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   BFH, 27.07.1994 - X R 97/92   

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BFH, 27.07.1994 - X R 97/92 (https://dejure.org/1994,1318)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1994 - X R 97/92 (https://dejure.org/1994,1318)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1994 - X R 97/92 (https://dejure.org/1994,1318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 175, 115
  • BB 1994, 2137
  • BB 1995, 494
  • DB 1994, 2219
  • BStBl II 1994, 934
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92

    Zahlung eines festen Quadratmeterpreises für eine Übertragung des Erbbaurechts an

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - X R 97/92
    Verpflichtet sich ein erbbauberechtigtes Wohnungsunternehmen dem Erwerber des Erbbaurechts gegenüber, das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück zu erschließen und darauf ein Einfamilienhaus zu errichten, so sind die im Festpreis enthaltenen, pauschal ermittelten Erschließungskosten für den Erwerber Anschaffungskosten des Erbbaurechts (Anschluß an das BFH-Urteil vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292) und als solche nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt.

    c) Der für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuständige IX. Senat des BFH hat bisher ausdrücklich offengelassen, inwieweit die zum Bilanzsteuerrecht entwickelten Grundsätze auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind; die Anwendung der für bilanzierende Erbbauberechtigte geltenden Rechtsprechung auf Überschußeinkünfte sei zweifelhaft, weil bei den Überschußeinkünften ein Nutzungsentgelt nicht auf die Laufzeit des Nutzungsrechts verteilt werden könne (BFH-Urteile vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310; vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712, und vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292).

    Erwirbt der Erbbauberechtigte das Erbbaurecht nicht vom Grundstückseigentümer, sondern von einem zwischenzeitlichen Erbbauberechtigten, und hat er für den Erwerb des Erbbaurechts einschließlich Erschließung des Erbbaugrundstücks einen festen Quadratmeterpreis zu zahlen, nimmt der IX. Senat des BFH aber Anschaffungskosten und kein zusätzliches Entgelt für die Nutzung des Grundstücks an (Urteile in BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292, sowie vom 23. November 1993 IX R 142/89, BFH/NV 1994, 314) mit der Folge, daß das die Erschließung abgeltende Entgelt nicht sofort, sondern nur verteilt auf die Laufzeit des Erbbaurechts als Werbungskosten abgezogen werden darf (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG).

    e) Der Senat schließt sich für § 10 e EStG der Auffassung des IX. Senats des BFH in BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292, und in BFH/NV 1994, 314 an, daß die vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten zumindest in den Fällen als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt zu beurteilen sind, in denen der Steuerpflichtige das Erbbaurecht nicht vom Grundstückseigentümer, sondern von einem erbbauberechtigten Wohnungsunternehmen erwirbt und diesem für die Erschließung des Grundstücks einen pauschal ermittelten Betrag zahlt.

  • BFH, 22.02.1967 - VI 295/65

    Zahlung des Erschließungsbeitrags durch den Erbbauberechtigten als

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - X R 97/92
    a) Im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wurden - vom Erbbauberechtigten übernommene - Erschließungskosten ursprünglich als Anschaffungskosten für das Erbbaurecht angesehen, die - wie andere einmalige Aufwendungen für den Erwerb des Erbbaurechts - entsprechend der Laufzeit des Erbbaurechts auf die Jahre der Nutzung zu verteilen seien (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417).

    Anschaffungskosten für ein Erbbaurecht dürfen jedoch - weil es sich bei dem Erbbaurecht um ein abnutzbares Wirtschaftsgut handelt - nicht sofort, sondern nur verteilt auf dessen Laufzeit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden - § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG - (BFH-Urteile vom 31. Januar 1964 VI 252/62 U, BFHE 78, 487, BStBl III 1964, 187, und in BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417; BMF-Schreiben vom 16. Dezember 1991, BStBl I 1991, 1011).

  • BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89

    Qualifizierung von Erschließungskosten als Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - X R 97/92
    Erwirbt der Erbbauberechtigte das Erbbaurecht nicht vom Grundstückseigentümer, sondern von einem zwischenzeitlichen Erbbauberechtigten, und hat er für den Erwerb des Erbbaurechts einschließlich Erschließung des Erbbaugrundstücks einen festen Quadratmeterpreis zu zahlen, nimmt der IX. Senat des BFH aber Anschaffungskosten und kein zusätzliches Entgelt für die Nutzung des Grundstücks an (Urteile in BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292, sowie vom 23. November 1993 IX R 142/89, BFH/NV 1994, 314) mit der Folge, daß das die Erschließung abgeltende Entgelt nicht sofort, sondern nur verteilt auf die Laufzeit des Erbbaurechts als Werbungskosten abgezogen werden darf (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG).

    e) Der Senat schließt sich für § 10 e EStG der Auffassung des IX. Senats des BFH in BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292, und in BFH/NV 1994, 314 an, daß die vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten zumindest in den Fällen als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt zu beurteilen sind, in denen der Steuerpflichtige das Erbbaurecht nicht vom Grundstückseigentümer, sondern von einem erbbauberechtigten Wohnungsunternehmen erwirbt und diesem für die Erschließung des Grundstücks einen pauschal ermittelten Betrag zahlt.

  • BFH, 20.11.1980 - IV R 126/78

    Die Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten ist

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - X R 97/92
    b) Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sieht der BFH dagegen in der Übernahme der Erschließungskosten ein zusätzliches Entgelt für die Überlassung des Grundstücks, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in der Bilanz des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen ist (BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398; vom 17. April 1985 I R 132/81, BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617; vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407, und vom 19. Oktober 1993 VIII R 87/91, BFHE 172, 376, BStBl II 1994, 109).

    d) Unter Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398 hatte die Finanzverwaltung für den Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ursprünglich die vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten im Jahr der Zahlung als Werbungskosten berücksichtigt (ländereinheitlicher Erlaß, vgl. Finanzministerium Nordrhein-Westfalen vom 20. Juni 1985, Betriebs-Berater - BB - 1985, 1449).

  • BFH, 21.11.1989 - IX R 170/85

    Kein sofortiger Zufluß von Einnahmen bei dem Erbbaurechtsverpflichteten bei

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - X R 97/92
    c) Der für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuständige IX. Senat des BFH hat bisher ausdrücklich offengelassen, inwieweit die zum Bilanzsteuerrecht entwickelten Grundsätze auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind; die Anwendung der für bilanzierende Erbbauberechtigte geltenden Rechtsprechung auf Überschußeinkünfte sei zweifelhaft, weil bei den Überschußeinkünften ein Nutzungsentgelt nicht auf die Laufzeit des Nutzungsrechts verteilt werden könne (BFH-Urteile vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310; vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712, und vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292).

    Aufgrund des BFH-Urteils in BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310 stellte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Schreiben vom 16. Dezember 1991 (BStBl I 1991, 1011) von der bisherigen Verwaltungsauffassung abweichende Grundsätze zur Behandlung der Erschließungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auf.

  • BFH, 31.01.1964 - VI 252/62 U

    Einstufung einmaliger Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts als

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - X R 97/92
    Anschaffungskosten für ein Erbbaurecht dürfen jedoch - weil es sich bei dem Erbbaurecht um ein abnutzbares Wirtschaftsgut handelt - nicht sofort, sondern nur verteilt auf dessen Laufzeit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden - § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG - (BFH-Urteile vom 31. Januar 1964 VI 252/62 U, BFHE 78, 487, BStBl III 1964, 187, und in BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417; BMF-Schreiben vom 16. Dezember 1991, BStBl I 1991, 1011).
  • BFH, 08.06.1994 - X R 51/91

    1. Kosten für ein Erbbaurecht nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt - 2. Kein

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - X R 97/92
    Sie können auch nicht im Wege der Analogie den Anschaffungskosten des Grund und Bodens gleichgestellt werden (BFH-Urteil vom 8. Juni 1994 X R 51/91, BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779).
  • BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89

    Behandlung der vom Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer gezahlten

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - X R 97/92
    c) Der für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuständige IX. Senat des BFH hat bisher ausdrücklich offengelassen, inwieweit die zum Bilanzsteuerrecht entwickelten Grundsätze auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind; die Anwendung der für bilanzierende Erbbauberechtigte geltenden Rechtsprechung auf Überschußeinkünfte sei zweifelhaft, weil bei den Überschußeinkünften ein Nutzungsentgelt nicht auf die Laufzeit des Nutzungsrechts verteilt werden könne (BFH-Urteile vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310; vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712, und vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292).
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 87/91

    Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für neben dem Erbbauzins übernommene Beiträge

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - X R 97/92
    b) Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sieht der BFH dagegen in der Übernahme der Erschließungskosten ein zusätzliches Entgelt für die Überlassung des Grundstücks, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in der Bilanz des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen ist (BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398; vom 17. April 1985 I R 132/81, BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617; vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407, und vom 19. Oktober 1993 VIII R 87/91, BFHE 172, 376, BStBl II 1994, 109).
  • BFH, 08.12.1988 - IV R 33/87

    1. Erschließungskosten als Entgelt im Rahmen eines Erbbaurechtsverhältnisses - 2.

    Auszug aus BFH, 27.07.1994 - X R 97/92
    b) Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sieht der BFH dagegen in der Übernahme der Erschließungskosten ein zusätzliches Entgelt für die Überlassung des Grundstücks, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in der Bilanz des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen ist (BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398; vom 17. April 1985 I R 132/81, BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617; vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407, und vom 19. Oktober 1993 VIII R 87/91, BFHE 172, 376, BStBl II 1994, 109).
  • BFH, 17.04.1985 - I R 132/81

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung eines Erbbaurechts bei Übernahme von

  • BFH, 07.06.1988 - VIII R 76/85

    Beitragszahlungen an einen Berufsverband als Betriebsausgaben

  • BFH, 08.11.2017 - IX R 25/15

    Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kein privates

    Auch die von der Klägerin getragenen Kosten gemäß Ziffer XII. des Erbbaurechtsvertrages stellen keine Gegenleistung für dessen Einräumung dar, sondern lediglich Anschaffungsnebenkosten des Erbbaurechts (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juni 1994 X R 51/91, BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779, zu Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren und Fahrtkosten; vom 27. Juli 1994 X R 97/92, BFHE 175, 115, BStBl II 1994, 934, zu Erschließungskosten; s.a. Drüen, in: KSM, a.a.O., § 21 Rz B 74).
  • FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94

    Vorkostenabzug von Erschließungskosten durch einen Erbbauberechtigten

    Zur Begründung führte er an, dass nach neuerer BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 23.11.1993 IX R 84/92, BStBl II 1994, 292 und IX R 142/89 BFH/NV 1994, 134 sowie vom 27.07.1994 X R 97/92, BStBl II 1994, 934 ) Erschließungskosten des Erbbauberechtigten an den Vorerbbauberechtigten Anschaffungskosten des Erbbaurechts seien.

    Der Beklagte hat am 26.01.1995 den Einkommensteuerbescheid 1990 geändert und unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 27.07.1994 X R 97/92 ... DM anteilige Vorkosten gem. § 10 e Abs. 6 EStG anerkannt.

    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) sowohl die an den Grundstückseigentümer für die Bestellung des Erbbaurechts als auch die an den bisherigen Erbbauberechtigten für die Übertragung des (bereits bestehenden) Erbbaurechts beim Erwerb gezahlten Erschließungskosten als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt beurteilt (BFH-Urteile vom 14.9.1999 IX R 31/96, BFH/NV 2000, 558 , vom 23.11.1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61 , BStBl II 1994, 292 ; IX R 142/89, BFH/NV 1994, 134; vom 27.7.1994, X R 97/92, BStBl II 1994, 934 und X R 126/93, BFHE 175, 120 , BStBl II 1995, 109 m. w. N.).

    Die Frage, ob die Vereinbarung eines Pauschalbetrags für die Erschließung zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Vorerbbauberechtigten vereinbart worden ist, war nur in den höchstrichterlich entschiedenen Fällen erheblich, in denen der Erbbauberechtigte für die Übertragung des Erbbaurechts nebst Durchführung der Erschließung (BFH in BFHE 173, 61 ) nebst Errichtung eines Gebäudes (BFH in BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 ) einen Festpreis mit dem Wohnungsunternehmen vereinbart hatte, da bei dieser Sachlage zu Recht ein Zusammenhang zwischen den vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten und dem zusätzlich bestehenden Nutzungsverhältnis aufgrund des Erbbaurechtsverhältnisses ausschied (BFH-Urteil vom 4.9.1997 IV 40/96, BFH/NV 1998, 569 m. w. N.).

    b) Die Frage nach der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der von den Klägern übernommenen, nicht schon aus den in den BFH-Urteilen in BFHE 173, 61 ; BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 genannten (sonstigen) Gründen als Anschaffungskosten des Erbbaurechts zu beurteilenden Erschließungskosten ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterschiedlich und noch nicht abschließend beurteilt worden.

