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   BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93   

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BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93 (https://dejure.org/1996,426)
BFH, Entscheidung vom 30.01.1996 - IX R 100/93 (https://dejure.org/1996,426)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - IX R 100/93 (https://dejure.org/1996,426)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 12 Nr 1
    Mietvertrag; nichteheliche Lebensgemeinschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 74
  • NJW 1996, 2752 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 1471 (Ls.)
  • BB 1996, 1422
  • BB 1996, 946
  • DB 1996, 917
  • BStBl 1996 II, 359
  • BStBl II 1996, 359
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93
    Wenngleich es sehr unterschiedliche Erscheinungsformen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt (vgl. Hausmann, Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Vermögensausgleich, 1989 S. 20 ff.; de Witt/Huffmann, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, 2. Aufl. 1986, S. 5 ff., 20 f.), haben sie doch in der Regel gemeinsam, daß die Lebensgemeinschaft jedenfalls auch eine Wirtschaftsgemeinschaft ist (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. November 1992 1 BvL 8/87, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1993, 643, 645), deren wesentlicher Bestandteil - von Ausnahmen abgesehen - das gemeinsame Wohnen ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Mai 1995 5 C 16/93, NJW 1995, 2802 - zu § 122 des Bundessozialhilfegesetzes; Wacke in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Aufl., Anhang nach § 1302 Rdnr. 1; Palandt/Diederichsen, Bürgerliches Gesetzbuch, 54. Aufl., Einleitung vor § 1297 Rdnr. 9).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93
    Wenngleich es sehr unterschiedliche Erscheinungsformen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt (vgl. Hausmann, Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Vermögensausgleich, 1989 S. 20 ff.; de Witt/Huffmann, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, 2. Aufl. 1986, S. 5 ff., 20 f.), haben sie doch in der Regel gemeinsam, daß die Lebensgemeinschaft jedenfalls auch eine Wirtschaftsgemeinschaft ist (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. November 1992 1 BvL 8/87, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1993, 643, 645), deren wesentlicher Bestandteil - von Ausnahmen abgesehen - das gemeinsame Wohnen ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Mai 1995 5 C 16/93, NJW 1995, 2802 - zu § 122 des Bundessozialhilfegesetzes; Wacke in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Aufl., Anhang nach § 1302 Rdnr. 1; Palandt/Diederichsen, Bürgerliches Gesetzbuch, 54. Aufl., Einleitung vor § 1297 Rdnr. 9).
  • BFH, 08.08.1990 - IX R 122/86

    Einkünfteermittlung nach §§ 21 Abs. 2, 21a EStG bei gemeinsamer Nutzung der

    Auszug aus BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93
    Ein Mietvertrag über einen Teil der Wohnung des Partners, in der beide Partner gemeinsam wohnen, geht daher jedenfalls steuerrechtlich ins Leere, solange die Lebensgemeinschaft besteht (so im Ergebnis auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171, das allerdings über die Erfassung des Nutzungswerts gemäß § 21 Abs. 2 EStG zu entscheiden hatte).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Das Vermieten von Teilen einer Wohnung an im Haushalt lebende Mitbewohner hat der Senat schon bisher steuerrechtlich nicht anerkannt (z.B. Senatsurteile vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171, und vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359 - Vermieten an Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft).
  • BFH, 14.09.1999 - IX R 88/95

    Keine Einkünfte bei häuslicher Pflege

    Hingegen sind Einnahmen und Ausgaben innerhalb der privaten Lebensgemeinschaft, die üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage oder auf der Grundlage einer nichtehelichen Wirtschaftsgemeinschaft erbracht werden, einkommensteuerrechtlich unbeachtlich (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1978 VI R 166, 173, 174/76, BFHE 126, 285, BStBl II 1979, 80; vom 9. Dezember 1993 IV R 14/92, BFHE 173, 140, BStBl II 1994, 298; vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359).

