Rechtsprechung
   BFH, 14.07.1993 - X R 54/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,425
BFH, 14.07.1993 - X R 54/91 (https://dejure.org/1993,425)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1993 - X R 54/91 (https://dejure.org/1993,425)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - X R 54/91 (https://dejure.org/1993,425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; § 12 Nrn. 1 und 2, § 22 Nr. 1 S. 1 und 3, § 33a Abs. 1
    Keine Anerkennung einer dauernden Last bei gleichzeitigem Nießbrauchsvorbehalt

  • Simons & Moll-Simons

    GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 12 Nrn. 1 und 2, § 22 Nr. 1 Sätze 1 und 3, § 33 a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Sonderausgaben - Dauernde Schuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 324
  • BB 1993, 2284
  • DB 1993, 2364
  • DB 1993, 2365
  • BStBl II 1994, 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 25.03.1992 - X R 100/91

    Vermögenserwerb unter Nießbrauchsvorbehalt

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - X R 54/91
    Erwirbt jemand Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs und sagt er aus diesem Anlaß dem Übergeber Versorgungsleistungen zu, sind die Aufwendungen hierfür bei verfassungskonformer Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 1 EStG in der Regel nicht als dauernde Last abziehbar (Bestätigung des Senatsurteils vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91 (BFHE 168, 243, 246, BStBl II 1992, 803) ausgeführt: Dem steuerrechtlichen Typus des Vermögensübergabevertrages können solche Vereinbarungen nicht mehr zugeordnet werden, bei denen sich der Übergeber den gesamten Ertrag des Vermögens vorbehält und ihm ohnehin die Einkünfte aus der Nutzung dieses Vermögens - originär - zugerechnet werden.

    Hiervon zu unterscheiden ist der Fall, daß in sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe - insbesondere bei einem typischen Altenteilsvertrag - zusammen mit einem Inbegriff von Versorgungsleistungen ein dingliches Nutzungsrecht an einer vom Übergeber zu nutzenden Wohnung vorbehalten wird; zur Begründung wird Bezug genommen auf die Senatsurteile vom 25. März 1992 X R 196/87 (BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012) und in BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803.

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - X R 54/91
    Diese rechtliche Aussage hat der Große Senat in seinem Beschluß vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, 238, BStBl II 1992, 78) wiederholt.

    Der Große Senat (BFHE 165, 225, 234, BStBl II 1992, 78, unter I. C. 4. d) führt als Beispiel für die wiederkehrenden Leistungen ohne Wertverrechnung - unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 16. September 1965 IV 67/61 S (BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706) - "landwirtschaftliche Altenteilsleistungen und ähnliche dauernde Lasten" an.

    Der Große Senat des BFH hat es in seinem Beschluß in BFHE 165, 225, 236, BStBl II 1992, 78 aus Gründen der Rechtskontinuität für notwendig gehalten, die hier einschlägigen Bestimmungen unter größtmöglicher Wahrung ihres tradierten und anerkannten Regelungsgehalts auszulegen.

  • BFH, 16.09.1965 - IV 67/61 S

    Abzugsfähigkeit von Leistungen auf Grund einer bei Hofübernahme eingegangenen

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - X R 54/91
    Der Große Senat (BFHE 165, 225, 234, BStBl II 1992, 78, unter I. C. 4. d) führt als Beispiel für die wiederkehrenden Leistungen ohne Wertverrechnung - unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 16. September 1965 IV 67/61 S (BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706) - "landwirtschaftliche Altenteilsleistungen und ähnliche dauernde Lasten" an.

    c) Diese Begründung des Urteils in BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 708 mag nicht zwingend gewesen sein (vgl. Reiß in Kirchhof/Söhn, a. a. O., § 16 Rdnrn. B 197 ff.; kritisch auch Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., 1992, § 22 Anm. 17 a).

    Das Grundsatzurteil in BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706 hat aber die Rechtsentwicklung nachhaltig beeinflußt.

  • BFH, 15.07.1992 - X R 165/90

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - X R 54/91
    Die klaren und ernsthaft gewollten Vereinbarungen müssen zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder bei Änderung des Verhältnisses für die Zukunft getroffen werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; vom 20. Mai 1992 X R 207/87, BFH/NV 1992, 805; vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des BFH).