    Wie der BFH in BStBl II 1994, 934 unter 1 d) zutreffend schildert, hatte die Finanzverwaltung für den Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ursprünglich die vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten im Jahr der Zahlung als Werbungskosten in voller Höhe berücksichtigt (ländereinheitlicher Erlass, FinMin NW vom 20.10.1985, BB 1985, 1449).

  • BFH, 20.03.2002 - X R 34/00

    Erschließungskosten als AK des Erbbaurechts; Billigkeitsmaßnahme aufgrund von

    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat im Urteil vom 27. Juli 1994 X R 97/92 (BFHE 175, 115, BStBl II 1994, 934, unter II. 1. e) für den Fall angeschlossen, dass der Steuerpflichtige das Erbbaurecht nicht vom Grundstückseigentümer, sondern von einem erbbauberechtigten Wohnungsunternehmen erwirbt und diesem für die Erschließung des Grundstücks einen pauschal ermittelten Betrag zahlt.

    Liegen diese Voraussetzungen vor, sind die Erschließungskosten Anschaffungskosten des Erbbaurechts, auch wenn --anders als in der Entscheidung in BFHE 175, 115, BStBl II 1994, 934-- das zu erstellende Eigenheim nicht von dem Wohnungsunternehmen zu einem Festpreis errichtet, sondern von den Erbbauberechtigten selbst gebaut wird.

    Die Kläger mussten vielmehr für die Erschließung an das Wohnungsunternehmen den gleichen Preis entrichten, den dieses auch in Fällen, in denen das Erbbaurecht an einem noch nicht erschlossenen Grundstück übertragen wurde (vgl. Senatsurteil in BFHE 175, 115, BStBl II 1994, 934 zum Erbbaurecht an einem Grundstück im selben Erschließungsgebiet), vereinnahmte.

  • BFH, 10.02.2022 - IV R 33/18

    Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung - Aufwendungen für

    Denn die Klägerin hat kein bestehendes Erbbaurecht von einem zwischenzeitlich Erbbauberechtigten gegen Entgelt erworben (vgl. dazu BFH-Urteile vom 23.11.1993 - IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292, unter 2.; vom 27.07.1994 - X R 97/92, BFHE 175, 115, BStBl II 1994, 934, unter II.1.).
  • BFH, 27.07.1994 - X R 126/93

    Jährlich zu zahlende Erbbauzinsen nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt,

    d) Vom Erbbauberechtigten übernommene Erschließungskosten für das Erbbaugrundstück sind jedenfalls dann, wenn dieser - wie im Streitfall - das Erbbaurecht nicht vom Grundstückseigentümer, sondern von einem erbbauberechtigten Wohnungsunternehmen erwirbt, Anschaffungskosten des Erbbaurechts (BFH-Urteile vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292; IX R 142/89, BFH/NV 1994, 314, und vom 27. Juli 1994 X R 97/92, BStBl II 1994, 934).
  • BFH, 04.09.1997 - IV R 40/96

    Bilanzierung von Erschließungsbeiträgen bei Erbbaurecht

    Mit den vorgenannten Grundsätzen weicht der Senat auch nicht ab von dem BFH-Urteil vom 27. Juli 1994 X R 97/92 (BFHE 175, 115, BStBl II 1994, 934 [BFH 27.07.1994 - X R 97/92]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 11 K 7095/06

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Werbungskosten1995

    Das Erbbaurecht stellt ebenso wie ein auf dem Grundstück stehendes Gebäude ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar, dessen Anschaffungskosten im Wege der AfA auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben sind (vgl. BFH, Urteil vom 20. März 2002 - X R 34/00, BFH/NV 2002, 914; BFH, Urteil vom 27. Juli 1994 - X R 97/92, BStBl. II 1994, 934; BFH, Urteil vom 23. November 1993 - IX R 84/92, BStBl. II 1994, 292).
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