Rechtsprechung
BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3
- Wolters Kluwer
Freiberufler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
- Partnerschaftsgesellschaft
- Steuerrecht
Papierfundstellen
- BFHE 177, 377
- NJW 1995, 3078
- BB 1995, 1630
- BB 1995, 1727
- DB 1995, 2146
- BStBl II 1995, 73
- BStBl II 1995, 732
Wird zitiert von ... (87)
- BFH, 14.05.2019 - VIII R 35/16
Prüfingenieure üben eine freiberufliche Tätigkeit aus
Auch bei Berufsgruppen, in denen der das Berufsbild prägende "persönliche, individuelle Dienst" am Auftraggeber in den Hintergrund tritt (vgl. zum Arzt für Laboratoriumsmedizin - Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. März 1995 - XI R 85/93, BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732;… s.a. Senatsbeschluss in BFH/NV 2018, 945) bzw. in technisch-naturwissenschaftlichen Berufen, in denen infolge des technischen Fortschritts der Anteil der "individuell freiberuflichen" Arbeitsleistung kleiner (geworden) ist, kann nicht auf das Erfordernis der persönlichen Teilnahme an der praktischen Arbeit verzichtet werden (vgl. Schmidt/Wacker, EStG, 38. Aufl., § 18 Rz 28).Dementsprechend ist ein selbständig tätiger Ingenieur nur eigenverantwortlich tätig, wenn die Ausführung jedes einzelnen Auftrags ihm selbst --und nicht dem qualifizierten Mitarbeiter, den Hilfskräften oder dem Unternehmen als Ganzem-- zuzurechnen bzw. als seine erkennbar ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732, m.w.N.;… vgl. zum Bau- bzw. Vermessungsingenieur z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 55; BFH-Urteile in BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; in BFHE 93, 468, BStBl II 1968, 820).
- FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4272/06
Qualifizierung von Einkünften einer überwiegend im Bereich des Webdesign tätigen …
Charakteristisch und erforderlich für die Einordnung einer Tätigkeit als selbständig i.S. des § 18 EStG ist die persönliche Arbeitsleistung des Berufsträgers (BFH-Urteil vom 21. März 1995 XI R 85/93, BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732). - FG Baden-Württemberg, 12.10.2001 - 9 K 285/96
Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit eines Laborarztes; …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - sei wesentliches Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des freiberuflich Tätigen (Hinweis auf Urteil des BFH vom 21.03.1995 XI R 85/93, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 732).Auch eine besonders intensive leitende Tätigkeit, etwa Organisation, Arbeitsplanung, Arbeitsverteilung, Aufsicht und stichprobenweise Überprüfung, könne allerdings die eigenverantwortliche Tätigkeit nicht ersetzen (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 07.10.1987, X B 54/87, BStBl II 1988, 17; BFH-Urteile vom 25.11.1975 VIII R 116/74, BStBl II 1976, 155; in BStBl II 1995, 732).
So habe der BFH in seiner Entscheidung in BStBl II 1995, 732 bei einem Laborarzt, dem 14 bis 20 MTA und durchschnittlich je Untersuchung 36, 5 Sek.
Diese seien aber nicht mit den Verhältnissen vergleichbar, über die im BFH-Urteil in BStBl II 1995, 732 entschieden worden sei.
Den Entscheidungen des BFH zur GewSt-Pflicht der Laborärzte, auf die sich die Rechtsauffassung des Bekl stütze (Urteile vom 25.11.1975, BStBl II 1976, 155; BStBl II 1990, 507; BStBl II 1995, 732; BStBl II 1988, 17), lägen Untersuchungszahlen zwischen 147.000 und 448.000 pro Jahr zugrunde.
Wie den Formulierungen "als Ausübung eines freien Berufs" in § 1 Abs. 1 GewStDV bis 1983 und später in § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG sowie in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG "Berufstätigkeit der Ärzte ..." zu entnehmen ist, kommt es für die Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften nicht schlechthin auf die Aus- und Vorbildung sowie auf die Berufsbezeichnung des Steuerpflichtigen, sondern auf die Art. der von ihm ausgeübten Tätigkeit an (so grundlegend BFH-Urteil in BStBl II 1995, 732 im Anschluss an BFH-Urteil in BStBl II 1990, 507 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 25. November 1975 VIII R 116/76, BFHE 117, 247 , BStBl II 1976, 155).
