Rechtsprechung
   BFH, 22.07.1993 - VI R 104/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,792
BFH, 22.07.1993 - VI R 104/92 (https://dejure.org/1993,792)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1993 - VI R 104/92 (https://dejure.org/1993,792)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1993 - VI R 104/92 (https://dejure.org/1993,792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 171, 555
  • NJW 1994, 280
  • BB 1993, 2007
  • BB 1994, 52
  • DB 1993, 2007
  • BStBl II 1993, 795
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 22.07.1993 - VI R 104/92
    Insbesondere hat es zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) abgestellt, wonach bei der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz nicht zu untersuchen ist, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (s. z. B. BVerfG-Beschluß vom 29. November 1989 1 BvR 1402/87, 1528/87, BVerfGE 81, 108, BStBl II 1990, 479, m. w. N.).
  • FG Münster, 14.11.1990 - VII 3638/88
    Auszug aus BFH, 22.07.1993 - VI R 104/92
    Ob im übrigen § 11 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 38 a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG ausschließlich bei kalenderjahrübergreifenden Lohnzahlungszeiträumen (s. Abschn. 115 Abs. 1 Nr. 6 LStR 1990) oder auch dann Anwendung findet, wenn die einen abgelaufenen Lohnzahlungszeitraum des Altjahres betreffende Lohnzahlung im neuen Jahr innerhalb der Drei-Wochen-Grenze des § 39 b Abs. 5 Satz 2 EStG gezahlt werden (Trzaskalik, a. a. O., unter Hinweis auf Abschn. 118 Abs. 5 Sätze 3 und 6 LStR 1990; Hartz/Meeßen/Wolf, a. a. O.; weitergehend und sechs Wochen für unschädlich haltend FG Münster, Urteil vom 14. November 1990 VII 3638/88 E, EFG 1991, 567; dem zustimmend Birk in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 11 EStG Anm. 90), braucht der Senat nicht zu entscheiden, da vorliegend nicht Lohnzahlungen zu beurteilen sind, die die Jahreswende betreffen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09

    Gehaltsnachzahlungen erhöhen nicht immer das Elterngeld

    § 38 a Abs. 1 S. 2 EStG umfasst dagegen nicht Lohnzahlungen für Lohnzahlungszeiträume eines bereits abgelaufenen Jahres (vgl. Bundesfinanzhof Urteil vom 22.07.1993 - VI R 104/92 Juris Rz. 9 m.w.Nw. für den Fall der Auszahlung einer gerichtlich erstrittenen Lohnnachzahlung für die Jahre 1987 bis 1989 im Jahr 1990).

    Zu diesem Zweck können Lohnzahlungen, die zu Zeiträumen um den Jahreswechsel gehören, ausnahmsweise im Folgejahr berücksichtigt werden (vgl. Bundesfinanzhof Urteil vom 22.07.1993 - VI R 104/92 -).

  • BFH, 01.03.2012 - VI R 4/11

    Gegenleistung für die Übertragung eines Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld

    Nach dieser Bestimmung wird der Arbeitgeber der Pflicht enthoben, bei Lohnzahlungen für kalenderjahrübergreifende Lohnzahlungszeiträume die Arbeitslöhne nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt auf das abgelaufene und das neue Kalenderjahr aufzuteilen (BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 104/92, BFHE 171, 555, BStBl II 1993, 795).
  • BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11

    Vorzeitige Beendigung eines im Blockmodell geführten

    Denn sie stellt sich nur für laufenden Arbeitslohn i.S. des § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG, aber nicht bei sonstigen Bezügen der hier im Streitfall vorliegenden Art (BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 104/92, BFHE 171, 555, BStBl II 1993, 795; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. April 1999 II 365/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 326; FG Münster, Urteil vom 14. November 1990 VII 3638/88 E, EFG 1991, 567; Schmidt/Drenseck, EStG, 30. Aufl., § 38a Rz 2; Eisgruber in Kirchhof, EStG, 10. Aufl., § 38a Rz 4; Trzaskalik, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 38a Rz B5; Tillmann in Herrmann/Heuer/Raupach, § 38a EStG Rz 18; Seifert in Korn, § 38a EStG Rz 16; Blümich/Thürmer, § 38a EStG Rz 30; Lewang in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 38a Rz 7; Heß in Lademann, EStG, § 38a EStG Rz 18; Hartz/Meeßen/ Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort "Zufluss von Arbeitslohn" Rz 2/1).
  • FG Brandenburg, 23.08.2006 - 2 K 2215/02

    Einkünfte des Kommanditisten und Gesellschaftergeschäftsführers der

    § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG gilt nur für Lohnbestandteile, die zu Lohnzahlungszeiträumen um den Jahreswechsel herum gehören, und dient der Vereinfachung bei Lohnzahlungen für kalenderübergreifende Lohnzahlungszeiträume (BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 - VI R 104/92, BStBl. II 1993, 795, unter 1. der Gründe).

