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   BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93   

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BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93 (https://dejure.org/1995,844)
BFH, Entscheidung vom 06.07.1995 - IV R 30/93 (https://dejure.org/1995,844)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 1995 - IV R 30/93 (https://dejure.org/1995,844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 176
  • BB 1995, 2208
  • DB 1995, 2198
  • BStBl II 1995, 831
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 25.04.1985 - IV R 83/83

    Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Übertragung einer Rücklage -

    Auszug aus BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93
    Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft ist einkommensteuerrechtlich nicht als Erwerb eines Gesellschaftsanteils als besonderes Wirtschaftsgut, vergleichbar der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, zu werten, sondern als entgeltliche Anschaffung von Anteilen an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern (z. B. Senatsurteile vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350; vom 7. November 1985 IV R 7/83, BFHE 145, 194, BStBl II 1986, 176; Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, 19, BStBl II 1991, 691, 700).

    Aufwendungen des Erwerbers, die den Betrag des übergehenden Kapitalkontos in der Steuerbilanz der Personengesellschaft übersteigen, sind demzufolge in einer Ergänzungsbilanz zu aktivieren, soweit sie als Anschaffungskosten für die Anteile an den Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens anzusehen sind (Senatsurteile vom 26. Januar 1978 IV R 97/76, BFHE 124, 516, BStBl II 1978, 368 m. w. N.; in BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350).

  • BFH, 21.04.1994 - IV R 70/92

    Zur bilanziellen Darstellung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung zu einem vom

    Auszug aus BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93
    Liegt der Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil unter dem Betrag des zugehörigen positiven Kapitalkontos, müssen die auf den Erwerber entfallenden Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens in der Ergänzungsbilanz durch Korrekturen herabgesetzt werden, die in der Folge entsprechend dem Verbrauch der Wirtschaftsgüter gewinnerhöhend aufgelöst werden (z. B. Senatsurteil vom 21. April 1994 IV R 70/92, BFHE 174, 413, BStBl II 1994, 745 unter 5 a, m. w. N.).
  • BFH, 02.03.1973 - III R 88/69

    Nachhaltige Unrentabilität - Absinken des Teilwerts - Bewegliches Anlagevermögen

    Auszug aus BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93
    Er entspricht im Falle betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter den Wiederbeschaffungskosten und sinkt erst dann auf den Einzelveräußerungspreis, wenn das Unternehmen konkrete Maßnahmen zur Liquidierung oder Stillegung trifft (BFH-Urteile vom 2. März 1973 III R 88/69, BFHE 109, 63, BStBl II 1973, 475; vom 20. September 1989 II R 96/86, BFHE 159, 95, BStBl II 1990, 206).
  • BFH, 19.02.1981 - IV R 41/78

    Anschaffungspreis - Mitunternehmeranteil - Kapitalkonto - Ergänzungsbilanz -

    Auszug aus BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93
    Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG, die auch bei Erwerb eines Mitunternehmeranteils Anwendung findet (BFH-Urteil vom 19. Februar 1981 IV R 41/78, BFHE 133, 510, BStBl II 1981, 730), macht deutlich, daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts bei Erwerb eines Betriebes auch über den Anschaffungskosten liegen kann und deshalb nicht zu vermuten ist, daß der Teilwert mit den Anschaffungskosten übereinstimmt.
  • BFH, 06.02.1991 - I R 13/86

    Eine "tatsächliche Verständigung" ist als Vereinbarung über eine bestimmte

    Auszug aus BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93
    Die Verständigung betraf Unklarheiten auf tatsächlichem Gebiet; sie war folglich zulässig und auch für die Klägerin bindend (BFH-Urteil vom 6. Februar 1991 I R 13/86, BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673 m. w. N.).
  • BFH, 26.01.1978 - IV R 97/76

    Handelsschiff - Anteile an Handelsschiffen - Kommanditanteil -

    Auszug aus BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93
    Aufwendungen des Erwerbers, die den Betrag des übergehenden Kapitalkontos in der Steuerbilanz der Personengesellschaft übersteigen, sind demzufolge in einer Ergänzungsbilanz zu aktivieren, soweit sie als Anschaffungskosten für die Anteile an den Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens anzusehen sind (Senatsurteile vom 26. Januar 1978 IV R 97/76, BFHE 124, 516, BStBl II 1978, 368 m. w. N.; in BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350).
  • BFH, 25.08.1983 - IV R 218/80

