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   BFH, 04.12.1991 - X R 89/90   

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https://dejure.org/1991,767
BFH, 04.12.1991 - X R 89/90 (https://dejure.org/1991,767)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1991 - X R 89/90 (https://dejure.org/1991,767)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1991 - X R 89/90 (https://dejure.org/1991,767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10 e Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Einzelrechtsnachfolger - Unentgeltlich erworbenes Gebäude - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Eigentumsübergang - Herstellungskosten - Eigengenutzte Wohnung - Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers - Bemessungsgrundlage für Abzugsbetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 1, 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 166, 346
  • BB 1992, 2055
  • BB 1992, 628
  • DB 1992, 716
  • BStBl II 1992, 295
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.08.1991 - X R 116/89

    § 10e EStG bei teilentgeltlichem Erwerb im Wege vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BFH, 04.12.1991 - X R 89/90
    Der Grund für die Berechtigung des Einzelrechtsnachfolgers, bei unentgeltlichem Erwerb die Absetzungen des Rechtsvorgängers fortzuführen, liegt im Einsatz des Wirtschaftsguts zur Einkünfteerzielung (Urteil des Senats vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267).
  • BFH, 06.05.1994 - III R 27/92

    Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung?

    Denn auch die im Rahmen von § 10 e EStG berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für die Wohnung im eigenen Haus sind nur w i e Sonderausgaben abzuziehen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Dezember 1991 X R 89/90, BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295).
  • FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15

    Einkommensteuerliche Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen im Rahmen eines

    Es besteht auch kein übergeordneter einkommensteuerrechtlicher Grundsatz, nach dem ein Einzelrechtsnachfolger mit dem Einrücken in die (zivilrechtliche) Rechtsstellung des Rechtsvorgängers - hier aufgrund der Aufhebung des Nießbrauchs und der damit einhergehenden Legalzession des Mietvertrags gem. §§ 1056, 566 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) - auch dessen steuerliche Vergünstigungen weiterführen könnte (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1991 X R 89/90, BStBl II 1992, 295, BFHE 166, 346 zur analogen Anwendung von § 11d EStDV im Fall von § 10e EStG).
  • BFH, 08.06.1994 - X R 51/91

    1. Kosten für ein Erbbaurecht nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt - 2. Kein

    Für den unentgeltlichen Erwerb einer Wohnung ist ein Abzugsbetrag nicht zu gewähren (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1991 X R 89/90, BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295).

    Nach § 10 e Abs. 1 EStG sind aber nur eigene Aufwendungen des Steuerpflichtigen begünstigt, die ihm in Form von Anschaffungs- oder Herstellungskosten entstanden sind (BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295).

    Nach dem Urteil des Senats in BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295 ist § 11 d EStDV im Rahmen des § 10 e EStG weder unmittelbar noch analog anwendbar.

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