Rechtsprechung
BFH, 02.07.1993 - III R 81/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Steuertarif - Berufsausbildung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 172, 59
- BB 1993, 2295
- DB 1993, 2414
- BStBl II 1993, 870
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83
In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer …
Auszug aus BFH, 02.07.1993 - III R 81/91
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) lehnte die Eintragung des Kinderfreibetrags auf der Lohnsteuerkarte 1990 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Oktober 1984 VI R 69/83 (BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91) sowie die Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Köln vom 17. Oktober 1989 S 2282-11-St 214 ab.Zur Begründung führte das FG aus, in seiner Entscheidung in BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91 habe der BFH eine vom Gesetz typisierend unterstellte Belastung der Eltern durch ein in Berufsausbildung befindliches Kind nur dann nicht angenommen, wenn das Kind zwar weiterhin ein höhergestecktes Berufsziel anstrebe, dabei aber einen Beruf ausübe, wie er von vielen Steuerpflichtigen als Dauerberuf ausgeübt werde und werden könne.
Zur Begründung nimmt es im wesentlichen auf die Entscheidung des BFH in BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91 Bezug und trägt ergänzend vor, der Umstand, daß die Tochter von ihren bisherigen üblichen Dienstgeschäften einer Finanzbeamtin entbunden gewesen sei und ihr die Absolvierung des Fachstudiums an der Fachhochschule für Finanzen bzw. der sog. berufspraktischen Studienzeit beim FA oblegen habe, sei in diesem Zusammenhang ohne Belang.
Dagegen befindet sich nach der Entscheidung des VI. Senats in BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91 zu § 32 Abs. 6 Nr. 1 EStG 1975 ff. (jetzt § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) nicht mehr in Berufsausbildung, wer zur Vorbereitung auf ein höhergestecktes Berufsziel einen Beruf ausübt, der von vielen als Dauerberuf ausgeübt wird oder werden kann.
- BFH, 08.11.1972 - VI R 54/70
Berufsausbildung - Gesellenprüfung - Meisterprüfung
Auszug aus BFH, 02.07.1993 - III R 81/91
Hierbei wird das Berufsziel weitgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt, so daß eine kontinuierlich durchgeführte Ausbildung noch Berufsausbildung sein kann, wenn sie sich in mehreren Stufen vollzieht, von denen zwar an sich schon jede einzelne die Befähigung zur Berufsausübung vermittelt, das angestrebte Ziel aber noch nicht erreicht ist (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1972 VI R 54/70, BFHE 107, 447, BStBl II 1973, 138). - BSG, 19.12.1974 - 7 RKg 6/73
Kindergeldanspruch während der Berufsausbildung des Kindes
Auszug aus BFH, 02.07.1993 - III R 81/91
Die Bedeutung dieses Unterschiedes in der Vergütung hat auch das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung zum Begriff der Berufsausbildung i. S. des § 2 Nr. 2 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) hervorgehoben (vgl. BSG-Urteil vom 19. Dezember 1974 8/7 RKg 6/73, Sozialrecht - SozR - 5870 § 2 BKGG Nr. 2, m. w. N.). - BFH, 08.11.1972 - VI R 309/70
Berufsausbildung - Mindestvoraussetzungen - Erreichen des Berufsziels
Auszug aus BFH, 02.07.1993 - III R 81/91
In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (BFH-Urteil vom 8. November 1972 VI R 309/70, BFHE 107, 450, BStBl II 1973, 139). - BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 59.86
Kürzung der Anwärterbezüge - Nicht bestandende Laufbahnprüfung - …
Auszug aus BFH, 02.07.1993 - III R 81/91
Der Unterhaltszuschuß eines Beamtenanwärters (§ 59 des Bundesbesoldungsgesetzes) bezweckt, die wirtschaftliche Lage dieses Beamten im Vorbereitungsdienst zu erleichtern, nicht aber, seinen Unterhalt sicherzustellen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 9. März 1989 2 C 59.86, m. w. N. in Schütz, Entscheidungssammlung Beamtenrecht ES/CI2).
