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   BFH, 11.05.1995 - V R 4/92   

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BFH, 11.05.1995 - V R 4/92 (https://dejure.org/1995,948)
BFH, Entscheidung vom 11.05.1995 - V R 4/92 (https://dejure.org/1995,948)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - V R 4/92 (https://dejure.org/1995,948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 559
  • BB 1995, 1682
  • DB 1995, 1795
  • BStBl II 1995, 610
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.04.1993 - XI R 50/90

    1. Teilleistungen bei Milchaufgabevergütung 2. Erlöschen der

    Auszug aus BFH, 11.05.1995 - V R 4/92
    Eine von der Durchschnittsatzbesteuerung ausgenommene Verpachtung des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, in der sich die unternehmerische Betätigung erschöpft (vgl. BFH-Urteile vom 21. April 1993 XI R 50/90, BFHE 171, 129, BStBl II 1993, 696; vom 21. Februar 1980 V R 113/73, BFHE 131, 104, BStBl II 1980, 613; Abschn. 264 Abs. 5 der Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - 1992; Schreiben des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 25. Oktober 1984, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1984, 285; Bauer, UR 1992, 228), liegt nicht vor.
  • BFH, 15.03.1994 - IX R 45/91

    Neben Förderzinsen zum Abbau von Bodenschätzen gezahlte Entschädigungen für

    Auszug aus BFH, 11.05.1995 - V R 4/92
    a) Da der Kläger der AG nicht seinen gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und auch keinen in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betrieb (§ 24 Abs. 3 UStG 1980), sondern nur einzelne landwirtschaftliche Grundstücke auf Zeit überließ, hat er die streitbefangenen Leistungen im Rahmen seines weiterhin bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (§ 24 Abs. 1 UStG 1980) ausgeführt (vgl. dazu die ertragsteuerliche Beurteilung: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. März 1994 IX R 45/91, BFHE 175, 19, BStBl II 1994, 840).
  • BFH, 21.02.1980 - V R 113/73

    Veräußerung von als Naturalpacht empfangenen Erzeugnissen durch den Verpächter

    Auszug aus BFH, 11.05.1995 - V R 4/92
    Eine von der Durchschnittsatzbesteuerung ausgenommene Verpachtung des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, in der sich die unternehmerische Betätigung erschöpft (vgl. BFH-Urteile vom 21. April 1993 XI R 50/90, BFHE 171, 129, BStBl II 1993, 696; vom 21. Februar 1980 V R 113/73, BFHE 131, 104, BStBl II 1980, 613; Abschn. 264 Abs. 5 der Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - 1992; Schreiben des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 25. Oktober 1984, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1984, 285; Bauer, UR 1992, 228), liegt nicht vor.
  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Hierzu gehört auch die entgeltliche Einräumung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, wenn sie ein Nutzungsrecht am Grundstück zum Gegenstand hat (BFH-Urteil vom 11. Mai 1995 V R 4/92, BFHE 177, 559, BStBl II 1995, 610).

    Berechtigt sie den Begünstigten nicht, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu nutzen (vgl. § 1090 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), sondern sichert sie nur eine im übrigen steuerpflichtige Leistung des Grundstückseigentümers, kommt ihr kein eigenständiger umsatzsteuerrechtlicher Gehalt zu (vgl. BFH in BFHE 177, 559, BStBl 1995, 610).

  • BFH, 11.11.2004 - V R 30/04

    Entschädigung für Flurschäden und Aufwuchsschäden als echter Schadensersatz -

    Der Bewilligung der Grunddienstbarkeit kommt aber neben der Vermietung und Verpachtung der Grundstücke kein eigenständiger umsatzsteuerlicher Gehalt zu, da sie nur der Absicherung der Rechte aus dem Miet- bzw. Pachtvertrag dient (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 1995 V R 4/92, BFHE 177, 559, BStBl II 1995, 610).
  • FG Hessen, 01.11.2017 - 6 K 1667/16

    § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst c UStG

    Dies werde durch die Ausführungen des BFH im Urteil vom 11.05.1995 (V R 4/92, BStBl. II 1995, 610) bestätigt, wonach auch eine im Rahmen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit i. S. v. §§ 1090 ff. BGB bestimmte Unterlassungsverpflichtung den Tatbestand der Steuerbefreiung erfülle.