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung im Rahmen einer privaten Lebensgemeinschaft erbrachte Leistungen der einkommensteuerrechtlich unbeachtlichen Privatsphäre zugewiesen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 126, 285, BStBl II 1979, 80 --Reinigung des häuslichen Arbeitszimmers durch die Ehefrau--; vom 26. Juni 1990 IX R 148/86, BFH/NV 1990, 773 --Vermietung von Räumen in einem gemeinsam genutzten Reihenhaus an die Lebensgefährtin--; in BFHE 173, 140, BStBl II 1994, 298 --Telefondienst der Arzttochter in der Familienwohnung--; in BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359 --Vermietung einer gemeinsam genutzten Eigentumswohnung an die Lebensgefährtin--).

  • FG München, 11.07.2000 - 2 K 5054/97

    Kenntnis der eine Änderung nach § 173 AO 1977 rechtfertigenden Tatsachen vor

    Der Bescheid wäre - im Falle einer Wohngemeinschaft - im Ergebnis materiell richtig gewesen (BFH Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 100/93 BStBl II 1996, 359 ).

    Dieser Maßstab ist auch nicht mit dem Beschluß vom 27.11.1989 - GrS 1/88 (BStBl II 1990, 160 m.w.N.) vereinbar wie nicht zuletzt das BFH-Urteil BStBl II 1996, 359 zeigt, in welchem der BFH gerade nicht auf diese Grundsätze abgestellt hat.

    Die rechtliche Würdigung durch das FA in der Einspruchsentscheidung spricht aber auch dagegen, daß das FA erst auf Grund der zwischenzeitlichen Rechtsprechung des BFH (BStBl II 1996, 359 ) zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen konnte.

    Das BFH-Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 100/98 (BStBl II 1996, 359 ) ist zwar zitiert worden dafür daß der wesentliche Inhalt einer Lebensgemeinschaft das gemeinsame Wohnen ist.

    Der Senat ist daher davon überzeugt, daß das FA von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auch ausgegangen wäre, wenn das BFH Urteil (BStBl II 1996, 359 ) zum Zeitpunkt seiner Entscheidung noch nicht vorgelegen hätte.

    Die als "Mietzins" erklärten Zahlungen der Mitbewohnerin sind dann als Beiträge zur gemeinsamen Haushaltsführung zu weiten (BFH Urteil vom 30.01.1996 - IX R 100/93 BStBl II 1996, 359 ).

  • FG Nürnberg, 04.05.2006 - IV 311/03

    Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Lebenspartnern

    Nach dem Urteil des BFH vom 30.01.1996 IX R 100/93 (BStBl. II 1996, 359) sei die Vermietung von Wohnräumen in einer Eigentumswohnung an den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft steuerlich nicht anzuerkennen.

    Das vom Finanzamt zur Stützung seiner Ansicht herangezogene Urteil des BFH vom 30.01.1996 IX R 100/93 (a.a.O.) sei auf den Fall des Klägers nicht anwendbar, da in dem vom BFH entschiedenen Fall eine Eigentumswohnung insgesamt zur Hälfte vermietet worden sei.

    Wenngleich es sehr unterschiedliche Erscheinungsformen der nichtehelichen Lebensgemeinschaften gibt, haben sie doch in der Regel gemeinsam, dass die Lebensgemeinschaft jedenfalls auch eine Wirtschaftsgemeinschaft ist, deren wesentlicher Bestandteil - von Ausnahmen abgesehen - das gemeinsame Wohnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 30.01.1996 IX R 100/93, BStBl. II 1996, 359 m.w.N.).

    Weil die Zahlungen der Lebensgefährtin beim Kläger somit nicht als Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§§ 8 Abs. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ) zu werten sind, können auch die geltend gemachten Aufwendungen nicht als durch die Erzielung von Mieteinnahmen veranlasst berücksichtigt werden (§§ 9 Abs. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ; BFH-Urteil vom 30.01.1996 IX R 100/93, a.a.O.) Es bedarf keiner Entscheidung, ob die im Zusammenhang mit einer solchen Nutzungsüberlassung von Räumen angefallenen Aufwendungen gem. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG oder gem. § 12 Satz 2 Nr. 2 1. oder 2. Alternative EStG nicht abzugsfähig sind, denn in jedem Fall ist die vom Kläger begehrte steuerliche Berücksichtigung nicht möglich.

    Wie auch vom BFH in seinem Urteil vom 30.01.1996 IX R 100/93 (a.a.O.) ausgeführt wird, gibt es sehr unterschiedliche Erscheinungsformen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, sie ist nicht nur in Form einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft denkbar.