- FG Baden-Württemberg, 11.10.2011 - 11 K 1908/10
Stellt der Besuch einer sog. Jüngerschaftsschule eine Berufsausbildung i.S. des § …
Da das Berufsziel und die Gestaltung der Ausbildung nach ständiger Rechtsprechung weitgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. November 1972 VI R 54/70, BFHE 107, 447, BStBl II 1973, 138; vom 11. Oktober 1984 VI R 69/83, BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91 und vom 2. Juli 1993 III R 81/91, BFHE 172, 59, BStBl II 1993, 870), ist das Berufsziel nicht ohne Weiteres dann als erreicht anzusehen, wenn das Kind die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung des von ihm gewählten Berufs erfüllt (BFH-Urteil in BFHE 107, 447, BStBl II 1973, 138). - BFH, 16.04.2002 - VIII R 58/01
Berufsausbildung eines Offiziersanwärters
Tätigkeit eines Steuerfachgehilfen zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; vom 2. Juli 1993 III R 81/91, BFHE 172, 59, BStBl II 1993, 870 betr. - BFH, 09.06.1999 - VI R 16/99
Berufsausbildung von Kindern
Das Berufsziel wird nach ständiger Rechtsprechung weitgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt (BFH-Urteile vom 2. Juli 1993 III R 81/91, BFHE 172, 59, BStBl II 1993, 870; in BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91, und vom 8. November 1972 VI R 54/70, BFHE 107, 447, BStBl II 1973, 138).
- BFH, 09.06.1999 - VI R 50/98
Berufsausbildung von Kindern
Das Berufsziel wird nach ständiger Rechtsprechung weitgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt (BFH-Urteile vom 2. Juli 1993 III R 81/91, BFHE 172, 59, BStBl II 1993, 870; in BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91, und vom 8. November 1972 VI R 54/70, BFHE 107, 447, BStBl II 1973, 138). - BFH, 09.06.1999 - VI R 143/98
Berufsausbildung von Kindern
Das Berufsziel wird nach ständiger Rechtsprechung weitgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt (BFH-Urteile vom 2. Juli 1993 III R 81/91, BFHE 172, 59, BStBl II 1993, 870; in BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91, und vom 8. November 1972 VI R 54/70, BFHE 107, 447, BStBl II 1973, 138). - FG Düsseldorf, 06.11.1997 - 15 K 4646/96
Kindergeld/-freibetrag für Promotionsstudenten
Der BFH hielt es hierbei insbesondere nicht für gerechtfertigt, Eltern steuerlich zu entlasten, deren Kind ein höhergestecktes Ziel anstrebt, während anderen Eltern die Entlastung für ein Kind versagt wird, das den Beruf unter gleichen Bedingungen, aber ohne den Wunsch nach einer weiteren Qualifikation ausübt (BFH-Urteile vom 2.7.1993 III R 81/91, BStBl II 1993, 870 und III R 70/92, BStBl II 1994, 102 ).Der BFH hielt in diesem Zusammenhang vielmehr eine einheitliche Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung für die Bereiche der Einkommensteuer (Kinderfreibetragsregelung) und des Kindergelds unter Berücksichtigung der von den Sozialgerichten entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze für geboten (BFH-Urteil in BStBl II 1993, 870 ).
Der in den BFH-Urteilen in BStBl II 1993, 870 und 1994, 102 für ungerechtfertigt erachtete Steuervorteil für Eltern, deren Kinder die Berufsausbildung im Rahmen eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses fortsetzten und der darin bestanden hat, daß es nicht zu der vom Gesetz typisierend unterstellten Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern durch das in Berufsausbildung befindliche Kind gekommen ist, ist durch die Neuregelung entfallen.
- BFH, 23.04.1997 - VI R 135/95
Voraussetzungen der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei Berechnung der …
Allerdings hat der BFH entschieden, daß sich in Berufsausbildung i. S. des § 32 EStG nicht befindet, wer weiterhin ein höher gestecktes Berufsziel anstrebt, dabei jedoch einen Beruf ausübt, wie er von vielen Steuerpflichtigen als Dauerberuf ausgeübt wird und werden kann (Urteile in BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91, 92; vom 2. Juli 1993 III R 81/91, BFHE 172, 59, BStBl II 1993, 870, und III R 79/92, BFHE 172, 62, BStBl II 1993, 871; in BFHE 172, 321, BStBl II 1994, 101; vom 2. Juli 1993 III R 70/92, BFHE 172, 411, BStBl II 1994, 102). - FG Münster, 18.02.1999 - 14 K 3856/98
Juristischer Vorbereitungsdienst als "Berufsausbildung"
Daß Beamtenanwärter als in Ausbildung befindlich anzusehen sind, entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteile vom 02.07.1993 III R 81/91, BStBl. II 1993, 870, III R 79/92, BStBl. II 1993, 871 und II R 70/92, BStBl. II 1994, 102) und der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, EStG , § 32 Anm. 96;… Kirchhof/Söhn, EStG , § 63 Rdnr. D 54).In einem solchen Fall wird die rechtliche und wirtschaftliche Stellung durch den auf gewisse Dauer angelegten Beruf geprägt (etwa bei Aufstiegsbeamten mit vollem Gehalt vgl. BFH, Urteil vom 02.07.1993 III R 81/91 a.a.O., bei Zeitsoldaten mit dem Dienstgrad des Fahnenjunkers bzw. Fähnrichs, die zum Offizier ausgebildet werden oder Zeitsoldaten mit dem Dienstgrad des Oberfähnrichs bzw. Leutnants, die an eine Hochschule der Bundeswehr abkommandiert werden, vgl. Urteile vom 02.07.1993 III R 79/92 und III R 70/92 a.a.O. und bei Bergleuten, die unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts eine Fachschule besuchen, vgl. Urteil vom 02.07.1993 III R 66/91, BStBl. II 1994, 101).
