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   BFH, 17.03.1994 - VI B 154/93   

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https://dejure.org/1994,836
BFH, 17.03.1994 - VI B 154/93 (https://dejure.org/1994,836)
BFH, Entscheidung vom 17.03.1994 - VI B 154/93 (https://dejure.org/1994,836)
BFH, Entscheidung vom 17. März 1994 - VI B 154/93 (https://dejure.org/1994,836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 173, 554
  • NJW 1995, 679
  • BB 1994, 927
  • DB 1994, 1017
  • BStBl II 1994, 567
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - VI B 154/93
    Es seien keine steuerrechtlichen Belange ersichtlich, die es rechtfertigen könnten, daß sich der Staat Liquiditäts- und Zinsvorteile auf Kosten einer bestimmten Gruppe von Einkunftserzielern verschaffe (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752).

    Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren ist vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu gewähren, wenn die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte teilweise oder in vollem Umfang abgelehnt worden ist (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752).

    Aus dem BFH-Beschluß in BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752 können keine Argumente gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 37 Abs. 3 Satz 6 i. V. m. § 39 a Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG hergeleitet werden.

  • BFH, 20.07.1990 - III B 144/89

    - Keine Aussetzung der Vollziehung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - VI B 154/93
    In diesem Falle ist allerdings im Hinblick auf den Geltungsanspruch eines jeden formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Juli 1990 III B 144/89, BFHE 162, 542, BStBl II 1991, 104).

    Im Streitfall fehlt es im übrigen an dem besonderen berechtigten Interesse des Antragstellers an der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, das nach ständiger Rechtsprechung des BFH (BFHE 162, 542, BStBl II 1991, 104) dann erforderlich ist, wenn sich die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes aus der behaupteten Verfassungswidrigkeit einer Norm ergeben.

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - VI B 154/93
    Im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit kann sich der Gesetzgeber auch von steuertechnischen Erwägungen leiten lassen (BVerfG-Urteil vom 10. Februar 1987 1 BvL 18/81 und 20/82, BVerfGE 74, 182, 200).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - VI B 154/93
    Er braucht im konkreten Fall nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen; vielmehr genügt es, wenn sich ein sachlich vertretbarer Grund für eine gesetzliche Bestimmung anführen läßt (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 6. November 1984 2 BvL 16/83, BVerfGE 68, 237, 250, und vom 10. Dezember 1985 2 BvL 18/83, BVerfGE 71, 255, 270) bzw. wenn für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (BVerfG-Beschluß vom 30. Mai 1990 1 BvL 2/83 u. a., BVerfGE 82, 126, 146).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - VI B 154/93
    Er braucht im konkreten Fall nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen; vielmehr genügt es, wenn sich ein sachlich vertretbarer Grund für eine gesetzliche Bestimmung anführen läßt (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 6. November 1984 2 BvL 16/83, BVerfGE 68, 237, 250, und vom 10. Dezember 1985 2 BvL 18/83, BVerfGE 71, 255, 270) bzw. wenn für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (BVerfG-Beschluß vom 30. Mai 1990 1 BvL 2/83 u. a., BVerfGE 82, 126, 146).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - VI B 154/93
    Er braucht im konkreten Fall nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen; vielmehr genügt es, wenn sich ein sachlich vertretbarer Grund für eine gesetzliche Bestimmung anführen läßt (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 6. November 1984 2 BvL 16/83, BVerfGE 68, 237, 250, und vom 10. Dezember 1985 2 BvL 18/83, BVerfGE 71, 255, 270) bzw. wenn für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (BVerfG-Beschluß vom 30. Mai 1990 1 BvL 2/83 u. a., BVerfGE 82, 126, 146).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60

    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - VI B 154/93
    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts mit Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des dem Verwaltungsakt zugrundeliegenden Gesetzes selbst begründet werden (Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 21. Februar 1961 1 BvR 314/60, BVerfGE 12, 180, 186, BStBl I 1961, 63).
  • BFH, 06.05.1986 - IX B 121/84

    Werbungskostenüberschuß - Gebäudeteil - Vermietung - Eigene Wohnzwecke

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - VI B 154/93
    Gemessen an dieser Zielsetzung führt § 37 Abs. 3 Satz 6 EStG zu einer als noch tragbar anzusehenden Verschlechterung der Rechtsstellung der davon betroffenen Steuerpflichtigen, wenn Werbungskostenüberschüsse nicht zeitnah im Vorauszahlungsverfahren, sondern erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden, deren Zeitpunkt zudem durch frühzeitige Abgabe der Steuererklärung beeinflußt werden kann (ebenso BFH-Beschluß vom 6. Mai 1986 IX B 121/84, BFHE 146, 433, BStBl II 1986, 749; Diepold in Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., Anm. 158).
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