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   BFH, 13.10.1993 - II R 92/91   

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BFH, 13.10.1993 - II R 92/91 (https://dejure.org/1993,766)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1993 - II R 92/91 (https://dejure.org/1993,766)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - II R 92/91 (https://dejure.org/1993,766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ErbStG §§ 7, 16
    Schenkungssteuer, Durchgangserwerb mit Verpflichtung zur Weitergabe

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 520
  • NJW 1994, 2248
  • FamRZ 1994, 1382 (Ls.)
  • BB 1993, 2518
  • BB 1994, 276
  • DB 1994, 77
  • BStBl II 1994, 128
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.03.1962 - II 218/59 U

    Einheitlicher Steuerbescheid gegen mehrere Beschenkte

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - II R 92/91
    Da es sich im Streitfall um einen einheitlichen Schenkungsvorgang handelt, durch den der Klägerin insgesamt ein Betrag in Höhe von 180.000 DM von ihrem Vater unentgeltlich zugewendet wurde, braucht nicht mehr entschieden zu werden, ob bei Annahme einer Bereicherung der Klägerin aus dem Vermögen der Mutter eine als Gestaltungsmißbrauch i. S. von § 42 AO 1977 zu wertende Kettenschenkung vorliegen würde (vgl. hierzu: Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. März 1962 II 218/59 U, BFHE 74, 554, BStBl III 1962, 206).
  • RG, 08.11.1922 - IV 74/22

    Unselbstständige Stiftung

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - II R 92/91
    An einer Bereicherung fehlt es jedoch, wenn der Empfänger lediglich Durchgangs- oder Mittelsperson ist und das Erhaltene sogleich an einen Dritten weitergeben muß, ohne daß für ihn eine Bereicherung verbleibt (vgl. Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 8. November 1922 IV 74/22, RGE 105, 305; H. H. Seiler in Erman, Handbuch zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 8. Aufl., § 516 Anm. 6).
  • FG Münster, 07.03.1991 - 3 K 8178/88

    Schenkungsteuer; rechtsmißbräuchliche Kettenschenkung zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - II R 92/91
    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1991, 737 veröffentlicht.
  • BFH, 18.07.2013 - II R 37/11

    Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung

    Erhält jemand als Durchgangs- oder Mittelsperson eine Zuwendung, die er entsprechend einer bestehenden Verpflichtung in vollem Umfang an einen Dritten weitergibt, liegt schenkungsteuerrechtlich nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an den Dritten vor (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).

    Wegen der Verpflichtung zur Weitergabe besteht keine Bereicherung der Mittelsperson aus dem Vermögen des Zuwendenden; eine Schenkung der Mittelsperson an den Dritten kommt nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).

    Der zeitlichen Abfolge der Schenkungen kann allerdings im Rahmen der Gesamtwürdigung eine Indizwirkung zukommen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).

  • BFH, 30.11.2011 - II B 60/11

    Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung

    Wird dem Bedachten der Schenkungsgegenstand nicht unmittelbar von dessen ursprünglichem Inhaber zugewendet, sondern noch ein Dritter zwischengeschaltet, kommt es für die Bestimmung der Person des Zuwendenden darauf an, ob der Dritte über eine eigene Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich der Verwendung des Schenkungsgegenstands verfügte (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128; vom 10. März 2005 II R 55/03, BFH/NV 2005, 1309).

    Erhält jemand als Durchgangs- oder Mittelsperson eine Zuwendung, die er entsprechend einer bestehenden Verpflichtung in vollem Umfang an einen Dritten weitergibt, liegt schenkungsteuerrechtlich nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an den Dritten vor (vgl. BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).

    Wegen der Verpflichtung zur Weitergabe besteht keine Bereicherung der Mittelsperson aus dem Vermögen des Zuwendenden; eine Schenkung der Mittelsperson an den Dritten kommt nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).

  • FG Hamburg, 20.08.2019 - 3 K 123/18

    Schenkungsteuer: Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender

    Der zeitlichen Abfolge der Schenkungen kann allerdings im Rahmen der Gesamtwürdigung eine Indizwirkung zukommen (BFH, Urteile vom 18. Juli 2013, II R 37/11, BFHE 242, 158, BStBl II 2013, 934; vom 13. Oktober 1993, II R 92/91, BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).
  • BFH, 10.03.2005 - II R 54/03

    Schenkungsteuerrechtlich kein Durchgangserwerb des Kindes bei Zuwendung an das

    Wird dem Bedachten der Schenkungsgegenstand nicht unmittelbar von dessen ursprünglichem Inhaber zugewendet, sondern noch ein Dritter zwischengeschaltet, kommt es für die Bestimmung der Person des Zuwendenden darauf an, ob der Dritte über eine eigene Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich der Verwendung des Schenkungsgegenstands verfügte (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).
  • BFH, 18.07.2013 - II R 45/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. 07. 2013 II R 37/11 -

    Erhält jemand als Durchgangs- oder Mittelsperson eine Zuwendung, die er entsprechend einer bestehenden Verpflichtung in vollem Umfang an einen Dritten weitergibt, liegt schenkungsteuerrechtlich nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an den Dritten vor (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).

