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BFH, 27.05.1993 - IV R 65/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 174 Abs. 3; EStG §§ 6b, 6c
- Wolters Kluwer
Steuerbescheid - Änderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 172, 5
- BB 1993, 2370
- BB 1994, 348
- DB 1993, 2573
- BStBl II 1994, 76
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.08.1990 - I R 42/88
Bestimmter Sachverhalt i. S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO bei der …
Auszug aus BFH, 27.05.1993 - IV R 65/91
Die Vorschrift kommt einmal zur Anwendung, wenn das FA angenommen hat, ein bestimmter Sachverhalt, d. h. ein steuererheblicher Lebensvorgang (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. August 1990 I R 42/88, BFHE 162, 470, BStBl II 1991, 387, m. w. N.), habe sich in einem bestimmten Veranlagungszeitraum zugetragen, während er sich tatsächlich in einem anderen Veranlagungszeitraum ereignet hat.
- BFH, 28.04.2005 - IV R 30/04
Zur Auflösung einer überhöht gebildeten Ansparabschreibung
Die rechtliche Erörterung in der mündlichen Verhandlung habe sich auf die Frage beschränkt, ob das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Mai 1993 IV R 65/91 (BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76) auf den Streitfall anzuwenden und daher der Gewinnfeststellungsbescheid 1996 zu ändern sei.Die Rüge des Klägers, das FG habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (§ 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) dadurch verletzt, dass es sich bis auf die Frage einer Anwendbarkeit des Senatsurteils in BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76 damit begnügt habe, die Streitsache mit den Beteiligten nur tatsächlich zu erörtern, ist nicht schlüssig dargelegt.
Der erkennende Senat ist bereits früher von der Notwendigkeit einer Korrektur fehlerhafter Rücklagenbildung im Fall der Reinvestitionsvergünstigung der §§ 6b, 6c EStG ausgegangen; er hat dort die erfolgswirksame Auflösung eines Teilbetrags einer zu Unrecht gebildeten Reinvestitionsrücklage nach Ablauf der Reinvestitionsfrist gebilligt, soweit die Auflösung ihren Niederschlag in einem bereits bestandskräftigen Bescheid gefunden hatte, und hinsichtlich des übrigen Rücklagebetrags eine Korrektur des Steuerbescheids zugelassen, der auf der rechtswidrigen Rücklagenbildung beruhte (Senatsurteil in BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76).
b) Der Senat wendet die Grundsätze seiner Entscheidung in BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76 auch auf den Streitfall an, in dem der Kläger unter Berufung auf § 7g Abs. 3 und Abs. 6 EStG eine Ansparabschreibung in Höhe von 700 000 DM beansprucht und die entsprechende Betriebsausgabe bei seiner Gewinnermittlung für das Jahr 1996 abgesetzt hatte, sich danach aber auf die Unzulässigkeit einer den Höchstbetrag von 300 000 DM übersteigenden Ansparabschreibung beruft.
- FG Baden-Württemberg, 01.12.2003 - 10 K 144/03
Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheides bei Entnahme von …
Die Vorschrift soll daher verhindern, dass ein steuererhöhender oder steuermindernder Vorgang bei der Besteuerung überhaupt nicht berücksichtigt wird (vgl. BFH, Urteil vom 27. Mai 1993 IV R 65/91, BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76).Ein "bestimmter Sachverhalt" darf in keinem von mehreren in Betracht zu ziehenden Steuer- und Feststellungsbescheiden berücksichtigt worden sein, obwohl er in einem dieser Bescheide hätte berücksichtigt werden müssen (BFH, Urteil vom 27. Mai 1993 a.a.O.; Urteil vom 9. April 2003 X R 38/00 n.v.; Urteil vom 29. Mai 2001 VIII R 19/00, BFHE 195, 23 , BStBl II 2001, 743).
Dieser andere Bescheid muss nicht notwendigerweise schon erlassen worden sein oder später erlassen werden (BFH, Urteil vom 27. Mai 1993, a.a.O., Rüsken in Klein AO , 8. Aufl., 2003, § 174, Nr. 40).
Erweist sich im nachhinein die Annahme als irrig, ist nach dem Gesetzeswortlaut unerheblich, worauf die Fehlbeurteilung beruhte; es kann sich um eine sachliche, aber auch um eine rechtliche Fehlbeurteilung des Finanzamts gehandelt haben (BFH, Urteil vom 27. Mai 1993 IV R 65/91, BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76;… Rüsken, in Klein, AO , 2003, § 174 Rdnr. 40).
Dies soll aber nach dem Sinn des § 174 Abs. 3 Satz 1 AO vermieden werden (BFH, Urteil vom 27. Mai 1993 IV R 65/91, BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 75).
Unter Sachverhalt im Sinne des § 174 Abs. 3 Satz 1 AO ist jeder einzelne Lebensvorgang zu verstehen, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft (…Kruse/Loose, in Tipke/Kruse AO/FGO, 2001, § 174 AO Rdnr. 6;… Frotscher, in Schwarz, AO , 2002 , § 174 Rdnr. 12; BFH, Urteil vom 27. Mai 1993 IV R 65/91, BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76).
