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   BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90   

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https://dejure.org/1992,249
BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90 (https://dejure.org/1992,249)
BFH, Entscheidung vom 11.03.1992 - XI R 17/90 (https://dejure.org/1992,249)
BFH, Entscheidung vom 11. März 1992 - XI R 17/90 (https://dejure.org/1992,249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; GewStDV a. F. § 1 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentumsrechte - Einheitliche Wohnung - Gewerblicher Grundstückshandel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Errichtung einer einheitlichen Wohnung durch Inhaber von zwei Wohnungseigentumsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Objektbegriff beim gewerblichen Grundstückshandel (IBR 1992, 348)

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 401
  • BB 1992, 1202
  • BB 1992, 2057
  • DB 1992, 1390
  • BStBl II 1992, 1007
  • BStBl II 1993, 1007
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90
    Außerdem müssen die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschritten sein (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 25.06.1991 - IX R 137/86

    Eigentumswohnung i. S. von § 7b Abs. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90
    Hiermit übereinstimmend bildet eine zwei Eigentumsrechte umfassende einheitliche Wohnung nur eine Eigentumswohnung i. S. von § 7 b Abs. 1 EStG (BFH-Urteil vom 25. Juni 1991 IX R 137/86, BFHE 164, 551, BStBl II 1991, 872).
  • BFH, 24.07.1991 - II R 132/88

    Bewertungsrecht: Begründung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90
    Nach § 93 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) bildet jedes Wohnungseigentum eine wirtschaftliche Einheit, die mit der Eintragung im Grundbuch entsteht (BFH-Urteil vom 24. Juli 1991 II R 132/88, BFHE 165, 294).
  • BFH, 23.02.1979 - III R 73/77

    Eigentumswohnung - Wirtschaftliche Einheit - Zusammenlegung zweier Wohnungen

    Auszug aus BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90
    Umgekehrt kann auch eine Wohnung, die unter Inanspruchnahme von zwei Wohnungseigentumsrechten desselben Eigentümers errichtet worden ist, eine wirtschaftliche Einheit bilden (BFH-Urteil vom 23. Februar 1979 III R 73/77, BFHE 128, 83, BStBl II 1979, 547).
  • BFH, 18.01.1989 - X R 108/88

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

    Auszug aus BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 18. Januar 1989 X R 108/88, BFHE 156, 115, BStBl II 1990, 1051) sind Errichtung und Verkauf von bis zu drei Wohnungen oder Eigenheimen als private Vermögensverwaltung, nicht aber als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen.
  • BFH, 24.10.1990 - II R 82/88

    Mehrere wirtschaftliche Einheiten beim Wohnungseigentum, wenn sich die zu ihm

    Auszug aus BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90
    Da es für die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit auch auf die selbständige Veräußerbarkeit und die Nutzungsverhältnisse ankommt, können mehrere Wohnungen, die aufgrund eines einheitlichen Wohnungseigentumsrechts errichtet wurden, selbständige wirtschaftliche Einheiten bilden (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 1990 II R 82/88, BFHE 162, 372, BStBl II 1991, 503, m. w. N.).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90
    Werden hingegen innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Bau und Verkauf mindestens vier Objekte veräußert, ist ohne Vorliegen besonderer Umstände von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen, weil die äußeren Umstände den Schluß zulassen, daß es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135).
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