    Wegen der Verpflichtung zur Weitergabe besteht keine Bereicherung der Mittelsperson aus dem Vermögen des Zuwendenden; eine Schenkung der Mittelsperson an den Dritten kommt nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).

    Der zeitlichen Abfolge der Schenkungen kann allerdings im Rahmen der Gesamtwürdigung eine Indizwirkung zukommen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).

  • FG Hessen, 24.10.2007 - 1 K 268/04

    Abgrenzung zwischen Kettenschenkung und einheitlichem Schenkungsvorgang -

    Der Streitfall sei deshalb mit dem vom Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 13.10.1993 II R 92/91, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1994, 128, entschiedenen Fall vergleichbar.

    In dem dem BFH-Urteil in BStBl II 1994, 128, zugrunde liegenden Fall sei der gleichzeitige Abschluss der Verträge bei Abstimmung der Inhalte erforderlich gewesen, um ein weitergehendes Ziel im Rahmen einer Gesellschaftsgründung zu realisieren.

    Er hält an seiner Auffassung fest und verweist darauf, dass der BFH in dem Urteil in BStBl II 1994, 128, erkannt habe, dass es nicht darauf ankomme, ob der Vertrag zwischen dem Schenker und der Mittelsperson seinem Wortlaut nach keine Absprachen hinsichtlich der Verwendung des empfangenen Gegenstands enthalte, wenn aus den Umständen folge, dass die Mittelsperson die Zuwendung nur erhalten habe, um das Zugewandte an einen Dritten weiterzugeben.

    Maßgeblich für die Beurteilung dieser Frage sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, namentlich die Ausgestaltung der Verträge unter Einbeziehung ihrer inhaltlichen Abstimmung untereinander sowie die mit der Vertragsgestaltung erkennbar angestrebten Ziele der Parteien (Urteile des BFH in BStBl II 1994, 128, und vom 10.03.2005 II R 54/03, BStBl II 2005, 412, in Bestätigung des Senatsurteils vom 16.09.2003 1 K 1963/03, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2004, 148, Beschluss des BFH vom 22.12.2004 II B 166/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2005, 705, sowie z.B. Meincke, ErbStG, 14. Aufl., § 7 Anm 68 f.; vgl.a. das Urteil des BFH vom 18.01.2001 IV R 58/99, BStBl II 2001, 393, sowie die Anm. von Fumi zum Senatsurteil 1 K 1963/03 in EFG 2004, 149).

    Da mangels Bereicherung der Mutter als Zwischenbeschenkter keine Kettenschenkung vorliegt, kann dahinstehen, ob eine solche unter den Umständen des Streitfalls als Gestaltungsmissbrauch i.S.v. § 42 AO zu werten wäre (vgl. das BFH-Urteil in BStBl II 1994, 128).

  • FG Köln, 27.11.2003 - 9 K 3304/02

    Inhaltliche Bestimmtheit und ordnungsgemäße Begründung von Steuerbescheiden;

    Insoweit werde auf das BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 (II R 92/91, BStBl. II 1994, 128) verwiesen.

    Soweit der Prozessbevollmächtigte des Klägers in diesem Zusammenhang auf die BFH-Rechtsprechung zum Durchgangserwerb bei Weitergabeverpflichtung (BFH-Urteil vom 13.10.1993 II R 92/91, BStBl. II 1994, 128) hinweist, verkennt er, dass sich der dem BFH-Urteil zugrunde liegende Sachverhalt in einem entscheidungserheblichen Punkt von den Gegebenheiten im Streitfall unterscheidet.

  • FG München, 25.05.2011 - 4 K 960/08

    Zwischenerwerber bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schenkungen

    Wird dem Bedachten der Schenkungsgegenstand nicht unmittelbar von dessen ursprünglichem Inhaber zugewendet, sondern noch ein Dritter zwischengeschaltet, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) für die Bestimmung der Person des Zuwendenden darauf an, ob der Dritte über eine eigene Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich der Verwendung des Schenkungsgegenstands verfügte (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128, unter II.1.; vom 10. März 2005 II R 54/03 BFHE 208, 447, BStBl II 2005, 412, unter II.1.).

    Der BFH hat bei dem Abschluss der Verträge in einem Zuge, nämlich an einem Tage in aufeinanderfolgenden Urkundenrollennummern sowie aus der inhaltlichen Abstimmung der Verträge untereinander darauf geschlossen, dass ein Zwischenerwerber nicht bereichert war und damit eine unmittelbare Schenkung vom ursprünglichen Inhaber auf den Bedachten angenommen (BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128, unter II.1.).

