom 13. und 30.06.1979 zu Buchwerten in eine neu gegründete Kommanditgesellschaft (KG) eingebracht.

    Die Auffassung des Beklagten, das BFH-Urteil in BStBl II 1991, 635 sei entsprechend anwendbar, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Einbringung in ein anderes Betriebsvermögen überführt werden, sei weder vom Wortlaut noch vom Sinn und Zweck des § 20 UmwStG gedeckt.

    Die "Gesamtplanrechtsprechung" des BFH (in BStBl II 1991, 635) beziehe sich auf Fälle der Tarifermäßigung nach §§ 16, 34 EStG und könne auf die hier zu beurteilende Fallgestaltung einer Umwandlung nach § 20 UmwStG nicht übertragen werden.

    Die Grundsätze der zur Tarifermäßigung nach § 16 i.V.m. § 34 Abs. 1 EStG ergangenen Entscheidung des BFH vom 19.03.1991 (VIII R 76/87, BStBl II 1991, 635) sind auch in den Fällen der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils heranzuziehen, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Einbringung in ein anderes Betriebsvermögen überführt werden.

    In der Entscheidung vom 19.03.1991 (a.a.O.) versagte der BFH die Tarifermäßigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines KG-Anteils, weil der Steuerpflichtige "gleichzeitig" wesentliche Betriebsgrundlagen aus dem Sonderbetriebsvermögen zu Buchwerten in eine andere Mitunternehmerschaft eingebracht und damit nicht alle stillen Reserven in seinem Mitunternehmeranteil aufgedeckt hatte.

    Von dem Sachverhalt, der der Entscheidung vom 19.03.1991 (a.a.O.) zugrunde lag, unterscheidet sich der Streitfall im Wesentlichen nur dadurch, dass der Kläger seinen Mitunternehmeranteil nicht veräußert, sondern in eine GmbH eingebracht hatte.

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98

    Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen

    § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und damit auch die Behandlung bestimmter Wirtschaftsgüter als Sonderbetriebsvermögen haben den Sinn und Zweck, einen Mitunternehmer einem Einzelunternehmer insoweit gleichzustellen, als die Vorschriften des Gesellschaftsrechts dem nicht entgegenstehen (BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).

    a) Aus der bereits dargestellten Zugehörigkeit des Sonderbetriebsvermögens zum Mitunternehmeranteil (s.o. unter 2. b) folgt, dass ein Mitunternehmeranteil nur dann nach §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt veräußert werden kann, wenn die in den wesentlichen Betriebsgrundlagen des Sonderbetriebsvermögens ruhenden stillen Reserven gleichzeitig aufgelöst werden (BFH-Urteile in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635; vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104).

  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

    Auch bedarf es im Streitfall mit Rücksicht darauf, dass die Einbringung des Grundstücks K-Straße in das Gesamthandsvermögen der G-KG zeitgleich mit der Schenkungsabrede vom 21. Dezember 1995 vereinbart wurde (BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635), keiner Erörterung, unter welchen Voraussetzungen eine Grundstücksausgliederung, die der Übertragung des Kommanditanteils in einem selbständigen Umstrukturierungsschritt vorangeht, den Grundsätzen der sog. Gesamtplanrechtsprechung unterworfen ist.
  • BFH, 12.12.1996 - IV R 77/93

    Ausscheiden eines Kommanditisten

  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 57/90

    Folgen der Zahlung eines Spitzenausgleichs bei einer Realteilung

  • BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11

    Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in

  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 5/92

    Identität erhaltende Umwandlung - Sonderbetriebsvermögen

  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

  • BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96

    Aktien als Sonderbetriebsvermögen II

  • BFH, 16.02.1996 - I R 183/94

    Keine Anwendung des § 20 UmwStG 1977 bei Einbringung einer Personengesellschaft

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 35/99

    Veräußerung eines Teils einer Mitunternehmerbeteiligung

  • BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10

    Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des

  • FG Köln, 18.03.2009 - 4 K 2555/06

    Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns;

  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05

    Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein

  • FG Düsseldorf, 28.06.2005 - 17 K 794/03

    Freiberufliche GbR; Steuerberatungspraxis; Tarifbegünstigung;

