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   BFH, 24.11.1993 - X R 49/90   

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BFH, 24.11.1993 - X R 49/90 (https://dejure.org/1993,1098)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1993 - X R 49/90 (https://dejure.org/1993,1098)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1993 - X R 49/90 (https://dejure.org/1993,1098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 173, 107
  • NJW 1994, 1495
  • WM 1994, 732
  • BB 1994, 493
  • BB 1994, 556
  • DB 1994, 509
  • BStBl II 1994, 591
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.07.1983 - VIII R 161/82

    Spekulationsgeschäft ist anzunehmen, wenn unbebautes Grundstück parzelliert und

    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - X R 49/90
    aa) Keine Ausnahme von diesem Identitätsgrundsatz behandelt das BFH-Urteil vom 19. Juli 1983 VIII R 161/82 (BFHE 139, 251, BStBl II 1984, 26), indem es für den Fall, daß ein unbebautes Grundstück zwischen der Anschaffung und der Veräußerung eines Grundstücksteils parzelliert worden war, auf die tatsächlichen Verhältnisse abstellte und Teilidentität annahm.
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - X R 49/90
    bb) Ein Fall, in dem ausnahmsweise die Verwirklichung eines Tatbestands (teilweise) unterstellt werden darf, weil der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten verletzt hat (Urteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., 1993, § 76 Rz. 28, § 96 Rz. 9; Tipke/Kruse, a. a. O., § 88 AO Tz. 8 ff. und § 162 Tz. 2 a, jeweils m. w. N.), liegt nicht vor: Der Kläger ist nicht etwa aufgefordert worden, die Wertpapiere genauer zu bezeichnen.
  • BFH, 29.03.1989 - X R 4/84

    Spekulationsgeschäft setzt wirtschaftliche Identität von angeschafftem und

    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - X R 49/90
    Dessen Verwirklichung (§ 38 der Abgabenordnung - AO 1977 -) setzt zunächst für jeden einzelnen steuerbaren Vorgang Nämlichkeit des angeschafften und des veräußerten Wirtschaftsguts voraus (vgl. u. a. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. März 1989 X R 4/84, BFHE 156, 465, 466, BStBl II 1989, 652; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., 1993, § 23 Anm. 4 c, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 15.02.1966 - I 95/63

    Spekulative An- und Verkäufe von Wertpapieren als Betriebsvorfälle bei einem

    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - X R 49/90
    bb) Eine weitere (rechtliche) Besonderheit ergibt sich für Wertpapiere, die - wie hier - einem Sammeldepot angehören: Es handelt sich um Wirtschaftsgüter, die der Verwahrer ungetrennt von eigenen Beständen und von solchen Dritter aufbewahren (oder zur Sammelverwahrung weitergeben) darf (§ 5 Abs. 1 Satz 1 des Depotgesetzes - DepotG - i. d. F. vom 17. Juli 1985, BGBl I 1985, 1507) und die demgemäß für den Anleger eine nur der Art und dem Wert nach bestimmbare (Teil-)Rechtszuständigkeit (Bruchteilseigentum in Höhe des jeweiligen Wertpapiernennbetrags bzw. der Stückzahl, § 6 Abs. 1 DepotG) begründen können (vgl. insoweit auch BFH-Urteil vom 15. Februar 1966 I 95/63, BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274).
  • FG Niedersachsen, 15.12.1989 - XIII 396/88
    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - X R 49/90
    Wegen der Urteilsbegründung im übrigen wird auf die Veröffentlichung in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1990, 352 Bezug genommen.
  • Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - X R 49/90
    Ihre Anwendung findet in § 23 EStG keine gesetzliche Grundlage (Umkehrschluß aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 a EStG i. d. F. des Steuerreformgesetzes 1990; dazu BTDrucks 11/2157 S. 140; Schmidt/Glanegger, a. a. O., § 6 Anm. 16 c, 68 und 85).
  • BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07

    Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegen private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern (als den in Nr. 1 der Vorschrift genannten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten), insbesondere bei Wertpapieren, als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung --unter Beachtung des auch insoweit geltenden Grundsatzes der Nämlichkeit (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 1993 X R 49/90, BFHE 173, 107, BStBl II 1994, 591; vom 22. Mai 2003 IX R 9/00, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712)-- nicht mehr als ein Jahr beträgt (sog. gestreckter oder zweiaktiger Tatbestand; vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.1.b).
  • BFH, 21.01.2014 - IX R 11/13

