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   BFH, 24.07.1996 - X R 105/95   

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https://dejure.org/1996,1429
BFH, 24.07.1996 - X R 105/95 (https://dejure.org/1996,1429)
BFH, Entscheidung vom 24.07.1996 - X R 105/95 (https://dejure.org/1996,1429)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 1996 - X R 105/95 (https://dejure.org/1996,1429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1 S 3, EStG § 19 Abs 1 Nr 2, EStG § 19 Abs 2
    Leibrente; Sonstige Einkünfte; Versorgungsbezüge; Zusatzrente

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 165
  • BB 1996, 2506
  • BB 1996, 2554
  • DB 1996, 2525
  • BStBl II 1996, 650
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 07.02.1990 - X R 36/86

    Einnahmen auf Grund einer Pensionsregelung des Arbeitgebers sind Leibrenten i. S.

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 105/95
    Es liege hier nicht der Fall vor, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgung aus eigenen, erst im Zeitpunkt der Zahlung bereitzustellenden Mitteln zusage (Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 7. Februar 1990 X R 36/86, BFHE 161, 16, BStBl II 1990, 1062).

    a) Die Qualifizierung von Einnahmen entweder als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 EStG) oder als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 1 EStG) ist abhängig von dem Rechtsgrund, auf dem sie beruhen (Senatsurteil in BFHE 161, 16, BStBl II 1990, 1062).

    Dies ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt für Aufwendungen und Bezüge im Zusammenhang mit der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern (Senatsurteil in BFHE 161, 16, 20, BStBl II 1990, 1062; Thürmer in Blümich Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 15. Aufl., § 19 EStG Rdnr. 224 ff., m. w. N.).

  • BFH, 04.10.1990 - X R 60/90

    Eine neben der Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlte Zusatzrente der

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 105/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Senatsurteil in BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551, m. w. N.; zuletzt Senatsurteil vom 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89) sind Renten, die ein Arbeitnehmer auf Lebenszeit einer Bezugsperson von einer Rentenversicherung aufgrund von Beitragsleistungen bezieht, steuerrechtlich Leibrenten i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG.

    Der Senat hat mit Urteil in BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89 entschieden, daß die von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gezahlte Zusatzrente eine (abgekürzte) Leibrente ist.

  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 105/95
    Er ist nach seiner Rechtsnatur Entgelt für die Überlassung eines auf die Lebenszeit einer oder mehrerer Bezugspersonen zeitlich gestreckt auszuzahlenden Kapitals (Urteil des Senats vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, 434, BStBl II 1989, 551, unter 1.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Senatsurteil in BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551, m. w. N.; zuletzt Senatsurteil vom 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89) sind Renten, die ein Arbeitnehmer auf Lebenszeit einer Bezugsperson von einer Rentenversicherung aufgrund von Beitragsleistungen bezieht, steuerrechtlich Leibrenten i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG.

  • BFH, 27.05.1993 - VI R 19/92

    Lohnsteuer - Beiträge - Versorgungskasse - Arbeitslohn - Verjährung - Zeitpunkt

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 105/95
    Waren die Zuführungen des Arbeitgebers an eine Versorgungseinrichtung (Zukunftssicherungsleistungen) gegenwärtig zufließender Arbeitslohn der Arbeitnehmer (vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246, m. w. N.), erhält der Arbeitnehmer die späteren Leistungen im steuerrechtlichen Sinne nicht mehr aufgrund des Dienstverhältnisses.
  • BFH, 27.07.1994 - X R 126/93

    Jährlich zu zahlende Erbbauzinsen nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt,

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 105/95
    Dies wird bestätigt durch den Rechtsgedanken des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG; Aus dessen Regelungsbereich sind diejenigen Entschädigungen ausgenommen, die für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt werden, die ihrerseits nicht unter die Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 EStG fallen (BFHE 72, 266; BFHE 175, 120, unter II. 1. c).
  • BFH, 16.12.1960 - IV 139/58 U

    Berücksichtigung von Entschädigungen zur Abgeltung der durch Sperrmaßnahmen der

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 105/95
    Dies wird bestätigt durch den Rechtsgedanken des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG; Aus dessen Regelungsbereich sind diejenigen Entschädigungen ausgenommen, die für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt werden, die ihrerseits nicht unter die Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 EStG fallen (BFHE 72, 266; BFHE 175, 120, unter II. 1. c).
  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 105/95
    Die Einnahmen müssen durch das - gegenwärtige oder frühere - Arbeitsverhältnis veranlaßt sein (BFH-Urteil vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39, unter 4.; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 21. Aufl., § 19 EStG, Anm. 56 bis 65).
  • BFH, 25.10.1968 - VI R 33/66

    Pensionszahlungen des Arbeitnehmers - Einkünfte des früheren Arbeitnehmers -

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 105/95
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 EStG) liegen vor, wenn der Steuerpflichtige sie - abgesehen von der zu erbringenden oder erbrachten Dienstleistung - ohne rechtlich ins Gewicht fallenden Eigenbetrag (Leistung aus seinem Vermögen oder für seine Rechnung) erhält (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1968 VI R 33/66, BFHE 94, 445, BStBl II 1969, 187).
  • FG Hessen, 08.05.1995 - 2 K 788/94

    Besteuerung der von der Bundesbahn gezahlten Zusatzrente als Versorgungsbezüge;

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 105/95
    Das Finanzgericht (FG) hat der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1995, 884 veröffentlichtem Urteil stattgegeben.
  • BFH, 22.11.2006 - X R 29/05

    Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete sind Einkünfte aus

    Dabei ist der Ertragsanteil als pauschalierter Zinsanteil seiner Rechtsnatur nach das Entgelt für die Überlassung eines auf die Lebenszeit einer oder mehrerer Bezugspersonen zeitlich gestreckt auszuzahlenden Kapitals (Senatsurteile vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, 434, BStBl II 1989, 551, 552, und vom 24. Juli 1996 X R 105/95, BFHE 181, 165, BStBl II 1996, 650).

    Dagegen kann die Nutzung eigenen Vermögens nicht den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugeordnet werden (Senatsurteile vom 7. Februar 1990 X R 36/86, BFHE 161, 16, BStBl II 1990, 1062, und in BFHE 181, 165, BStBl II 1996, 650).

    Waren die Zuführungen des Arbeitgebers an diese Versorgungseinrichtung gegenwärtig zufließender Arbeitslohn der Arbeitnehmer, so erhält der Arbeitnehmer die späteren Leistungen aus der Versicherung nicht mehr aufgrund des Dienstverhältnisses (BFH-Entscheidungen in BFHE 189, 403, BStBl II 1999, 684, und in BFHE 209, 571, BStBl II 2005, 890); sie sind dann als Leibrenten nur mit ihrem Ertragsanteil steuerbar (Senatsurteil in BFHE 181, 165, BStBl II 1996, 650; Heuermann/Wagner, Das gesamte Lohnsteuerrecht, Teil D Rz. 186).

  • FG Hamburg, 04.10.1999 - II 209/97

    Zuschuss zur Sicherstellung der von dem Bundeseisenbahnvermögen den ehemaligen

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  • FG Hessen, 27.03.1998 - 2 K 2699/97

    Antrag auf Erlass geänderter Einkommensteuerbescheide; Materielle Rechtslage

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  • BFH, 23.11.2016 - X R 39/14

    Versorgungsbezüge aufgrund der von einem Beamten zur Erhöhung der

    Um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kann es sich daher nur handeln, wenn der Steuerpflichtige sie --abgesehen von der zu erbringenden oder erbrachten Dienstleistung-- ohne rechtlich ins Gewicht fallenden Eigenbeitrag (Leistung aus seinem Vermögen oder für seine Rechnung) erhält (Senatsurteile in BFHE 161, 16, BStBl II 1990, 1062, unter 3.a, sowie vom 24. Juli 1996 X R 105/95, BFHE 181, 165, BStBl II 1996, 650, unter 1.c, und in BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402, unter II.1.).
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07

    Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH begründen die von der Vorsorgeeinrichtung ausgezahlten Leistungen keinen weiteren Arbeitslohn, wenn die vom Arbeitgeber zuvor erbrachten Ausgaben zur Zukunftssicherung zu Arbeitslohn geführt haben (s. die Erwägungen zu I.), auch wenn diese --wie zum Beispiel im Streitfall von den Beteiligten aus Unkenntnis der diesbezüglichen Rechtsgrundsätze-- nicht der Besteuerung als Einnahmen nicht selbständiger Arbeit unterworfen wurden (BFH-Urteil vom 15 November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550; BFH-Urteile vom 22. November 2006 X R 29/05, BStBl II 2007, 404; vom 24. Juli 1996 X R 105/95, BStBl II 1996, 650).
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 4130/08

    Bezüge aus Schweizer Pensionskassen - Abgrenzung zwischen Ruhegehalt aus einem

    Nur der gesetzlich in der Form des Ertragsanteils pauschalierte Zinsanteil aus der Ansparung eigenen Vermögens ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 in Verbindung mit § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG 2003 steuerbar (BFH-Urteile vom 22. November 2006 X R 29/05, BStBl II 2007, 404; vom 21. November 1996 VI R 46/96, BStBl II 1997, 127; vom 24. Juli 1996 X R 105/95, BStBl II 1996, 650; vom 7. Februar 1990 X R 36/86, BStBl II 1990, 1062).
  • BFH, 30.05.2001 - VI R 178/99

    Bundeszuschuss an die Bahnversicherungsanstalt Abteilung B

    Bei den Versorgungsleistungen der BVA Abteilung B handele es sich um Leibrenten, von denen nur deren Ertragsanteil steuerbar sei (BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 X R 105/95, BFHE 181, 165, BStBl II 1996, 650).
  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 10 K 288/96

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der vom geschiedenen Angestellten einer

    Denn bei genauerer Betrachtung beruhen die späteren Versorgungsleistungen nicht ausschließlich auf den vor Eintritt des Versorgungsfalls erbrachten Dienstleistungen des Beamten, sondern, soweit die Anrechte beim so genannten Quasi-Splitting nach § 1587 b Abs. 2 BGB zunächst gekürzt worden sind, auf der diese Kürzung ausgleichenden einmaligen Auffüllungszahlung, nicht anders, als wenn der Beamte den Einmal-Betrag nicht für die freiwillige Auffüllungszahlung an den Dienstherrn, sondern an ein Versicherungsunternehmen erbringen würde, das ihm bzw. seinen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles mehr oder weniger dynamische Pensionsersatzleistungen zahlen wird (vgl. auch Urteil vom 24. Juli 1996 X R 105/95, BStBl II 1996, 650), das die Besteuerung der von der Bahnversicherungsanstalt gezahlten und von der Deutschen Bundesbahn garantierten Zusatzrenten betrifft.
  • FG Hessen, 17.09.1999 - 10 K 1807/97

    Lohnsteuerliche Behandlung eines Bundeszuschusses an die

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  • FG Hamburg, 01.02.2000 - II 162/99

    Qualifizierung der Leistungen zur Zusatzversorgung ehemaliger

    Die ertragbringende Nutzung eigenen Vermögens kann dagegen nicht zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen (vgl. BFH - Urteil vom 24.7.1996 X R 105/95, BStBl II 1996, 650 , BFHE 181, 165).
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