  • FG Baden-Württemberg, 06.06.2019 - 1 K 699/19

    "Vermietung" der gemeinsam bewohnten Wohnung "zur Hälfte" an den Partner einer

    Ein Mietvertrag über einen Teil der Wohnung des Partners, in der beide Partner gemeinsam wohnen, geht daher -wie vorliegend- steuerrechtlich ins Leere, solange die Lebensgemeinschaft besteht (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BStBl II 1996, 359 Rn. 9 f. m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02

    Mietverträge mit Kindern

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Verträge unter Angehörigen zwar der Besteuerung zugrunde zu legen sind, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und das Vereinbarte nach Inhalt und Art der Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, dass aber andererseits Tätigkeiten oder Nutzungsüberlassungen, die sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollziehen, grundsätzlich steuerrechtlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen sind (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und auch nicht durch schuldrechtliche Verträge in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1978 VI R 166, 173, 174/76, BFHE 126, 285, BStBl II 1979, 80 --Reinigung des häuslichen Arbeitszimmers durch die Ehefrau--; vom 17. März 1988 IV R 188/85, BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632, und vom 9. Dezember 1993 IV R 14/92, BFHE 173, 140, BStBl II 1994, 298 --Telefondienst und Botengänge von Kindern eines Arztes--; vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171, und vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359 --Vermietung im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft--; vom 14. September 1999 IX R 88/95, BFHE 189, 424, BStBl II 1999, 776 --Pflege eines Angehörigen im Familienhaushalt--).
  • FG München, 08.04.2014 - 5 V 3539/13

    Festsetzungsverjährung, Ermittlungspflicht des FA, Mietverträge unter nahen

    Ist trotz der (Mit-)Nutzung der Wohnung durch Dritte der Tatbestand der Selbstnutzung erfüllt, so ist ein von dem Dritten gezahltes Entgelt nicht gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG als Einnahme zu erfassen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359).

    So ist es zwischen einander fremden Vertragspartnern eines Mietvertrages nicht üblich, dass der Vermieter die vermietete Wohnung in nicht unerheblichem Umfang selbst benutzt (vgl. BFH in BFH/NV 2002, 345, in BFH/NV 2008, 1323, in BFH/NV 2004, 38, und in BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359, m.w.N.).

    Den im Bericht der Steuerfahndung zitierten Entscheidungen (vgl. BFH in BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359, Beschluss des Finanzgerichts München vom 29. November 2007 1 V 2502/07, juris, Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 4. Mai 2006 IV 311/2003, juris, BFH in BFH/NV 2005, 703) liegt ein anderer Sachverhalt als dem Streitfall zugrunde.

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 42/01

    GbR: Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis; Zurechnung der Einkünfte

    In derartigen Fällen ist nicht der zivilrechtliche Vertrag, sondern die persönliche Beziehung der Partner Grundlage des gemeinsamen Wohnens (BFH-Urteil vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38, unter II. 2.; BFH-Beschluss vom 16. November 2001 IX B 55/01, BFH/NV 2002, 345, unter 2.); deshalb ist, solange eine Lebensgemeinschaft besteht, ein Mietvertrag über eine(n Teil der) Wohnung eines Lebenspartners, in der beide Partner gemeinsam wohnen, steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteile vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359; vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171, unter 1. a.E.; BFH-Beschluss vom 17. Februar 1999 IV B 53/98, BFH/NV 1999, 1078, unter 2.).
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07

    Keine befristete Vermietungstätigkeit bei bloß indifferenten Überlegungen einer

    a) Selbst wenn die Vertragsparteien -was zwischen den Beteiligten umstritten ist- eine nichteheliche Gemeinschaft bildeten (zur Anwendbarkeit der Grundsätze über die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2007 IX B 115/07, BFH/NV 2007, 2235), ist nach den Feststellungen des FG nicht davon auszugehen, dass die persönliche Beziehung statt des Mietvertrags die Grundlage für das Wohnen der Mieterin bildete (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359, und BFH-Beschluss vom 12. Januar 2005 IX B 115/04, BFH/NV 2005, 703, m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2006 - IX R 14/04

    Grundstücksgemeinschaft; Vermietung an Miteigentümer; Zurechnung von Einkünften

    Der Mietvertrag mit L und ihrem Lebensgefährten ist nur im Umfang der über ihren Miteigentumsanteil hinausgehenden Mehrnutzung (12,53 v.H.) steuerrechtlich anzuerkennen, da L die EG-Wohnung im Übrigen aus eigenem Recht als Miteigentümerin nutzt, und zwar auch hinsichtlich der (mietvertraglich vereinbarten Mit-)Nutzung durch ihren Lebensgefährten (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359).
  • BFH, 16.11.2001 - IX B 55/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Wertung des Sachvortrags -

  • BFH, 19.05.1999 - XI R 120/96

    Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis bei nichtehelicher

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 5228/05

    Keine steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen einer

  • BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02

    Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 9 K 2621/18

    Zum Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit, des Vorsteuerabzugsrechts sowie

  • FG München, 23.02.2010 - 13 K 3571/07

    Kein Mietverhältnis bei einer Lebensgemeinschaft - Vermieter trägt

  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 5 K 5173/08

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem ehemaligen

  • BFH, 10.05.2005 - IX B 5/05

    VuV; Nutzungsüberlassung im Rahmen familiärer Haushaltsgemeinschaft

  • FG Düsseldorf, 21.10.2014 - 13 K 1554/12

    Betriebsausgabenabzug für Raumkosten - Drittaufwand für Schuldzinsen bei

  • BFH, 12.01.2005 - IX B 115/04

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; gemeinsames Wohnen

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.10.2007 - 6 K 1463/04

    Abzugsfähigkeit der Kosten für eine angemietete Garage als Sonderbetriebsausgaben

  • BFH, 15.02.2005 - IX R 16/04

    Gestaltungsmissbrauch? - Mietvertrag mit Angehörigen

  • BFH, 26.02.2008 - IX B 226/07

    Verträge zwischen nahen Angehörigen: familiäres Zusammenleben

  • BFH, 19.02.2002 - IX B 130/01

    NZB; neues Zulassungsrecht

  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 16a D 12.1815

    Disziplinarrecht; Oberstudienrätin (BesGr. A 14); außerdienstliches

  • FG Hamburg, 04.11.2005 - I 69/05

    Einkommensteuer: Auf Dauer angelegte Vermietung bei zwischenzeitlicher

  • BFH, 02.11.2000 - X R 156/97

    Fortsetzungsfeststellungsklage; LSt-Ermäßigungsverfahren

  • FG München, 20.11.2017 - 7 K 2023/16

    Steuerliche Anerkennung der Einkünfte aus einem Mietverhältnis

  • BFH, 17.02.1999 - IV B 53/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz; Mietverträge zwischen

  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 16a D 12.134

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14); außerdienstliches Dienstvergehen;

  • FG München, 24.04.2007 - 13 K 3097/03

    Zulässigkeit der Klage einer nach außen hin als Vermieterin auftretenden

  • FG München, 08.02.2011 - 13 K 962/08

    Schuldzinsenabzug bei gemischt genutztem Gebäude: Darlehenszuordnung, Zinsabzug

  • FG Hessen, 27.10.2010 - 3 K 646/06

    Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen

  • FG Berlin, 17.09.2003 - 2 K 4244/01

    Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen

  • FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 2178/00

    Mietverhältnis; Angehörige; Haushaltsgemeinschaft - Mietverhältnis zwischen

  • FG Sachsen, 06.11.2008 - 1 K 1692/06

    Ermessensfehlerhafte Festsetzung eines Verspätungszuschlags, wenn konkrete

  • FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2566/01

    Kindergeld; Einkünfte; Bezüge; Werbungskosten; Gestaltungsmissbrauch; Miete;

  • FG München, 13.09.1996 - 8 K 2410/96
  • FG München, 29.11.2007 - 1 V 2502/07

    Möglichkeit einer steuerlichen Berücksichtigung von Mietteinnahmen; Steuerliche

  • FG München, 26.11.1999 - 13 K 1091/99

    Jahreswagenverkauf durch Arbeitnehmer eines Kfz-Herstellers kein Gewerbebtrieb;

  • FG München, 10.03.2005 - 15 K 1857/04

    Häusliches Arbeitszimmer

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.1996 - 1 K 2804/95
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