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   BFH, 02.07.1993 - III R 81/91   

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https://dejure.org/1993,631
BFH, 02.07.1993 - III R 81/91 (https://dejure.org/1993,631)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1993 - III R 81/91 (https://dejure.org/1993,631)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1993 - III R 81/91 (https://dejure.org/1993,631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 59
  • BB 1993, 2295
  • DB 1993, 2414
  • BStBl II 1993, 870
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83

    In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer

    Auszug aus BFH, 02.07.1993 - III R 81/91
    Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) lehnte die Eintragung des Kinderfreibetrags auf der Lohnsteuerkarte 1990 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Oktober 1984 VI R 69/83 (BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91) sowie die Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Köln vom 17. Oktober 1989 S 2282-11-St 214 ab.

    Zur Begründung führte das FG aus, in seiner Entscheidung in BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91 habe der BFH eine vom Gesetz typisierend unterstellte Belastung der Eltern durch ein in Berufsausbildung befindliches Kind nur dann nicht angenommen, wenn das Kind zwar weiterhin ein höhergestecktes Berufsziel anstrebe, dabei aber einen Beruf ausübe, wie er von vielen Steuerpflichtigen als Dauerberuf ausgeübt werde und werden könne.

    Zur Begründung nimmt es im wesentlichen auf die Entscheidung des BFH in BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91 Bezug und trägt ergänzend vor, der Umstand, daß die Tochter von ihren bisherigen üblichen Dienstgeschäften einer Finanzbeamtin entbunden gewesen sei und ihr die Absolvierung des Fachstudiums an der Fachhochschule für Finanzen bzw. der sog. berufspraktischen Studienzeit beim FA oblegen habe, sei in diesem Zusammenhang ohne Belang.

    Dagegen befindet sich nach der Entscheidung des VI. Senats in BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91 zu § 32 Abs. 6 Nr. 1 EStG 1975 ff. (jetzt § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) nicht mehr in Berufsausbildung, wer zur Vorbereitung auf ein höhergestecktes Berufsziel einen Beruf ausübt, der von vielen als Dauerberuf ausgeübt wird oder werden kann.

  • BFH, 08.11.1972 - VI R 54/70

    Berufsausbildung - Gesellenprüfung - Meisterprüfung

    Auszug aus BFH, 02.07.1993 - III R 81/91
    Hierbei wird das Berufsziel weitgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt, so daß eine kontinuierlich durchgeführte Ausbildung noch Berufsausbildung sein kann, wenn sie sich in mehreren Stufen vollzieht, von denen zwar an sich schon jede einzelne die Befähigung zur Berufsausübung vermittelt, das angestrebte Ziel aber noch nicht erreicht ist (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1972 VI R 54/70, BFHE 107, 447, BStBl II 1973, 138).
  • BSG, 19.12.1974 - 7 RKg 6/73

    Kindergeldanspruch während der Berufsausbildung des Kindes

    Auszug aus BFH, 02.07.1993 - III R 81/91
    Die Bedeutung dieses Unterschiedes in der Vergütung hat auch das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung zum Begriff der Berufsausbildung i. S. des § 2 Nr. 2 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) hervorgehoben (vgl. BSG-Urteil vom 19. Dezember 1974 8/7 RKg 6/73, Sozialrecht - SozR - 5870 § 2 BKGG Nr. 2, m. w. N.).
  • BFH, 08.11.1972 - VI R 309/70

    Berufsausbildung - Mindestvoraussetzungen - Erreichen des Berufsziels

    Auszug aus BFH, 02.07.1993 - III R 81/91
    In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (BFH-Urteil vom 8. November 1972 VI R 309/70, BFHE 107, 450, BStBl II 1973, 139).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 59.86

    Kürzung der Anwärterbezüge - Nicht bestandende Laufbahnprüfung -

    Auszug aus BFH, 02.07.1993 - III R 81/91
    Der Unterhaltszuschuß eines Beamtenanwärters (§ 59 des Bundesbesoldungsgesetzes) bezweckt, die wirtschaftliche Lage dieses Beamten im Vorbereitungsdienst zu erleichtern, nicht aber, seinen Unterhalt sicherzustellen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 9. März 1989 2 C 59.86, m. w. N. in Schütz, Entscheidungssammlung Beamtenrecht ES/CI2).
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