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   BFH, 14.05.1992 - V R 79/87   

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BFH, 14.05.1992 - V R 79/87 (https://dejure.org/1992,665)
BFH, Entscheidung vom 14.05.1992 - V R 79/87 (https://dejure.org/1992,665)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 1992 - V R 79/87 (https://dejure.org/1992,665)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 4 Nr. 22 Buchst. b, §§ 15, 15 a Abs. 1; GG Art. 12, 14, 20 Abs. 3; 2. EG-Richtlinie (67/228/EWG) Art. 11 Abs. 2, 3; 6. Richtlinie (77/388/EWG) Art. 13 Abschn. A Abs. 1 ... Buchst. m, o, Art. 17 Abs. 5, Art. 20 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Vorsteuerabzug - Änderung der Verhältnisse - Berichtigungszeitraum - Gesetzesänderung - Maßgebliche Verwendungsumsätze - Steuerbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse (§ 15a UstG (1980))

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 168, 462
  • BB 1992, 1846
  • BB 1992, 2280
  • DB 1992, 2120
  • BStBl II 1992, 983
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BFH, 14.05.1992 - V R 79/87
    Dabei kommt es nicht auf die subjektive Vorstellung und individuelle Situation des einzelnen, sondern darauf an, ob die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen auf ihren Fortbestand zu begründen (BVerfG-Beschluß vom 30. September 1987 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256, 347, 350).

    Ein voller Schutz zugunsten des Fortbestands der bisherigen Gesetzeslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten demokratischen Gesetzgeber in wichtigen Bereichen gegenüber den Einzelinteressen lähmen, das Gemeinwohl schwerwiegend gefährden und die Versteinerung der Gesetzgebung bedeuten; dies würde den Widerstreit zwischen der Verläßlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Blick auf den Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (BVerfGE 76, 256, 347 f., m. w. N.).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BFH, 14.05.1992 - V R 79/87
    Der 2. Senat des BVerfG unterscheidet nunmehr zwischen der Rückbewirkung von Rechtsfolgen, die vorliegt, wenn Rechtsfolgen für einen bestimmten, vor dem Zeitpunkt der Verkündung einer Norm liegenden Zeitraum eintreten sollen, und der tatbestandlichen Rückanknüpfung, die einer Norm insoweit eigen ist, als sie den Eintritt ihrer Rechtsfolgen von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig macht (BVerfG-Beschluß vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 242).

    In die damit erforderliche grundrechtliche Bewertung fließen die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit, aber auch der Verhältnismäßigkeit (hier beschränkt auf den Gesichtspunkt der Vergangenheitsanknüpfung) in der Weise ein, wie dies allgemein bei der Auslegung und Anwendung von Grundrechten im Hinblick auf die Fragen des materiellen Rechts geschieht (BVerfGE 72, 200, 242 f.).

  • BFH, 24.02.1988 - X R 67/82

    - Zum Begriff des Hilfsumsatzes - Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 14.05.1992 - V R 79/87
    Der vollzogene Vorsteuerabzug soll in den Veranlagungszeiträumen korrigiert werden, in denen der Vorsteuerabzug anders als im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung zu beurteilen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Februar 1988 X R 67/82, BFHE 152, 564, BStBl II 1988, 622, m. w. N.).

    Der Vorsteuerabzug wird nicht in bereits abgeschlossenen Besteuerungszeiträumen, sondern erst in den Jahren ab Inkrafttreten der Neuregelung geändert (BFH-Urteil in BFHE 152, 564, BStBl II 1988, 622).

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BFH, 14.05.1992 - V R 79/87
    Echte Rückwirkung ist gegeben, wenn der Gesetzgeber in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift, unechte Rückwirkung, wenn er auf Rechtsbeziehungen einwirkt, die in der Vergangenheit begründet worden, auf Dauer angelegt und noch nicht abgeschlossen worden sind (BVerfG-Beschluß vom 13. Mai 1986 1 BvR 99, 461/85, BVerfGE 72, 175, 196, m. w. N.).

    Nur wenn diese Abwägung ergibt, daß das Vertrauen auf die Fortgeltung der bestehenden Lage den Vorrang verdient, ist die Regelung unzulässig (BVerfGE 72, 175, 196, m. w. N.).

