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   BFH, 24.01.1996 - X R 255/93   

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BFH, 24.01.1996 - X R 255/93 (https://dejure.org/1996,56)
BFH, Entscheidung vom 24.01.1996 - X R 255/93 (https://dejure.org/1996,56)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - X R 255/93 (https://dejure.org/1996,56)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 15 Abs 1 Nr 1
    Gewerbebetrieb; Grundstückshandel; Vermögensverwaltung

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 51
  • NJW 1996, 2182
  • BB 1996, 1205
  • DB 1996, 1165
  • DB 1998, 1683
  • BStBl II 1996, 303
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
    Die zu Wohneinheiten entwickelte "Drei-Objekt-Grenze" (BFH-Beschluß vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) schließt diese Annahme nicht aus.

    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, 90, BStBl II 1995, 617, unter C. I.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 unter C. I.).

    Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C. II. 2.) entschieden: Die "Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung, Verkauf)" habe für die Beurteilung am Maßstab des § 15 EStG eine indizielle Bedeutung.

    Auch der Große Senat hat in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C. II. 2.) den Bauunternehmer als Beispiel für den auf dem Grundstücksmarkt gewerblich tätigen Produzenten erwähnt.

  • BFH, 23.10.1956 - I 116/55 U

    Betätigung eines Architekten als Gewerbetreibender - Errichtung von Behelfsbauten

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
    Aus diesem Grunde hat der BFH entschieden, daß ein im übrigen freiberuflich tätiger Architekt, der sich zur Erstellung eines schlüsselfertigen Baus auf einem dem Erwerber zu übereignenden Grundstück verpflichtet, über die freiberufliche Tätigkeit hinaus gewerblich tätig ist (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1956 I 116/55 U, BFHE 64, 46, BStBl III 1957, 17; vgl. ferner BFH-Urteil vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 60/80

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
    Die Errichtung auch nur eines Gebäudes kann nachhaltig i. S. des § 15 Abs. 2 EStG sein, weil für diese Annahme ausreicht, daß die Erledigung des Bauauftrags mehrere (Einzel-) Tätigkeiten erfordert (BFH-Urteil vom 23. Februar 1961 IV 313/59 U, BFHE 72, 533, BStBl III 1961, 194, zur Rechtslage bei Arbeitsgemeinschaften vor Einfügung des § 2 a GewStG; allgemein BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, 36 f., BStBl II 1986, 88).
  • BFH, 30.05.1973 - I R 35/71

    Wirtschaftliche (finanzielle) Betreuung von Bauvorhaben durch Baubetreuer

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
    Auch der Baubetreuer (vgl. § 37 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes; § 34 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b der Gewerbeordnung - GewO -) ist bei teilweiser (BFH-Urteil vom 30. Mai 1973 I R 35/71, BFHE 109, 368, BStBl II 1973, 668 betreffend finanzielle Betreuung) und erst recht bei umfassender Betreuung (vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1965 IV 61/61, 100/61, 336/64 U, BFHE 83, 237, BStBl III 1965, 586) gewerblich tätig.
  • BFH, 23.02.1961 - IV 313/59 U

    Einordnung einer Arbeitsgemeinschaft aus dem Baugewerbe als

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
    Die Errichtung auch nur eines Gebäudes kann nachhaltig i. S. des § 15 Abs. 2 EStG sein, weil für diese Annahme ausreicht, daß die Erledigung des Bauauftrags mehrere (Einzel-) Tätigkeiten erfordert (BFH-Urteil vom 23. Februar 1961 IV 313/59 U, BFHE 72, 533, BStBl III 1961, 194, zur Rechtslage bei Arbeitsgemeinschaften vor Einfügung des § 2 a GewStG; allgemein BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, 36 f., BStBl II 1986, 88).
  • BFH, 12.08.1965 - IV 61/61 U

    Aufgaben im Zusammenhang mit der Anschaffung und Errichtung von Gebäuden als

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
    Auch der Baubetreuer (vgl. § 37 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes; § 34 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b der Gewerbeordnung - GewO -) ist bei teilweiser (BFH-Urteil vom 30. Mai 1973 I R 35/71, BFHE 109, 368, BStBl II 1973, 668 betreffend finanzielle Betreuung) und erst recht bei umfassender Betreuung (vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1965 IV 61/61, 100/61, 336/64 U, BFHE 83, 237, BStBl III 1965, 586) gewerblich tätig.
  • BFH, 15.12.1971 - I R 49/70

    Bebauung eines erworbenen und dann parzellierten Grundstücks und spätere

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
    Aus diesem Grunde hat der BFH entschieden, daß ein im übrigen freiberuflich tätiger Architekt, der sich zur Erstellung eines schlüsselfertigen Baus auf einem dem Erwerber zu übereignenden Grundstück verpflichtet, über die freiberufliche Tätigkeit hinaus gewerblich tätig ist (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1956 I 116/55 U, BFHE 64, 46, BStBl III 1957, 17; vgl. ferner BFH-Urteil vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291).
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 21/91

    Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR zulasten eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
    c) Der XI. Senat des BFH hat im Vorlagebeschluß vom 2. September 1992 XI R 21/91 (BFHE 171, 31, 33, BStBl II 1993, 668) eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Drei-Objekt-Regel insofern befürwortet, als es auf Wert, Größe und Nutzungsart des jeweiligen Grundbesitzes nicht ankomme.
  • BFH, 17.01.1972 - GrS 10/70

    Absicht, unter Ausnutzung der Steuervergünstigung im Baupatenverfahren Steuern zu

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
    Die Absicht, gewerbliche Gewinne zu erzielen, muß durch eine Tätigkeit verfolgt werden, die nach allgemeiner Auffassung als unternehmerisch gewertet wird (Beschluß des Großen Senats vom 17. Januar 1972 GrS 10/70, BFHE 106, 84, BStBl II 1972, 700 unter II. 2.).
  • BFH, 12.03.1964 - IV 136/61 S

    Errichtung von Häusern als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
    d) Im übrigen ist die Bebauung eines Grundstücks des Privatvermögens ohne Absicht der Veräußerung auch dann private Vermögensverwaltung, wenn dies in großem Umfang geschieht und hierbei erhebliche Fremdmittel eingesetzt werden (BFH-Urteil vom 12. März 1964 IV 136/61 S, BFHE 79, 366, BStBl III 1964, 364).
  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

  • FG Niedersachsen, 07.10.1993 - VII 3/92

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von zwei Supermärkten

  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Der Unterschied zwischen Bautätigkeiten, die auf Gewerblichkeit hindeuten, und solchen, bei denen das nicht der Fall ist, zeigt sich auch durch einen Vergleich mit den vom vorlegenden Senat im Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93 (BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303) als Beispiele typischer Gewerbetreibender genannten Unternehmern.
  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

    Im Anschluß an die Entscheidung des Große Senat hat der erkennende Senat durch Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93 (BFHE 180, S1, BStBl II 1996, 303 - "Supermarkt") entschieden: Die Bebauung eines Grundstücks des Privatvermögens ohne Absicht der Veräußerung ist auch dann private Vermögensverwaltung, wenn dies in großem Umfang geschieht und hierbei erhebliche Fremdmittel eingesetzt werden.

    In der Literatur wird dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 darin zugestimmt, daß die Drei-Objekt-Grenze als Vereinfachungsregelung zur Schaffung größerer Rechtssicherheit im Grenzbereich zwischen Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb nicht dazu herangezogen werden könne, anstelle einer gesetzlich geregelten Freigrenze "eindeutig gewerbliche Grundstücksgeschäfte" der Besteuerung zu entziehen (so Bitz in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 15 EStG Rdnr. 132 b; kritisch aber Gosch, Die steuerliche Betriebsprüfung --StBp-- 1996, 219, 221).

    Der erkennende Senat hält an den Rechtsgrundsätzen seines Urteils in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 fest: Das gesetzliche Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit und das ungeschriebene negative Merkmal des Nichtvorliegens von Vermögensverwaltung erfordern eine unterschiedliche Auslegung danach, ob es um den (bloßen) Handel mit Grundstücken oder eine grundstücksbezogene unternehmerische Wertschöpfung geht.

    Wegen der Begründung im einzelnen verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 (dort unter 3.).

    Unter dem Gesichtspunkt der Vergleichbarkeit mit dem "Bild des Produzenten" besteht kein gleichheitsrechtlich bedeutsamer Unterschied zwischen der --eindeutig gewerblichen (Senatsurteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303)-- Errichtung (und Veräußerung) zweier Supermärkte einerseits und von drei Eigentumswohnungen/Einfamilienhäusern andererseits.

  • BFH, 28.09.2017 - IV R 50/15

    Überschreiten privater Vermögensverwaltung - Verklammerung auch bei unbeweglichen

    Der BFH hat in solchen Fällen einen gewerblichen Grundstückshandel allerdings nur dann in Betracht gezogen, wenn ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb/Errichtung und Veräußerung des Objekts besteht (z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, bei Veräußerung unmittelbar nach Fertigstellung oder bereits während Bauphase; vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303, bei Haltedauer von ca. zwei Jahren; vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346, bei Haltedauer von unter zwei Jahren; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, bei Haltedauer von bis zu acht Jahren; vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, bei Veräußerung eines kurz zuvor erworbenen Grundstücks mit einer vom Veräußerer noch zu errichtenden Einkaufspassage; in BFHE 234, 1, BStBl II 2011, 787, bei Haltedauer von ca. zehn Monaten).
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