    Dementsprechend führte der BFH im Beschluss vom 22. Dezember 2004 II B 166/03 (BFH/NV 2005, 705, unter II.2.b) aus, die unter II.2.a dargestellte Rechtsprechung im BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128 beruhe auf einer Auslegung des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

  • FG München, 30.05.2011 - 4 V 548/11

    Zwischenerwerber bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schenkungen

    Wird dem Bedachten der Schenkungsgegenstand nicht unmittelbar von dessen ursprünglichem Inhaber zugewendet, sondern noch ein Dritter zwischengeschaltet, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) für die Bestimmung der Person des Zuwendenden darauf an, ob der Dritte über eine eigene Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich der Verwendung des Schenkungsgegenstands verfügte (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128, unter II.1.; vom 10. März 2005 II R 54/03 BFHE 208, 447, BStBl II 2005, 412, unter II.1.).

    Der BFH hat bei dem Abschluss der Verträge in einem Zuge, nämlich an einem Tage in aufeinanderfolgenden Urkundenrollennummern sowie aus der inhaltlichen Abstimmung der Verträge untereinander darauf geschlossen, dass ein Zwischenerwerber nicht bereichert war und damit eine unmittelbare Schenkung vom ursprünglichen Inhaber auf den Bedachten angenommen (BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128, unter II.1.).

    Dementsprechend führte der BFH im Beschluss vom 22. Dezember 2004 II B 166/03 (BFH/NV 2005, 705, unter II.2.b) aus, die unter II.2.a dargestellte Rechtsprechung im BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128 beruhe auf einer Auslegung des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

  • FG München, 15.06.2011 - 4 K 396/11

    Bereicherung des Zwischenerwerbers bei Kettenschenkungen

    Wird dem Bedachten der Schenkungsgegenstand nicht unmittelbar von dessen ursprünglichem Inhaber zugewendet, sondern noch ein Dritter zwischengeschaltet, kommt es nach der Rechtsprechung des BFH für die Bestimmung der Person des Zuwendenden darauf an, ob der Dritte über eine eigene Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich der Verwendung des Schenkungsgegenstands verfügte (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128, unter II.1.; vom 10. März 2005 II R 54/03 BFHE 208, 447, BStBl II 2005, 412, unter II.1.).

    Der BFH hat bei dem Abschluss der Verträge in einem Zuge, nämlich an einem Tage in aufeinanderfolgenden Urkundenrollennummern sowie aus der inhaltlichen Abstimmung der Verträge untereinander darauf geschlossen, dass ein Zwischenerwerber nicht bereichert war und damit eine unmittelbare Schenkung vom ursprünglichen Inhaber auf den Bedachten angenommen (BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128, unter II.1.).

    Dementsprechend führte der BFH im Beschluss vom 22. Dezember 2004 II B 166/03 (BFH/NV 2005, 705, unter II.2.b) aus, die unter 2.a dargestellte Rechtsprechung im BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128 beruhe auf einer Auslegung des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

  • BFH, 25.10.1995 - II R 45/92

    Bei der erbschaftsteuerrechtlichen Beurteilung von Nachlaßverbindlichkeiten

  • FG München, 28.01.1998 - 4 K 2475/94

    Mittelbare Grundstücksschenkung durch Baukostenfinanzierung

  • FG Hessen, 16.09.2003 - 1 K 1936/03

    Schenkung; Grundstück; Kettenschenkung; Ehebedingte Zuwendung - Kettenschenkung

  • BFH, 04.03.1999 - II R 79/97

    Nachträgliches Bekanntwerden neuer Tatsachen; Pflichtverletzungen des FA und des

  • BFH, 06.05.2015 - II R 35/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 05. 2015 II R 34/13 -

  • FG Hessen, 16.09.2003 - 1 K 1937/03

    Kettenschenkung; Grundstück; Vertrag; Schwiegerkind; Dispositionsbefugnis -

  • BFH, 06.05.2015 - II R 36/13

    Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt -

  • FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 3128/05

    Schenkungsteuerrechtlicher Durchgangserwerb bei Zwischenschaltung einer dritten

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2020 - 4 K 1417/19

    Kettenschenkung im Schenkungsteuerrecht

  • FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 3029/05

    Schenkungsteuerrechtlicher Durchgangserwerb bei Zwischenschaltung einer dritten

  • FG München, 02.04.2008 - 4 K 1272/06

    Voraussetzungen eines einheitlichen Schenkungsvorgangs über ein Grundstück von

  • BFH, 22.12.2004 - II B 166/03

    Besetzung des Gerichts; ehrenamtlicher Richter

  • BFH, 10.03.2005 - II R 55/03

    SchSt: Durchgangserwerb - Zuwendung an Schwiegersohn

  • FG Bremen, 14.12.2004 - 1 K 256/03

    Entstehung der Grunderwerbsteuer bei befristetem Anteilserwerb;

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.02.1999 - 4 K 2011/98

    Unechte Kettenschenkung oder "unbenannte Zuwendung" unter Ehegatten?

  • BFH, 13.10.1993 - II R 93/91
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