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   BFH, 26.07.1995 - X R 91/92   

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BFH, 26.07.1995 - X R 91/92 (https://dejure.org/1995,858)
BFH, Entscheidung vom 26.07.1995 - X R 91/92 (https://dejure.org/1995,858)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - X R 91/92 (https://dejure.org/1995,858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 339
  • BB 1995, 2300
  • DB 1995, 2297
  • BStBl II 1995, 836
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 91/92
    Sofern der Nutzungswert dem Verpflichteten als Einkünfte zuzurechnen ist, wird der Bruttonutzungswert als Betriebseinnahme erfaßt; zur Ermittlung der Einkünfte werden die Aufwendungen für die Altenteilerwohnung als Betriebsausgaben abgezogen (BFH in BFHE 171, 236, BStBl II 1993, 608; BFH-Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    c) Als Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehbar sind deshalb unter den im Senatsurteil in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012 beschriebenen weiteren Voraussetzungen (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610, und in BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23) nur die mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängenden Aufwendungen.

    Ein Abzug der anteiligen Absetzungen für Abnutzung, kommt nicht in Betracht (BFH in BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23; in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

  • BFH, 03.06.1992 - X R 14/89

    Sonderausgabe durch Vorbehaltsnießbrauch und spätere Versorgungsrente

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 91/92
    Hinzu kommt, daß unter Geltung der Nutzungswertbesteuerung - außerhalb des Anwendungsbereichs der §§ 13, 13 a EStG - dem dinglich oder obligatorisch nutzungsberechtigten Übergeber gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG der Nutzungswert der Wohnung zuzurechnen war, weil dieser selbst den Tatbestand der Einkunftserzielung erfüllte (z. B. BFH-Urteil vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23 m. w. N.).

    c) Als Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehbar sind deshalb unter den im Senatsurteil in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012 beschriebenen weiteren Voraussetzungen (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610, und in BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23) nur die mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängenden Aufwendungen.

    Ein Abzug der anteiligen Absetzungen für Abnutzung, kommt nicht in Betracht (BFH in BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23; in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

  • BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87

    Dauernde Last durch Überlassung einzelner Wohnräume

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 91/92
    Der Rechtsbegriff der "Versorgungsleistungen" umfaßt solche Zuwendungen zur Existenzsicherung, durch welche die Grundbedürfnisse des Übergebers wie Wohnen, Ernährung und der sonstige Lebensbedarf abgedeckt werden (z. B. BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31).

    Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, daß eine nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG steuerlich zu berücksichtigende Belastung des Altenteilsverpflichteten in dem Umfang besteht, als die Zuwendung (Nutzungsüberlassung) bei diesem als Betriebseinnahme oder Einnahme zu erfassen ist (BFH in BFHE 171, 236, BStBl II 1993, 608; in BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31).

    Wenn hiernach steuerrechtlich der Nutzungswert der Altenteilerwohnung beim Übernehmer als Ertrag erfaßt wurde, mußte die Nutzungsüberlassung an den Altenteiler steuerrechtlich auch als belastende Versorgungsleistung berücksichtigt werden (vgl. z. B. BFH in BFHE 169, 85, 89, BStBl II 1993, 31).

  • BFH, 21.04.1993 - X R 96/91

    Der als dauernde Last abziehbare Nutzungswert einer als Altenteilsleistung

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 91/92
    Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG und § 13 a Abs. 3 Nr. 4 EStG ist der Nutzungswert der Altenteilerwohnung - in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 13 a Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 7 EStG i. V. m. § 34 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes mit einem Achtzehntel des im Einheitswert besonders ausgewiesenen Wohnungswertes - zu erfassen, unabhängig davon, ob das Wohnungsrecht dinglich gesichert ist oder nicht (BFH-Urteile vom 28. Juli 1983 IV R 174/80, BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97; vom 21. April 1993 X R 96/91, BFHE 171, 236, BStBl II 1993, 608).

