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   BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93   

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https://dejure.org/1995,12
BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93 (https://dejure.org/1995,12)
BFH, Entscheidung vom 03.07.1995 - GrS 1/93 (https://dejure.org/1995,12)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 1995 - GrS 1/93 (https://dejure.org/1995,12)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuer; Gewerbebegriff; Grundstückshandel; Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, ob ein GbR-Gesellschafter, der auch eigene Grundstücke veräußert, gewerblichen Grundstückshandel betreibt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verschärfung der "Drei-Objekt-Grenze" im privaten Grundstückshandel! (IBR 1995, 498)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR (IBR 1996, 265)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 86
  • NJW 1995, 2944
  • NJW 1995, 2944 L
  • NJW 1995, 2944 (Ls.)
  • NJW 1995, 2944 L
  • BB 1995, 1827
  • DB 1995, 1892
  • BStBl II 1995, 617
 
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Wird zitiert von ... (461)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluss des Großen Senats vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I.; zuletzt BFH-Urteil in BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, zum Wertpapierhandel).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).

    Soweit der X. Senat im Vorlagebeschluss davon ausgeht, diese Rechtsprechung sei, soweit sie die Drei-Objekt-Grenze auch auf Fälle der Veräußerung nach Bebauung anwende, durch den Beschluss des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 überholt, vermag ihm der Große Senat nicht zu folgen.

    Vielmehr lässt die Formulierung im Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 "... haben die Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeit (Anschaffung, Bebauung, Verkauf) ..., eine indizielle Bedeutung" (unter C. II. 2.) darauf schließen, dass die bisherige Rechtsprechung Bestand haben sollte.

    Beim Verkauf von Grundstücken, die der Veräußerer bebaut hat, entspricht die mit der Bebauung zusammenhängende Tätigkeit nicht stets "dem Bild, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist" (Beschluss des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).

    Nach der im Beschluss des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 vertretenen Auffassung haben die Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung, Verkauf) für die Beurteilung, ob eine gewerbliche Betätigung gegeben ist oder nicht, eine indizielle Bedeutung.

  • BFH, 25.09.2018 - GrS 2/16

    Beschluss des Großen Senats des BFH zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer

    Der Durchgriff auf einzelne in der Einheit der Gesellschaft verwirklichte Sachverhaltsmerkmale ist stets dann notwendig, wenn nur so die sachlich richtige Besteuerung des an einer Personengesellschaft oder einer steuerrechtlich gleichwertigen Rechtsgemeinschaft Beteiligten sichergestellt werden könne (Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679, unter C.2., Rz 29 der Gründe; vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.3.b, Rz 61 der Gründe unter Hinweis auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 429, BStBl II 1984, 751, unter C.III.3.b bb (3)).
  • BFH, 24.10.2017 - II R 44/15

    Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei einer

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung schließen einander im Grundsatz aus (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.I., und BFH-Urteil in BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858, Rz 11).

    aa) Die Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) ist im Regelfall private Vermögensverwaltung und kein Gewerbebetrieb (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.I., m.w.N.).

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