    A) Der Teilwert i. S. des § 55 Abs. 5 EStG 1971 entspricht in der Regel den

    Auszug aus BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93
    Ein Betriebserwerber würde sich im Falle von betriebsnotwendigen Wirtschaftsgütern an den Wiederbeschaffungskosten, bei entbehrlichen Wirtschaftsgütern am Einzelveräußerungspreis orientieren (BFH-Urteil vom 25. August 1983 IV R 218/80, BFHE 129, 268, BStBl II 1984, 33 m. w. N.).
  • BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92

    Aktivierung von Aufwendungen für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einem

    Auszug aus BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93
    Beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils gegen Zahlung eines Entgelts, das den Betrag des übergehenden Kapitalkontos übersteigt, spricht nach ständiger Rechtsprechung des BFH eine widerlegbare Vermutung dafür, daß in den Buchwerten des betrieblichen Gesellschaftsvermögens der Personengesellschaft stille Reserven enthalten sind, daß nicht bilanzierte immaterielle Einzelwirtschaftsgüter und/oder ein originärer und deshalb nicht bilanzierter Geschäftswert vorhanden waren, und daß es sich demzufolge bei dem Mehrbetrag um Anschaffungskosten für den anteiligen Erwerb dieser Werte handelte (z. B. Senatsurteil vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224 m. w. N.).
  • BFH, 07.11.1985 - IV R 7/83

    Zur Unterscheidung zwischen (selbständigen) immateriellen Einzelwirtschaftsgütern

    Auszug aus BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93
    Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft ist einkommensteuerrechtlich nicht als Erwerb eines Gesellschaftsanteils als besonderes Wirtschaftsgut, vergleichbar der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, zu werten, sondern als entgeltliche Anschaffung von Anteilen an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern (z. B. Senatsurteile vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350; vom 7. November 1985 IV R 7/83, BFHE 145, 194, BStBl II 1986, 176; Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, 19, BStBl II 1991, 691, 700).
  • BFH, 20.09.1989 - II R 96/86

    Bezuschußte Wirtschaftsgüter - Unrentabler Betrieb - Wiederbeschaffungskosten -

    Auszug aus BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93
    Er entspricht im Falle betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter den Wiederbeschaffungskosten und sinkt erst dann auf den Einzelveräußerungspreis, wenn das Unternehmen konkrete Maßnahmen zur Liquidierung oder Stillegung trifft (BFH-Urteile vom 2. März 1973 III R 88/69, BFHE 109, 63, BStBl II 1973, 475; vom 20. September 1989 II R 96/86, BFHE 159, 95, BStBl II 1990, 206).
  • BFH, 13.04.1988 - I R 104/86

    Zu den Anschaffungskosten gehört auch ein Entgelt für die Lieferbereitschaft

  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

  • BFH, 06.08.2019 - VIII R 12/16

    Auflösung einer positiven Ergänzungsrechnung anlässlich der Veräußerung eines

    In den positiven Ergänzungsrechnungen, die anlässlich der Abfindung der Erbin des X für M und S im Jahr 2004 gebildet wurden, wurden dementsprechend die von M und S getragenen Abfindungszahlungen anknüpfend an den Anteilserwerb einvernehmlich als Anschaffungskosten für den im Gesamthandsvermögen befindlichen Praxiswert der Klägerin zu 1 behandelt (vgl. zur Bildung einer Ergänzungsrechnung beim Erwerber eines Mitunternehmeranteils BFH-Urteile vom 06.07.1995 - IV R 30/93, BFHE 178, 176, BStBl II 1995, 831, unter 1.; vom 24.06.2009 - VIII R 13/07, BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993, unter II.2.; vom 20.11.2014 - IV R 1/11, BFHE 248, 28, BStBl II 2017, 34, Rz 14, und vom 09.05.2017 - VIII R 1/14, BFH/NV 2017, 1418, Rz 62).
  • BFH, 12.12.1996 - IV R 77/93

    Ausscheiden eines Kommanditisten

    In Höhe der Abfindung sind den Gesellschaftern dann Anschaffungskosten für die Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens entstanden, da der Mitunternehmeranteil einkommensteuerlich kein eigenes Wirtschaftsgut darstellt, sondern als Anteil an den Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens zu werten ist (vgl. Senatsurteil vom 6. Juli 1995 IV R 30/93, BFHE 178, 176, BStBl II 1995, 831, m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 8 K 323/05

    Ansatz einer anderen Nutzungsdauer für Mehrwerte in einer Ergänzungsbilanz als in

    19 Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft ist einkommensteuerrechtlich nicht als Erwerb eines Gesellschaftsanteils als besonderes Wirtschaftsgut, vergleichbar der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, zu werten, sondern als entgeltliche Anschaffung von Anteilen an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BFH-Urteile vom 6. Juli 1995 IV R 30/93, BStBl II 1995, 831 und vom 7. November 2006 VIII R 13/08, BStBl II 2008, 545 jeweils m.w.N.).

    Beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils gegen Zahlung eines Entgelts, das den Betrag des übergehenden Kapitalkontos übersteigt, spricht eine widerlegbare Vermutung dafür, dass in den Buchwerten des betrieblichen Gesellschaftsvermögens der Personengesellschaft stille Reserven enthalten sind, dass nicht bilanzierte immaterielle Einzelwirtschaftsgüter und/oder ein originärer und deshalb nicht bilanzierter Geschäftswert vorhanden waren, und es sich demzufolge bei dem Mehrbetrag um Anschaffungskosten für den anteiligen Erwerb dieser Werte handelt (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 1995 IV R 30/93, BStBl II 1995, 831 m.w.N.).

  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 83/16

    Aufgabegewinn; Buchwertübertragung; Firmenwert; Geschäftswert; Zur

    Einlagen oder Aufwendungen des Erwerbers, die den Betrag des übergehenden Kapitalkontos in der Steuerbilanz der Personengesellschaft übersteigen, sind dabei in einer Ergänzungsbilanz zu aktivieren, soweit sie als Einlagewerte oder Anschaffungskosten für die Anteile an den Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens anzusehen sind; die Bewertung erfolgt nach § 6 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 1995, IV R 30/93, BStBl. II 1995, 831 m.w.N.; FG Düsseldorf, Urteil vom 22. Oktober 2013, 13 K 2696/11 F, EFG 2014, 132 ).
  • BFH, 14.01.2010 - IV R 13/06

    Fehlen der hinreichenden Darstellung des Tatbestandes im FG-Urteil -

    b) Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft ist einkommensteuerrechtlich als (entgeltliche) Anschaffung von Anteilen an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern zu werten (BFH-Urteil vom 6. Juli 1995 IV R 30/93, BFHE 178, 176, BStBl II 1995, 831, m.w.N.).
  • BFH, 08.09.2005 - IV R 52/03

    Erwerb sämtlicher Anteile an einer Personengesellschaft als Erwerb der

    Zwar führt der Erwerb einer Beteiligung an einer Personengesellschaft handelsrechtlich zur Anschaffung eines Vermögensgegenstands und steuerrechtlich zur Anschaffung von Anteilen an den Aktiva und Passiva der Personengesellschaft (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691, unter C.III.3.b cc; BFH-Urteil vom 6. November 1985 I R 242/81, BFHE 145, 359, BStBl II 1986, 333; s. auch Senatsurteil vom 6. Juli 1995 IV R 30/93, BFHE 178, 176, BStBl II 1995, 831, unter 1.).
  • BFH, 19.05.1998 - I R 54/97

    Aus dem bloßen Anstieg der Marktzinsen kann ein unter den Anschaffungskosten

    Der Teilwert eines Wirtschaftsgutes liegt zwischen dem gemeinen Wert/Einzelveräußerungspreis als Untergrenze und den Wiederbeschaffungskosten als Obergrenze (vgl. BFH- Urteile vom 6. Dezember 1995 I R 51/95, BFHE 179, 326; vom 6. Juli 1995 IV R 30/93, BFHE 178, 176, BStBl II 1995, 831; vom 17. September 1987 III R 201-202/84, BFHE 152, 221, BStBl II 1988, 488; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl., § 6 Rdnr. 226 f.; Werndl in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 6 B 359).
  • BFH, 26.07.2011 - X B 208/10

    Behandlung von Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer Personengesellschaft

    Es ist gefestigte Rechtsprechung des BFH, dass Gegenstand der Anschaffung eines Anteils an einer Personengesellschaft (Mitunternehmeranteil) oder eines Bruchteils eines solchen Anteils einkommensteuerrechtlich nicht der Gesellschaftsanteil (als einheitliches nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut) ist, sondern die entsprechenden Anteile an den einzelnen materiellen und immateriellen, bilanzierten und nicht bilanzierten Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens (vgl. BFH-Urteile vom 19. Februar 1981 IV R 41/78, BFHE 133, 510, BStBl II 1981, 730; vom 7. November 1985 IV R 7/83, BFHE 145, 194, BStBl II 1986, 176; vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224; vom 6. Juli 1995 IV R 30/93, BFHE 178, 176, BStBl II 1995, 831, und vom 6. Mai 2010 IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.06.2011 - 2 K 1441/10

    (Keine Berücksichtigung von Entnahmevorgängen vor 1999 im Rahmen des § 4 Abs. 4a

    Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteiles an einer Personengesellschaft ist einkommensteuerrechtlich als entgeltliche Anschaffung von Anteilen an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern zu verstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH, Urteil vom 6. Juli 1995, IV R 30/93, BStBl II 1995, 831, m.w.N.).

