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BFH, 05.10.1994 - I R 50/94 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
KStG 1984 § 8 Abs. 3 Satz 2, § 27 Abs. 3 Satz 2
- Wolters Kluwer
Gesellschafter-Geschäftsführer - Geschäftsführergehalt - GmbH - Gewinnaussichten - Tantiemeversprechen - Verdeckte Gewinnausschüttung - Beurteilung der Angemessenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG
Körperschaftsteuer; Angemessenheit der Gewinntantieme eines Gesellschafter-Geschäftsführers
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Geschäftsführergehalt
- Tantiemevereinbarungen
Papierfundstellen
- BFHE 176, 523
- NJW 1995, 1775 (Ls.)
- BB 1995, 966
- DB 1995, 957
- BStBl II 1995, 549
Wird zitiert von ... (189)
- BFH, 04.06.2003 - I R 24/02
Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Er war unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549) der Ansicht, die Tantieme sei auf 20 v.H. des Jahresüberschusses vor Steuern zu kürzen.Der angemessene Betrag ist vielmehr im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln (Senatsurteile vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234; in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549;… vom 28. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543;… Senatsbeschluss vom 18. März 2002 I B 35/01, BFH/NV 2002, 1176).
Unangemessen im Sinne einer vGA sind dann nur diejenigen Bezüge, die den oberen Rand dieser Bandbreite übersteigen (Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
Maßgebender zeitlicher Bezugspunkt ist vielmehr grundsätzlich derjenige, in dem die zu beurteilende Gehaltsvereinbarung abgeschlossen wurde (Senatsurteile in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; in BFHE 199, 536, BStBl II 2003, 418).
Dazu kann er beispielsweise eine Prognose über die zukünftigen Gewinnaussichten der Gesellschaft anstellen und auf dieser Basis ermitteln, welcher Tantiemesatz zu der angestrebten angemessenen Gesamtausstattung führt (vgl. Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
Dazu hat der Senat in der Vergangenheit entschieden, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer variable Bezüge regelmäßig nur insoweit akzeptieren wird, als sie 25 v.H. der Gesamtausstattung nicht überschreiten (Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
Denn das FG missversteht das Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 dahin, dass das zwischen der GmbH und ihrem Geschäftsführer vereinbarte Festgehalt schematisch 75 v.H. der Gesamtvergütung darstellt und ebenso schematisch äußerstenfalls um weitere --hieraus rechnerisch abgeleitete-- 25 v.H. als variabler Bestandteil erhöht werden darf.
Erweist es sich als unmöglich, im nachhinein eine entsprechende Gewinnprognose zu rekonstruieren oder war eine solche aus Sicht des Zusagezeitpunktes allzu großen Unwägbarkeiten ausgesetzt, verbietet sich eine Gehaltsaufteilung nach Maßgabe des Senatsurteils in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 ohnehin.
- BFH, 18.12.1996 - I R 139/94
Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der …
Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden (= offenen) Ausschüttung steht (vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 1989 I R 9/85, BFHE 156, 428, BStBl II 1989, 631; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, m. w. N.).Im Regelfall ist eine Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn die Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (s. Senatsurteile vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795;… vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
- BFH, 27.02.2003 - I R 46/01
VGA bei Gewinntantieme
Der angemessene Betrag ist vielmehr im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln (Senatsurteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549;… vom 28. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543;… Senatsbeschluss vom 18. März 2002 I B 35/01, BFH/NV 2002, 1176).Unangemessen im Sinne einer vGA sind dann nur diejenigen Bezüge, die den oberen Rand dieser Bandbreite übersteigen (Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
b) Wo im konkreten Einzelfall die Grenze zwischen (noch) angemessenen und (schon) unangemessenen Gesamtbezügen verläuft, müssen das FA und ggf. das FG im Wege der Schätzung ermitteln (Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, 550).
Dazu kann er beispielsweise eine Prognose über die zukünftigen Gewinnaussichten der Gesellschaft anstellen und auf dieser Basis ermitteln, bei welchem Tantiemesatz sich die angestrebte angemessene Gesamtausstattung ergibt (vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
g) Die vom FG vorgenommene Würdigung widerspricht nicht der Rechtsprechung des Senats, nach der ein Gesellschafter-Geschäftsführer variable Bezüge regelmäßig nur insoweit akzeptieren wird, als sie 25 v.H. der Gesamtausstattung nicht überschreiten (Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
- BFH, 26.01.1999 - I B 119/98
VGA bei Gewinntantieme
Die im Urteil des Senats vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549) aufgestellten Grundsätze zur Angemessenheit einer Gewinntantieme finden grundsätzlich auch auf Rohgewinntantiemen und auf solche Tantiemen Anwendung, die als ausschließliche Vergütung geleistet werden.Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung müsse jedoch auch das Senatsurteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549) berücksichtigt und im Hinblick hierauf das Vorliegen von vGA bejaht werden: Zum einen drohe bei den den beiden Gesellschafter-Geschäftsführern gezahlten Tantiemen von 43 v.H. des Rohgewinns die Gefahr einer Gewinnabsaugung.
