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   BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93   

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https://dejure.org/1995,237
BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93 (https://dejure.org/1995,237)
BFH, Entscheidung vom 29.06.1995 - VIII R 68/93 (https://dejure.org/1995,237)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - VIII R 68/93 (https://dejure.org/1995,237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1985 § 17 Abs. 1, 2, § 22 Nr. 3, § 23 Abs. 1, 3 Satz 1, 4 Satz 3; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, § 42

  • Wolters Kluwer

    Wesentliche Beteiligung - Veräußerungsverlust

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 160
  • BB 1995, 1987
  • DB 1995, 2047
  • BStBl II 1995, 722
 
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Wird zitiert von ... (75)

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

    Als Indiz für die Weiterführung des Verlustbetriebs aus persönlichen Gründen kann auch der Umstand gewertet werden, dass dem Steuerpflichtigen hohe andere Einkünfte zur Verfügung stehen, die für den Ausgleich entstandener Verluste herangezogen werden können (BFH-Urteile in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202; in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455; vgl. auch BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674, m.w.N.) und, dass es der Steuerpflichtige trotz ständiger und nachhaltiger Verluste unterlassen hat, Maßnahmen zur Herstellung und Steigerung der Rentabilität des Betriebs zu ergreifen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Steuerpflichtige es trotz ständiger und nachhaltiger Verluste unterläßt, Maßnahmen zur Herstellung und Steigerung der Rentabilität des Betriebes zu ergreifen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, 724, m. w. N.).
  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Da eine Betriebsführung, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten, ein starkes Beweisanzeichen für das Vorliegen von Gewinnerzielungsabsicht darstellt --BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c bb (1)--, kann aus der Vornahme betriebswirtschaftlich sinnvoller Umstrukturierungen bzw. dem Bemühen um eine Betriebsbeendigung nach Erkennen der fehlenden Eignung des Betriebes zur Erzielung eines Totalgewinns auf das Vorhandensein von Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden (BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 866, unter 2.b cc; vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, unter II.1.b cc, und vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510, unter II.2., m.w.N.; vgl. auch § 2 Abs. 1 Nr. 6 der österreichischen Liebhabereiverordnung, öBGBl II 1993 Nr. 33 S. 650).
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