  • BFH, 08.10.1991 - V R 89/86

    Die Überlassung von Abstellflächen in einem Bootshaus ist von der Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 14.05.1992 - V R 79/87
    Das FG konnte bei seiner Entscheidung noch nicht die Rechtsprechung des Senats berücksichtigen, wonach die Überlassung von Abstellflächen in einem Bootshaus und von Wasser- und Landliegeplätzen für Sportboote als Vermietung von Grundstücken gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1980 steuerfrei sein kann (Senatsurteile vom 8. Oktober 1991 V R 89/86, BFHE 165, 428, BStBl II 1992, 108, und V R 46/88, BFHE 167, 200, BStBl II 1992, 368).
  • BFH, 08.10.1991 - V R 46/88

    - Überlassung von Wasser- und Landliegeplätzen für Sportboote als Vermietung von

    Auszug aus BFH, 14.05.1992 - V R 79/87
    Das FG konnte bei seiner Entscheidung noch nicht die Rechtsprechung des Senats berücksichtigen, wonach die Überlassung von Abstellflächen in einem Bootshaus und von Wasser- und Landliegeplätzen für Sportboote als Vermietung von Grundstücken gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1980 steuerfrei sein kann (Senatsurteile vom 8. Oktober 1991 V R 89/86, BFHE 165, 428, BStBl II 1992, 108, und V R 46/88, BFHE 167, 200, BStBl II 1992, 368).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BFH, 14.05.1992 - V R 79/87
    Betroffen ist - wie auch sonst regelmäßig bei der Steuererhebung - lediglich das Vermögen, und zwar nur in relativ geringfügigem Maße (vgl. hierzu BVerfG-Beschluß vom 28. November 1984 1 BvR 1157/82, BVerfGE 68, 287, 310 f., m. w. N.).
  • BFH, 27.06.1991 - V R 106/86

    Keine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG in einem Folgejahr, wenn

    Auszug aus BFH, 14.05.1992 - V R 79/87
    a) Die "Verhältnisse, die ... für den Vorsteuerabzug maßgebend waren", sind die Umsätze, zu deren Ausführung der Gegenstand bzw. die sonstige Leistung verwendet wird und deren Steuerpflicht oder Steuerbefreiung über den Ausschluß vom Vorsteuerabzug entscheidet (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 27. Juni 1991 V R 106/86, BFHE 165, 304, BStBl II 1991, 860).
  • BFH, 10.08.2016 - XI R 31/09

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    bb) Entgegen der Auffassung der Klägerin liegt darin keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung einer ab 2004 geltenden Regelung in Vorjahre (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983, unter II.1.c, Rz 20).
  • BFH, 22.08.2013 - V R 19/09

    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

    aa) Zu der von § 15a Abs. 1 UStG vorausgesetzten Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse gehören auch Rechtsänderungen, wie der Senat für den Fall der gesetzlichen Schaffung einer Steuerfreiheit für die Verwendungsumsätze während des Berichtigungszeitraums bereits ausdrücklich entschieden hat (BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983, Leitsatz).

    Darin liegt kein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (BFH-Urteil in BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983, unter II.1.b und c).

  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Ein voller Schutz zugunsten des Fortbestands der bisherigen Gesetzeslage könnte den dem Gemeinwohl verpflichteten demokratischen Gesetzgeber in wichtigen Bereichen gegenüber den Einzelinteressen lähmen und das Gemeinwohl gefährden; dies würde den Widerstreit zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Blick auf den Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (BVerfG-Beschluss vom 30. September 1987 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256, 348; s. auch BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983).
  • OLG Schleswig, 16.12.2020 - 9 U 238/19

    Vereinsausschluss des NPD-Landesvorsitzenden bestätigt

    Nur wenn die Interessenabwägung ergibt, dass das Vertrauen auf die Fortgeltung der bestehenden Lage den Vorrang verdient, ist die Regelung unzulässig (BFH, Urteil vom 14. Mai 1992 - V R 79/87 -, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983, Rn. 17 ff.).
  • BFH, 30.03.2000 - V R 30/99

    Zweckbetrieb bei Eislaufverein

    Die Vorschrift hat ihre gemeinschaftsrechtliche Grundlage (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983, unter II. 1. c.) in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m und o der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG).
  • BFH, 12.06.1997 - V R 36/95

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Aufgrund dieser Umsätze ist gemäß § 15 Abs. 2 und 3 UStG 1980/1991 zu entscheiden, ob der Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder der Herstellung des Wirtschaftsguts im Abzugsjahr ganz oder teilweise ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983).

    Der Senat hat der rechtlichen Beurteilung für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG 1980/1991 insoweit dieselbe Wirkung wie bei einer Gesetzesänderung zuerkannt (vgl. dazu BFH in BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983; vgl. Wagner in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 15a Rz. 48).

  • BFH, 16.12.1993 - V R 65/92

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Aufgrund dieser Umsätze ist gemäß § 15 Abs. 2 und 3 UStG 1980 zu entscheiden, ob der Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder der Herstellung des Wirtschaftsguts ganz oder teilweise ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983).

    Wegen dieser Gestaltungswirkung ist es geboten, den Fall so zu behandeln, wie wenn für das Folgejahr eine Gesetzesänderung eingetreten wäre (vgl. zur Änderung der Verhältnisse durch Gesetzesänderung BFH-Urteil in BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983).