Zum anderen kollidiere die Leistung von Nur-Tantiemen mit dem im Urteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 aufgestellten Grundsatz, daß der erfolgsabhängige Teil der Vergütung regelmäßig lediglich 25 v.H. der Jahresgesamtbezüge betragen dürfe.
Was die Frage nach der Anwendung und Anwendbarkeit des Senatsurteils in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 auf Rohgewinntantiemen anbelangt, ist sie unbegründet.
Diese Aussagen stehen nicht in Widerspruch zu der Senatsrechtsprechung im Urteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, wonach bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Gewinntantieme die ihrer Höhe nach angemessenen Jahresgesamtbezüge der GmbH in ein Festgehalt von regelmäßig 75 v.H. und in einen Tantiemeteil von regelmäßig 25 v.H. aufzuteilen seien.
Es besteht indes keine Veranlassung, daraus zu schließen, daß der Senat von seinem Urteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 abgewichen sei und daß er zugleich die in diesem Urteil aufgestellten Grundsätze im Streitfall nicht für anwendbar gehalten habe.
Es war deswegen richtig, daß das FG die im Urteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 aufgestellten Grundsätze in die ihm übertragene Angemessenheitprüfung einbezogen hat.
b) Findet das Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 aber auf Rohgewinntantiemen Anwendung und liegt insoweit keine Abweichung von dem Urteil in BFHE 179, 270, BStBl II 1997, 703 vor, erweist es sich nicht als grundsätzlich bedeutsam (vgl. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), daß die Aufteilung zwischen festen und variablen Gehaltsbestandteilen bei einer derartigen Tantieme in gleicher Weise vorzunehmen ist wie bei einer reinen Gewinntantieme.
Die Grundsätze im Urteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 sind insoweit vollen Umfanges auf die Rohgewinntantieme übertragbar.
- FG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 6 K 393/97
Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; …
Das BFH-Urteil vom 05.10.1994 BStBl I R 50/94 BStBl II 1995, 549 stehe infolge des Nichtanwendungserlasses der Finanzverwaltung für den Streitzeitraum nicht entgegen.Ist ein Teil der einem GmbH-Gesellschafter - Geschäftsführer gezahlten Gesamtvergütung eine verdeckte Gewinnausschüttung, weil die Gesamtvergütung insoweit unangemessen ist und eine Gewinnabsaugung darstellt, ist nicht mehr zu prüfen, ob besondere Umstände es rechtfertigen, bei der Aufteilung der Gesamtvergütung in ein Festgehalt und eine Gewinntantieme von den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549) abzuweichen (…BFH-Beschluss vom 21.1.1998 I B 66/97 BFH/NV 1998, 883 ).
Im übrigen ist -zumindest im Grundsätzlichen- geklärt, dass aus revisionsrechtlicher Sicht gegen die Heranziehung von Gehaltsstrukturuntersuchungen keine Bedenken bestehen (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549;… vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119 , BStBl II 1993, 311, BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 1993 I B 158/93 BFH/NV 1994, 740; …und vom 24. Oktober 1995 I B 14/95, BFH/NV 1996, 339).
Er hat allerdings offengelassen, ob auch die zweite Grenzziehung im Zusammenhang mit Gewinntantiemen Bestand haben wird, die Forderung nämlich nach Begrenzung der Tantieme auf 25 % der Gesamtbezüge (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 BStBl II 1995, 549).
Der Senat geht davon aus, dass - wie der Streitfall zeigt - alleine die Festlegung von prozentualen Beteiligungsgrenzen am Gewinn der Gesellschaft nicht ausreicht, da auch diese Gestaltungen zur unangemessenen Ausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers führen können und zusätzlich die vom BFH im Urteil I R 50/94 a.a.O. dargestellten Grenzen allenfalls dazu verführen können, dass überhöhte Festgehälter vereinbart und auch entrichtet werden, nicht jedoch dazu, dass die Tantiemen angemessen gestaltet werden.
Hinzu kommt, dass die in der Entscheidung I R 50/94 a.a.O. aufgestellte Forderung, den "erwarteten Durchschnittsgewinn" festzustellen, in der Praxis kaum erfüllbar ist, zumal bei konjunkturabhängigen Branchen und schwankenden Ergebnissen, die zusätzlich noch für drei Jahre anhalten sollen.
Der Senat versteht daher dies als ein Abrücken von den Grundsätzen im Urteil I R 50/94 a.a.O. Hierauf deuten auch die Äußerungen von Buciek in der angegebenen Fundstelle hin.