    Fremdwährungsgeschäfte

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung unterliegen private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern als den in Nr. 1 der Vorschrift genannten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere bei Wertpapieren, als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung --unter Beachtung des auch insoweit geltenden Grundsatzes der Nämlichkeit (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1993 X R 49/90, BFHE 173, 107, BStBl II 1994, 591; vom 22. Mai 2003 IX R 9/00, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712)-- nicht mehr als ein Jahr beträgt (sog. gestreckter oder zweiaktiger Tatbestand; vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.1.b; insgesamt BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 55/07, BFH/NV 2010, 387).
  • FG Köln, 24.04.2015 - 7 K 1279/07

    Einkommensteuer: Abgrenzung steuerverstrickter von nicht steuerverstrickten

    Mit dem dort genannten Urteil X R 49/90 v. 24.11.1993, BStBl II 1994, 591, habe der BFH zu dem Verkauf von Wertpapieren in Girosammelverwahrung im Rahmen des § 23 EStG entschieden, dass der Spekulationsgewinn nur mit Hilfe von Durchschnittswerten zu ermitteln sei und nicht nach der Lifo- oder Fifo-Methode.

    Zudem habe der BFH in seinem Urteil X R 49/90 vom 24.11.1993, BStBl II 1994, 591, eine erleichterte Beweisführung zur Identifikation von Wertpapieren zugelassen.

    Diese Auffassung hat der BFH bereits in verschiedenen Entscheidungen zur Subsumtion von Veräußerungen girosammelverwahrter Aktien unter die Tatbestände des § 23 EStG und des § 21 UmwStG vertreten (vgl. Entscheidungen vom 11.12.2013 IX R 45/12 BStBl II 2014, 578, vom 26.8.2010 I B 85/10, BFH/NV 2011, 220, vom 4.5.1994 X R 157/90, BFH/NV 1995, 195, und vom 24.11.1993 X R 49/90, BStBl II 1994, 591).

    (Zur mangelnden Identifizierbarkeit sammelverwahrter Aktien vgl. ebenso BFH-Urteil vom 24.11.1993 X R 49/90, BStBl II 1994, 591, und Hessisches FG, Urteil vom 14.11.2012 7 K 748/08, juris.).

    Es verbietet sich insbesondere auch eine Fiktion des Steuertatbestandes, wie sie der Beklagte aus dem zu § 23 EStG ergangenen BFH-Urteil X R 49/90 vom 24.11.1993, BStBl II 1994, 591, ableiten will, wenn er ausführt, jedes in dem Depot der Klägerin vorhandene Wertpapier "gelte als anteilig verkauft".

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.07.2007 - 8 V 8135/07

    Ermittlung des Spekulationsgewinns bei Girosammeldepotin 2000 mit Hilfe von

    Daher lassen sich nur bezogen auf ein und dasselbe Objekt die Spekulationsfrist und die Wertveränderung im Privatvermögen festlegen (vergleiche: BFH, Urteil vom 24. November 1993 - X R 49/90, BFHE 173, 107, BStBl. 1994, 591 [ 592]).

    Dabei ist die zeitliche Zuordnung von Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften unabhängig von Willensakten des Steuerpflichtigen oder der Finanzverwaltung vorzunehmen, und ist weder die sogenannte Fifo-Methode (first in, first out) noch die sogenannte Lifo-Methode (last in, first out) anzuwenden (siehe BFH, Urteil vom 24. November 1993 - X R 49/90, a.a.O. [492]).

    Vielmehr muss die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für Wertpapiere ausgeschlossen werden, die außerhalb der Spekulationsfrist angeschafft wurden (ebenso: BFH, Urteil vom 24. November 1993 - X R 49/90, a.a.O. [492]).

    Soweit auf dieser Grundlage ein Spekulationsgewinn im Sinne des § 22 Nr. 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vorliegt, ist dieser Gewinn mit Hilfe von Durchschnittswerten zu ermitteln (siehe BFH, Urteil vom 24. November 1993 - X R 49/90, a.a.O. [492]).