  • BFH, 13.11.1997 - V R 140/93

    Vorsteuerberichtigung bei Rechtsirrtum

    Aufgrund dieser Umsätze ist gemäß § 15 Abs. 2 und 3 UStG 1980 zu entscheiden, ob der Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder der Herstellung des Wirtschaftsguts im Abzugsjahr ganz oder teilweise ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983).

    Der Senat hat der rechtlichen Beurteilung für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG 1980 insoweit dieselbe Wirkung wie bei einer Gesetzesänderung zuerkannt (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983; vgl. Wagner in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 15a Rz. 48).

  • BFH, 19.02.1997 - XI R 51/93

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Aufgrund dieser Umsätze ist gemäß § 15 Abs. 2 und 3 UStG 1980 zu entscheiden, ob der Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder der Herstellung des Wirtschaftsguts ganz oder teilweise ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983).
  • BFH, 08.01.1998 - V R 5/97
    Aufgrund dieser Umsätze ist gemäß § 15 Abs. 2 und 3 UStG 1980/1991 zu entscheiden, ob der Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder der Herstellung des Wirtschaftsguts im Abzugsjahr ganz oder teilweise ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462 , BStBl II 1992, 983 ).

    Der Senat hat der rechtlichen Beurteilung für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG 1980/1991 insoweit dieselbe Wirkung wie einer Gesetzesänderung zuerkannt (vgl. dazu BFH in BFHE 168, 462 , BStBl II 1992, 983 ; vgl. Wagner in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz , § 15a Rz. 48).

  • BFH, 16.12.1993 - V R 79/91

    Vorsteuerabzug - Vorsteuerbetrag - Regelbesteuerung

  • BFH, 16.12.1993 - V R 56/91

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse

  • BFH, 24.07.1997 - V R 60/94

    Umsatzsteuerrechtliche Anforderungen an die Zwischenvermietung

  • BFH, 07.05.1997 - V R 145/92

    Vorsteuerberichtigung bei Rechtsirrtum

  • BFH, 24.07.1997 - V R 57/95

    Umsatzsteuerrechtliche Anforderungen an die Zwischenvermietung

  • BFH, 16.12.1993 - V R 24/93

    Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines

  • BFH, 07.05.1997 - V R 15/93

    Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines

  • BFH, 12.06.1997 - V R 49/92

    Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines

  • BFH, 07.05.1997 - V R 110/92

    Vorsteuerberichtigung bei fehlerhafter Beurteilung

  • BFH, 07.05.1997 - V R 104/92
  • BFH, 11.11.1994 - V R 21/93

    Umsatzsteuer; Berichtigung der Vorsteuer bei falscher Beurteilung im Erstjahr

  • BFH, 16.09.1993 - V R 55/91

    Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund steuerfreier Vermietung bei der

  • BFH, 16.09.1993 - V R 54/91

    Vorsteuerabzugsbegehren trotz steuerfrei Vermietung im Rahmen der erstmaligen

  • FG Hamburg, 04.11.2005 - I 296/04

    Anwendung des § 7 Abs. 1 S. 4 EStG auf Einlagen mit zulässiger unechter

  • FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6718/02

    Zur rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist bei § 23 EStG

  • BFH, 03.12.1992 - V R 87/90

    Berichtigung des Versteuerabzugs bei vorheriger rechtsfehlerhafter Beurteilung

  • FG Hamburg, 12.09.2003 - II 411/02

    Einkommensteuer: Herabsetzung des Sparerfreibetrages:

  • BFH, 11.11.1993 - XI R 51/90

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15 a UStG )

  • BFH, 20.10.1994 - V R 106/93

    Der Wegfall des Steuerabzugsbetrags nach § 19 Abs. 3 UStG 1980 zum 1. Januar 1990

  • BFH, 24.07.1992 - V R 39/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung aufgrund einer

  • FG München, 23.01.1998 - 7 V 3993/97

    Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung

  • BFH, 09.12.1993 - V R 98/91

    Vorsteuerberichtigung bei vorübergehender Nichtvermietung

  • BFH, 21.01.1993 - V R 15/91

    Voraussetzungen einer Vorsteuerberichtigung durch eine Änderung der maßgeblichen

  • FG Berlin, 22.10.1996 - VII 298/93
  • BFH, 20.10.1994 - V R 14/93

    Bindungswirkung des Verzichts auf die Nichterhebung von Umsatzsteuer - Anwendung

  • BFH, 16.12.1993 - V R 89/91

    Geltendmachung von Vorsteuer für einen Ackerschlepper zum Einsatz im

  • BFH, 21.01.1993 - V R 48/91

    Voraussetzungen einer Vorsteuerberichtigung durch eine Änderung der maßgebenden

  • FG Berlin, 22.10.1996 - VII 172/93
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