Wesentliches Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit zur Abgrenzung gegenüber der gewerblichen Tätigkeit ist die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Freiberuflers (vgl. BFH-Urteil vom 21. März 1995 XI R 85/93 mit Hinweis auf die ständige Rechtsprechung in den BFH-Urteilen vom 25. Oktober 1963 IV 373/60 U, BFHE 77, 750, BStBl III 1963, 595; vom 29. Juli 1965 IV 61/65 U, BFHE 83, 154, BStBl III 1965, 557; vom 5. Dezember 1968 IV R 125/66, BFHE 94, 344, BStBl II 1969, 165; vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106 , BStBl II 1989, 727; vom 1. Februar 1990 IV R 140/88, BFHE 159, 535 , BStBl II 1990, 507; BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1987 X B 54/87, BFHE 151, 147, BStBl II 1988, 17).
b) Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist ein Angehöriger eines freien Berufes auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist allerdings, dass er aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird (vgl. zur Entstehungsgeschichte dieser Regelung durch das Steueränderungsgesetz >StÄndG< 1960 in Abgrenzung zur Vervielfältigungstheorie das BFH-Urteil vom 21. März 1995 XI R 85/93 mit Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs, BTDrucks III/1811, S. 11, 12, sowie Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, zu BTDrucks III/1941, S. 4).
Bei einem Arzt für Laboratoriumsmedizin zählen MTA zu den fachlich vorgebildeten Arbeitskräften (vgl. Urteile in BFHE 159, 535 , BStBl II 1990, 507 und BFHE 177, 377 , BStBl II 1995, 732).
Auch eine besonders intensive leitende Tätigkeit kann allerdings die eigenverantwortliche Tätigkeit nicht ersetzen; denn das Tatbestandsmerkmal eigenverantwortlich hat gegenüber dem Merkmal "leitend" eine selbständige Bedeutung (vgl. ausführlich dazu BFH-Beschluss in BFHE 151, 147, BStBl II 1988, 17; BFH-Urteile in BFHE 117, 247 , BStBl II 1976, 155; BFHE 177, 377 , BStBl II 1995, 732; vom 20.12.2000 XI R 8/00, DStRE 2001, 577).
Die Grenze zum Gewerbebetrieb ist deshalb schon dann überschritten, wenn der Steuerpflichtige sich nur noch um besonders wichtige oder besonders schwierige Aufträge selbst kümmert, die einfachen oder weniger bedeutsamen aber ganz seinen Mitarbeitern überlässt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 117, 247 , BStBl II 1976, 155; BFHE 177, 377 , BStBl II 1995, 732; DStRE 2001, 577).
Ein Arzt für Laboratoriumsmedizin, bei dem typischerweise der das Berufsbild des Arztes prägende "persönliche, individuelle Dienst am Patienten" in den Hintergrund tritt, weil er in besonderem Maße auf die technischen Einrichtungen und die Mithilfe qualifizierter Mitarbeiter angewiesen ist, übt seine Tätigkeit nur dann eigenverantwortlich aus, wenn er jeden eingegangenen Untersuchungsauftrag nach Inhalt und Fragestellung zur Kenntnis nimmt, die Bearbeitung durch die zuständigen Abteilungen sowie die Auswahl und Anwendung der Untersuchungsmethode kontrolliert und die Plausibilität des Ergebnisses in bezug auf die Befunderhebung und Befundauswertung nachprüft (BFH-Urteile in BFHE 159, 535 , BStBl II 1990, 507 und BFHE 177, 377 , BStBl II 1995, 732).
Der erkennende Senat kann im Streitfall dahinstehen lassen, ob der Rechtsprechung des BFH auch insoweit uneingeschränkt zu folgen ist, als danach auf die persönliche Mitarbeit am einzelnen Untersuchungsauftrag auch im Hinblick auf die fortschreitende Technisierung nicht verzichtet werden könne und dann, wenn die persönliche, individuelle Dienstleistung durch EDV-Programme ersetzt werde, keine die Ausübung des freien Berufs prägende eigenverantwortliche Tätigkeit mehr vorliege (BFHE 177, 377 , BStBl II 1995, 732 [735]).
Dem Kl stand damit im Durchschnitt deutlich mehr Zeit je Auftrag und Untersuchung zur Verfügung, als die vom BFH offenbar als Grenze gesehene Zeit von etwa 30 Sekunden pro Untersuchung (vgl. BFHE 177, 377 , BStBl II 1995, 732 [735]), bei der nicht mehr davon ausgegangen werden könne, dass der Laborarzt dem einzelnen Auftrag den Stempel seiner persönlichen Arbeit aufdrücken könne.
- FG Niedersachsen, 22.10.2017 - 13 K 179/15
Arzt für Zytologie
Wesentliches Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit zur Abgrenzung gegenüber der gewerblichen Tätigkeit ist die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Freiberuflers (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH, Urteil vom 25.10.1963 - IV 373/60 U, BStBl III 1963, 595; BFH, Urteil vom 29.07.1965 - IV 61/65 U, BStBl III 1965, 557; BFH, Urteil vom 05.12.1968 - IV R 125/66, BStBl II 1969, 165; BFH, Beschluss vom 07.10.1987 - X B 54/87, BStBl II 1988, 17; BFH, Urteil vom 20.04.1989 - IV R 299/83, BStBl II 1989, 727; BFH, Urteil vom 01.02.1990 - IV R 140/88, BStBl II 1990, 507; BFH, Urteil vom 21.03.1995 - XI R 85/93, BStBl II 1995, 732).Der 2. Halbsatz des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, insbesondere das Wort eigenverantwortlich, bringt zum Ausdruck, dass - entsprechend dem historisch gewachsenen Begriff des freien Berufs - der unmittelbare persönliche Einsatz des Berufsträgers bei der Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben erforderlich ist (BFH, Urteil vom 21.03.1995 - XI R 85/93, BStBl II 1995, 732).
Sie dürfen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 MTA-Gesetz medizinische und chemische Untersuchungen nach Standardverfahren durchführen, wobei sie insoweit nicht auf untergeordnete Tätigkeiten beschränkt sind (BFH, Urteil vom 21.03.1995 - XI R 85/93, BStBl II 1995, 732).
Die Ausführung jedes einzelnen Auftrags muss vielmehr ihm selbst und nicht den qualifizierten Mitarbeitern, den Hilfskräften, den technischen Hilfsmitteln oder dem Unternehmen als Ganzem zuzurechnen sein (vgl. BFH, Urteil vom 25.11.1975 - VIII R 116/74, BStBl II 1976, 155; BFH, Urteil vom 21.03.1995 - XI R 85/93, BStBl II 1995, 732).
Um seine Tätigkeit als eigenverantwortlich zu werten, muss er jedoch jeden eingegangenen Untersuchungsauftrag nach Inhalt und Fragestellung zur Kenntnis nehmen, die Bearbeitung durch die zuständigen Abteilungen sowie die Auswahl und Anwendung der Untersuchungsmethode kontrollieren und die Plausibilität des Ergebnisses (Befunderhebung und Befundauswertung) nachprüfen (BFH, Urteil vom 31.03.1995 - XI R 85/93, BStBl II 1995, 732; BFH, Urteil vom 01.02.1990 - IV R 140/88, BStBl II 1990, 507).
Auch wenn man berücksichtigt, dass der Zeitaufwand hinsichtlich der einzelnen Untersuchungen und deren Befundung unterschiedlich ist, so kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Laborarzt dem einzelnen Auftrag "den Stempel seiner persönlichen Arbeit aufdrücken" kann, wenn ihm pro Untersuchung im Durchschnitt etwa 30 Sekunden zur Verfügung stehen (BFH, Urteil vom 21.03.1995 - XI R 85/93, BStBl II 1995, 732).
Sie besagt aber nichts darüber, ob er an der Bearbeitung des einzelnen Auftrags in der gebotenen Weise persönlich mitgewirkt hat (BFH, Urteil vom 21.03.1995 - XI R 85/93, BStBl II 1995, 732).
