Rechtsprechung
BFH, 28.10.1993 - IV R 66-67/91, IV R 66/91, IV R 67/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 2; GewStDV § 1
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 15
- Wolters Kluwer
Drei-Objekt-Grenze - Zu berücksichtigende Objekte - Verkauf an eine bestimmte Person - Anderweitige Veräußerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
EStG § 15
Drei-Objekt-Grenze - cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 15 EStG
Einkommensteuer; Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr beim gewerblichen Grundstückshandel
Papierfundstellen
- BFHE 173, 313
- BB 1994, 771
- DB 1994, 964
- BStBl II 1994, 463
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 07.12.1995 - III R 24/92
Zurechnung der Grundstücks-Geschäfte einer Personengesellschaft beim …
Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, daß eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463 m. w. N.).Für den Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat es dabei der BFH genügen lassen, daß die Verkaufsabsicht nur einem kleinen unabgeschlossenen Kreis von Personen -- unter Umständen auch nur einer einzigen Person -- bekannt wird und der Verkäufer damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH-Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, und in BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463).
Selbst wenn sich die Verkaufsbereitschaft von vornherein auf einen bestimmten Kaufinteressenten beschränkt, z. B. weil das Objekt für diesen beschafft oder hergestellt worden ist (BFH- Urteil in BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463 m. w. N.) oder aus persönlichen Gründen gerade an ihn veräußert werden soll (…BFH- Urteil vom 22. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 1989, 726), fehlt es nicht an einer Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.
Da Gegenstand der gewerblichen Betätigung der Klägerin der Ankauf und Verkauf von Wohnungen ist, ist es also für die Einbeziehung einzelner Geschäftsvorfälle wie des Verkaufs der Wirtswohnung nicht erforderlich festzustellen, daß der einzelne Vermögensgegenstand einer Mehrzahl von Personen angeboten worden ist (vgl. BFH- Urteil in BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463).
- BFH, 28.01.2003 - VIII B 227/02
Gewerblicher Grundstückshandel; Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen …
Die Kläger haben auch eine Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) zwischen dem vorgenannten BFH-Urteil und den BFH-Urteilen vom 22. Mai 1987 III R 212/83 (…BFH/NV 1987, 717) und vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91 (BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463) einerseits und dem angefochtenen FG-Urteil andererseits nicht schlüssig dargelegt. - FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16
Gewerbesteuerpflichtige Einkünfte aus dem Verkauf von bebauten Grundstücken
Bei einem solchen Umfang von Handelsgeschäften und -partnern (Kunden) sei das Merkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr - selbst ohne Rückgriff auf die Rechtsprechung zur sog. "Drei-Objekt-Grenze" - erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, IV R 66/91, IV R 67/91, BFHE 173, 313 , BStBl II 1994, 463 ).
Rechtsprechung
BFH, 28.10.1993 - IV R 67/91 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Drei-Objekt-Grenze - Zu berücksichtigende Objekte - Verkauf an eine bestimmte Person - Anderweitige Veräußerung
Papierfundstellen
- BFHE 173, 313
- BB 1994, 771
- DB 1994, 964
- BStBl II 1994, 463