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   BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90   

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https://dejure.org/1991,480
BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90 (https://dejure.org/1991,480)
BFH, Entscheidung vom 07.11.1991 - IV R 14/90 (https://dejure.org/1991,480)
BFH, Entscheidung vom 07. November 1991 - IV R 14/90 (https://dejure.org/1991,480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 16 Abs. 4, § 18 Abs. 3, § 34 Abs. 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Freiberufliche Nebentätigkeit - Fortführung - Tarifbegünstigte Veräußerung der Praxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 4, § 18 Abs. 3, § 34 Abs. 1, 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 166, 527
  • BB 1992, 1051
  • BB 1992, 850
  • BB 1993, 1461
  • BB 1993, 1641
  • DB 1992, 1024
  • BStBl II 1992, 457
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.12.1988 - III B 15/88

    Der Freibetrag des § 16 Abs. 4 EStG ist nicht auf Rentenzahlungen aus einer

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90
    Bei der Veräußerung eines Betriebs oder einer Praxis gegen wiederkehrende Bezüge kann dem Veräußerer unter bestimmten Voraussetzungen nach ständiger Rechtsprechung ein Wahlrecht zwischen der Versteuerung im Zeitpunkt der Veräußerung oder im Zuflußzeitpunkt zustehen (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Dezember 1988 III B 15/88, BFHE 155, 386, BStBl II 1989, 409, m. w. N.).
  • BFH, 07.11.1985 - IV R 44/83

    Einkommensteuer - Tarifbegünstigung - Vermögensübertragung

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt die Veräußerung oder Aufgabe der Praxis, Teilpraxis oder eines Praxisanteils weiter voraus, daß die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird (zuletzt Urteil vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335, m. w. N.).
  • BFH, 17.12.1975 - I R 29/74

    Eine Aufgabe-Entschädigung gehört nicht zum Gewerbeertrag, wenn sie dem

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90
    Dazu gehören insbesondere Entschädigungen für entfallende Gewinnaussichten oder Prämien, die dem Veräußerer dafür gezahlt werden, daß der Betrieb an einen bestimmten Dritten veräußert wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Dezember 1975 I R 29/74, BFHE 117, 483, BStBl II 1976, 224, m. w. N.).
  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82

    Streit über die Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines gewerblichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann dieses Wahlrecht hinsichtlich der wiederkehrenden Bezüge auch dann bestehen, wenn der Betrieb gegen wiederkehrende Bezüge und ein festes Entgelt veräußert wurde (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630, m. w. N.).
  • BFH, 11.02.2020 - VIII B 131/19

    Zur tarifbegünstigten Veräußerung einer freiberuflichen Praxis

    Auch eine geringfügige Fortführung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit steht der Annahme einer begünstigten Praxisveräußerung nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 262, 380, BStBl II 2019, 64; BFH-Beschluss vom 20.01.2009 - VIII B 58/08, BFH/NV 2009, 756; BFH-Urteile vom 07.11.1991 - IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457; vom 29.10.1992 - IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182; BFH-Beschlüsse vom 28.06.2000 - IV B 35/00, BFH/NV 2001, 33; vom 06.08.2001 - XI B 5/00, BFH/NV 2001, 1561).

    Eine solche geringfügige Tätigkeit liegt regelmäßig vor, wenn die auf sie entfallenden Umsätze in den letzten drei Jahren vor der Veräußerung weniger als 10 % der gesamten Einnahmen ausmachten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457; in BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 33; in BFH/NV 2001, 1561; vgl. auch Schmidt/Wacker, EStG, 38. Aufl., § 18 Rz 223; Güroff in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 18 Rz 606, 616; HHR/Brandt, § 18 EStG Rz 324; Blümich/Hutter, § 18 EStG Rz 296; Korn in Korn, § 18 EStG Rz 110; Levedag in BeckOK EStG, § 18 Rz 811; Richter, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 561; Korn, DStR 1995, 961, 965 f.).

  • BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

    Zum Veräußerungspreis gehören die Gegenleistung, die der Veräußerer vom Erwerber für die Übertragung erhält (BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 117/86, BFH/NV 1990, 20), und Leistungen, die der Veräußerer zwar nicht als Gegenleistung, aber im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung vom Erwerber oder --ohne dass dies der Erwerber veranlasst hat-- von einem Dritten erlangt (BFH-Urteil vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.1994 - I R 109/93

    Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist bei Praxisübertragungen eine Veräußerung dieser wesentlichen Betriebsgrundlagen nur anzunehmen, wenn der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt (BFH-Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; in BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335; vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist von einer Veräußerung der wesentlichen Grundlagen der Praxis auch dann auszugehen, wenn einzelne Mandate zurückbehalten werden, auf die in den letzten drei Jahren weniger als 10 v. H. der gesamten Einnahmen entfielen (BFH-Urteile in BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457, und vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182).

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