    Die Leistungen müssen wie vereinbart erbracht werden (Urteil in BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020).

  • BFH, 25.03.1992 - X R 196/87

    Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - X R 54/91
    Hiervon zu unterscheiden ist der Fall, daß in sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe - insbesondere bei einem typischen Altenteilsvertrag - zusammen mit einem Inbegriff von Versorgungsleistungen ein dingliches Nutzungsrecht an einer vom Übergeber zu nutzenden Wohnung vorbehalten wird; zur Begründung wird Bezug genommen auf die Senatsurteile vom 25. März 1992 X R 196/87 (BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012) und in BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803.
  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - X R 54/91
    Eine hiervon abweichende Subsumtion würde nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, die das BVerfG für seine einfachrechtliche Ableitung gesetzt hat (vgl. - zur verfassungskonformen Auslegung - BVerfG-Beschluß vom 10. Juni 1975 2 BvR 1018/74, BVerfGE 40, 88, 94; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 12. Juni 1992 7 C 5 92, BVerwGE 90, 220, 226 f.).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - X R 54/91
    Eine hiervon abweichende Subsumtion würde nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, die das BVerfG für seine einfachrechtliche Ableitung gesetzt hat (vgl. - zur verfassungskonformen Auslegung - BVerfG-Beschluß vom 10. Juni 1975 2 BvR 1018/74, BVerfGE 40, 88, 94; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 12. Juni 1992 7 C 5 92, BVerwGE 90, 220, 226 f.).
  • BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87

    Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - X R 54/91
    Zwar hat der XI. Senat des BFH mit Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87 (BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526) unter Bezugnahme auf die Vorentscheidung dieses Revisionsverfahrens ausgeführt, es sei nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer privaten Versorgungsrente als dauernde Last, daß sie aus Erträgen des übertragenen Vermögens geleistet werden könne; es sei "lediglich auf die typischerweise gegebene Situation" abzustellen.
  • BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Gleichbehandlung -

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - X R 54/91
    b) Hiervon geht auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluß vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87 (Deutsches Steuerrecht - DStR - 1993, 315) aus.
  • BFH, 20.05.1992 - X R 207/87

    Abzug einer dauernden Last und von aufgrund eines Vermögensübertragungsvertrages

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - X R 54/91
    Die klaren und ernsthaft gewollten Vereinbarungen müssen zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder bei Änderung des Verhältnisses für die Zukunft getroffen werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; vom 20. Mai 1992 X R 207/87, BFH/NV 1992, 805; vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 08.10.1965 - VI 185/64 U

    Einordnung eines Grundstückes als notwendiges Betriebsvermögen

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

  • BFH, 28.06.1963 - VI 321/61 U

    Prüfung Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung durch das Finanzamt bei

  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

  • BFH, 27.02.1992 - X R 136/88

    Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung

  • BFH, 13.08.1985 - IX R 10/80

    Zum Sonderausgabenabzug einer gegen Gegenleistung übernommenen dauernden Last

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.1991 - 2 K 2038/89
  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Es wäre mit dem Verfassungsgebot der steuerrechtlichen Gleichbehandlung nicht zu vereinbaren, wenn Unterhaltszahlungen von Kindern an ihre Eltern allein deshalb steuerlich abziehbar wären, weil die Eltern in der Lage sind, ihren Kindern Vermögen zu übertragen (Senatsurteile vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19, und vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315).

    Erwirbt jemand Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs und sagt er aus diesem Anlaß dem Übergeber zusätzlich Versorgungsleistungen zu, sind die Aufwendungen hierfür bei verfassungskonformer Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG i.d.R. nicht als dauernde Last abziehbar (Senatsurteile vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803; in BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19).

    a) Der XI. Senat des BFH hat im Urteil in BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526 (ebenso Urteil vom 29. April 1992 XI R 7/85, BFH/NV 1992, 734) --unter Bezugnahme auf das zu einem Fall des "Totalnießbrauchs" ergangene, zwischenzeitlich aufgehobene Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22. Januar 1991 2 K 2038/89, EFG 1991, 666; vgl. Senatsurteil in BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19; hierzu oben 6. c)-- ausgeführt, es sei nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer privaten Versorgungsrente als dauernde Last, daß sie aus Erträgen des übertragenen Vermögens geleistet werden könne; der Große Senat habe "lediglich auf die typischerweise gegebene Situation abgestellt, ohne daß es insoweit auf die Verhältnisse des Einzelfalles ankäme".