    Sofern der Nutzungswert dem Verpflichteten als Einkünfte zuzurechnen ist, wird der Bruttonutzungswert als Betriebseinnahme erfaßt; zur Ermittlung der Einkünfte werden die Aufwendungen für die Altenteilerwohnung als Betriebsausgaben abgezogen (BFH in BFHE 171, 236, BStBl II 1993, 608; BFH-Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, daß eine nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG steuerlich zu berücksichtigende Belastung des Altenteilsverpflichteten in dem Umfang besteht, als die Zuwendung (Nutzungsüberlassung) bei diesem als Betriebseinnahme oder Einnahme zu erfassen ist (BFH in BFHE 171, 236, BStBl II 1993, 608; in BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31).

  • BFH, 25.03.1992 - X R 196/87

    Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 91/92
    Der Rechtsbegriff der "Versorgungsleistungen" umfaßt solche Zuwendungen zur Existenzsicherung, durch welche die Grundbedürfnisse des Übergebers wie Wohnen, Ernährung und der sonstige Lebensbedarf abgedeckt werden (z. B. BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31).

    c) Als Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehbar sind deshalb unter den im Senatsurteil in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012 beschriebenen weiteren Voraussetzungen (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610, und in BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23) nur die mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängenden Aufwendungen.

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 91/92
    aa) Der Große Senat (Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) hat zur Begründung dafür, daß die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen in einem spezifisch steuerrechtlichen Sinn unentgeltlich ist und deshalb die Versorgungsleistungen den Sonderausgaben und den wiederkehrenden Bezügen zugeordnet sind, die zivil- und steuerrechtliche Sonderstellung der Vermögensübergabe hervorgehoben und dazu ausgeführt, der Vermögensübergeber behalte sich in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge des übergebenen Vermögens vor, die nunmehr vom Übernehmer erwirtschaftet werden müßten.

    In seinem Beschluß in BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847 hat der Große Senat zum rechtlichen Gesichtspunkt der vorbehaltenen Vermögenserträge ausgeführt, Abzug und Versteuerung führten zu einem ähnlichen Ergebnis wie der Vorbehalt eines gegenständlichen Nutzungsrechts durch den Übergeber, der mit einer entgeltlichen Nutzungsüberlassung an den Übernehmer verbunden sei.

  • BFH, 25.03.1992 - X R 100/91

    Vermögenserwerb unter Nießbrauchsvorbehalt

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 91/92
    Behält sich der Übergeber die Nutzung des übertragenen Vermögens selbst vor, sind ihm - ggf. - die Einkünfte aus der Nutzung dieses Vermögens originär zuzurechnen (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803 betreffend Total-Nießbrauchsvorbehalt).
  • BFH, 24.04.1991 - XI R 9/84

    Übernahme einer Versorgungsverpflichtung führt bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 91/92
    Behält sich - wie im Streitfall - der Übergeber die Nutzung einer Wohnung des übertragenen Vermögens vor, erhält der Übernehmer nur das von vornherein um das Nutzungsrecht geminderte Vermögen; die Bestellung eines dinglichen Nutzungsrechts ist deshalb auch keine Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens (z. B. BFH-Urteile vom 10. April 1991 XI R 7, 8/84, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791; vom 24. April 1991 XI R 9/84, BFHE 164, 354, BStBl II 1991, 794).
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 91/92
    Der Nutzungsnachteil bei unentgeltlicher Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung ist deshalb grundsätzlich keine "Aufwendung" (vgl. Schmidt/Heinicke, a. a. O., § 10 Rz. 4 und 65 "Wohnrecht"; Wolff-Diepenbrock in Littmann/Bitz/Hellwig, a. a. O., § 9 Rz. 7; von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, a. a. O., § 9 Anm. B 17 und 22; vgl. auch BFH-Beschluß vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C I 1 b bb).
  • BFH, 28.07.1983 - IV R 174/80