    Aufwendungen des Erwerbers (d.h. übertragen auf den Streitfall: des Gesellschafters, bei dem das Gesellschaftervermögen des ausscheidenden Gesellschafters anwächst), die den Betrag des übergehenden Kapitalkontos in der Steuerbilanz der Personengesellschaft übersteigen , sind daher zu aktivieren, soweit sie als Anschaffungskosten für Anteile an Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens anzusehen sind, denn dann spricht eine (allerdings widerlegbare) Vermutung dafür, dass in den Buchwerten des Gesellschaftsvermögens der Personengesellschaft stille Reserven bzw. nicht bilanzierte immaterielle Wirtschaftsgüter bzw. ein originärer und deshalb nicht bilanzierter Geschäftswert vorhanden waren und dass es sich deshalb bei dem das Kapitalkonto übersteigenden Betrag um Anschaffungskosten für den anteiligen Erwerb dieser Werte handelt (BFH, Urteil vom 6. Juli 1995, IV R 30/93, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 20.03.2003 - 15 K 7704/00

    Ergänzungsbilanz; Auftragsbestand; Rahmenvertrag; Bilanzierungsfähigkeit;

    Denn Gegenstand der Anschaffung sind einkommensteuerrechtlich nicht der Gesellschaftsanteil (als einheitliches nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut) als solches, sondern entsprechende Anteile an den einzelnen materiellen und immateriellen, bilanzierten und nichtbilanzierten Wirtschaftsgütern des gesamthänderisch gebundenen Gesellschaftsvermögens (vgl. Urteil des BFH vom 07.11.1985 IV R 7/83, BStBl II 1986, 176; vom 06.07.1995 IV R 30/93, BStBl II 1995, 831).
  • FG Münster, 31.01.2014 - 9 K 135/07

    Wertaufstockung bei Teilbetriebseinbringung

  • FG Hessen, 08.10.2007 - 4 V 2223/07

    Teilwert von Anlagegütern bei nachhaltiger Unrentabilität des Unternehmens - Kein

  • FG Düsseldorf, 22.10.2013 - 13 K 2696/11

    Entgeltlicher Hinzuerwerb eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils -

  • FG München, 04.02.2004 - 7 K 337/99

    Verdeckte Einlage durch Forderungsverzicht ist mit dem Teilwert der Forderung zu

  • BFH, 20.12.2007 - I B 91/07

    Übergang eines Verlustvortrags bei Formwechsel einer LPG in KG und danach in eine

  • FG Bremen, 18.12.2003 - 1 K 643/02

    Keine Sonderabschreibung gemäß § 82f EStDV nach Gesellschafterwechsel bei

  • FG Niedersachsen, 13.03.2001 - 15 K 56/98

    Veräußerung des gesamten Gewerbebetriebes einer zweigliedrigen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2012 - 2 K 101/10

    Passivierung einer Zinsverbindlichkeit trotz Rangrücktrittserklärung bei

  • BFH, 26.02.1998 - III B 5/97

    Nichtzulassungsbeschwerde auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, wenn

  • BFH, 17.10.1996 - X B 163/96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 23.08.1999 - VIII B 54/99

    Verfahrensfehler - Bezeichnungerfordernis - KG - Beiladung zum Verfahren -

  • FG Münster, 25.04.2001 - 8 K 4427/98

    Übertragung eines Gewerbebetriebs gegen Zahlung einer Zeitrente (wiederkehrende

  • FG München, 08.11.2000 - 1 K 5153/97

    Zugehörigkeit von in der Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Aktivposten zum

  • FG Hamburg, 26.10.1999 - VII 303/98

    Berücksichtigung des Schrottwerts und die Anwendbarkeit der Vereinfachungsregel

  • FG Hamburg, 26.10.1999 - VII 92/96

    Maßgeblichkeit der Steuerbilanzwerte für die Bewertung zum Betriebsvermögen

  • FG Niedersachsen, 03.11.1998 - IX 377/91

    Rechtfertigung einer Teilwertabschreibung mit wertbestimmenden Eigenschaften

  • FG Baden-Württemberg, 05.05.1998 - 1 K 59/97

    Höhe eines anzusetzenden Entnahmeteilwerts im Steuerrecht; Teilwertermittlung von

  • FG Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 14 K 135/92

    Berücksichtigung von Verlusten bei Festsetzung des Einheitswerts für

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