Auch der BFH geht jedoch in seinem Urteil vom 5.10.1994 I R 50/94 aaO davon aus, dass es nicht auf die tatsächlich erzielte Vergütung, sondern auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Tantiemevereinbarung ankommt, wobei alle 3 Jahre eine Überprüfung zu erfolgen hat.
- FG Baden-Württemberg, 08.03.2001 - 6 K 131/98
Vereinbarung einer gewinntantiemeabhängigen Geschäftsführer-Vergütung ohne feste …
Der Berichterstatter hat durch Berichterstatterschreiben vom 16.11.1999, auf das verwiesen wird, die Klin darauf hingewiesen, nach der Rechtsprechung des BFH sei in den Urteilen vom 05.10.1994 I R 50/94 BStBl II 1995, 549 und dem Beschluss vom 19.02.1999 I B 42/98 BFH/NV 1999, 974 darauf abgestellt worden, dass es nicht auf die tatsächlich ausbezahlten Jahresgesamtvergütungen, sondern auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ankomme und damit auf die Angemessenheit der erwarteten, langfristigen Durchschnittsgewinne, sodass der aus der Aufteilung sich ergebende absolute Betrag der variablen Komponente in Beziehung zu dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresgewinn zu setzen sei und sich aus diesem Vergleich der angemessene Tantiemeprozentsatz ergebe.Ist ein Teil der einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten Gesamtvergütung eine verdeckte Gewinnausschüttung, weil die Gesamtvergütung insoweit unangemessen ist und eine Gewinnabsaugung darstellt, ist nicht mehr zu prüfen, ob besondere Umstände es rechtfertigen, bei der Aufteilung der Gesamtvergütung in ein Festgehalt und eine Gewinntantieme von den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549) abzuweichen (…BFH-Beschluß vom 21.1.1998 I B 66/97 BFH/NV 1998, 883 ) Die Frage nach der Angemessenheit des Gehalts, das eine Kapitalgesellschaft ihrem (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer bezahlt, ist im wesentlichen eine Tat- und keine Rechtsfrage.
Im übrigen ist -zumindest im Grundsätzlichen- geklärt, daß aus revisionsrechtlicher Sicht gegen die Heranziehung von Gehaltsstrukturuntersuchungen keine Bedenken bestehen (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549;… BFH-Beschluß vom 1. Dezember 1993 I B 158/93 BFH/NV 1994, 740; BFH-Urteil vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119 , BStBl II 1993, 311;… BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1995 I B 14/95, BFH/NV 1996, 339).
Er hat allerdings offengelassen, ob auch die zweite Grenzziehung im Zusammenhang mit Gewinntantiemen Bestand haben wird, die Forderung nämlich nach Begrenzung der Tantieme auf 25 % der Gesamtbezüge (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 BStBl II 1995, 549).
Der Senat geht davon aus, dass -wie der Streitfall zeigt- alleine die Festlegung von prozentualen Beteiligungsgrenzen selbst dann nicht ausreicht, wenn der GmbH zuvor ein Anteil am Gewinn zusätzlich zugestanden wird, da auch diese Gestaltungen zur unangemessenen Ausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers führen können und zusätzlich die vom BFH im Urteil I R 50/94 a.a.O. dargestellten Grenzen allenfalls dazu verführen, dass überhöhte Festgehälter vereinbart und auch entrichtet werden, nicht jedoch dazu, dass die Tantiemen angemessen gestaltet werden.
Hinzu kommt, dass die in der Entscheidung I R 50/94 a.a.O. aufgestellte Forderung, den "erwarteten Durchschnittsgewinn" festzustellen, in der Praxis kaum erfüllbar ist, zumal bei konjunkturabhängigen Branchen und schwankenden Ergebnissen, die zusätzlich noch für drei Jahre anhalten sollen.
Der Senat versteht daher dies als ein Abrücken von den Grundsätzen im Urteil I R 50/94 a.a.O. Hierauf deuten auch die Äußerungen von Buciek in der angegebenen Fundstelle.
- FG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 6 K 392/97
Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; …
Das BFH-Urteil vom 05.10.1994 BStBl I R 50/94 BStBl II 1995, 549 stehe infolge des Nichtanwendungserlasses der Finanzverwaltung für den Streitzeitraum nicht entgegen.Ist ein Teil der einem GmbH-Gesellschafter - Geschäftsführer gezahlten Gesamtvergütung eine verdeckte Gewinnausschüttung, weil die Gesamtvergütung insoweit unangemessen ist und eine Gewinnabsaugung darstellt, ist nicht mehr zu prüfen, ob besondere Umstände es rechtfertigen, bei der Aufteilung der Gesamtvergütung in ein Festgehalt und eine Gewinntantieme von den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549) abzuweichen (…BFH-Beschluß vom 21.1.1998 I B 66/97 BFH/NV 1998, 883 ).