    Die Ausführungen im Urteil des BFH vom 11.05.1995 (V R 4/92, BStBl. II 1995, 610) seien auf den Streitfall nicht anwendbar, da sich die Steuerfreiheit im dortigen Fall bereits aus anderen Vorschriften ergeben habe.

    Der Tatbestand des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe c UStG ist nach der Rechtsprechung des BFH auch dann erfüllt, wenn die beschränkte persönliche Dienstbarkeit - was zivilrechtlich nach § 1090 Abs. 1 BGB ohne weiteres zulässig und möglich ist (z. B. Grziwot in Ermann, BGB, 15. Auflage 2017, § 1090 Rn. 5 m. w. N.) - den Eigentümer lediglich zur Unterlassung eines bestimmten, eindeutig definierten Verhaltens verpflichtet und dieser insoweit eine grundstücksbezogene Unterlassungsleistung erbringt (BFH vom 11.05.1995 - V R 4/92, BStBl. II 1995, 610; BFH vom 24.02.2005 - V R 45/02, BStBl. II 2007, 61; Wenzel in Rau / Dürrwächter, UStG, Stand 2/2002, § 4 Nr. 12 Rn. 55; Kraeusel in Reiß / Kraeusel / Langer / Wäger, UStG, Stand 1/2011, § 4 Nr. 12 Rn. 176), solange nur der Eigentümer die Herrschaftsmacht an dem Grundstück nicht vollständig und endgültig verliert (BFH vom 08.11.2012 - V R 15/12, BStBl. II 2013, 455; BFH vom 21.02.2013 - V R 10/12, BFH/NV 2013, 1635).

    Entgegen der Auffassung des Finanzamts genügt es hierfür nach der dargestellten Rechtsprechung des BFH (BFH vom 11.05.1995 - V R 4/92, BStBl. II 1995, 610 unter 1. b. bb.; BFH vom 24.02.2005 - V R 45/02, BStBl. II 2007, 61 unter II. 2.), dass das eingetragene Recht die LB-oHG lediglich zur Unterlassung eines ansonsten vom Eigentumsrecht umfassten Verhaltens in Gestalt des Betriebs oder der Duldung des Betriebs eines Lebensmittelmarktes verpflichtete und D-KG dieses Recht nach §§ 1004, 1090 Abs. 2, 1027 BGB wie ein Eigentumsrecht gegenüber jedermann durchsetzen konnte.

  • BFH, 04.07.2002 - V R 8/01

    Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Dagegen kann die Verpachtung einzelner landwirtschaftlicher Flächen durch einen Landwirt im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebes der Durchschnittsatzbesteuerung unterliegen (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 1995 V R 4/92, BFHE 177, 559, BStBl II 1995, 610; vom 3. Dezember 1998 V R 48/98, BFHE 187, 352, BStBl II 1999, 150).
  • FG Münster, 30.01.1997 - 5 K 5755/94

    Umsatzsteuer; Verpachtung einer Eigenjagd

    Mit anderen Worten darf sich die unternehmerische Betätigung nicht in der Verpachtung des Betriebes erschöpfen (vgl. BFH in BStBl. II 1995, 610, 611, Nr. 1 a der Entscheidungsgründe).

    Vielmehr hat der BFH in BStBl. II 1995, 610 die Verpachtung einzelner landwirtschaftlicher Grundstücke der Durchschnittsatzbesteuerung unterworfen.

    Diese Rechtsansicht ist aber seit der Entscheidung des BFH in BStBl. II 1995, 610 nicht mehr zutreffend.

  • BFH, 11.02.1999 - V R 27/97

    Verpachtung eines Eigenjagdbezirks

    Der Senat hat zwar mit Urteil vom 11. Mai 1995 V R 4/92 (BFHE 177, 559, BStBl II 1995, 610) entschieden, daß die Verpachtung einzelner landwirtschaftlicher Flächen --im Gegensatz zur Verpachtung des gesamten Betriebs-- im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erfolgt.
  • FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01

    Geschäftsveräußerung bei Veräußerung des einzigen Grundstücks:

    Die Steuerbefreiung greift ein, wenn dadurch ein Dauerzustand durch Duldungs- oder Unterlassungsleistungen herbeigeführt wird (BFH-Urteil vom 11. Mai 1995 V R 4/92, BFHE 177, 559 , BStBl II 1995, 610 ).

