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   BFH, 11.03.1992 - XI R 57/89   

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https://dejure.org/1992,2543
BFH, 11.03.1992 - XI R 57/89 (https://dejure.org/1992,2543)
BFH, Entscheidung vom 11.03.1992 - XI R 57/89 (https://dejure.org/1992,2543)
BFH, Entscheidung vom 11. März 1992 - XI R 57/89 (https://dejure.org/1992,2543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 2, § 34 c Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Personengesellschaft - Betrieb von Handelsschiffen - Internationaler Verkehr - Tarifermäßigung - Sondervergütungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 34c Abs. 4
    Sondervergütungen als Tarifermäßigungen gemäß § 34 c Abs. 4 EStG

Papierfundstellen

  • BFHE 168, 74
  • BB 1992, 1708
  • DB 1992, 2377
  • BStBl II 1992, 798
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.03.1987 - IV R 65/85

    Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen - Internationaler Verkehr - KG -

    Auszug aus BFH, 11.03.1992 - XI R 57/89
    Werden im Sinne der vorgenannten Regelungen Handelsschiffe von einer Personengesellschaft eingesetzt, so wird die Steuerermäßigung den Mitunternehmern der Personengesellschaft gewährt, bei deren Einkommensteuerveranlagung oder Körperschaftsteuerveranlagung die von der Personengesellschaft erzielten Einkünfte angesetzt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. März 1987 IV R 65/85, BFHE 149, 473, BStBl II 1987, 564).

    Aus der Beteiligung werden jedoch Einkünfte erzielt, die sich in ihrer Art nach der Tätigkeit der Personengesellschaft bestimmen, an der die Beteiligung besteht (BFH-Urteil in BFHE 149, 473, BStBl II 1987, 564).

  • BFH, 07.12.1989 - IV R 86/88

    Weitervercharterung eines vom Erstvercharterer ausgerüsteten Handelsschiffes nach

    Auszug aus BFH, 11.03.1992 - XI R 57/89
    Obwohl das Gesetz eine betriebsbezogene Vergünstigung enthält, für die die Verhältnisse im Betrieb der Personengesellschaft den Ausschlag geben, erfordert der Zweck der Vorschrift, die die deutsche Seeschiffahrt durch Gewährung von Steuererleichterungen im Wettbewerb gegenüber den sog. Billigflaggen unterstützen will (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1989 IV R 86/88, BFHE 159, 446, BStBl II 1990, 433), ihre Ausdehnung auf das Ergebnis von Leistungen der Gesellschafter, die dem begünstigten Gesellschaftszweck dienen.
  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

    Auszug aus BFH, 11.03.1992 - XI R 57/89
    Um die Mitunternehmer einer Personengesellschaft dem Einzelunternehmer anzunähern, der keine Verträge mit sich selbst schließen kann, werden die Vergütungen nach § 15 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 2 EStG dem Gewinn des Gesellschafters aus der Gesellschaft hinzugerechnet (BFH-Beschluß vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, 14, BStBl II 1991, 691, 698).
  • BFH, 21.04.1988 - IV R 47/85

    1. Zur Mitunternehmerschaft von Treugebern einer Publikumsgesellschaft - 2. Ein

    Auszug aus BFH, 11.03.1992 - XI R 57/89
    Der Senat hatte danach nicht mehr zu prüfen, ob die Beigeladene zu 2 als Treuhandkommanditistin überhaupt Mitunternehmerin sein konnte (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 1988 IV R 47/85, BFHE 153, 545, 552, BStBl II 1989, 722, 725, m. w. N.) und ob sie ihre Tätigkeit in Wahrheit im Dienste der Treugeber, nicht aber der Klägerin, erbracht hat.
  • BFH, 06.02.2020 - IV R 5/18

    Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinsen auf Darlehen von

    Die Klägerin kann sich für ihre Auffassung nicht mit Erfolg auf die BFH-Urteile vom 11.03.1992 - XI R 57/89 (BFHE 168, 74, BStBl II 1992, 798) und vom 06.07.2005 - VIII R 74/02 (BFHE 210, 323, BStBl II 2008, 180) berufen.
  • BFH, 30.08.2001 - IV R 4/00

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

    Wird der Gewerbebetrieb von einer Personengesellschaft unterhalten, kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Mitunternehmer die Tarifermäßigung in Anspruch nehmen, soweit die Personengesellschaft die Voraussetzungen des § 34c Abs. 4 EStG erfüllt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1992 XI R 57/89, BFHE 168, 74, BStBl II 1992, 798).

    Die Art der Tätigkeit der Gesellschafter ist dabei ohne Bedeutung; sie muss lediglich die begünstigte Betätigung der Gesellschaft fördern (BFH in BFHE 168, 74, BStBl II 1992, 798 unter 3. b).

  • BFH, 06.02.2014 - IV R 19/10

    Hinzurechnung von Sondervergütungen im Vorjahr der Antragstellung auf

    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung zu § 34c Abs. 4 EStG a.F., der zufolge auch die Sondervergütungen i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der Tarifvergünstigung unterfielen (z.B. BFH-Urteil vom 11. März 1992 XI R 57/89, BFHE 168, 74, BStBl II 1992, 798).
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 53/94

    Abfindungen, die einem bisher angestellten Kommanditisten gewährt werden, sind

    Über diese Sonderregelung soll der Mitunternehmer im Bereich der Tätigkeitsvergütungen dem Einzelunternehmer gleichgestellt werden (BFH in BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691 unter C. II. 3. der Gründe; vgl. auch Urteil vom 11. März 1992 XI R 57/89, BFHE 168, 74, BStBl II 1992, 798 unter II. 3. b der Gründe); außerdem sollen die Gesellschafter unabhängig davon gleichbehandelt werden, ob ihre Leistung von der Gesellschaft in der Form eines Gewinnvorab oder in der Form eines schuldrechtlichen Entgelts abgegolten wird (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 IV R 222/84, BFHE 149, 149, BStBl II 1987, 553 unter 4. a der Gründe; Schmidt, a. a. O., § 15 Rdnr. 561, m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 18.11.2010 - 1 K 3/09

    An einen Kommanditisten einer Einschiffsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH

    Habe eine Personengesellschaft den ausschließlichen Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr zum Gegenstand, seien der Tarifermäßigung nach § 34c Abs. 4 EStG a. F. nach dem BFH-Urteil vom 11. März 1992 (XI R 57/89, BStBl II 1992, 798) auch die Sondervergütungen im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG unterfallen, die die Gesellschafter (Mitunternehmer) dieser Personengesellschaft erhielten.
  • FG Düsseldorf, 21.08.2000 - 1 K 1163/98

    Saldierung der Einkünfte; Tarifermäßigung bei Schiffsbeteiligung im Falle der

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