Im übrigen ist -zumindest im Grundsätzlichen- geklärt, daß aus revisionsrechtlicher Sicht gegen die Heranziehung von Gehaltsstrukturuntersuchungen keine Bedenken bestehen (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549;… vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119 , BStBl II 1993, 311, BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 1993 I B 158/93 BFH/NV 1994, 740; …und vom 24. Oktober 1995 I B 14/95, BFH/NV 1996, 339).
Er hat allerdings offengelassen, ob auch die zweite Grenzziehung im Zusammenhang mit Gewinntantiemen Bestand haben wird, die Forderung nämlich nach Begrenzung der Tantieme auf 25 % der Gesamtbezüge (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 BStBl II 1995, 549).
Der Senat geht davon aus, dass -wie der Streitfall zeigt- alleine die Festlegung von prozentualen Beteiligungsgrenzen am Gewinn der Gesellschaft nicht ausreicht, da auch diese Gestaltungen zur unangemessenen Ausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers führen können und zusätzlich die vom BFH im Urteil I R 50/94 a.a.O. dargestellten Grenzen allenfalls dazu verführen können, dass überhöhte Festgehälter vereinbart und auch entrichtet werden, nicht jedoch dazu, dass die Tantiemen angemessen gestaltet werden.
Hinzu kommt, dass die in der Entscheidung I R 50/94 a.a.O. aufgestellte Forderung, den "erwarteten Durchschnittsgewinn" festzustellen, in der Praxis kaum erfüllbar ist, zumal bei konjunkturabhängigen Branchen und schwankenden Ergebnissen, die zusätzlich noch für drei Jahre anhalten sollen.
Der Senat versteht daher dies als ein Abrücken von den Grundsätzen im Urteil I R 50/94 a.a.O. Hierauf deuten auch die Äußerungen von Buciek in der angegebenen Fundstelle hin.
- FG München, 16.06.1999 - 7 K 3335/96
Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung; Verdeckte Gewinnausschüttung bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 04.06.2003 - I R 38/02
Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge bei mehreren Geschäftsführern
Der angemessene Betrag ist vielmehr im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln (Senatsurteile vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549;… vom 28. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543;… Senatsbeschluss vom 18. März 2002 I B 35/01, BFH/NV 2002, 1176).Unangemessen i.S. einer vGA sind dann nur diejenigen Bezüge, die den oberen Rand dieser Bandbreite übersteigen (Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
Maßgebender zeitlicher Bezugspunkt ist vielmehr grundsätzlich derjenige, in dem die zu beurteilende Gehaltsvereinbarung abgeschlossen wurde (Senatsurteile in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; in BFHE 199, 536, BStBl II 2003, 418).
- BFH, 27.03.2001 - I R 27/99
"Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA
Allerdings ist davon auszugehen, dass fremde Vertragspartner spätestens in jenem Zeitpunkt, in dem wieder mit künftigen Gewinnen gerechnet werden konnte, die Vergütungsminderung überprüft, sich auf ein --der Höhe nach angemessenes-- Festgehalt verständigt und die Tantieme in ein dazu angemessenes Verhältnis gesetzt hätten (zur Aufteilung zwischen den festen und variablen Gehaltsbestandteilen einer insgesamt angemessenen Gesamtausstattung vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549;… vom 12. Oktober 1995 I R 4/95, BFH/NV 1996, 437; Senatsbeschluss vom 26. Januar 1999 I B 119/98, BFHE 188, 45, BStBl II 1999, 241). - BFH, 19.03.1997 - I R 75/96
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an …
- BFH, 19.11.2003 - I R 42/03
Gewintantieme - vGA
- FG München, 13.07.1999 - 7 K 2915/97
Angemessenheit einer Gesellschafter-Geschäftsführer-Gewinntantieme
- FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1997 - 2 K 2166/93
Körperschaftsteuer 1988
- BFH, 28.01.2004 - I R 21/03
VGA bei Invaliditätszusage
- FG München, 04.01.1999 - 7 K 1630/96
Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)
- BFH, 12.10.1995 - I R 4/95
Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit von Gewinntantiemen
- FG Düsseldorf, 11.02.2003 - 6 K 6898/00
Verdeckte Gewinnausschüttung; Angemessenheit; Tantieme; Festgehalt - …
- BFH, 27.02.2003 - I R 80/01
Gewinntantieme; Angemessenheit der Gesamtausstattung des …
- BFH, 10.07.2002 - I R 37/01
VGA bei Gewinntantieme
- BFH, 15.03.2000 - I R 74/99
Gewinntantieme als vGA
- FG Düsseldorf, 22.06.2004 - 6 K 417/04
Verdeckte Gewinnausschüttung; Gewinntantieme; Tantieme; Verhältnis …
- BFH, 14.07.1998 - VIII B 38/98
Schadenersatz und vGA
- BFH, 29.03.2000 - I R 85/98
VGA; Änderung einer Tantiemevereinbarung zugunsten des …
- BFH, 27.02.2003 - I R 81/01
Neue BFH- Urteile zur Gewinntantieme des Gesellschafter- Geschäftsführers