    Die unentgeltliche Überlassung der wohnung an die Altenteiler stellt eine

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 91/92
    Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG und § 13 a Abs. 3 Nr. 4 EStG ist der Nutzungswert der Altenteilerwohnung - in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 13 a Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 7 EStG i. V. m. § 34 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes mit einem Achtzehntel des im Einheitswert besonders ausgewiesenen Wohnungswertes - zu erfassen, unabhängig davon, ob das Wohnungsrecht dinglich gesichert ist oder nicht (BFH-Urteile vom 28. Juli 1983 IV R 174/80, BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97; vom 21. April 1993 X R 96/91, BFHE 171, 236, BStBl II 1993, 608).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

  • BFH, 21.10.1980 - VIII R 190/78

    Abzinsung - Kaufpreisrate - Werbungskosten - Einkünfte aus Kapitalvermögen -

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

  • BFH, 15.12.1977 - VI R 102/75

    Entgangene Einkünfte - Arbeitnehmer - Verlust des Arbeitsverhältnisses - Suche

  • BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Gleichbehandlung -

  • FG Münster, 23.11.1993 - 6 K 826/93
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 127/96

    Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung

    Entgangene Einnahmen sind grundsätzlich keine Aufwendungen (BFH-Urteil vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836, m.w.N.).

    Der Senat weicht nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836 ab.

    Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung behält sich der Vermögensübergeber diese Nutzung bei der Übergabe vor (z.B. BFH-Urteil in BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836, unter 1.).

    Der Streitfall ist mit dem vom X. Senat in BFHE 178 339, BStBl II 1995, 836 entschiedenen Fall nicht vergleichbar.

  • FG Thüringen, 02.04.1998 - II 420/96

    Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben; Mit einem dinglichen Wohnrecht belasteter

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  • BFH, 13.09.2000 - X R 147/96

    Versorgungsleistungen bei Übergabeverträgen

    Der Rechtsbegriff "Versorgungsleistungen" umfasst jedenfalls solche Zuwendungen zur Existenzsicherung, durch welche Grundbedürfnisse des Bezugsberechtigten wie Wohnen und Ernährung und der sonstige Lebensbedarf abgedeckt werden (vgl. BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31; vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 20.10.1999 - X R 86/96

    Kein Sonderausgabenabzug bei Erbverzicht

    Dies findet seine Rechtfertigung darin, daß auch hier --ebenso wie bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen-- mit der Abziehbarkeit der Versorgungsleistungen beim Verpflichteten und der Steuerbarkeit beim Bezieher der Rechtsgedanke der "vorbehaltenen Vermögenserträge" (hierzu Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, 326 ff., BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. c) rechtstechnisch verwirklicht wird (Senatsurteile vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19; vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836).
  • BFH, 26.07.1995 - X R 113/93

    Versorgungsleistung - Nutzungswert - Mittelpreis - Sonderausgaben

    Einkünfte eines Altenteilsberechtigten aus wiederkehrenden Leistungen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) liegen nur insoweit vor, als der Verpflichtete materiell-rechtlich berechtigt ist, diese Leistungen als Sonderausgaben abzuziehen (vgl. Senatsurteil vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836).

    Wegen der Begründung im einzelnen wird auf das Senatsurteil vom heutigen Tage zum Az. X R 91/92 (BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836, dort unter 4. b) Bezug genommen.

  • FG Thüringen, 15.08.1996 - II 161/95

    Sonderausgaben in Form dauernder Last oder Rente; Aufwendungen für Nebenkosten

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  • BFH, 18.10.2013 - X B 135/12

    Materiell-rechtliches Korrespondenzprinzip bei der Verpflichtung zur kostenfreien

    a) Der Senat hat schon Zweifel daran, ob die Klägerin dem angefochtenen Urteil des FG einen "Rechtssatz" entnimmt, wenn sie im Anschluss an die Darstellung des BVerfG-Beschlusses vom 17. Dezember 1992  1 BvR 4/87 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 2093) und der BFH-Entscheidungen vom 26. Juli 1995 X R 113/93 (BFHE 179, 34, BStBl II 1996, 157), vom 26. Juli 1995 X R 91/92 (BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836), vom 19. März 2002 IX R 20/00 (BFH/NV 2002, 1149) und vom 21. April 1993 X R 96/91, BFHE 171, 236, BStBl II 1993, 608) formuliert, das Korrespondenzprinzip selbst sei keine Einkunftsart und könne nur die Höhe bestimmen, wenn die Einkunftsart überhaupt gegeben sei.

