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   BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94   

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https://dejure.org/1994,1251
BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94 (https://dejure.org/1994,1251)
BFH, Entscheidung vom 08.09.1994 - IV R 16/94 (https://dejure.org/1994,1251)
BFH, Entscheidung vom 08. September 1994 - IV R 16/94 (https://dejure.org/1994,1251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksteilwerte bei Markteingriffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 § 4 Abs. 1, 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksbewertung - Ansatz des niedrigeren Teilwerts statt der Anschaffungskosten - Methoden zur Ermittlung des Verkehrswerts - Keine Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Umstände - Zur Berücksichtigung der Randlage in einer Richtwertzone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 340
  • BB 1995, 763
  • BB 1995, 820
  • DB 1995, 804
  • BStBl II 1995, 309
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.07.1993 - II R 13/91

    Ermittlung des Einheitswertes eines Fabrikgrundstücks als Geschäftsgrundstück im

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94
    Der Verkehrswert (gemeiner Wert) unbebauter Grundstücke ist nach der Rechtsprechung des BFH entweder unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke oder auf der Grundlage von Durchschnittswerten (Richtwerten) oder - in Ausnahmefällen - durch Einzelgutachten zu ermitteln (z. B. Urteile vom 26. September 1980 III R 21/78, BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153, und vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610).

    Andernfalls verdient - und dies dürfte in der Praxis die Regel sein - aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung die Ableitung des gemeinen Werts aus Richtwerten den Vorzug (z. B. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 610, unter 2. m. w. N.).

    Nichts anderes gilt für einen ansiedlungspolitisch bedingten Vorzugspreis, den eine Gemeinde gewährt (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 610 unter 2 a).

    Erhebliche Abweichungen sind durch Zu- und Abschläge zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 610 unter 2 b m. w. N.; vgl. ferner § 14 WertV).

    Für die Wertermittlung nach Richtwerten ist es indes nicht generell ausgeschlossen, in Fällen, in denen für die Ermittlung eines Richtwerts nur wenige zeitnahe Verkäufe vorliegen, auch weiter als ein Jahr vor oder nach dem Stichtag liegende geeignete Verkaufsfälle - ggf. nach Bereinigung um die für den Grundstücksmarkt geltende Preissteigerungsrate - einzubeziehen (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 610 unter 2 b).

  • BFH, 04.12.1986 - IV R 162/85

    Teilwert eines Wirtschaftsgutes - Feststellung des höheren Teilwerts -

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94
    Die nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Dezember 1986 IV R 162/85 (BFH/NV 1987, 296) für die Ermittlung des Teilwerts maßgeblichen Wiederbeschaffungskosten seien mit 15 DM/qm anzusetzen, weil ein gedachter Erwerber des Betriebs ein in der Nähe gelegenes - rechtlich und tatsächlich in gleicher Weise nutzbares - Grundstück für 15 DM/qm kaufen könne.

    Demzufolge darf ein überhöhter Kaufpreis, den nur ein einzelner Käufer aus rein spekulativen Erwägungen gezahlt hat, nicht zum Vergleich herangezogen werden (z. B. Senatsurteil in BFH/NV 1987, 296 unter 2 a).

  • BFH, 26.09.1980 - III R 21/78

    Der gemeine Wert unbebauter Grundstücke ist aus Kaufpreisen vergleichbarer

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94
    Der Verkehrswert (gemeiner Wert) unbebauter Grundstücke ist nach der Rechtsprechung des BFH entweder unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke oder auf der Grundlage von Durchschnittswerten (Richtwerten) oder - in Ausnahmefällen - durch Einzelgutachten zu ermitteln (z. B. Urteile vom 26. September 1980 III R 21/78, BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153, und vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610).

    Zwar bilden Verkäufe, die in einem längeren Abstand vom Stichtag liegen, im allgemeinen keine geeignete Grundlage zur unmittelbaren Ableitung des Werts (BFH-Urteil in BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153).