- FG München, 09.11.2004 - 7 K 4153/01
Gehaltsuntersuchungen als Schätzungsgrundlage für Angemessenheit des …
- FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99
Schätzungsbefugnis nach tatsächlicher Verständigung; Anerkennung von …
- FG Hamburg, 14.03.2000 - II 193/99
Gesellschaftsrechtliche Veranlassung einer Zuwendung kann durch
- FG Hessen, 18.11.1999 - 4 K 4573/97
Angemessenheit; Geschäftsführergehalt; Gehaltsstrukturuntersuchung; …
- FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95
- BFH, 11.04.2003 - IV B 176/02
Rückstellung für Garantieverpflichtungen
- BFH, 19.02.1999 - I R 105/97
VGA: Umsatztantieme - Reisekostenerstattung
- FG Schleswig-Holstein, 21.02.2001 - II 968/98
Angemessenheit des Gehalts eines Gesellschafter-Geschäftsführers
- FG Brandenburg, 08.10.1998 - 2 K 2278/97
Behandlung von Tantiemenrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttungen; …
- FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 1208/03
Zu vGA im Rahmen der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; zur …
- FG Köln, 19.05.1998 - 13 K 698/96
Rechtmäßigkeit der Behandlung der an die Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten …
- BFH, 26.05.2004 - I R 86/03
Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezüge: Angemessenheit
- FG Saarland, 27.09.2006 - 1 K 11/03
Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes bei Zahlung eines Festgehaltes und …
- BFH, 28.11.2001 - I R 44/00
Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit der Geschäftsführergehälter
- BFH, 19.02.1999 - I B 42/98
Angemessenheit einer Gewinntantieme; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- FG Brandenburg, 28.11.1996 - 2 K 1453/95
Steuerliche Berücksichtigung von Pensionsrückstellungen; Vorliegen einer …
- BFH, 01.09.2004 - X B 162/03
Darlegung von Revisionszulassungsgründen
- BFH, 18.05.1999 - I B 140/98
VGA; Gewinntantieme
- FG Hamburg, 18.11.1998 - II 135/96
Nur-Gewinntantieme bei besonderen Umständen keine vGA
- FG Rheinland-Pfalz, 25.03.1997 - 2 K 2232/95
- BFH, 18.03.2002 - I B 35/01
Gesellschafter-Geschäftsführer; Höhe der Gesamtausstattung
- BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18
Berechtigung zur Hinzuschätzung
- BFH, 17.12.2003 - I R 16/02
Gewinntantieme von mehr als 50 v. H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft als …
- BFH, 09.07.2003 - I R 36/02
VGA: Tantiemezahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
- FG München, 26.02.2002 - 6 K 3882/98
Angemessene Gesamtausstattung des Geschäftsführers einer Auto-GmbH
- BFH, 01.10.1997 - X B 89/96
- FG Hamburg, 10.11.2005 - V 54/02
Nachträgliche Bildung einer Tantiemerückstellung
- BFH, 27.04.2000 - I R 88/99
Bemessungsgrundlage
- FG Hessen, 27.03.1998 - 4 K 3409/96
Angemessenheit einer Tantiemevereinbarung; Qualifizierung des Teils eines …
- FG Hamburg, 29.11.2016 - 2 V 285/16
Aussetzung der Vollziehung: vGA - Angemessenheit einer Gewinntantieme
- FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 8215/06
Angemessenheit der Gesellschaftergeschäftsführervergütung: Pflicht zur …
- FG Berlin, 26.05.1998 - 8 K 8625/97
- BFH, 22.01.1997 - I R 64/96
Ein Verspätungszuschlag, den eine Kapitalgesellschaft wegen verspäteter Abgabe …
- FG Köln, 18.06.1997 - 10 K 5098/95
Pensions- und Tantiemezusagen an Angehörige
- FG München, 01.02.2005 - 6 K 1646/04
Angemessene Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers
- FG Rheinland-Pfalz, 18.12.1998 - 3 K 2740/94
Angemessenheit von Gewinntantiemen; Massstab für Angemessenheitsprüfung; …
- FG Rheinland-Pfalz, 18.12.1998 - 3 K 2739/94
Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Kapitalgesellschaft …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.05.1998 - 2 K 2045/97
An Gesellschafter und Geschäftsführer gezahlte Tantiemen als verdeckte …
- BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
VGA; Tantieme i.H.v. 75 v. H. des Jahresüberschusses
- FG Nürnberg, 14.03.2000 - I 269/97
Angemessenheit von Vergütungen für einen Gesellschafter-Geschäftsführer / Zusage
- FG München, 23.05.2007 - 6 K 736/05
Zur Angemessenheit einer GmbH-Geschäftsführervergütung
- BFH, 14.07.1999 - I B 91/98
Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt, Angemessenheit
- BFH, 20.01.1999 - I R 32/98
VGA bei Kaufpreisraten
- FG Niedersachsen, 29.01.2004 - 6 K 865/01
Tätigkeitsvergütungen eines lediglich zu 50 v.H. seiner Gesamtarbeitskraft für …
- BFH, 25.02.2002 - I B 34/01
Gesellschafter-Geschäftsführer; Höhe der Gesamtausstattung
- BFH, 26.11.1996 - I B 50/96
Angemessenheitsprüfung von Gewinntantiemen
- BFH, 24.06.2008 - X B 143/07
Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung - Schätzungsbefugnis …
- BFH, 27.02.2007 - X B 7/06