In seinem Urteil vom 21.03.1995 (Az.: XI R 85/93, BStBl II 1995, 732) hat der Bundesfinanzhof die zu einem Arzt für Laboratoriumsmedizin ergangene Vorentscheidung (Finanzgericht Baden-Württemberg) bestätigt und hierzu ausgeführt: "Die Vorentscheidung ist von den vorgenannten Rechtsgrundsätzen ausgegangen.
Bedient sich ein Berufsträger nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG - wie im Streitfall der Kläger als Arzt für Zytologie - der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte, dann ist er nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der erkennende Senat anschließt, nur dann freiberuflich tätig, wenn er jeden eingegangenen Untersuchungsauftrag nach Inhalt und Fragestellung zur Kenntnis nimmt, die Bearbeitung durch die zuständigen Abteilungen sowie die Auswahl und Anwendung der Untersuchungsmethode kontrolliert und die Plausibilität des Ergebnisses (Befunderhebung und Befundauswertung) nachprüft (BFH, Urteil vom 31.03.1995 - XI R 85/93, BStBl II 1995, 732; BFH, Urteil vom 1.02.1990 - IV R 140/88, BStBl II 1990, 507).
Selbst wenn diese Scheine - was vom Kläger so nicht vorgetragen wurde - von diesem vor dem Versenden der Ergebnisse noch unterschrieben worden wären, reicht die bloße Unterschrift des Klägers für eine eigenverantwortliche Mitwirkung bei jedem einzelnen Untersuchungsauftrag nicht aus (BFH, Urteil vom 21.03.1995 - XI R 85/93, BStBl II 1995, 732).
- BFH, 15.12.2010 - VIII R 50/09
Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei …
Nur unter diesen Voraussetzungen trägt die Arbeitsleistung --selbst wenn der Berufsträger ausnahmsweise in einzelnen Routinefällen nicht mitarbeitet-- den erforderlichen "Stempel der Persönlichkeit" des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile vom 1. Februar 1990 IV R 140/88, BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507; vom 21. März 1995 XI R 85/93, BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732;… vom 14. März 2007 XI R 59/05, BFH/NV 2007, 1319). - FG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 K 179/15 Wesentliches Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit zur Abgrenzung gegenüber der gewerblichen Tätigkeit ist die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Freiberuflers (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH, Urteil vom 25.10.1963 - IV 373/60 U , BStBl III 1963, 595; BFH, Urteil vom 29.07.1965 - IV 61/65 U , BStBl III 1965, 557; BFH, Urteil vom 05.12.1968 - IV R 125/66 , BStBl II 1969, 165; BFH, Beschluss vom 07.10.1987 - X B 54/87 , BStBl II 1988, 17; BFH, Urteil vom 20.04.1989 - IV R 299/83 , BStBl II 1989, 727; BFH, Urteil vom 01.02.1990 - IV R 140/88 , BStBl II 1990, 507; BFH, Urteil vom 21.03.1995 - XI R 85/93 , BStBl II 1995, 732).
Der 2. Halbsatz des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG , insbesondere das Wort eigenverantwortlich, bringt zum Ausdruck, dass - entsprechend dem historisch gewachsenen Begriff des freien Berufs - der unmittelbare persönliche Einsatz des Berufsträgers bei der Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben erforderlich ist ( BFH, Urteil vom 21.03.1995 - XI R 85/93 , BStBl II 1995, 732).
Sie dürfen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 MTA-Gesetz medizinische und chemische Untersuchungen nach Standardverfahren durchführen, wobei sie insoweit nicht auf untergeordnete Tätigkeiten beschränkt sind ( BFH, Urteil vom 21.03.1995 - XI R 85/93 , BStBl II 1995, 732).
Die Ausführung jedes einzelnen Auftrags muss vielmehr ihm selbst und nicht den qualifizierten Mitarbeitern, den Hilfskräften, den technischen Hilfsmitteln oder dem Unternehmen als Ganzem zuzurechnen sein (vgl. BFH, Urteil vom 25.11.1975 - VIII R 116/74 , BStBl II 1976, 155; BFH, Urteil vom 21.03.1995 - XI R 85/93 , BStBl II 1995, 732).
Um seine Tätigkeit als eigenverantwortlich zu werten, muss er jedoch jeden eingegangenen Untersuchungsauftrag nach Inhalt und Fragestellung zur Kenntnis nehmen, die Bearbeitung durch die zuständigen Abteilungen sowie die Auswahl und Anwendung der Untersuchungsmethode kontrollieren und die Plausibilität des Ergebnisses (Befunderhebung und Befundauswertung) nachprüfen (BFH, Urteil vom 31.03.1995 - XI R 85/93, BStBl II 1995, 732 [BFH 21.03.1995 - XI R 85/93] ; BFH, Urteil vom 01.02.1990 - IV R 140/88 , BStBl II 1990, 507).
Auch wenn man berücksichtigt, dass der Zeitaufwand hinsichtlich der einzelnen Untersuchungen und deren Befundung unterschiedlich ist, so kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Laborarzt dem einzelnen Auftrag "den Stempel seiner persönlichen Arbeit aufdrücken" kann, wenn ihm pro Untersuchung im Durchschnitt etwa 30 Sekunden zur Verfügung stehen ( BFH, Urteil vom 21.03.1995 - XI R 85/93 , BStBl II 1995, 732).
Sie besagt aber nichts darüber, ob er an der Bearbeitung des einzelnen Auftrags in der gebotenen Weise persönlich mitgewirkt hat ( BFH, Urteil vom 21.03.1995 - XI R 85/93 , BStBl II 1995, 732).
In seinem Urteil vom 21.03.1995 (Az.: XI R 85/93 , BStBl II 1995, 732) hat der Bundesfinanzhof die zu einem Arzt für Laboratoriumsmedizin ergangene Vorentscheidung (Finanzgericht Baden-Württemberg) bestätigt und hierzu ausgeführt: "Die Vorentscheidung ist von den vorgenannten Rechtsgrundsätzen ausgegangen.
Bedient sich ein Berufsträger nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG - wie im Streitfall der Kläger als Arzt für Zytologie - der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte, dann ist er nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der erkennende Senat anschließt, nur dann freiberuflich tätig, wenn er jeden eingegangenen Untersuchungsauftrag nach Inhalt und Fragestellung zur Kenntnis nimmt, die Bearbeitung durch die zuständigen Abteilungen sowie die Auswahl und Anwendung der Untersuchungsmethode kontrolliert und die Plausibilität des Ergebnisses (Befunderhebung und Befundauswertung) nachprüft (BFH, Urteil vom 31.03.1995 - XI R 85/93, BStBl II 1995, 732 [BFH 21.03.1995 - XI R 85/93] ; BFH, Urteil vom 1.02.1990 - IV R 140/88 , BStBl II 1990, 507).
Selbst wenn diese Scheine - was vom Kläger so nicht vorgetragen wurde - von diesem vor dem Versenden der Ergebnisse noch unterschrieben worden wären, reicht die bloße Unterschrift des Klägers für eine eigenverantwortliche Mitwirkung bei jedem einzelnen Untersuchungsauftrag nicht aus ( BFH, Urteil vom 21.03.1995 - XI R 85/93 , BStBl II 1995, 732).
- BFH, 08.10.2008 - VIII R 53/07
Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte bei gleichartiger …
In welchem Umfang der Berufsträger allerdings selbst tätig sein muss, hängt vom jeweiligen Berufsbild ab (…BFH-Urteile vom 4. Juli 2007 VIII R 77/05, BFH/NV 2008, 53, m.umf.N.; vom 22. Januar 2004 IV R 51/01, BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509, m.w.N.; grundlegend BFH-Urteil vom 21. März 1995 XI R 85/93, BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732;… BFH-Beschluss vom 7. Juli 2005 XI B 227/03, BFH/NV 2006, 55).b) Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass eine Aufteilung an sich vorzunehmen ist, so wird es des Weiteren Feststellungen zu treffen haben, ob und ggf. welche der in den Verantwortungsbereich des Klägers fallenden Aufträge ausnahmsweise im Hinblick auf die Zahl der für ihre Durchführung jeweils eingesetzten Mitarbeiter und des Umfangs der Aufträge gleichwohl der Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit entgegenstehen (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 53; in BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732; in BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507; ferner HHR/Brandt, § 18 EStG Rz 234).
- BFH, 20.12.2000 - XI R 8/00
Einkunftsart bei Herstellung von Filmreportagen
Dem Charakter der selbständigen Tätigkeit i.S. des § 18 EStG entspricht es, dass sie durch die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Steuerpflichtigen geprägt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. März 1995 XI R 85/93, BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732, m.w.N.).b) Fachlich vorgebildet ist sowohl der Mitarbeiter, der dieselbe berufliche Qualifikation wie der Betriebsinhaber erworben hat, als auch derjenige, der eine weniger qualifizierte Berufsausbildung aufzuweisen hat (z.B. BFH-Urteil in BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732).
Es genügt daher nicht eine gelegentliche fachliche Überprüfung der Mitarbeiter (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Februar 1990 IV R 140/88, BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507; in BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732).
Zum einen gehört nach ständiger Rechtsprechung des BFH die stichprobenweise Überprüfung der Leistungen der Mitarbeiter nicht zur "eigenverantwortlichen", sondern zur "leitenden" Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG (…vgl. z.B. BFH in BFHE 189, 569, BFH/NV 2000, 284; in BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681; in BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732).
- BFH, 12.06.2018 - VIII B 154/17
Freiberufliche Tätigkeit eines Laborarztes bei vollständiger Delegation …
Auf Grundlage dieser Feststellungen hat das FG die erforderliche eigenverantwortliche Tätigkeit des Klägers gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (EStG) unter Heranziehung der in den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. November 1975 VIII R 116/74 (BFHE 117, 247, BStBl II 1976, 155), vom 1. Februar 1990 IV R 140/88 (BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507) und vom 21. März 1995 XI R 85/93 (BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732) entwickelten Maßstäbe für den Bereich der gynäkologischen Untersuchungsaufträge verneint und dessen Tätigkeit insgesamt als gewerbliche Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (GewStG) eingeordnet.Zumindest muss eine Mitarbeit an jedem einzelnen Auftrag durch dessen geistige Erfassung (Kenntnisnahme) und die abschließende Auswertung des Befundes erfolgen (s. zum Ganzen BFH-Urteile in BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507, Rz 25, und in BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732).
Das FG hat zwar in den Gründen u.a. die BFH-Urteile in BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507 und in BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732 zitiert, in denen für Laborärzte eine solche Aufteilbarkeit der Einkünfte verneint wurde.
- FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3969/11
Gewerbebetrieb kraft Abfärbewirkung
Auch bei der Ausübung eines Katalogberufs erfordert der Charakter der selbständigen Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG, dass die Tätigkeit durch die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Steuerpflichtigen geprägt ist (ständige Rechtsprechung des BFH: vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21.03.1995 XI R 85/93, BStBl. II 1995, 732 m.w.N.). - BFH, 08.10.2008 - VIII R 74/05
Promotionsberater ist nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig
- BFH, 22.01.2004 - IV R 51/01
Krankenpfleger als Freiberufler
- BFH, 05.06.1997 - IV R 43/96
Gewerblichkeit eines Krankenpflegers
- BFH, 18.04.2013 - VI R 60/11
Vorlage gemäß § 11 FGO - Pflicht zur Anrufung des Großen Senats bei …
- BFH, 26.01.2011 - VIII R 3/10
Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei …
- BFH, 30.09.1999 - V R 56/97
Freiberufliche Tätigkeit einer Krankenschwester
- FG Bremen, 26.08.1999 - 397115K 1
Freiberuflichkeit oder Gewerbesteuerpflicht einer Labor-Ärzte-GbR; tatsächliche …
- BFH, 19.09.2002 - IV R 45/00
Fußreflexzonenmasseur als Gewerbetreibender
- FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10
Änderung wegen neuer Tatsache, Treu und Glauben, Verletzung von …
- BFH, 04.07.2007 - VIII R 77/05
Freiberufliche Tätigkeit bei Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte; …
- FG Brandenburg, 14.01.2004 - 2 K 1149/01
Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit eines Laborarztes im Rahmen der Abgrenzung …
- FG Sachsen, 24.02.2016 - 2 K 1479/15
Gewerbesteuerpflichtigkeit der Erstellung von Beweissicherungsgutachten sowie der …
- BFH, 14.03.2007 - XI R 59/05
Krankengymnast: Abgrenzung selbstständige Tätigkeit/gewerbliche Tätigkeit
- BFH, 31.08.2005 - IV B 205/03
Eigenverantwortliche Tätigkeit eines Krankengymnasten
- FG Münster, 27.08.2003 - 7 K 2393/01
Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit ; Zuhilfenahme fachlich vorgebildeter …
- BFH, 26.01.2000 - IV B 12/99
Eigenverantwortlichkeit eines Laborarztes
- FG Köln, 01.06.2017 - 15 K 243/14
Gewerbliche Einkünfte/Selbständige Einkünfte - Diplomsozialarbeiterin ist bei der …
- FG Münster, 09.05.2003 - 11 K 4747/00
Qualifizierung des Betriebes eines Ingenieurbüros als gewerblich; Begriff der …
- FG Hamburg, 10.09.2013 - 3 K 80/13
Gewerbesteuer/Einkommensteuer: Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und …
- FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99
Zur Gewerblichkeit eines Krankenpflegedienstes
- FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 157/14
Freiberufliche Einkünfte beim Betrieb einer Kindertagesstätte - Abgrenzung zu …
- BFH, 27.01.2004 - IV B 135/01
Staatlich geprüfter Krankenpfleger - Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
- FG Münster, 26.11.2021 - 1 K 1193/18
Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus selbstständiger …
- BFH, 21.01.1999 - XI B 126/96
Divergenz
- BFH, 26.01.2011 - VIII R 29/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. 12. 2010 VIII R 50/09 - …
- BFH, 15.12.2010 - VIII R 13/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. 12. 2010 VIII R 50/09 - …
- FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10
Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit, Abfärbung
- FG Saarland, 16.10.1997 - 2 K 9/97
Arzt für Laboratoriumsmedizin als Gewerbetreibender
- BFH, 23.09.1999 - VI R 106/98
Pflegekindverhältnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …
- BFH, 15.12.2010 - VIII R 37/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. 12. 2010 VIII R 50/09 - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 11527/06
Berufsrechtliches Verbot der Annahme von wirtschaftlichen Vorteilen seitens eines …
- FG Münster, 25.08.2014 - 9 K 106/12
Steuerpflicht von Dialysezentren
- BFH, 27.06.2006 - VII R 34/05
AdV - Sicherheitsleistung
- FG Niedersachsen, 06.04.2006 - 14 K 98/03
Gesonderte Gewerbesteuerpflicht des Betreibers eines Kinderheims, der hierneben …
- FG Münster, 31.05.2006 - 1 K 2819/04
Freiberuflichkeit einer Pathologen-Praxisgemeinschaft
- BFH, 22.09.2006 - IX B 63/06
Abgelehnte Anerkennung eines entgeltlichen Wohnungsrechts als …
- FG Köln, 23.05.2019 - 1 K 1430/16
Einkünftequalifikation: Abgrenzung gewerbliche Einkünfte/freiberufliche Einkünfte …
- BFH, 27.03.2007 - IV B 151/05
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Verletzung des rechtlichen Gehörs
- FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - 1 K 30035/02
Freiberuflichkeit eines einen anderen Zahnarzt beschäftigenden niedergelassenen …
- BFH, 15.12.2010 - VIII R 12/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. 12. 2010 VIII R 50/09 - …
- BFH, 28.05.1998 - III B 5/98
Krankenversicherungsbeiträge als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 10.06.1997 - V B 62/96
Steuerbefreiung für ähnliche heilberufliche Tätigkeit