  • BFH, 15.07.1966 - VI 226/64

    Ansetzung von Wertpapieren mit dem Anschaffungskosten sowohl bei Zugehörung zum

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94
    Sollte das FG im zweiten Rechtsgang zu dem Ergebnis kommen, daß der Verkehrswert zum Stichtag die aktivierten Anschaffungskosten (25, 38 DM/qm) nur geringfügig unterschreitet, wird es zu beachten haben, daß bei der Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten betriebsnotwendiger Grundstücke auch Anschaffungsnebenkosten zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1966 VI 226/64, BFHE 86, 699, BStBl III 1966, 643; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 13. Aufl., § 6 Anm. 54, 55).
  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94
    Für die Bestimmung des Teilwerts gilt die Vermutung, daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten entspricht und sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Wiederbeschaffungskosten deckt (z. B. BFH-Urteil vom 20. Mai 1988 III R 151/86, BFHE 153, 566, BStBl II 1989, 269 m. w. N.).
  • BFH, 25.08.1983 - IV R 218/80

    A) Der Teilwert i. S. des § 55 Abs. 5 EStG 1971 entspricht in der Regel den

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94
    Bei einem Grundstück lassen sich die Wiederbeschaffungskosten aus dem Verkehrswert ableiten (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 1983 IV R 218/80, BFHE 139, 268, BStBl II 1984, 33).
  • BFH, 12.04.1989 - II R 121/87

    Ausgangspunkt für die sog. Teilwertvermutungen sind die nicht um

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94
    Nach der Rechtsprechung des BFH können solche Subventionszuschüsse den Teilwert eines Wirtschaftsguts nur dann beeinflussen, wenn dadurch nachhaltig, über längere Zeit und in etwa gleichbleibender Höhe in das Marktgeschehen eingegriffen wird (BFH-Urteile vom 8. Mai 1981 III R 109/76, BFHE 133, 572, BStBl II 1981, 700, und vom 12. April 1989 II R 121/87, BFHE 156, 510, BStBl II 1989, 547 m. w. N.).
  • BFH, 09.10.1969 - IV 166/64

    Bewegliche Anlagegüter - Eröffnungsbilanz eines Betriebserwerbers - Bemessung des

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94
    Die frühere Rechtsprechung zum höheren Wert sog. betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter ist aufgegeben (z. B. Urteil vom 9. Oktober 1969 IV 166/64, BFHE 97, 533, BStBl II 1970, 205).
  • BFH, 08.05.1981 - III R 109/76

    Seeschiffahrt - Schiffbauzuschuß - Kapitalzuschuß - Bewertung eines Seeschiffes -

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94
    Nach der Rechtsprechung des BFH können solche Subventionszuschüsse den Teilwert eines Wirtschaftsguts nur dann beeinflussen, wenn dadurch nachhaltig, über längere Zeit und in etwa gleichbleibender Höhe in das Marktgeschehen eingegriffen wird (BFH-Urteile vom 8. Mai 1981 III R 109/76, BFHE 133, 572, BStBl II 1981, 700, und vom 12. April 1989 II R 121/87, BFHE 156, 510, BStBl II 1989, 547 m. w. N.).
  • BFH, 21.09.2016 - X R 58/14

    Teilwertbestimmung und voraussichtlich dauernde Wertminderung bei unbebauten

    NV: Gewährt eine Gemeinde Grundstückserwerbern ansiedlungspolitisch bedingte Vorzugspreise, beeinflussen diese den Teilwert vergleichbarer Grundstücke nur dann, wenn die Gemeinde mit den Vorzugspreisen den örtlichen Grundstücksmarkt so stark bestimmt, dass auch andere Eigentümer ihre Grundstücke nicht teurer verkaufen können (Anschluss an BFH-Urteil vom 8. September 1994 IV R 16/94, BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309) .   .

    Für die Ermittlung des Verkehrswerts unbebauter Grundstücke sind in der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung drei Methoden bezeichnet worden: Die Heranziehung von Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke, der Ansatz von Durchschnittswerten (Richtwerten) oder die Erstellung von Einzelgutachten (vgl. zusammenfassend, auch zum Folgenden, BFH-Urteil vom 8. September 1994 IV R 16/94, BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309, unter 2., wobei der Verkehrswert eines Grundstücks mit dem gemeinen Wert gleichgesetzt wurde; ebenso zur Ermittlung des gemeinen Werts im Rahmen der Einheitsbewertung von Grundstücken BFH-Urteile vom 26. September 1980 III R 21/78, BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153, und vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610, unter II.2.).