    Denn auf der Grundlage der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, durfte der Antragsteller zum einen nicht die sogenannte Fifo-Methode anwenden, und musste der Antragsteller zum anderen den Veräußerungsgewinn nach einem Durchschnittswert ermitteln (siehe: BFH, Urteil vom 24. November 1993 - X R 49/90, a.a.O. [492]).

  • BFH, 22.05.2003 - IX R 9/00

    Spekulationsgeschäft bei Veräußerung von Bezugsrechten

    § 23 EStG setzt für jeden einzelnen steuerbaren Vorgang Nämlichkeit (Identität) des angeschafften und des veräußerten Wirtschaftsguts voraus (BFH-Urteil vom 24. November 1993 X R 49/90, BFHE 173, 107, BStBl II 1994, 591; P. Fischer in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, Kompaktkommentar, 3. Aufl. 2003, § 23 Rn. 4).
  • BFH, 21.09.2004 - IX R 36/01

    Ansatz des Bezugsrechts von GmbH-Gesellschaftern auf neue Gesellschaftsanteile

    aa) Die Vorschrift setzt dabei für jeden einzelnen steuerbaren Vorgang Nämlichkeit (Identität) des angeschafften und des veräußerten Wirtschaftsguts voraus (BFH-Urteil vom 24. November 1993 X R 49/90, BFHE 173, 107, BStBl II 1994, 591; P. Fischer in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, KompaktKommentar, 4. Aufl. 2004, § 23 Rn. 4).
  • BFH, 25.08.2009 - IX R 55/07

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Wiederkauf von zuvor mit Verlust veräußerten

    a) Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegen private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern (als den in Nr. 1 der Vorschrift genannten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten), insbesondere bei Wertpapieren, als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung --unter Beachtung des auch insoweit geltenden Grundsatzes der Nämlichkeit (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 1993 X R 49/90, BFHE 173, 107, BStBl II 1994, 591; vom 22. Mai 2003 IX R 9/00, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712)-- nicht mehr als ein Jahr beträgt (sog. gestreckter oder zweiaktiger Tatbestand; vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B.III.1.b).
  • BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit - Ermittlung

    Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren, die in Sammelverwahrung genommen sind, werden im Rahmen des § 21 UmwStG auf den ideellen Anteil an solchen Wirtschaftsgütern bezogen mit der Folge, dass dem Identitätserfordernis genügt ist, wenn es sich der Art und der Stückzahl nach um dieselben Wertpapiere handelt (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1993 X R 49/90, BFHE 173, 107, BStBl II 1994, 591).
  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - 1 K 51/06

    Zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs bei der Realisierung von

    Die zeitliche Zuordnung von Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften ist von (nachträglichen) Willensakten der Finanzverwaltung und des Steuerpflichtigen unabhängig (BFH-Urteil vom 24. November 1993 X R 49/90, BFHE 173, 107, BStBl II 1994, 591).
  • BFH, 26.08.2010 - I B 85/10

    Ermittlung von Gewinnen aus einem Wertpapiersammeldepot - entgangene Einnahmen

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 24. November 1993 X R 49/90, BFHE 173, 107, BStBl II 1994, 591; vom 4. Mai 1994 X R 157/90, BFH/NV 1995, 195) war in diesen Fällen weder die sog. Lifo- noch die sog. Fifo-Methode anzuwenden.
  • FG Baden-Württemberg, 02.03.2007 - 9 K 227/98

    Bestimmung der Verhaftungsquote bei sogenannten derivativ einbringungsgeborenen

  • FG Hessen, 18.09.2003 - 7 K 100/03

    Dividendenerhöhung; Gesonderte Feststellung; Bruttodividende; Gewinnerhöhung;

  • FG München, 20.11.2009 - 15 K 547/06

    Spekulationsgeschäft bei Einbringung von Aktien in eine GmbH

  • FG München, 20.11.2009 - 15 K 549/06

    Spekulationsgeschäft bei Einbringung von Aktien in eine GmbH

  • FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 748/08

    Bewertung von Aktien in Girosammelverwahrung; Bewertung von Aktien in

  • FG München, 20.11.2009 - 15 K 548/06

    Spekulationsgeschäft bei Einbringung von Aktien in eine GmbH

  • BFH, 04.05.1994 - X R 157/90

    Spekulationsgeschäfte bei einem Wertpapiersammeldepot

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