- BFH, 19.10.1995 - IV R 45/94
Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuermessbescheides
- BFH, 17.01.2007 - IV B 38/05
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen die Denkgesetze; …
- BFH, 20.08.1998 - XI B 110/95
Trennung von Verfahren
- FG Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 K 193/92
Beurteilung einer unterrichtenden Tätigkeit als Ausübung eines freien Berufs oder …
- BFH, 02.04.1998 - V R 66/97
Steuerbefreiung von Einrichtungen ärztlicher Befunderhebung
- FG Köln, 28.05.2008 - 12 K 3735/05
Qualifizierung der Tätigkeit eines Insolvenzverwalters als gewerbliche Tätigkeit; …
- FG Hamburg, 27.05.2009 - 2 K 72/07
Abgrenzung der freiberuflichen Tätigkeit von Rechtsanwälten - im Bereich der …
- FG Saarland, 06.12.2000 - 2 K 229/99
Einordnug einer Laborärzte-Mitunternehmerschaft; Abgrenzung zwischen …
- BFH, 11.02.1999 - III B 51/98
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Divergenz; Verstoß gegen den klaren Inhalt der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 6 A 11527/06
Annahme von wirtschaftlichen Vorteilen durch einen Freiberufler; Überschreitung …
- BFH, 27.07.1994 - XI R 53/91
Freiberuflichkeit eines Laborarztes
- FG Köln, 08.06.2006 - 3 K 4699/02
Steuerliche Behandlung einer Mitunternehmerschaft; Qualifizierung von Einkünften …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07
Wechsel der Einkunftsermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung zu …
- FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 7 K 283/04
Qualifizierung der Einkünfte bei Fortbildungseinrichtung
- BFH, 08.12.2000 - I B 103/00
Rechtliches Gehör
- BFH, 07.05.1997 - V B 112/96
- BFH, 22.09.2006 - IX B 64/06
Überraschungsentscheidung: Mietvertrag unter Angehörigen nicht anerkannt
- BFH, 22.09.2006 - IX B 61/06
NZB: Überraschungsentscheidung, Verfahrensmangel
- BFH, 22.09.2006 - IX B 62/06
Abgelehnte Anerkennung eines entgeltlichen Wohnungsrechts als …
- FG Köln, 04.03.2022 - 6 K 1883/21
Abgrenzung der erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger …
- FG Hessen, 09.10.2003 - 8 V 2928/03
Gewerbebetrieb; Freier Beruf; Eigenverantwortliche Tätigkeit; Persönliche …
- FG Rheinland-Pfalz, 30.08.1995 - 1 K 2691/93
Gewerbesteuer; ärztliche Praxisgemeinschaft für Laboratoriumsmedizin als …
- BFH, 16.10.2001 - X B 135/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Ersatzzustellung - Zustellung - Wirksamkeit der …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2001 - 4 K 2146/97
§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG beinhaltet keinen weit gefassten Auffangtatbestand
- FG München, 19.02.2003 - 9 K 1015/01
Keine tarifbegünstigte Teilpraxisveräußerung bei Veräußerung der …
- FG Hessen, 01.04.1998 - 8 V 6415/97
Gewerbesteuerpflicht eines Zytologielabors; Voraussetzungen für die Annahme eines …
- FG Berlin, 13.08.1996 - VII 222/94
Freiberuflichkeit eines Krankenpflegers
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2010 - 2 K 173/08
Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verwalter in Verfahren der Gesamtvollstreckung …
- FG München, 01.03.1996 - 6 K 868/95
Steuerliche Abschreibung von Herstellungskosten für Wohnungen; Ausbau eines …
- FG Düsseldorf, 18.11.2009 - 7 K 3041/07
Tätigkeit eines Steuerberaters als Insolvenzverwalter; Betriebsausgabenabzug bei …
- BFH, 31.07.1997 - III B 31/95
- LSG Bayern, 28.06.2000 - L 12 KA 76/98
Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen einer falschen Auskunft ; …
- FG Baden-Württemberg, 12.02.2001 - 10 K 279/97
Tätigkeit eines Laborarztes als freier Beruf oder Gewerbebetrieb; Keine …
- FG Berlin, 16.01.2001 - 7 K 7309/00
Steuerrechtliche Einordnung des Betreiben einer privaten Hauskrankenpflege als …
- FG Düsseldorf, 04.03.1999 - 8 K 1717/95
Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit; Selbständige …