    Da es sich aber nur um durchschnittliche Lagewerte handelt, die sich auf Grundstücke in einem gebietstypischen Zustand beziehen, der mit dem des zu bewertenden Grundstücks nicht in allen Belangen identisch sein muss, können erhebliche Abweichungen durch Zu- und Abschläge zu berücksichtigen sein (BFH-Urteil in BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309, unter 3.).

    b) Ansiedlungspolitisch bedingte Vorzugspreise, die eine Gemeinde gewährt, können sich nur dann mit dem im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Preis decken, wenn die Gemeinde mit den Vorzugspreisen den Grundstücksmarkt zum Stichtag so stark bestimmt, dass auch andere Eigentümer ihre Grundstücke nicht teurer verkaufen können (vgl. BFH-Urteil in BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309, unter 2., m.w.N. auf die Literatur zur Ermittlung von Grundstückswerten; ebenso für Vorzugspreise nach einem "Einheimischen-Modell" FG München, Urteil vom 12. Juli 2011  2 K 769/08, Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 501; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BFH-Beschluss vom 29. Mai 2012 IV B 111/11, BFH/NV 2012, 1482).

    Nach dem Sachverhalt der Entscheidung, auf die das FG sich beruft (BFH-Urteil in BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309), lag der Bodenrichtwert in dem Gebiet, in dem das Gewerbegrundstück des dortigen Steuerpflichtigen belegen war, noch über dessen historischen Anschaffungskosten und damit über dem in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert.

  • FG Nürnberg, 03.09.2014 - 7 K 1452/11

    Teilwertabschreibung für ein Betriebsgrundstück bei Nichtverwirklichung eines

    Bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens spräche nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zunächst eine Vermutung dafür, dass ihr Teilwert auch zu späteren, dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung nachfolgenden Bewertungsstichtagen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten entspräche und sich mit den Wiederbeschaffungskosten decke (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21.07.1982, BStBl II 1982, 758 und BFH-Urteil vom 08.09.1994, BStBl II 1995, 309).

    Der Wertermittlung durch Verkaufspreise für benachbarte Vergleichsgrundstücke komme dabei der Vorrang vor anderen Wertermittlungsmethoden zu (BFH-Urteil vom 08.09.1994, BStBl II 1995, 309).

    Solche ansiedlungspolitisch bedingten oder auf anderen Erwägungen beruhenden Vorzugspreise könnten sich jedoch nur dann mit dem im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Preis decken, wenn die Gemeinde mit den Vorzugspreisen den Grundstücksmarkt zum Stichtag so stark bestimmen würde, dass auch andere Eigentümer ihre Grundstücke nicht teurer würden verkaufen können (BFH-Urteil vom 08.09.1994, BStBl II 1995, 309).

    Ist dies nicht der Fall, beruhen Vorzugspreise auf ungewöhnlichen Umständen, die - selbst bei einer Häufung von stichtagsnahen Verkäufen durch die Gemeinde - nicht zu berücksichtigen sind (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 08. September 1994 IV R 16/94, BStBl II 1995, 309 m.w.N.).

  • BFH, 14.03.2011 - I R 40/10

    Bewertung eingelegter Kapitalgesellschaftsanteile - Keine Berücksichtigung der

    Für die Bestimmung des Teilwerts gilt die Vermutung, dass der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten entspricht und sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Wiederbeschaffungskosten deckt (z.B. Senatsurteil vom 9. Februar 1977 I R 130/74, BFHE 121, 436, BStBl II 1977, 412; BFH-Urteil vom 8. September 1994 IV R 16/94, BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309).
  • BFH, 08.07.1998 - VIII B 80/97

    Gesamtpreis für mehrere Grundstücke des Betriebsvermögens

    Das Verhältnis der Verkehrswerte (gemeinen Werte) und der Teilwerte ist also das gleiche (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1981 I R 131/78, BFHE 135, 185, BStBl II 1982, 320; in BFH/NV 1990, 34; vom 8. September 1994 IV R 16/94, BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309).

    Soweit bei der --auch hier vorliegenden-- Wertermittlung nach Richtwerten Verkaufsfälle berücksichtigt werden, die weiter als ein Jahr vor oder nach dem Stichtag liegen, sind diese ggf. um die für den Grundstücksmarkt geltenden Preissteigerungsraten zu bereinigen (BFH-Urteile in BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309, unter 3. a.E. der Gründe, und vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610, unter 2. b der Gründe).

    Dagegen bestehen keine Bedenken (vgl. u.a. BFH-Urteil in BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309).

  • BFH, 29.04.1999 - IV R 63/97

    Teilwert bei Betriebseröffnung

    Für die Bestimmung des Teilwerts gilt die Vermutung, daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten entspricht und sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Wiederbeschaffungskosten deckt (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Mai 1988 III R 151/86, BFHE 153, 566, BStBl II 1989, 269, und vom 8. September 1994 IV R 16/94, BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309, jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 1107/12

    Zur Ermittlung des Verkehrswerts eines unbebauten Grundstücks -

    Voraussetzung für die Wertermittlung durch unmittelbaren Vergleich mit Verkaufspreisen ist jedoch, dass eine ausreichende Zahl repräsentativer und stichtagsnaher Verkaufsfälle in der näheren Umgebung vorliegt (BFH-Urteil vom 8. September 1994 IV R 16/94, BStBl II 1995, 309).

    Andernfalls verdient --und dies dürfte in der Praxis die Regel sein-- aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung die Ableitung des gemeinen Werts aus Richtwerten den Vorzug (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 610, unter 2. m.w.N.; vom 8. September 1994 IV R 16/94, BStBl II 1995, 309).

  • FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 14 K 6480/93

    Entnahme einer Eigentumswohnung aus dem Betriebsvermögen

    Andernfalls verdient - und dies dürfte in der Praxis die Regel sein - aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung die Ableitung des gemeinen Werts aus Richtwerten den Vorzug (vgl. BFH-Urteil vom 8. September 1994 IV R 16/94, BStBI II 1995, 309).

    Andernfalls ist aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung der Ableitung des Teilwerts aus Richtwerten der Vorzug zu geben (BFH vom 8.9.1994, BStBl II 1995, 309).

  • BFH, 08.05.2007 - X B 43/06

    Prozesserklärung; Auslegung

    Andere Ermittlungsmethoden wie die Rückrechnung aus dem späteren Verkaufspreis des bebauten Grundstücks (sog. Residualverfahren) oder durch Ermittlung des möglichen künftigen Ertrags kommen nach der Rechtsprechung nur in Betracht, wenn die Vergleichswertmethode versagt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. September 1980 III R 21/78, BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153; vom 4. März 1993 IV R 33/92, BFH/NV 1993, 739; vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610, und vom 8. September 1994 IV R 16/94, BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309).
  • BFH, 17.12.1998 - IV B 80/98

    Einkommensteuer - Ermäßigung - Aufenthaltsdauer - Berechnung -

    daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten entspricht und sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Wiederbeschaffungskosten deckt (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Mai 1988 III R 151/86. BFHE 153.566. BStBl II 1989.269. und vom 8. September 1994 IV R 16/94. BFHE 176.340. BStBl II 1995.309. jeweils m.w.N.).
  • FG Köln, 01.03.2007 - 9 K 7050/02

    Abgrenzung eines Gewerbebetriebes von einer nur vermögensverwaltenden privaten

    Grundsätzlich beginnt zwar der Gewerbebetrieb einkommensteuerrechtlich bereits mit den ersten Vorbereitungshandlungen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. September 1994 IV R 41/93, BFHE 176, 340 und vom 10. Dezember 1992 XI R 45/88, BFHE 170, 487, BStBl II 1993, 538).
  • BFH, 15.10.2004 - III B 161/03

    Ermittlung des Teilwerts von Grundstücken mit einem Mineralvorkommen; Verletzung

  • BFH, 29.08.2000 - IV B 88/99

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Gutachten eines privaten Sachverständigen

  • BFH, 20.03.1997 - IV B 48/95

    Anschaffungsnebenkosten bei Grundstückseinlage

  • FG München, 21.03.2017 - 2 K 2090/14

    Gewerbebetrieb

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 2 K 2186/14

    Bodenrichtwerte und Gutachten sind geeignet, eine dauernde Wertminderung

  • FG München, 12.07.2011 - 2 K 769/08

    Teilwertermittlung bei Entnahme eines betrieblichen Grundstücks im Rahmen eines

  • FG München, 22.08.2017 - 2 K 846/15

    Streit um die Frage der Zuordnung eines land- und forstwirtschaftlichen

  • FG Baden-Württemberg, 05.05.1998 - 1 K 59/97

    Höhe eines anzusetzenden Entnahmeteilwerts im Steuerrecht; Teilwertermittlung von

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2104/06

    Teilwertvermutung bei Grundstücken - Vorliegen einer Fehlmaßnahme -

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91

    Einkommensteuer; gemeiner Wert eines Grundstücks mit Altlast oder

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