- BFH, 10.12.2003 - VIII B 151/03
Kindergeld: Berufsausbildung - Vorbereitung auf Promotion
Soweit der BFH in seinem Urteil vom 2. Juli 1993 III R 81/91 (BFHE 172, 59, BStBl II 1993, 870) in einem solchen Fall das Vorliegen des Tatbestands der Berufsausbildung verneint hat, ist es überholt. - BFH, 18.12.1996 - III R 207/94
Für ein Kind, das nach Beendigung der Schulausbildung Wehrdienst geleistet hat, …
Für die Gewährung des Ausbildungsfreibetrages nach § 33a Abs. 2 EStG müsse das gleiche gelten (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Juli 1993 III R 81/91, BFHE 172, 59, BStBl II 1993, 870, und III R 79/92, BFHE 172, 62, BStBl II 1993, 871). - BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99
Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung
- FG Thüringen, 21.10.1998 - III 14/98
Berufsausbildung bei Aufbaustudium in Frankreich
- FG Niedersachsen, 19.01.1999 - I 859/97
Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Steuerliche Bewertung des …
- FG Thüringen, 05.09.2007 - III 610/06
Fortbildung zum Handelsfachwirt als Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 …
- FG Bremen, 28.05.1998 - 498003K 1
Prüfung eines Anspruchs auf Kindergeld für ein im Studium befindlichen Kindes …
- BFH, 23.11.2000 - VI R 93/99
Kindergeld; ausbildungsbedingter Mehrbedarf
- FG Sachsen-Anhalt, 12.10.2010 - 4 K 1629/09
Besuch der Bibelschule eines Glaubenszentrums als Berufsausbildung
- FG Rheinland-Pfalz, 03.07.1997 - 4 K 1966/96
"Freigebige Zuwendungen" zu Ausbildungszwecken; Berücksichtigung freigebiger …
- FG Niedersachsen, 08.08.2002 - 11 K 65/99
Abgrenzung der Berufsausbildung von der Berufstätigkeit beim Kindergeld
- FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 4 K 361/09
Zur Beurteilung eine theologisch-sozialen Lehrgangs von 11 Monaten als …
- FG München, 23.02.1995 - 6 K 3592/93
- FG Rheinland-Pfalz, 05.03.1999 - 3 K 1769/97
Klage auf Zahlung von Kindergeld während eines Promotionsstudiums
- FG Bremen, 24.02.2000 - 499114K 1
Au-pair-Aufenthalt einer Abiturientin in den USA als Berufsausbildung für eine …
- FG Thüringen, 21.04.2010 - 3 V 41/09
Kindergeld: Abgrenzung zwischen einer Berufsausbildung und einem …
- FG München, 14.03.2005 - 10 K 4379/02
Anforderungen an ein Praktikum als Berufsausbildung; geringfügiges …
- FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 684/97
Anspruch auf Kindergeld und dessen Berechnung bei Aufnahme eines Volontariates …
- FG Bremen, 23.07.1998 - 498048K 1
Keine Berufsausbildung bei Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes und bloßer …
- FG Nürnberg, 27.05.1998 - III (V) 639/97
- FG Bremen, 25.03.1997 - 496184K 1
Anspruch auf Kindergeld für die Zeit einer Promotion des Kindes nach Abschluss …
- FG Rheinland-Pfalz, 12.08.1999 - 6 K 3034/97
- FG Bremen, 08.02.1999 - 498135K 1
Anspruch auf Kindergeld für volljähriges Kind; Au-pair-Aufenthalt und …