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   BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93   

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https://dejure.org/1995,1260
BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93 (https://dejure.org/1995,1260)
BFH, Entscheidung vom 07.11.1995 - IX R 99/93 (https://dejure.org/1995,1260)
BFH, Entscheidung vom 07. November 1995 - IX R 99/93 (https://dejure.org/1995,1260)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2; HGB § 255

  • Wolters Kluwer

    Werbungskosten - Erschließungsbeiträge - Öffentliche Straße - Private Anbindung - Nutzbarkeit des Grundstücks - Erschließungsmaßnahmen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkommenssteuer; Erschließungsbeiträge als abziehbarer Erhaltungsaufwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 2; HGB § 255 Abs. 1, 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Erschließungskosten abziehbare Werbungskosten? (IBR 1996, 310)

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 96
  • BB 1996, 257 (Ls.)
  • DB 1996, 257
  • BStBl II 1996, 89
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 22.03.1994 - IX R 52/90

    Nachträgliche Straßenbaukostenbeiträge zum Ersatz oder zur Modernisierung bereits

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93
    Sofort als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen sind nach dieser Vorschrift auch Erschließungsbeiträge, sofern sie nicht als nachträgliche Anschaffungskosten auf den Grund und Boden anzusehen sind (Senatsurteil vom 22. März 1994 IX R 52/90, BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842).

    Nicht entscheidend ist, ob die Maßnahme aus anderen Gründen zu einer Werterhöhung des Grundstücks geführt hat (Senatsurteil in BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842).

    Dementsprechend hat der Senat nachträgliche Straßenbaukostenbeiträge, die eine Gemeinde von dem Eigentümer eines bereits durch eine Straße erschlossenen Grundstücks für die bauliche Veränderung von Gehwegen oder des Straßenbelages zur Schaffung einer verkehrsberuhigten Zone oder eines Fußgängerbereichs erhebt, als sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beurteilt (Senatsurteile in BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842, und vom 22. März 1994 IX R 109/90, BFHE 175, 31).

  • BFH, 02.05.1990 - VIII R 198/85

    Straßenausbaubeiträge für Ersatz oder Modernisierung bereits vorhandener

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93
    a) Beiträge zur Finanzierung erstmals durchgeführter Erschließungsmaßnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung den Anschaffungskosten von Grund und Boden zuzurechnen, da sie dazu dienen, das Grundstück baureif zu machen und es damit i. S. von § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (z. B. Senatsurteil vom 14. März 1989 IX R 138/88, BFH/NV 1989, 633; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Mai 1990 VIII R 198/85, BStBl II 1991, 448, BFH/NV 1991, 29).

    Werden hingegen vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert, so führen Erschließungsbeiträge nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten, es sei denn, das Grundstück wird durch die Maßnahme "in seiner Substanz oder in seinem Wesen" verändert (BFH-Urteil in BStBl II 1991, 448, BFH/NV 1991, 29).

  • BFH, 04.11.1986 - VIII R 322/83

    Entwässerungsbeiträge für Ersatz einer eigenen Kläranlage sowie

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93
    Soweit durch eine nachfolgende öffentliche Erschließungsmaßnahme die Nutzbarkeit des bislang durch eine private Maßnahme erschlossenen Grundstücks nicht verändert wird, weil sich die öffentliche Erschließungsanlage insoweit nicht wesentlich von der bisherigen privaten Anlage unterscheidet, stellen die Beiträge für diese öffentliche Erschließung sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 1986 VIII R 322/83, BFHE 148, 513, BStBl II 1987, 333).
  • BFH, 14.03.1989 - IX R 138/88

    Zugehörigkeit eines an das Elektrizitätsversorgungsunternehmen gezahlten

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93
    a) Beiträge zur Finanzierung erstmals durchgeführter Erschließungsmaßnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung den Anschaffungskosten von Grund und Boden zuzurechnen, da sie dazu dienen, das Grundstück baureif zu machen und es damit i. S. von § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (z. B. Senatsurteil vom 14. März 1989 IX R 138/88, BFH/NV 1989, 633; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Mai 1990 VIII R 198/85, BStBl II 1991, 448, BFH/NV 1991, 29).
  • BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89

    - Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93
    Der BFH kann als Revisionsgericht nicht seine eigene Tatsachenwürdigung an die Stelle der Würdigung des FG setzen, wenn diese - wie im Streitfall - möglich ist (BFH-Urteil vom 27. August 1991 VIII R 84/89, BFHE 165, 330, BStBl II 1992, 9; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 118 Anm. 39 ff.).
  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion -

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob die bisherige Privatstraße eine selbständige Erschließungsanlage i. S. des § 123 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) oder lediglich eine unselbständige Zufahrt darstellt (zu den Abgrenzungskriterien vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1982 8 C 28, 30 u. 33.81, BVerwGE 66, 69, und vom 23. März 1984 8 C 65.82, Deutsches Verwaltungsblatt 1984, 683, sowie H. Schrödter in Schrödter, Baugesetzbuch, Kommentar, 5. Aufl., § 123 Rdnr. 3).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93
    Als Werbungskosten abziehbar sind grundsätzlich auch Aufwendungen, die den Grund und Boden betreffen; denn bei der Vermietung von Gebäuden gehört die damit verbundene Nutzungsüberlassung von Grund und Boden zum Einkünftetatbestand des § 21 Abs. 1 EStG (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761 zu Schuldzinsen für die Finanzierung eines unbebauten Grundstücks).
  • BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89

    Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93
    Werbungskosten bilden bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434).
  • BFH, 22.03.1994 - IX R 109/90