    Soll das dingliche Nutzungsrecht den Begünstigten jedoch gar nicht berechtigen, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu nutzen, sondern sichert es nur eine im übrigen steuerpflichtige Leistung des Grundstückseigentümers, kommt ihr kein eigenständiger umsatzsteuerrechtlicher Gehalt zu (vgl. BFH in BFHE 177, 559 , BStBl 1995, 610).

  • FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 88/10

    Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit an enem Grundstück

    Er gibt keinen Anhalt dafür her, dass lediglich die auf Duldung der Benutzung eines Grundstücks durch den Berechtigten in einzelnen Beziehungen gerichteten dinglichen Nutzungsrechte gemeint sein könnten, nicht aber solche Rechte, die eine Unterlassung gewisser Handlungen oder den Ausschluss der Ausübung eines Rechts zum Gegenstand haben (BFH-Urteil vom 11.05.1995 V R 4/92, BStBl II 1995, 610).

    Bei der Bestellung dinglicher Rechte an Grundstücken greift die Steuerbefreiung ein, wenn dadurch ein Dauerzustand durch Duldungs- oder Unterlassungsleistungen herbeigeführt wird (BFH-Urteil vom 11.05.1995 V R 4/92, BStBl II 1995, 610).

  • BFH, 06.10.2005 - V R 64/00

    Durchschnittssatzbesteuerung nur bei landwirtschaftlichen Umsätzen - Verzicht der

    Mit der vom FG zugelassenen Revision hat sich der Kläger im Wesentlichen auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Mai 1995 V R 4/92 (BFHE 177, 559, BStBl II 1995, 610) berufen, wonach die Verpachtung einzelner landwirtschaftlicher Flächen durch einen Landwirt im Rahmen seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes der Durchschnittsatzbesteuerung unterliegt.
  • BFH, 06.12.2001 - V R 6/01

    Keine Anwendung des § 24 UStG auf die Verpachtung des gesamten

    Dagegen kann die Verpachtung einzelner landwirtschaftlicher Flächen durch einen Landwirt im Rahmen seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes der Durchschnittsatzbesteuerung unterliegen (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 1995 V R 4/92, BFHE 177, 559, BStBl II 1995, 610; vom 3. Dezember 1998 V R 48/98, BFHE 187, 352, BStBl II 1999, 150).
  • FG Münster, 21.11.2000 - 15 K 957/98

    Pachtzinsen aus der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs als der

  • FG Münster, 11.02.2003 - 5 K 3018/01

    Verpachtung von Eigenjagdbezirken durch juristische Personen des öffentlichen

  • FG Niedersachsen, 02.11.1995 - V 22/94

    Keine Anwendung Durchschnittsbesteuerung auf Verpachtungsumsätze ; Steuerfreie

  • BFH, 03.12.1998 - V R 48/98

    Lagerhallenerrichtung und Durchschnittsatzbesteuerung

  • BFH, 05.11.1998 - V R 81/97

    Die Überlassung einer Milchquote gegen Entgelt

  • FG Münster, 22.11.2011 - 15 K 698/08

    Umsatzsteuerpflicht hinsichtlich des Zurverfügungstellens einer Grundstücksfläche

  • BFH, 02.09.2008 - V B 11/07

    Umsatzsteuerpflicht für Errichtung öffentlicher Parkplätze - keine grundsätzliche

  • FG Münster, 29.03.2012 - 5 K 3805/09

    Anfallen von Umsatzsteuer für das entgeltliche Zurverfügungstellung eines

  • FG Niedersachsen, 14.12.2000 - 5 K 558/99

    Umsatzsteuerliche Pauschalbesteuerung einer Verpachtung eines Maststalles wegen

  • FG Schleswig-Holstein, 05.12.2000 - IV 727/98

    Besteuerung der Pachtentgelte eines Landwirtes für die Überlassung der Milchquote

  • FG Schleswig-Holstein, 31.03.2003 - 4 K 282/01

    Sog. Abwicklungsumsätze fallen nicht unter § 24 Abs. 1 UStG

  • FG Schleswig-Holstein, 31.03.2004 - 4 K 282/01

    Veräußerung einer Kohlernte unmittelbar nach der Verpachtung eines

  • FG Niedersachsen, 25.03.1999 - V 270/98

    Steuerliche Bewertung von Umsätzen aus der Verpachtung eines Schweinemaststalles;

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