    d) Der IX. Senat des BFH hat sich in seinem Urteil vom 27. August 1996 IX R 86/93 (BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47) unter Bezugnahme auf den Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847 und die Senatsurteile in BFHE 172, 324, 328, BStBl II 1994, 19 und vom 24. November 1993 X R 123/90 (BFH/NV 1994, 704) wie folgt geäußert: Die anläßlich einer Vermögensübergabe zugesagten Versorgungsleistungen sind grundsätzlich als vom Übergeber vorbehaltene Vermögenserträge zu charakterisieren, die der Übernehmer aus dem übertragenen Vermögen zu erwirtschaften hat.

  • BFH, 15.03.2000 - X R 50/98

    Dauernde Last; Instandhaltungsmaßnahmen

    Die Leistungen müssen wie vereinbart erbracht werden (BFH-Urteil vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 342, BStBl II 1994, 19).
  • BFH, 31.03.2004 - X R 66/98

    Ablösung einer Versorgungsverpflichtung

    Der Vorbehalt der Erträge stellt sich dar als ein "Transfer steuerlicher Leistungsfähigkeit" (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; z.B. Urteil vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19; s. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315).
  • FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 16/20

    Veräußerung einer Wohnung als privates Veräußerungsgeschäft

    So hat der BFH in seinen Entscheidungen vom 26. Januar 1994 (X R 54/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544, X R 11/92, BFH/NV 1994, 846 und X R 54/93, BFH/NV 1994, 842) eine steuerunschädliche Überlassung der Wohnung an ein Kind im Sinne des § 32 EStG dann angenommen, wenn die Wohnung diesem zur alleinigen Nutzung überlassen wird und damit die Erweiterung des Ausnahmetatbestands in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ohne gleichzeitige Nutzung durch den Eigentümer von einer alleinigen Nutzung der Wohnung durch das Kind abhängig gemacht.
  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

    Die geschuldeten Leistungen müssen vereinbarungsgemäß erbracht werden (z.B. BFH-Urteil vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 152/97

    Abziehbarkeit der Ausgleichsrente nach § 1587g BGB als SA

    Der Sache nach findet "ein Transfer steuerlicher Leistungsfähigkeit" statt (BVerfG-Beschluss vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315; s. auch Senatsurteil vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19).
  • BFH, 25.08.1999 - X R 94/98

    Dauernde Last nur bei klaren und eindeutigen Vereinbarungen

    Die geschuldeten Leistungen müssen vereinbarungsgemäß erbracht werden (z.B. BFH-Urteil vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19).
  • FG München, 04.12.2006 - 13 K 4085/04

    Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines Nießbrauchs als

    Es bezieht sich im Wesentlichen auf die Einspruchsentscheidung und führt unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BStBl II 1994, 19, ergänzend aus, dass unabhängig vom Erlass des BMF-Schreibens vom 23. Dezember 1996 auch nach "altem Recht" Versorgungsleistungen in Fällen der Vermögensübergabe unter Vorbehalt des Nießbrauchs nicht als Sonderausgaben abzuziehen gewesen wären.

    Hierin kommt zum Ausdruck, dass das Rechtsinstitut "Vermögensübergabevertrag" nicht die Fälle des Vorbehaltsnießbrauchs umfasst (BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 100/91, a.a.O., undvom 14. Juli 1993 X R 54/91, a.a.O., vgl. auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BStBl II 2004, 95).

    Zum anderen hat die Verwaltung nach Ergehen des BMF-Schreibens vom 13. Januar 1993 durch Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 14. Juli 1993 X R 54/91, a.a.O., im Bundessteuerblatt am 25. Januar 1994 - und damit vor Abschluss des Vertrages durch den Kläger am 21. Dezember 1994 - zu erkennen gegeben, dass in Fällen der Vermögensübertragung unter Vorbehalt des Nießbrauchs in der Regel Versorgungsleistungen an den Übergeber nicht als dauernde Last abziehbar sein sollen.