- BFH, 14.01.2010 - IV R 33/07
Voraussetzungen der Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids nach …
Die für Feststellungsbescheide gemäß § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sinngemäß geltende Vorschrift soll verhindern, dass ein steuererhöhender oder steuermindernder Vorgang bei der Besteuerung überhaupt nicht berücksichtigt wird (…z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 2009 III R 81/07, BFH/NV 2009, 1073; Senatsurteil vom 27. Mai 1993 IV R 65/91, BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76), und erfordert deshalb einen "negativen Widerstreit".Dabei ist jedoch unerheblich, ob diese Annahme auf einer sachlichen oder auf einer rechtlichen Fehlbeurteilung beruht (z.B. Senatsurteile in BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76, …und vom 23. Mai 1996 IV R 49/95, BFH/NV 1997, 89).
- BFH, 19.12.2013 - V R 7/12
Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen - …
Die Vorschrift soll verhindern, dass ein steuererhöhender oder steuermindernder Vorgang bei der Besteuerung überhaupt nicht berücksichtigt wird (negativer Widerstreit), während eine doppelte Berücksichtigung durch § 174 Abs. 1 und 2 AO vermieden wird (BFH-Urteile vom 27. Mai 1993 IV R 65/91, BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76; vom 29. Mai 2001 VIII R 19/00, BFHE 195, 23, BStBl II 2001, 743, unter II.3.a). - BFH, 06.07.1995 - IV R 63/94
Resthonorarzahlung einer Kassenärztlichen Vereinigung für das dritte Quartal …
Es gilt daher das Prinzip der Abschnittsbesteuerung (Senatsurteil vom 27. Mai 1993 IV R 65/91, BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76). - FG Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 1 K 2431/17
Zurechnung von Umsätzen bei Verkäufen über "ebay" - widerstreitende …
Die Vorschrift soll verhindern, dass ein steuererhöhender oder steuermindernder Vorgang bei der Besteuerung überhaupt nicht berücksichtigt wird (negativer Widerstreit), während eine doppelte Berücksichtigung durch § 174 Abs. 1 und 2 AO vermieden wird (BFH-Urteile vom 27. Mai 1993 IV R 65/91, BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76; vom 29. Mai 2001 VIII R 19/00, BFHE 195, 23, BStBl II 2001, 743). - FG München, 30.01.2008 - 10 K 3104/06
Widerstreitende Steuerfestsetzung
Die Vorschrift kommt einmal zur Anwendung, wenn das FA angenommen hat, ein bestimmter Sachverhalt, d.h. ein steuererheblicher Lebensvorgang (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 1990 I R 42/88, BFHE 162, 470, BStBl II 1991, 387 m.w.N.; und vom 27. Mai 1993 IV R 65/91, BFHE 172, 5; BStBl II 1994, 76), habe sich in einem bestimmten Veranlagungszeitraum zugetragen, während er sich tatsächlich in einem anderen Veranlagungszeitraum ereignet hat.Dies soll nach dem Sinn des § 174 Abs. 3 S. 1 AO vermieden werden (BFH-Urteil in BFHE 172, 5; BStBl II 1994, 76).
Worauf die Fehlbeurteilung beruhte, ist nach dem Gesetzeswortlaut unerheblich; es kann sich um eine sachliche, aber auch um eine rechtliche Fehlbeurteilung des FA gehandelt haben (BFH-Urteile in BFHE 172, 5; BStBl II 1994, 76;… undvom 23. Mai 1996 IV R 49/95 BFH/NV 1997, 89).
Auch in dem vom BFH entschiedenen Fall (in BFHE 172, 5; BStBl II 1994, 76) fehlte es mangels Einreichung einer Gewinnermittlung an einer wirksamen Wahlrechtsausübung.
- BFH, 05.11.2009 - IV R 99/06
Widerstreitende Steuerfestsetzung bei Gewinnfeststellungsbescheiden
Unerheblich ist zudem, ob die unrichtige Annahme des FA auf einem Fehler im Tatsächlichen oder Rechtlichen beruht (BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 IV R 65/91, BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76). - BFH, 29.05.2001 - VIII R 19/00
Widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 AO
Ein "bestimmter Sachverhalt" darf in keinem von mehreren in Betracht zu ziehenden Steuerbescheiden berücksichtigt worden sein, obwohl er in einem dieser Bescheide hätte berücksichtigt werden müssen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH- vom 27. Mai 1993 IV R 65/91, BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76, unter 1. der Gründe;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 174 AO 1977 Tz. 28). - BFH, 14.01.2010 - IV R 55/07
Voraussetzungen der Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids nach …
Die für Feststellungsbescheide gemäß § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sinngemäß geltende Vorschrift soll verhindern, dass ein steuererhöhender oder steuermindernder Vorgang bei der Besteuerung überhaupt nicht berücksichtigt wird (…z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 2009 III R 81/07, BFH/NV 2009, 1073; Senatsurteil vom 27. Mai 1993 IV R 65/91, BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76), und erfordert deshalb einen "negativen Widerstreit".Dabei ist jedoch unerheblich, ob diese Annahme auf einer sachlichen oder auf einer rechtlichen Fehlbeurteilung beruht (z.B. Senatsurteile in BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76, …und vom 23. Mai 1996 IV R 49/95, BFH/NV 1997, 89).
- BFH, 14.01.2010 - IV R 46/07
Voraussetzungen der Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids nach …
- BFH, 06.09.2011 - VIII R 38/09
Auflösung einer Ansparrücklage bei fehlender Existenzgründereigenschaft - …
- BFH, 27.01.2004 - X B 116/03
AdV: rechtsirrtümliche Annahme der gewerblichen Prägung einer GbR - Anwendbarkeit …
- FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 410/03
Sachentscheidung des FG nach unberechtigtem Verwerfen des Einspruchs als …
- FG Nürnberg, 29.04.2011 - 7 K 160/11
Änderung eines Bescheids nach § 174 Abs. 4 AO
- FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02
Änderung nach § 174 Abs. 3 AO auch bei Festsetzungsverjährung - Einlagerung von …
- FG Köln, 27.01.2011 - 15 K 791/05
Widerstreitende Steuerfestsetzung; bestimmter Sachverhalt
- BFH, 09.04.2003 - X R 38/00
Widerstreitende Steuerfestsetzung
- FG München, 25.08.1997 - 13 K 3951/96
Änderung einer Steuerfestsetzung zu ungunsten des Steuerschuldners; Rechtsirrtum …
- FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 6755/00
Zeitliche Voraussetzungen an das Vorliegen einer ständigen Einrichtung
- BFH, 16.09.2008 - X B 42/08
Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenzrüge - keine Rücklage nach § 6b EStG bei …
- FG Münster, 10.05.2007 - 6 K 2818/03
Feststellung der Rechtswidrigkeit des Änderungsbescheids über die gesonderte und …
- BFH, 29.05.2001 - VIII R 20/00
Berücksichtigung von Einkünften aus einer typischen stillen Beteiligung ; …
- FG Hessen, 10.06.2009 - 13 K 624/06
Ansparrücklage - maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der …
- BFH, 27.02.1997 - IV R 38/96
- BFH, 23.05.1996 - IV R 49/95
Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids auf Grund irriger Beurteilung eines …
- FG Niedersachsen, 08.06.2005 - 2 K 184/03
Grundlagen einer Änderungsbefugnis nach der Abgabenordnung; Begriff der "irrigen …
- FG Köln, 18.04.2002 - 15 K 7740/99
Verhältnis der Änderungsbefugnis nach § 174 Abgabenordnung (AO 1977) zur …
- FG Köln, 14.12.2022 - 9 K 2814/20
Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Millionen Euro sind kein steuerfreies …
- BFH, 29.05.2001 - VIII R 24/00
Kapitalgesellschaft panamaischen Rechts - Verwaltungsvertrag - Monatliche …
- BFH, 15.10.1998 - IV B 15/98
Nichtberücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts
- BFH, 06.07.1995 - IV R 72/94
Resthonorarzahlung einer Kassenärztlichen Vereinigung
- BFH, 06.12.1994 - IX R 64/92
Gewährung von erhöhten Absetzungen für Aufwendungen für eine Heizungsanlage und …
- BFH, 10.05.1995 - IX R 68/93
Gebäude-AfA nach Betriebsaufgabe
- FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 10 K 2233/13
Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Teil gewerblicher Einkünfte …
- FG Düsseldorf, 31.03.2010 - 5 K 2615/07
Änderungsbefugnis bei erkennbarer Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts; …
- FG München, 08.12.1999 - 1 K 1623/98
Zuflusszeitpunkt einer als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandelnden …
- FG Hessen, 13.09.2006 - 3 K 1790/02
Widerstreitende Steuerfestsetzung bei der Einkommensteuer einerseits und der …
- FG Thüringen, 01.04.1998 - I 82/98
Zulässigkeit einer Korrektur des Feststellungsbescheides bzw. Wiedereinsetzung in …
- FG Hamburg, 04.11.2009 - 2 K 165/09
Abgabenordnung: § 174 Abs. 3 AO: Kein negativer Widerstreit bei unterschiedlichen …
- FG München, 09.04.1997 - 1 K 3169/93
Zurechnung der Anschaffung eines Segelboots zu Betriebsvermögen; Betriebliche …
- FG Hamburg, 10.11.2000 - II 17/00
Notwendigkeit der Änderung eines Steuerbescheides wegen widerstreitender …
- FG Bremen, 04.11.1997 - 290270K 5
Rechtmäßigkeit der Änderung eines ursprünglichen Schenkungssteuerbescheids; …
- FG Saarland, 29.06.1999 - 1 K 50/98