NZB: Ap, Vollschätzung wegen Verletzung der Buchführungspflicht
- BFH, 25.11.2002 - I B 2/02
NZB: fehlerhaftes FG-Urteil
- FG Niedersachsen, 21.09.1999 - 6 K 166/97
Angemessenheit des Geschäftsführergehalts, verdeckte Gewinnausschüttung
- FG München, 24.08.1999 - 7 K 4140/97
Angemessene Gesellschafter-Geschäftsführer-Gewinntantiemen
- FG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - I 141/99
Zur Angemessenheit einer Gewinntantieme
- BFH, 12.10.1995 - I R 27/95
Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung außerhalb der Steuerbilanz
- FG Sachsen, 14.11.2013 - 6 K 701/12
Geschäftsführervergütung als vGA
- FG Münster, 29.06.2007 - 9 K 293/03
Erhöhung einer Pensionszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte …
- BFH, 18.12.2002 - I R 85/01
VGA; Angemessenheit der Geschäftsführervergütung
- FG Sachsen, 16.08.2005 - 3 K 1318/02
Garantierückstellungen eines Bauunternehmens; Angemessenheit von …
- FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97
Gewinntantieme; Verlustvortrag; verdeckte Gewinnausschüttung; Jahresüberschuß - …
- FG München, 17.02.2014 - 7 K 260/12
Angemessene Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
- FG Nürnberg, 09.05.2006 - I 43/03
Änderung eines bestandskräftigen Körperschaftsteuerbescheids wegen …
- BFH, 27.06.2002 - III B 38/02
Verfahrensmängel; Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Anerkennung von …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8312/04
Angemessenheit der Geschäftsführervergütung einer GmbH: keine Gewinnabsaugung …
- FG Düsseldorf, 01.04.2004 - 7 K 690/01
Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung - verdeckte Gewinnausschüttung bei …
- FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99
Angemessenes Prokuristengehalt und Vorteilsausgleich (§ 8 Abs. 3 KStG)
- FG München, 16.07.2002 - 6 K 5032/00
Verkaufsprovisionen als Umsatztantieme; Körperschaftsteuer 1993 u. 1994; …
- FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98
Modifizierte Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung
- BFH, 21.01.1998 - I B 66/97
Unangemessen hohe Gesamtvergütung als vGA
- BFH, 02.11.2006 - I B 22/06
VGA; tatrichterliche Schätzung
- FG Nürnberg, 29.10.2002 - I 197/99
Angemessenheit der Gesamtausstattung von Gesellschafter-Geschäftsführern; …
- FG München, 18.06.2002 - 6 K 5076/01
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Umsatztantieme; Körperschaftsteuer 1996; …
- FG München, 14.11.2001 - 6 V 3607/01
Bemessungsgrundlage für Gewinntantieme; Aussetzung der Vollziehung in Sachen …
- FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 350/98
Gewinntantieme von 25 % an leitende Angestellte als verdeckte Gewinnausschüttung
- FG Hessen, 27.06.2001 - 4 K 752/01
Wertzuwachs; Unternehmenswert; Stille Reserve; Geschäftsführergehalt; …
- FG München, 12.06.2001 - 6 V 2960/00
Ankauf von know-how als verdeckte Gewinnausschüttung; Aussetzung/Aufhebung der …
- FG Hamburg, 06.09.2000 - V 157/00
Gemeinsame Beherrschung einer Kapitalgesellschaft und Angemessenheit von …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2006 - 1 K 296/03
Bemessung einer Gewinntantieme durch Verrechnung von Verlusten mit …
- FG Hessen, 17.09.2002 - 4 K 2429/01
Pensionszusage; Festbetrag; Verzicht; Aktivlohn; Lineare Erhöhung; Invalidität; …
- FG München, 21.08.2002 - 8 V 2872/02
Aussetzung der Vollziehung; Rückstellungen für Mietgarantie und Zinsgarantie als …
- FG München, 03.04.2002 - 6 V 4344/01
Geschäftsführerhaftung für Körperschaftsteuer; Aussetzung der Vollziehung in …
- FG München, 03.07.2001 - 6 K 5034/00
Nicht vereinbarungsgemäß gezahltes Geschäftsführergehalt als verdeckte …
- FG Düsseldorf, 30.01.2001 - 6 K 8671/97
- FG Hessen, 22.09.2000 - 4 V 2852/00
Angemessenheit; Geschäftsführergehalt; Gehaltstrukturuntersuchung - …
- FG München, 19.03.2002 - 6 K 2821/01
Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Gewährung einer Gewinntantieme
- FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 11/97
Verdeckte Gewinnausschüttung, Witwe, Pensionszusage, Überversorgung, …
- BFH, 08.10.1999 - I B 123/98
Divergenz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- FG Hessen, 07.05.2004 - 4 K 2572/02
Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge als verdeckte Gewinnausschüttungen bei …
- FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 188/95
Körperschaftsteuer 1992
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2007 - 1 K 2/04
Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit eines Geschäftsführergehalts, …
- FG Düsseldorf, 19.08.2003 - 6 K 3071/01
Verdeckte Gewinnausschüttung; Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit; …
- FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Buchungsfehler und Geschäftsführergehalt?