    Erschlossenes Grundstück - Straßenbaukostenbeiträge - Erschließungskosten -

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93
    Dementsprechend hat der Senat nachträgliche Straßenbaukostenbeiträge, die eine Gemeinde von dem Eigentümer eines bereits durch eine Straße erschlossenen Grundstücks für die bauliche Veränderung von Gehwegen oder des Straßenbelages zur Schaffung einer verkehrsberuhigten Zone oder eines Fußgängerbereichs erhebt, als sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beurteilt (Senatsurteile in BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842, und vom 22. März 1994 IX R 109/90, BFHE 175, 31).
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81

    Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob die bisherige Privatstraße eine selbständige Erschließungsanlage i. S. des § 123 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) oder lediglich eine unselbständige Zufahrt darstellt (zu den Abgrenzungskriterien vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1982 8 C 28, 30 u. 33.81, BVerwGE 66, 69, und vom 23. März 1984 8 C 65.82, Deutsches Verwaltungsblatt 1984, 683, sowie H. Schrödter in Schrödter, Baugesetzbuch, Kommentar, 5. Aufl., § 123 Rdnr. 3).
  • BFH, 03.09.2019 - IX R 2/19

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen zur Sanierung eines Entwässerungskanals

    Solche Aufwendungen beziehen sich in erster Linie auf das Grundstück, weil sie dazu dienen, es baureif --und damit betriebsbereit i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB-- zu machen; sie gehören als Voraussetzung für die Bebaubarkeit des Grundstücks nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes (BFH-Urteile vom 07.11.1995 - IX R 99/93, BFHE 179, 96, BStBl II 1996, 89; vom 07.11.1995 - IX R 54/94, BFHE 179, 279, BStBl II 1996, 190, und in BFH/NV 1989, 633; Blümich/Schallmoser, § 21 EStG Rz 400 "Erschließungskosten/ Ergänzungsbeiträge").
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund

    Wird mit Erschließungsmaßnahmen das Grundstück in einen betriebsbereiten Zustand versetzt, sind die dadurch verursachten Aufwendungen den Anschaffungskosten von Grund und Boden zuzurechnen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 1995 IX R 99/93, BFHE 179, 96, BStBl II 1996, 89).
  • BFH, 17.07.2007 - IX R 2/05

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung:

    b) Als Werbungskosten abziehbar sind grundsätzlich auch Aufwendungen, die den Grund und Boden betreffen; denn bei der Vermietung von Gebäuden gehört die damit verbundene Nutzungsüberlassung des Grund und Bodens zum Einkünftetatbestand des § 21 Abs. 1 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 22. März 1994 IX R 52/90, BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842; vom 7. November 1995 IX R 99/93, BFHE 179, 96, BStBl II 1996, 89; vom 16. Juli 1996 IX R 55/94, BFH/NV 1997, 178, jeweils zu Erschließungskosten).
  • BFH, 10.02.2022 - IV R 33/18

    Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung - Aufwendungen für

    So ordnet der BFH auf öffentlich-rechtlicher Grundlage basierende Beiträge für die erstmalige Erschließung eines Grundstücks als nachträgliche Anschaffungskosten dem Grund und Boden zu, weil diese dazu dienen, das Grundstück in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB); eine solche Maßnahme erweitere die Nutzbarkeit des Grund und Bodens unabhängig von der Bebauung des Grundstücks und dem Bestand von auf dem Grundstück errichteten Gebäuden (z.B. BFH-Urteile vom 07.11.1995 - IX R 99/93, BFHE 179, 96, BStBl II 1996, 89, unter 2.a; vom 20.07.2010 - IX R 4/10, BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35, Rz 12, 14).
  • BFH, 01.03.2002 - VIII B 110/01

    Erschließungsaufwendungen; erstmalige öffentliche Erschließung eines gewerblich

    Es genügt z.B. eine private Straße auf eigenem oder fremdem Grundstück (BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 54/94, BFHE 179, 279, BStBl II 1996, 190, unter 2. b der Gründe; vom 7. November 1995 IX R 99/93, BFHE 179, 96, BStBl II 1996, 89, unter 2. b der Gründe; zur Abgrenzung vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 34/96, BFHE 190, 361, BStBl II 2000, 257) oder ein lediglich als Provisorium betrachteter Weg (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 5/95, BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134, unter 2. b der Gründe; in BFH/NV 1997, 178) oder ein Feld- und Waldweg, den der Grundstückseigentümer nur über eine gemeindliche Sondernutzung befahren durfte (BFH-Urteil vom 18. Januar 1995 XI R 60/94, BFH/NV 1995, 770).
  • FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08

    Abzug einer Entschädigungszahlung für die Übernahme einer Baulast als sofort

    Dem Ansatz als nachträgliche Anschaffungskosten steht nicht der Einwand der Kläger unter Hinweis auf die Urteile des BFH vom 7. November 1995 IX R 99/93 (BFHE 179, 96, BStBl II 1996, 89) und vom 19. Dezember 1995 IX R 5/95 (BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134) entgegen, es handele es sich bei dem Entgelt für die Einräumung des Nutzungsrechts um sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen, weil das Grundstück bereits zuvor an das öffentliche Straßennetz angeschlossen gewesen sei.
  • BFH, 16.07.1996 - IX R 55/94

    Öffentliche Ausgaben im Sinne von Erschließungsbeiträgen als Werbungskosten

    Mit Urteil vom 7. November 1995 IX R 99/93 (BFHE 179, 96, BStBl II 1996, 89) hat der Senat entschieden, daß nach diesen Grundsätzen Erschließungsbeiträge für eine öffentliche Straße, durch die eine bisherige private Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz ersetzt wird, sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand darstellen, wenn die Nutzbarkeit des Grundstücks durch die öffentliche Erschließungsmaßnahme nicht verändert wird.
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