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   BFH, 27.07.1995 - V R 40/93   

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https://dejure.org/1995,1801
BFH, 27.07.1995 - V R 40/93 (https://dejure.org/1995,1801)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1995 - V R 40/93 (https://dejure.org/1995,1801)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1995 - V R 40/93 (https://dejure.org/1995,1801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Agenturgeschäfte
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
    Steuerbefreiungen bei Vermittlungsleistungen
    Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 und 11 UStG
    Gesellschaftsanteile

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 480
  • BB 1995, 1996
  • DB 1995, 1948
  • BStBl II 1995, 753
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

    Auszug aus BFH, 27.07.1995 - V R 40/93
    Das Mitglied erbringt seine Beitragsleistung nicht, um damit eine konkrete Leistung des Vereins oder dessen Leistungsbereitschaft abzugelten, sondern weil das Mitglied sich durch den Beitritt zum Verein dieser körperschaftlichen Pflicht unterworfen hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176 unter B. 5. a).

    Erbringen die Vereine hingegen den Sonderbelangen eines Mitglieds dienende Leistungen gegen Entgelt, liegt insoweit zwischen Verein und Mitglied ein Leistungsaustausch vor (vgl. BFH in BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176 unter A.).

  • BFH, 12.12.2012 - XI R 30/10

    Zum Leistungsort bei der Vermittlung von Mitgliedschaften in Vereinen mit Sitz im

    Im Streitfall stellten die Beitragszahlungen der potentiellen Vereinsmitglieder an die Vereine ebenfalls einen nicht steuerbaren Umsatz dar (Hinweis auf BFH-Urteil vom 27. Juli 1995 V R 40/93, BFHE 178, 480, BStBl II 1995, 753).

    Die Gewährung einer Mitgliedschaft stelle keinen Umsatz dar (Hinweis auf BFH-Urteil in BFHE 178, 480, BStBl II 1995, 753).

    Insoweit fehlt es an einem Leistungsaustausch i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 178, 480, BStBl II 1995, 753; vom 28. Januar 1999 V B 134/98, BFH/NV 1999, 990; FG Münster, Urteil in EFG 1998, 1546; vgl. von Stuhr/Walz, UR 2010, 553, unter II.1.).

  • BFH, 07.11.1996 - V R 34/96

    Leistungen einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege, die nicht unmittelbar

    Die Leistungen einer Personenvereinigung an ihre Mitglieder sind jedenfalls dann auf die Erlangung einer Gegenleistung gerichtet, wenn sie gegen ein - zusätzlich zu dem allgemeinen Mitgliedsbeitrag gezahltes - Sonderentgelt erbracht werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Dezember 1984 V R 25/76 unter B. 3. c der Entscheidungsgründe, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176; vom 8. September 1994 V R 46/92, BFHE 175, 467, BStBl II 1994, 957, und vom 27. Juli 1995 V R 40/93, BFHE 178, 480, BStBl II 1995, 753).
  • BFH, 28.01.1999 - V B 134/98

    Mitgliederwerbung für Vereine; Vermittlungsleistung

    Diese seien im Inland steuerbar, allerdings nach § 3a Abs. 1 und nicht nach § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG 1993 (so das FA), weil die Vermittlung von Mitgliedschaften in einem Idealverein keine "Vermittlung von Umsätzen" sei (BFH-Urteil vom 27. Juli 1995 V R 40/93, BFHE 178, 480, BStBl II 1995, 753).

    Wegen Abweichung des FG-Urteils vom BFH-Urteil in BFHE 178, 480, BStBl II 1995, 753 (115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) ist die Revision nicht zuzulassen.

    Das BFH-Urteil in BFHE 178, 480, BStBl II 1995, 753 geht --wie der Leitsatz deutlich macht-- von der Leistung "Vermittlung der Mitgliedschaften" aus; einer weiteren Bestimmung der Leistung bedurfte es in diesem Urteil nicht.

  • FG Hessen, 23.10.2008 - 6 K 1970/03

    Abgrenzung Vermittlungsleistung und Beratungsleistung - Verhältnis zwischen

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 27. Juli 1995 entschieden, dass ein Vermittlungsumsatz nach § 4 Nr. 8 Buchst f UStG nur dann steuerfrei ist, wenn der vermittelte Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UStG steuerbar ist (V R 40/93, BStBl II 1995, 753; a.A. Philipowski in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 8, Rdnr. 400 f.).
  • FG München, 25.10.2007 - 14 K 2074/05

    Vorsteuerabzug aus den Baukosten für die Errichtung einer Schießstandüberdachung

    Mit Urteil vom 9. August 2007 (V R 27/04 recherchiert unter www.bundesfinanzhof.de) hat sich der BFH unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1995 V R 40/93, BStBl II 1995, 753) dieser Rechtsprechung angeschlossen.
  • FG Düsseldorf, 12.09.2014 - 1 K 4272/11

    Umsatzsteuerbarkeit des anlässlich eines Transfers eines Berufsfußballspielers an

    Ein Arbeitnehmer erbringt mit seiner Arbeitsleistung keine Leistung im Rahmen seines Unternehmens an den Arbeitgeber, sondern schuldet allein aufgrund der arbeitsrechtlichen Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag die zu erbringende Arbeitsleistung (vgl. zur Vereinsmitgliedschaft BFH, Urteile vom 27.07.1995 V R 40/93, BFH 178, 480, BStBl II 1995, 753; vom 12.12.2012 XI R 30/10, BFHE 239, 526, BStBl II 2013, 348).
  • FG Niedersachsen, 02.09.2010 - 5 K 95/06

    Steuerbarkeit von Provisionserlösen im Inland i.R.e. Mitgliederwerbung zugunsten

    Diese Situation ist insofern mit dem Streitfall vergleichbar, als die Beitragszahlungen der potenziellen Vereinsmitglieder an die Tierhilfswerke ebenfalls einen nicht steuerbaren Umsatz darstellen (so bereits BFH-Urteil vom 27.07.1995 - V R 40/93, BStBl II 1995, 753).
  • FG Hamburg, 06.07.2006 - 3 K 285/04

    Umsatzsteuerrecht: Anfechtung von Vorauszahlungsbescheiden /

    ist - entgegen der zuletzt von der Klägerin geäußerten Ansicht - nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Vermittlung (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1995, V R 40/93, BFHE 178/480; BFH-Beschluss vom 28. Januar 1999, V B 134/98, BFH/NV 1999, 990 ).
  • FG Hamburg, 25.03.2002 - VII 245/99

    Einnahmen eines gemeinnützigen Verbandes aus sog. Jahressichtmarken - echter

    Das Mitglied erbringt in diesem Fall seine Beitragsleistung nicht, um damit eine konkrete Leistung des Vereins oder dessen Leistungsbereitschaft abzugelten, sondern weil das Mitglied sich durch den Beitritt zum Verein dieser körperschaftlichen Pflicht unterworfen hat (BFH, Urteil vom 27.07.1995 - V R 40/93, BStBl II 1995 S. 753 m.w.N.).
  • FG Hessen, 24.06.1999 - 6 K 5507/96

    Anspruch auf Aufhebung eines Umsatzsteuerbescheides; Voraussetzungen für die

    Jedoch ist die Gewährung der Mitgliedschaft als solche keine (Sonder-)Leistung ( BFH-Urteil vom 27.7.1995 V R 40/93 , BStBl.II 1995, 753).
  • FG Münster, 20.05.1998 - 5 K 1521/97
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