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   BFH, 17.04.1996 - X R 160/94   

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https://dejure.org/1996,1045
BFH, 17.04.1996 - X R 160/94 (https://dejure.org/1996,1045)
BFH, Entscheidung vom 17.04.1996 - X R 160/94 (https://dejure.org/1996,1045)
BFH, Entscheidung vom 17. April 1996 - X R 160/94 (https://dejure.org/1996,1045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1 Buchst a, EStG § 12 Nr 2, BGB § 1953
    Dauernde Last; Erbe; Vermögensübergabe; Wertverrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 566
  • NJW 1997, 215
  • FamRZ 1997, 353 (Ls.)
  • BB 1996, 1971
  • BB 1996, 2125
  • DB 1996, 1958
  • BStBl II 1997, 32
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.01.1994 - X R 54/92

    Mindestdauer von als Sonderausgaben abziehbaren Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 160/94
    Im Streitfall seien die Rechtsgrundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Januar 1994 X R 54/92 (BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633) anwendbar:.

    Der Streitfall sei mit dem Sachverhalt des BFH-Urteils in BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633 nicht vergleichbar.

    Der erkennende Senat hat der vorweggenommenen Erbfolge den Fall gleichgestellt, daß Versorgungsleistungen ihren Entstehungsgrund in einer letztwilligen Verfügung (Erbeinsetzung, Vermächtnis) haben, sofern z. B. ein überlebender Ehegatte oder ein erbberechtigter Abkömmling statt seines gesetzlichen Erbteils lediglich Versorgungsleistungen aus dem ihm an sich nach Erbrecht zustehenden Vermögen erhält und es sich bei den Zahlungen nicht um eine Verrentung des Erbanteils handelt (Urteile in BFHE 167, 381, 386, 387, BStBl II 1992, 612, und in BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633).

    Aus diesem Grunde ist der "typischen" Gestaltung, daß das Vermögen unter dem Vorbehalt von Versorgungsleistungen für den Übergeber und seinen Ehegatten übertragen wird, nach dem Urteil in BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633 zumindest der Fall gleichzustellen, daß der (spätere) Erblasser sein Vermögen bis zu seinem Tode behält und seinen Erben auferlegt, den überlebenden Ehegatten, der rechtlich und tatsächlich am Nachlaß nicht beteiligt ist, zu versorgen.

  • BFH, 27.02.1992 - X R 139/88

    Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 160/94
    Hieran fehlt es u. a. dann, wenn ein erbrechtlicher Anspruch verrentet ist (Senatsurteil vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BFHE 167, 381, 386, 387, BStBl II 1992, 612).

    Der erkennende Senat hat der vorweggenommenen Erbfolge den Fall gleichgestellt, daß Versorgungsleistungen ihren Entstehungsgrund in einer letztwilligen Verfügung (Erbeinsetzung, Vermächtnis) haben, sofern z. B. ein überlebender Ehegatte oder ein erbberechtigter Abkömmling statt seines gesetzlichen Erbteils lediglich Versorgungsleistungen aus dem ihm an sich nach Erbrecht zustehenden Vermögen erhält und es sich bei den Zahlungen nicht um eine Verrentung des Erbanteils handelt (Urteile in BFHE 167, 381, 386, 387, BStBl II 1992, 612, und in BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633).

  • BFH, 27.03.2001 - X R 106/98

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Vermächtnisrente an

    Aus diesem Grunde ist der typischen Gestaltung, dass das Vermögen unter dem Vorbehalt von Versorgungsleistungen für den Übergeber und seinen Ehegatten übertragen wird, nach dem Urteil in BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633 zumindest der Fall gleichzustellen, dass der (spätere) Erblasser sein Vermögen bis zu seinem Tode behält und seinen Erben auferlegt, den überlebenden Ehegatten, der rechtlich und tatsächlich am Nachlass nicht beteiligt ist, zu versorgen (Senatsurteil vom 17. April 1996 X R 160/94, BFHE 180, 566, BStBl II 1997, 32).
  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1445/07

    Kein Abzug von Rentenzahlungen des nicht befreiten Vorerben an die frühere

    Davon, dass diese Personen gegen die ihnen vom Erblasser zugedachten Versorgungsleistungen auf das "an sich" ihnen zustehende Vermögen zugunsten des Vermögensübernehmers verzichten würden (vgl. die Urteile des BFH vom 27. Februar 1992 X R 139/88, a.a.O., unter 4. b, bb; vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BStBl II 1996, 680, unter 2. a; vom 26. Januar 1994 X R 54/92, a.a.O., unter 3.; vom 17. April 1996 X R 160/94, BStBl II 1997, 32, 33, linke Spalte), kann unter diesen Umständen nicht die Rede sein.
  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1448/07

    Keine Abziehbarkeit von Zahlungen eines nicht befreiten Vorerben an die

    Davon, dass diese Personen gegen die ihnen vom Erblasser zugedachten Versorgungsleistungen auf das "an sich" ihnen zustehende Vermögen zugunsten des Vermögensübernehmers verzichten würden (vgl. die Urteile des BFH vom 27. Februar 1992 X R 139/88, a.a.O., unter 4. b, bb; vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BStBl II 1996, 680 , unter 2. a; vom 26. Januar 1994 X R 54/92, a.a.O., unter 3.; vom 17. April 1996 X R 160/94, BStBl II 1997, 32, 33, linke Spalte), kann unter diesen Umständen nicht die Rede sein.
  • FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94

    Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines

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  • BFH, 15.06.1999 - X B 16/99

    Vermächtnisrente an Dritte keine dauernde Last

    Außerdem hat das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH entschieden, daß wiederkehrende Leistungen, die der Erbe aufgrund eines Vermächtnisses an einen Dritten außerhalb des Generationennachfolge-Verbundes zu zahlen hat, mangels wirtschaftlicher Belastung nicht als Sonderausgaben abziehen kann (Senatsurteile vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BFHE 167, 381, BStBl II 1992, 612; vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680; vom 17. April 1996 X R 160/94, BFHE 180, 566, BStBl II 1997, 32).
  • FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97

    Vermächtniserfüllung an Familienfremde keine dauernde Last

    Das Sonderrecht der "Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen", das unter dem Gesichtspunkt vorbehaltener Vermögenserträge, die vom Vermögensübernehmer zu erwirtschaften sind, von einem steuerlich beachtlichen "Transfer von Einkünften" ausgeht, ist in seiner Anwendung begrenzt auf Versorgungsleistungen an Angehörige des Generationennachfolge-Verbundes ( BFH-Urteile vom 23.01.1997 IV R 45/96 , BStBl II 1997, 458; vom 17.04.1996 X R 160/94 , BStBl II 1997, 32).
  • FG München, 22.07.1999 - 15 K 1673/95

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für sogenannte

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG München, 19.12.2013 - 10 K 2320/12

    Wiederkehrende Leistungen aufgrund eines Hofübergabvertrages

  • BFH, 17.04.1996 - X R 162/94
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