  • BFH, 20.10.1999 - X R 86/96

    Kein Sonderausgabenabzug bei Erbverzicht

    Dies findet seine Rechtfertigung darin, daß auch hier --ebenso wie bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen-- mit der Abziehbarkeit der Versorgungsleistungen beim Verpflichteten und der Steuerbarkeit beim Bezieher der Rechtsgedanke der "vorbehaltenen Vermögenserträge" (hierzu Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, 326 ff., BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. c) rechtstechnisch verwirklicht wird (Senatsurteile vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19; vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836).
  • BFH, 17.06.1998 - X R 104/94

    Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens

    Es wäre mit dem Verfassungsgebot der steuerrechtlichen Gleichbehandlung nicht zu vereinbaren, wenn Unterhaltszahlungen von Kindern an ihre Eltern allein deshalb steuerlich abziehbar wären, weil die Eltern in der Lage waren, ihren Kindern Vermögen zu übertragen (Senatsurteile vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19, und in BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315).
  • FG Düsseldorf, 24.02.2000 - 10 K 3539/96

    Einfamilienhaus; Rente; Sonderausgaben; Dauernde Last; Versorgungsleistung;

  • BFH, 20.07.2010 - IX R 29/09

    Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG

  • FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99

    Abgrenzung dauernde Last gegenüber Unterhaltsrente; Zur Abgrenzung der dauernden

  • FG Brandenburg, 16.04.1997 - 2 K 616/96

    Steuerliche Behandlung der Übertragung eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten

  • BFH, 24.07.1996 - X R 167/95

    Unterhaltszahlungen an den Übergeber eines Einfamilienhauses, das der Übernehmer

  • BFH, 14.11.2001 - X R 120/98

    Fremdfinanzierte Versorgungszahlungen

  • BFH, 10.11.1999 - X R 10/99

    Vermögensübertragung bei Selbstnutzung durch Übernehmer

  • BFH, 15.10.2003 - X R 29/01

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich; Ausgleichsrente nach § 1587g BGB

  • BFH, 27.08.1996 - IX R 86/93

    Im Austausch gegen ein bei Vermögensübergabe vorbehaltenes Wohnrecht nachträglich

  • BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09

    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit

  • FG Thüringen, 12.11.1998 - II 118/95

    Mietvertrag unter nahen Angehörigen bei vorweggenommener Erbfolge; zum

  • FG Thüringen, 15.08.1996 - II 161/95

    Sonderausgaben in Form dauernder Last oder Rente; Aufwendungen für Nebenkosten

  • BFH, 31.03.2004 - X R 32/02

    Dauernde last: Aufwendungen für Erneuerung eines Tanklagers

  • BFH, 16.05.2001 - X R 53/99

    Einkommensteuer - Revisionsbegründung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

  • FG Baden-Württemberg, 27.11.2000 - 10 K 295/97

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Nießbrauchsvorbehalt

  • BFH, 07.07.2004 - X B 63/03

    Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten bei wechselnden Einsatzstellen;

  • FG Bremen, 08.07.2005 - 4 K 104/03

    Dauernde Last bei Vermächtnis des Erblassers zugunsten seiner damaligen Verlobten

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 2 K 3045/09

    Aufwendungen für die Erneuerung eines Heizkessels als dauernde Last im Sinne des

  • FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03

    Abziehbarkeit von Aufwendungen des Eigentümers/Übernehmers für im Wege der

  • FG Hamburg, 10.12.2004 - V 299/01

    Einkommensteuer: Vermögensübergabe - Abzug von Versorgungsleistungen als dauernde

  • FG Hessen, 27.11.1996 - 2 K 2677/95

    Anerkennung von Sonderausgaben in Form von dauernden Lasten; Schenkung eines

  • FG Münster, 29.07.2003 - 6 K 5809/00

    Aufwendungen als dauernde Last

  • FG Baden-Württemberg, 06.03.1996 - 14 K 556/91

    Einordnung von monatlichen Geldleistungen und Unterhaltsleistungen aufgrund eines

  • FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 8907/97

    Kein Abzug einer dauernden Last, wenn der zwischen nahen Angehörigen geschlossene

  • FG Baden-Württemberg, 04.09.2003 - 10 K 194/00

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Heizungsanlage als

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.1997 - 2 K 2604/96

    Lohnsteuer; Beschäftigungsort i. S. der doppelten Haushaltsführung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht