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   BFH, 06.02.1996 - VII R 101/94   

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https://dejure.org/1996,1851
BFH, 06.02.1996 - VII R 101/94 (https://dejure.org/1996,1851)
BFH, Entscheidung vom 06.02.1996 - VII R 101/94 (https://dejure.org/1996,1851)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - VII R 101/94 (https://dejure.org/1996,1851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MinöStG § 8 Abs 3, MinöStDV § 27b
    Steuerbegünstigte Verwendung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 511
  • BB 1996, 1542
  • BB 1996, 892
  • DB 1996, 1120
  • DB 1996, 816
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.05.1975 - V R 30/71

    Bergung von Kies - Bergung aus dem Meer - Lieferung - Beförderung von Material -

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - VII R 101/94
    Umsatzsteuerliche Kriterien (Beförderung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung, vgl. z.B. das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Mai 1975 V R 30/71, BFHE 115, 537, BStBl II 1975, 651) sind hier nicht maßgeblich.
  • BFH, 03.02.2004 - VII R 4/03

    Wann ist ein Hopperbagger von der Mineralölsteuer befreit?

    Im Lichte des Senatsurteils vom 6. Februar 1996 VII R 101/94 (BFHE 179, 511) sei von einer Beförderung der an Bord mitgeführten Menge an Sand, Kies und Schlick auszugehen, auch wenn das Baggergut über eine bestimmte Fläche gleichmäßig verteilt oder allmählich mittels Pumpen an ein landseitiges Spülrohr abgegeben werde.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin lässt sich aus dem Senatsurteil in BFHE 179, 511, das die Ausbringung von Düngekalk durch einen Hubschrauber zum Gegenstand hat, nichts Gegenteiliges entnehmen.

  • BFH, 23.03.2000 - VII S 26/99

    Hopperbaggerschiff - Baggerarbeiten auf Binnengewässern - Spülarbeiten auf

    Hier --so hat der Senat entschieden-- steht das Ablassen des Düngekalks der Annahme einer mineralölsteuerrechtlich begünstigten Beförderung des Düngekalks vom Abflugort (Aufnahmeort des Düngekalks) bis ins Zielgebiet nicht entgegen (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1996 VII R 101/94, BFHE 179, 511).
  • FG München, 10.12.2008 - 14 K 1873/06

    Steuerfreiheit von Flugbenzin bei Verwendung im Werksverkehr - Flüge zu

    Unter einem Luftfahrtunternehmen ist ein Unternehmen zu verstehen, das Personen oder Sachen gewerbsmäßig, d.h. gegen Entgelt und nicht nur gegen Ersatz der Selbstkosten befördert (Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH vom 6. Februar 1996 VII R 101/94, BFHE 179, 511).
  • FG Düsseldorf, 27.06.2012 - 4 K 4372/08

    Firmenjet ist von Energiesteuer befreit

    Unter einem Luftfahrtunternehmen ist ein Unternehmen zu verstehen, das Personen oder Sachen gewerbsmäßig, d.h. gegen Entgelt und nicht nur gegen Ersatz der Selbstkosten befördert (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 6. Februar 1996 VII R 101/94, BFHE 179, 511).
  • FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08

    Mineralölsteuerbefreiung einer polnischen Aktiengesellschaft wegen Verwendung von

    Unter einem Luftfahrtunternehmen ist ein Unternehmen zu verstehen, das Personen oder Sachen gewerbsmäßig, d.h. gegen Entgelt und nicht nur gegen Ersatz der Selbstkosten befördert (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 6. Februar 1996 VII R 101/94, BFHE 179, 511).
  • FG Düsseldorf, 04.03.2009 - 4 K 3182/08

    Anspruch eines Luftfahrtunternehmens auf Vergütung von Mineralölsteuer;

    Unter einem Luftfahrtunternehmen ist ein Unternehmen zu verstehen, das Personen oder Sachen gewerbsmäßig, d.h. gegen Entgelt und nicht nur gegen Ersatz der Selbstkosten befördert (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 6. Februar 1996 VII R 101/94, BFHE 179, 511).
  • FG Düsseldorf, 31.10.2007 - 4 K 3864/06

    Anspruch auf Vergütung der Mineralölsteuer für das für die Durchführung

    Unter einem Luftfahrtunternehmen ist ein Unternehmen zu verstehen, das Personen oder Sachen gewerbsmäßig, d.h. gegen Entgelt und nicht nur gegen Ersatz der Selbstkosten befördert (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 6. Februar 1996 VII R 101/94, BFHE 179, 511).
  • FG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 K 3955/08

    Erstattung von Mineralölsteuer und Energiesteuer bei Fehlen der

    Unter einem Luftfahrtunternehmen ist ein Unternehmen zu verstehen, das Personen oder Sachen gewerbsmäßig, d.h. gegen Entgelt und nicht nur gegen Ersatz der Selbstkosten befördert (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 6. Februar 1996 VII R 101/94, BFHE 179, 511).
  • FG Düsseldorf, 04.03.2009 - 4 K 3193/08

    Vergütung der Mineralölsteuer und Energiesteuer für die Durchführung von

    Unter einem Luftfahrtunternehmen ist ein Unternehmen zu verstehen, das Personen oder Sachen gewerbsmäßig, d.h. gegen Entgelt und nicht nur gegen Ersatz der Selbstkosten befördert (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 6. Februar 1996 VII R 101/94, BFHE 179, 511).
  • FG Düsseldorf, 02.05.2012 - 4 K 3189/08

    Einordnung einer gewerblichen Nutzung eines Flugzeugs als Nutzung hinsichtlich

    Unter einem Luftfahrtunternehmen ist ein Unternehmen zu verstehen, das Personen oder Sachen gewerbsmäßig, d.h. gegen Entgelt und nicht nur gegen Ersatz der Selbstkosten befördert (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 6. Februar 1996 VII R 101/94, BFHE 179, 511).
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