  • BFH, 16.05.1995 - VIII R 18/93

    Kommanditist bleibt Mitunternehmer, wenn der ihm testamentarisch vermachte

  • BFH, 24.02.2005 - IV R 12/03

    Behandlung der Anteile an einer Organgesellschaft, die zugleich der Stärkung der

  • BFH, 26.01.1994 - III R 39/91

    Soll ein Betrieb zum Teilwert in eine Personengesellschaft eingebracht werden,

  • FG Münster, 20.05.1998 - 1 K 2911/96

    Tarifbegünstigung der Übertragung von Anteilsrechten eines Gesellschafters;

  • FG Bremen, 27.03.2003 - 1 K 588/02

    In einer Versicherungsbörse belegene, von einem Gesellschafter angemietete

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - 23 U 28/03

    Aufklärungs- und Beratungspflicht des Steuerberaters bei unklarer Rechtslage -

  • FG Düsseldorf, 04.12.2014 - 14 K 2968/09

    Übertragung von Wirtschaftsgütern einer KG auf Ein-Mann-GmbH & Co. KG des

  • FG Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 9 K 1415/14

    Mitunternehmerstellung - Keine Steuerbegünstigung bei Übertragung eines Anteils

  • FG Hamburg, 15.12.2000 - I 148/95

    Auslegung einer Klageschrift; Überführung eines Betriebsgrundstücks des

  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 239/06

    Voraussetzungen der Einbringung von Kommanditanteilen in eine unbeschränkt

  • BFH, 19.05.1993 - I R 124/91

    Einbringung von Mitunternehmeranteilen einschließlich des damit zusammenhängenden

  • FG Nürnberg, 19.06.2012 - 6 K 633/10

    Aufgabegewinn nur bei Aufgabe aller wesentlichen Betriebsgrundlagen, zu denen

  • FG Düsseldorf, 06.05.1999 - 11 K 4433/96

    Streit über die steuerbegünstigte Veräußerung eines Anteils an einem Vermögen

  • BFH, 19.04.1994 - VIII R 2/93

    Liquidation einer Kapitalgesellschaft als begünstigter Veräußerungsvorgang i. S.

  • FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06

    Steuerrechtliche Einordnung eines Immobilienverkaufs unter Eheleuten; Beurteilung

  • BFH, 13.04.2007 - IV B 81/06

    Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft;

  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 85/91

    Kein Erfüllen der Verbleibensvoraussetzung des § 7d EStG, soweit bei einer

  • FG Düsseldorf, 26.10.2007 - 18 K 621/04

    Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem

  • FG Hessen, 15.08.2013 - 1 K 2111/09

    Keine Tarifbegünstigung des Gewinns aus der entgeltlichen Veräußerung eines

  • FG Köln, 12.05.2005 - 3 K 4773/01

    Teilanteilsübertragung an Mitgesellschafter ohne anteilige Übertragung von

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - 23 U 17/05

    Umfang der Pflicht zur Prüfung der Rechtslage durch einen Steuerberater bei

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 K 2493/08

    Realisierung des Geschäftswerts einer KG nach Übertragung des

  • BFH, 28.07.2006 - IX B 82/05

    Sonderbetriebsvermögen

  • FG Niedersachsen, 20.04.2022 - 9 K 243/19

    Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer Gesellschaft

  • FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 7 K 6288/01

    Prüfung einer Tarifbegünstigung bei der Veräußerung des Mitunternehmeranteils

  • FG Nürnberg, 13.09.2000 - V 479/98

    Übertragung einer atypisch stillen GmbH-Beteiligung

  • FG München, 17.11.2014 - 10 V 2745/14

    Keine Änderung des Gewinnverteilungsschlüssels und Verlustverteilungsschlüssels

  • FG Münster, 22.05.2007 - 13 K 1622/03

    Entnahme eines Betriebsgrundstückes im Rahmen einer Erbauseinandersetzung;

  • FG Niedersachsen, 16.05.1995 - VII 636/94

    Aufdeckung von stillen Reserven eines Sonderbetriebsvermögens als Voraussetzung

  • FG München, 28.09.1999 - 16 K 493/97

    Fehlende Klagebefugnis einer vollbeendeten Personengesellschaft; Veräußerung von

  • FG Münster, 27.06.1997 - 11 K 3357/90

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 12 K 206/96

    Begünstigte Versteuerung eines Gewinns aus Entnahme eines Grundstücks; Übergang

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