    Dabei hat das FG unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836 zu Recht darauf abgestellt, dass nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung nur noch die mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängenden nutzungsbedingten Kosten relevant sind.

  • BFH, 20.07.2010 - IX R 29/09

    Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG

    Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass auch hier --ebenso wie bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen-- mit der Abziehbarkeit der Versorgungsleistungen beim Verpflichteten und der Steuerbarkeit beim Bezieher der Rechtsgedanke der "vorbehaltenen Vermögenserträge" (hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, 326 ff., BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. c) rechtstechnisch verwirklicht wird (BFH-Urteile vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19; vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836).
  • BFH, 16.06.2021 - X R 3/20

    Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei

    Da der Nutzungswert der dort überlassenen Wohnung aufgrund der gesicherten Rechtsposition von vornherein der Altenteilerin zuzurechnen war (so der Senat unter Nr. 1 der Gründe der vorzitierten Entscheidung), war es im dortigen Fall systemgerecht, beim Übernehmer keinen Abzug eines Nutzungswerts zuzulassen (vgl. zum Verständnis der damaligen Rechtslage auch BFH-Urteil vom 21.09.1993 - IX R 96/88, BFH/NV 1994, 307); eine u.a. auch an der früheren Nutzungswertbesteuerung orientierte Begründung liegt dem Senatsurteil vom 26.07.1995 - X R 91/92 (BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836) zugrunde, mit dem der Abzug des Mietwerts als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abgelehnt wurde (s.a. Senatsbeschluss vom 18.10.2013 - X B 135/12, BFH/NV 2014, 156, Rz 13).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 120/98

    Fremdfinanzierte Versorgungszahlungen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Hauptanwendungsfall der in vollem Umfang abziehbaren dauernden Lasten Versorgungsleistungen (Geld, Natural- und Sachleistungen, insbesondere Altenteilsleistungen), die in sachlichem Zusammenhang mit einem Vermögensübergabevertrag vereinbart worden sind (sog. private Versorgungsrente, Beschluss des Großen Senats des BFH vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78; BFH-Urteile vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836; vom 19. Dezember 2000 IX R 13/97, BFHE 194, 172, BStBl II 2001, 342).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09

    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit

  • FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 1 K 99/19

    Abzug von bisher nicht berücksichtigten Unterhaltsaufwendungen als Sonderausgaben

  • BFH, 16.08.2005 - X B 141/04

    NZB: Anspruch auf rechtliches Gehör

  • FG Bremen, 08.07.2005 - 4 K 104/03

    Dauernde Last bei Vermächtnis des Erblassers zugunsten seiner damaligen Verlobten

  • FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11

    Aufwendungen für die Beerdigung eines geschiedenen Ehegatten als

  • FG München, 13.04.2000 - 15 K 3507/94

    Kein Sonderausgabenabzug der aufgrund eines Vermächtnisses an einen nicht

  • FG Thüringen, 12.11.1998 - II 118/95

    Mietvertrag unter nahen Angehörigen bei vorweggenommener Erbfolge; zum

  • BFH, 23.05.2000 - X B 132/99

    Nutzungswertbesteuerung - Überlassung einer Wohnung - Abziehbarkeit einer

  • FG Nürnberg, 05.07.2006 - V 313/04

    Rechtmäßigkeit einer Zuschätzung auf Grund formeller Buchführungsmängel;

  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 4 K 723/08

    Kein Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten als dauernde Last

  • BFH, 26.07.1995 - X R 7/94

    Mietwert nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung als dauernde Last

  • FG Brandenburg, 16.04.1997 - 2 K 616/96

    Steuerliche Behandlung der Übertragung eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten

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