- BFH, 28.02.2000 - I B 19/99
Überstundenvergütungen an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; vGA
- FG Niedersachsen, 08.09.1998 - VI 92/96
Anforderungen an die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Angemessenheit von …
- BFH, 31.05.1995 - I S 2/95
Rohgewinnbezogene Tantieme als vGA
- FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 867/12
Zulässigkeit einer Umsatztantieme bei ausschließlicher Zuständigkeit für den …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2008 - 6 K 1807/04
Angemessenheit der Geschäftsführervergütung: kein Abstellen auf den sog. …
- FG Schleswig-Holstein, 02.12.2005 - 1 K 359/00
Steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses
- FG Saarland, 29.03.2004 - 1 K 210/00
Angemessenheit von Gehalts- und Pachtzahlungen (§ 8 Abs. 3 KStG)
- FG Hessen, 21.01.2004 - 4 V 4114/03
Rückstellungen bei Einziehung von Geschäftsanteilen
- BFH, 21.01.2004 - I B 132/03
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
- FG Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 10 K 153/03
Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen
- BFH, 29.11.2001 - I B 27/01
Gewinntantieme - Steuerliche Anerkennung - GmbH - Gewinnabhängige Vergütung - …
- FG Baden-Württemberg, 18.02.1998 - 5 K 255/97
Obergrenze für die Anerkennung von Pensionsrückstellungen; Kappungsgrenze von 75 …
- FG Köln, 12.02.1998 - 13 K 6119/93
Rohgewinntantieme als vGA
- FG Niedersachsen, 18.02.1997 - VI 480/93
Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Anforderungen an eine …
- FG München, 11.10.1995 - 7 K 3474/93
Zulässigkeit der Besteuerung technischer Gewinne aus der Rückversicherung von …
- FG München, 08.01.2014 - 6 V 2116/13
Beherrschende Gesellschafter kraft Interessenübereinstimmung
- FG München, 04.01.2005 - 7 K 4620/02
Angemessenheit der Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- FG Saarland, 07.08.2002 - 1 K 289/00
Nachweis von Fahrtkosten beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer
- FG München, 05.06.2008 - 7 K 2486/06
Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheitsprüfung von Geschäftsführergehältern …
- FG Niedersachsen, 20.11.2003 - 6 K 30/02
Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung
- FG Baden-Württemberg, 08.03.2001 - 6 K 44/98
Vergütungen aufgrund eines Beratervertrags an pensionierten …
- FG Hamburg, 29.06.2000 - II 287/97
Zur Beweislast bei Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung
- BFH, 08.10.1999 - I B 13/99
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Divergenz - Anforderungen an die …
- FG Saarland, 04.02.1998 - 1 K 157/97
- FG Nürnberg, 18.02.2016 - 4 K 423/15
Einkommensteuerliche Erhöhung der Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgrund einer …
- FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 204/02
Körperschaftsteuer; keine Bindung der Gerichte an Nicht-aufgriffsgrenzen der …
- FG Sachsen, 18.08.2003 - 5 V 1108/03
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung(Körperschaftsteuer 1993 bis 1999, die …
- FG Münster, 10.02.2003 - 9 K 468/01
Steuerliche Anerkennung einer Nur-Gewinntantieme
- FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00
Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art einer Stadt zu einem …
- FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99
Zur Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführervergütungen
- BFH, 08.11.1996 - I B 56/96
Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine zulassungsfreie Revision
- FG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 12 K 8396/05
Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit der Gehälter der beiden …
- FG Hessen, 15.01.2004 - 4 K 3169/02
Provisionszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer im Maklergewerbe als …
- FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02
Verdeckte Gewinnausschüttungen durch unangemessene Geschäftsführergehälter (§ 8 …
- FG Hessen, 15.05.2001 - 4 V 5281/00
Bewertung; Verkehrswert; Verdeckte Gewinnausschüttung; Ertragswertverfahren; …
- FG Berlin, 26.03.1997 - VIII 236/93
Obergrenze und Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen
- FG München, 12.04.2005 - 6 K 247/03
Umsatztantieme als vGA
- FG Bremen, 13.05.2004 - 1 K 271/03
Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH als vGA; …
- FG Bremen, 17.10.2003 - 1 V 59/03
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Vereinbarung einer Umsatztantieme und Zahlung …
- FG Düsseldorf, 14.10.2003 - 6 K 7092/02
- FG Hamburg, 30.04.2003 - I 48/02
KStG: Tantiemeversprechen als verdeckte Gewinnausschüttung:
- OLG Düsseldorf, 08.04.2003 - 23 U 64/02
Ersatz eines Schadens vom Steuerberater mangels Behandlung vom Umsatz bestimmter …
- FG Berlin, 10.02.2003 - 8 K 8263/99
Umsatztantieme ohne vertragliche Begrenzung als verdeckte Gewinnausschüttung
- FG Sachsen, 21.10.2002 - 2 V 389/02
Aussetzung der Vollziehung ganz oder teilweise wegen ernstlicher Zweifel an der …
- FG München, 14.05.2002 - 6 K 776/01
Weiterleitung der einer GmbH zugewendeten Auslands-Incentive-Reise an die beiden …
- FG Saarland, 13.12.2001 - 1 K 56/98
Verdeckte Gewinnausschüttungen durch Gehaltszahlungen an …
- FG Saarland, 22.05.2001 - 1 K 151/97
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gesellschaftsdarlehn und Tantiemenvereinbarung
- FG Baden-Württemberg, 09.11.1995 - 3 K 127/91
Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (VGA); Verzicht auf …
- FG Düsseldorf, 12.04.2019 - 6 K 2648/17
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2008 - 1 K 97/05
Angemessenheit der Gesamtausstattung von Gesellschaftergeschäftsführern einer …
- FG Hamburg, 09.01.2006 - V 170/02
Verdeckte Gewinnausschüttung bei unangemessener Geschäftsführervergütung
- FG München, 11.12.2001 - 6 K 4318/98
Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer
- FG Niedersachsen, 21.09.1999 - 6 K 678/96
Angemessenheit von Geschäftsführergehältern, vGA
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2007 - 1 K 296/04
Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Unangemessenheit eines Geschäftsführergehalts: …
- FG München, 10.07.2007 - 6 K 437/05
Zur Frage, ob Geschäftsführervergütungen zum Teil vGA darstellen
- FG Düsseldorf, 28.01.2003 - 6 K 5749/00
Nachtzuschläge sowie Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge für den …
- FG Sachsen-Anhalt, 21.10.2002 - 2 V 389/02
Übertragung des Mandantenstammes als verdeckte Gewinnausschüttung; …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.11.1999 - 1 K 3401/98
Übernahme von Reparaturaufwendungen am Privatfahrzeug eines Gesellschafters oder …
- FG Düsseldorf, 13.08.1998 - 8 K 4039/97
Steuerliche Anerkennung von Tantiemevereinbarungen unter Angehörigen; Überprüfung …
- FG München, 26.05.1997 - 7 K 4238/95
Verdeckte Gewinnausschüttung durch eine Umsatzprovision; Vermögensminderung ohne …
- FG Düsseldorf, 16.04.2002 - 6 K 6362/99
- FG Saarland, 09.03.2001 - 1 V 359/00
Übernahme der Beitragsleistung zur Lebensversicherung des …
- FG München, 25.05.1999 - 7 V 1360/99
Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen wegen der Ablösung von Pensionsansprüchen …
- FG München, 17.02.1997 - 7 K 2029/95
Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Steuerliche Behandlung zu …
- FG München, 17.10.1996 - 7 K 3862/91
Anforderungen an eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Steuerliche Behandlung …
- FG München, 14.10.1996 - 7 K 359/95
Tantiemerückstellungen zugunsten eines beherrschenden Geschäftsführers einer …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.09.1996 - 6 K 2539/93
Verdeckte Gewinnausschüttung beiÜbertragung eines Grundstücks an die Ehefrau des …
- FG Saarland, 01.09.1999 - 1 V 208/99
- FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2488/98
- FG Rheinland-Pfalz, 08.04.1997 - 2 K 1544/96
- FG Rheinland-Pfalz, 08.04.1997 - 2 K 1543/96
- FG Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 3 K 301/90
Abgrenzung von Betriebsausgaben und verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA); …
- FG Baden-Württemberg, 29.09.1995 - 14 K 10/93
Betriebliche Veranlassung einer an den im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten …
- FG Baden-Württemberg, 07.09.1995 - 3 K 176/90
Verdeckte Gewinnausschüttung als Gewinnminderung, die durch das …
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