    Lohnnachzahlungen für frühere Jahre sind kein laufender Arbeitslohn i.S.d. § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG, sondern sonstige Bezüge i.S.d. § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Mai 1998 - VI B 275/97, BFH/NV 1998, 1477; BFH in BStBl. II 1993, 795 aaO.).

  • BFH, 16.12.1996 - VI R 51/96

    Eine ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers berechnete Prämie

    Mit der an Praktikabilitätsgesichtspunkten orientierten diesbezüglichen Begrenzung der Tarifbegünstigung hat der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 104/92, BFHE 171, 555, BStBl II 1993, 795, 797).
  • FG Hamburg, 12.09.2018 - 2 K 108/18

    Zuordnung einer Nachzahlung von Lohn für vorherige Jahre und Zahlung einer

    Diese Regelung dient der Vereinfachung des Lohnsteuerabzugsverfahrens und behält durch die Anordnung in § 11 Abs. 3 Satz 4 EStG auch für die Jahresbesteuerung ihre Wirkung (BFH-Urteil v. 22. Juli 1993 VI R 104/92 BStBl II 1993, 795).

    Denn eine solche Anwendung der Vorschrift würde ihren Zweck missachten, Schwierigkeiten bei der zeitgerechten Lohnermittlung um die Jahreswende Rechnung zu tragen (BFH-Urteil v. 22. Juli 1993 VI R 104/92 BStBl II 1993, 795 m. w. N.).

  • BFH, 16.11.1995 - VI R 46/95

    Musikinstrumente als Werkzeuge i. S. des § 3 Nr. 30 EStG - Qualifizierung des für

    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 104/92, BFHE 171, 555 [BFH 22.07.1993 - VI R 104/92], BStBl II 1993, 795) dahin zu verstehen, daß hierunter nur Lohnzahlungen um den Jahreswechsel fallen.

    Die vom Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren eingereichten Lohnabrechnungen lassen nicht zweifelsfrei erkennen, ob der gesamte Betrag auch im Jahr 1990 ausgezahlt worden ist und mithin als Arbeitslohn dieses Kalenderjahres zu erfassen gewesen wäre oder ob ein Teilbetrag tatsächlich erst im Jahre 1991 nachgezahlt worden und dann auch als Arbeitslohn dieses Jahres zu erfassen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs in BFHE 171, 555 [BFH 22.07.1993 - VI R 104/92], BStBl II 1993, 795).

  • FG Berlin, 02.10.2003 - 1 K 1499/02

    Zufluss von Arbeitslohn bei Zahlung an Sozialleistungsträger

  • BFH, 29.05.1998 - VI B 275/97

    Zeitpunkt des Zuflusses einer Lohnnachzahlung

  • FG Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 6 V 71/01

    Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d. F. des

  • FG Niedersachsen, 01.10.2003 - 3 K 338/02

    Anwendbarkeit des Versorgungsfreibetrags auf Schwerstbehinderte ohne

  • FG Niedersachsen, 08.12.2010 - 3 K 238/08

    Wegen der vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit nachgezahlte Beträge sind als

  • FG Münster, 13.01.2010 - 6 K 4443/07

    Erstattungsanspruch wegen nicht angerechneter Lohnsteuerabzugsbeträge im Rahmen

  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 1 V 9/02

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung der Fünftelungsregelung in Veräußerungsfällen

  • FG Hamburg, 19.02.2001 - II 189/00

    Berechnung des Progressionsvorbehalts bei verspätetem Zufluss von

  • FG Münster, 09.10.2002 - 8 K 4334/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Aufhebung des Kindergeldes wegen

  • LSG Bayern, 15.02.2001 - L 14 KG 6/98

    Anspruch auf Kindergeldzuschlag (KGZ) ; Voraussetzungen des Anspruchs auf

  • FG Brandenburg, 11.12.2002 - 2 K 3118/00

    Tarifermäßigung einer auch das laufende Kalenderjahr betreffenden einheitlichen

  • FG München, 28.11.2000 - 13 K 1168/97

    Zahlungen nach Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zur Abgeltung rückständigen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht